ABR, Umgangsregelung, Sorgerecht, JA und meine Ängste brauche einen Rat

  • Hallo zusammen
    kurz zu meiner Geschichte. KV ist 2014 nach D eingereist nach Zustimmung zum GSR. Nach 14 Wochen ist er zur Next gezogen 650 km weit weg von uns. Nach dem Auszug 4 Wochen keinen Kontakt zum Kind dann 1. JA Termin. Elternvereinbarung getroffen für den 1. Umgang da sollte dann alles weitere zwischen uns besprochen werden. Klappte nicht. Folgetermin beim JA wurde durch ihn abgesagt. Es ging so weit das ich eine einstweilige Verfügung beantragt hab das sämtliche Kontaktaufnahmen zu mir zu unterlassen sind. 3 Monate Ruhe dann Verhandlung. Neue Vereinbarung beim JA jede Woche 15 Minuten skypen und 1 x im Monat begleiteten Umgang für 7 Stunden. Seit November 2014 läuft das jetzt mehr oder weniger gut. Die Skypezeit wird immer überzogen seit November hab ich ihm ca. 29 Stunden mehr Skypezeit eingeräumt als vereinbart war. Reale Umgangszeit wurde durch ihn im Gegenzug um 12 Stunden minimiert.
    Jetzt waren wir wieder beim JA weil er alleinigen Umgang will und ab dem Frühjahr dann mit Übernachtung. Ich hab es komplett abgelehnt, da ich Angst hab das er sie nicht zurück bringt bzw. sich nicht ordentlich um sie kümmert und versucht mich schlecht zu machen bei ihr.
    Damals ist er ausgezogen und hat vor der Kleinen seine Sachen gepackt und mich beschimpft. Unsere Tochter war damals gerade 20 Monate alt. Seit dem hat sie Angst ich könnte auch gehen und sie alleine lassen. Sie schläft nachts schlecht wird oft weinend wach und ruft dann nach mir. An einem Umgang hat er zu ihr gesagt ich sei weg sie hat völlig panisch reagiert und ist direkt zu mir gerannt und hat gesagt er sei böse.
    Tja und nun hat er den Folgetermin beim JA zur Umgangsklärung abgesagt und einen Antrag vor Gericht gestellt. Mit dem Kommentar bei whats app tick tack tick tack und lacht sich noch kaputt darüber.
    Bevor er allerdings seinen Umgangsantrag eingereicht hatte, hab ich einen Antrag auf ABR gestellt. Nun wird beides in diesem Monat verhandelt und ich hab wirklich Angst davor, dass er alleinigen Umgang bekommt. Welche Argumente zählen denn vor Gericht? Reicht es zu sagen was er alles nicht macht für sie wie wickeln auf ihren Schlaf achten usw.? Diese Ungewissheit und die Angst macht mich allmählich verrückt. Selbst die Kleine merkt schon das was nicht stimmt und als ich ihr erklärt hab, dass ihr Papa sie gerne alleine sehen möchte und auch möchte das sie mal bei ihm schläft hat sie angefangen zu weinen und gesagt ich will nie wieder mit ihm spielen. Papa soll mich nicht abholen. Es zerreisst mir fast das Herz und ich hab Angst davor, dass sie zu dem Menschen muss der sie allein gelassen hat und mit dem sie nicht allein sein will.
    Habt ihr eine Idee wie ich den alleinigen Umgang verhindern kann?
    Ich möchte gern das die beiden überhaupt erstmal eine Bindung bekommen. Sie ist gerade 3 und hatte ihn mal 14 Wochen bei uns ansonsten immer nur über skype gesehen. Ist doch klar, dass sie Angst hat alleine mit ihm nur er versteht das natürlich nicht. Im Gegenteil für ihn ists toll nach allem was er mir überhaupt angetan hat jetzt auch noch das Kind von mir wegholen zu können.
    Ich bin echt ratlos.... :hilfe

  • Es scheint klar, was er will. Alleinigen Umgang.
    Du schreibst, was du nicht willst. Alleinigen Umgang.
    Vor Gericht wird dir die Frage gestellt werden, was du denn willst und für Vorschläge hast. Da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Hier im Forenbereich findest du eine Menge davon diskutiert.


    Der Klassiker in deiner Situation wäre ein sog. "begleiteter Umgang" für eine gewisse Zeit, bis der Ex nachgewiesen hat, dass er einen Übernachtungsumgang gut hinbekäme und das Vertrauen des Kindes gewonnen hat. Frage ist, ob denn dieses Vertrauen vorhanden ist. Was sagen die "Begleiter"? (Oder bist du der Begleiter?)


    Ansonsten ist sein Verhalten, aus dem begleiteten Umgang heraus keine einvernehmliche Klärung mit dir unter Hilfe des Jugendamtes herbeiführen zu können/zu wollen schon ein deutliches (negatives) Signal. Da fehlt im anscheinend einiges an Sozialkompetenz allen Beteiligten gegenüber.


