harz4 ,rechtliches,Widerspruch,verjährt?

  • Hallo,
    ich hatte 2011 Leistungen Harz 4.dann bekam ich meine Arbeit.Ich hätte laut Amt was zurück zählen müssen. Das war nach Recherchen nicht der Fall.Ich widersprach Oktober 2011.Antwort: der Widerspruch wird in den nächsten Wochen bearbeitet.
    Jetzt ,4 Jahre! später,bekomme ich bescheid,dass der Widerspruch zurück gewissen wird. Begründung nicht nachvollziehbar.
    4 Jahre!
    Die Frage ist,ist es nicht verjährt?
    Ich meine,dass das der Fall nach 3 Jahren waere...
    Vielen Dank.

  • Neee, habe sowas ähnliches wegen Friedhofgebühren gehabt,es gibt keine Verjährungsfrist diesbezügig.Ich muß aber auch sagen,wen du das wirklich geklärt haben "wolltest" dann hättest du dich bemüht das dies bearbeitet wird in dem du ihnen eine Frist gibst.Ohne, muß ich sagen, Pech gehabt!Ohne Frist, keine Untätigkeitserklärung möglich

  • das Problem ist, dass Du nach 3 Monaten hättest aktiv (Widerspruchsklage) werden können (§ 88 Abs. 2 SGG)-
    da Du es nicht getan hast, kann das Jobcenter sich Zeit lassen, so lange es halt dauert :brille


    Wenn Du die Begründung nicht verstehst, kannst Du nur versuchen, diesen Dir erklären zu lassen (Jobcenter, Beratungsstellen)-
    allerdings kannst Du Dir nicht so arg viel Zeit lassen, da ja auch (falls Du jetzt klagen möchtest) Fristen laufen....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke,aber geht es auch freundlicher? Feli3
    Wenn mir ein Amt schreibt,es wird bearbeitet,dann ist es so....
    Habe jetzt was gefunden.Verjährungsfrist 30 Jahre.
    Pech? Eher nicht,denn die Begründung vom Amt ist falsch.Es ist keine Verständnisfrage.
    Übrigens hatte ich sowas schon mal mit der Begründung.Damals hat das Amt verloren.
    Es wird sich jetzt ein Anwalt und das Sozialgericht drum kümmern.
    Trotzdem eine Frage, wenn ich gewinne,muss das Landkreis meine Anwaltskosten erstatten?


    Danke schoen!

  • @ TS wenn du hier alle Leute so angehst nur weil dir die Antworten nicht passen werden dir hier bald keine mehr antworten.


    Das ist jetzt schon mindestens das zweite Mal in wenigen Tagen :kopf

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Es geht um die Art des Antwortens. Auf unfreundlichen Ton verziehte ich gerne!
    Und sicherlich werden Leute antworten und zwar freundlich,so wie in den letzten 5 Jahren.

  • Ich habe es mir jetzt extra nochmal durch gelesen und kann nichts unfreundliches finden. Außer bei der beleidigten Antwort...


    Ich bin jetzt auch wieder raus

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Das ist auch schoen,dass du raus bist.
    In Zukunft solltest du deine Meinung vielleicht besser per PN teilen oder an die Moderatoren....Denn leider haben Sie nichts! Mit der Frage gestellten Frage zu tun.


    Und ja,jetzt wurde ich unfreundlich.

  • Nein.
    Alles ein bisschen kompliziert....gebe es an einen Anwalt.
    Es hat mich tatsächlich gewundert nach 4 Jahren...war unsicher,ob es nicht verjährt ist.


    Ist es nicht.


    Danke an alle.