    Dein Antrag auf ABR - wurde dir das von deinem Anwalt geraten? Welche Gründe gibt es dafür? Was soll erreicht werden, was du noch nicht hast?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Gefahr besteht das er sie entführen könnte. Es soll zu meiner Absicherung sein um schneller handlungsfähig zu sein im Ernstfall.
    Leider sieht das Jugendamt das anders. Die schlagen eine Familienberatung vor (die er bereits 2 mal schon abgelehnt hat) sowie einen Umgangspfleger der uns begleitet zu den Umgängen bis die Kleine so weit ist, dass sie mit ihm alleine sein kann so nach 2-3 Treffen soll dann nur noch der Umgangspfleger ihn mit ihr begleiten und dann gucken wie es läuft. Das ABR ist nach deren Meinung nicht notwendig nur mir zu erteilen.
    Ich frag mich allmählich ernsthaft ob ich überhaupt noch richtig denke und handel.
    Er kommt mit allem durch und ich bin immer die die leiden muss und jetzt wird auch noch unsere Tochter kaputt gemacht.
    Er schreckt vor nichts zurück manipuliert perfekt und stellt mich als durchgeknallte Mutter dar.
    Bisher waren bei den Umgängen nur ich mit meiner Mutter dabei. Meine Mutter auch nur weil er die Zeit sonst nur nutzt um mich vor der Kleinen fertig zu machen. Selbst wenn wir einen Umgangspfleger dabei hätten würde er sich für die Zeit vorbildlich verhalten und sobald er dann mit ihr allein ist sein wahres Gesicht zeigen.
    Ich bin echt ratlos. :hae:

  • Die Gefahr besteht das er sie entführen könnte.

    Ist das so? Besteht wirklich eine konkrete Gefahr oder ist das nur ein Gefühl von Dir? Hat er z.B. einmal schriftlich angedroht, dass er das Kind entführen will? Falls nein, sehe ich ehrlich gesagt wenig Gründe, die für Deinen Antrag auf ABR sprechen.

    Bisher waren bei den Umgängen nur ich mit meiner Mutter dabei. Meine Mutter auch nur weil er die Zeit sonst nur nutzt um mich vor der Kleinen fertig zu machen. Selbst wenn wir einen Umgangspfleger dabei hätten würde er sich für die Zeit vorbildlich verhalten und sobald er dann mit ihr allein ist sein wahres Gesicht zeigen.

    Spricht das dann nicht irgendwie dafür, dass er alleinigen Umgang hat? Zumindest wäre ihm dann die Möglichkeit genommen, Dich direkt schlecht zu machen, oder?

    Habt ihr eine Idee wie ich den alleinigen Umgang verhindern kann?

    Tut mir leid, aber die Frage sagt für mich viel über Deine Intention aus. Auf Dauer wirst Du alleinige Umgänge schlecht verhindern können, denn das steht dem Kind und auch ihm zu. Ich stimme Dir ja zu, dass es schöner wäre, wenn man beide aneinander gewöhnen lassen kann und das Kind dann sich auf die Umgänge freut. Ehrlich gesagt finde ich den Vorschlag mit dem Umgangspfleger nicht schlecht. Was hast Du konkret gegen diesen Vorschlag?
    Euer Kind ist 3. Findest Du nicht, dass es langsam an der Zeit ist, dass Vater und Kind auch alleinige Umgänge haben?


    Glaub mir, wenn er nur daran interessiert ist, Dir einen reinzuwürgen, dann ist er schlecht beraten, das über das Kind zu tun. Wenn er sich falsch verhält, wenn er dauerhaft Dich schlecht macht vor dem Kind, d.h. seiner Wohlverhaltenspflicht nicht nachkommt, wenn er das Kind tatsächlich entführen sollte (von welchem Land reden wir hier eigentlich?), dann hast Du immer Mittel und Wege, dagegen vorzugehen. Prophylaktisch schon einmal alles ausschließen, was ein Gefahr sein könnte, kannst Du auf Dauer nicht. Dann würdest in der Tat Du diejenige sein, die Rechte des Kindes und des Vaters beschneidet.

  • Naja, der Schritt von kein Umgang zu alleinigem mit Übernachtungen ist schon ein Großer.
    Das würde ich meinem Kind auch nicht von jetzt auf gleich zumuten wollen.
    Ich denke eine Bindung zwischen Vater und Kind sollte in deinem Interesse sein, da eure Tochter davon profitieren kann.
    Das der Vater hier alleinigen Umgang mit Übernachtung fordert, ist nachvollziehbar. Das soll schließlich das Ziel sein. Ob ihm das umgehend, ohne Auflagen gewährt wird ist eine ganz andere Frage.
    Überlege dir mit welchen Mitteln und auf welchen Wegen eine behutsame Annäherung der beiden funktionieren könnte. Mache konkrete konstruktive Vorschläge und räume dir dabei einen gewissen Verhandlungsspielraum ein. Ein Umgangspfleger scheint mir hier durchaus geeignet.
    Weitere Kommunikation zwischen dir und dem KV sollte vielleicht besser nur schriftlich (per Email) stattfinden. Das nimmt oft schon etwas Konfliktpotential heraus.


    Ob du bei dem Antrag auf ABR gut beraten warst :frag

    Mit Gruß :wink
    Vaquera


    Life is simple: Eat, sleep, ride... :love:

  • Das gerichtlich zugesprochene Aufenthaltsbestimmungsrecht macht dich in einem Entführungsfall nicht schneller handlungsfähig. Es reicht die Meldebestätigung, also dass das Kind seit nunmehr drei Jahren bei dir gemeldet ist, um im Falle eines Falles eine Fahndung auslösen zu können bei der Polizei.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.