Darf ich die Übernachtung verweigern?

  • Hallo,
    Der Vater meiner Tochter meldet sich sehr unregelmäßig, nimmt nicht ab wenn ich anrufe, antwortet nicht auf Mails oder eben wie dieses Mal sehr spät.
    Am Tag der Zeugnisausgabe habe ich ihm per Mail das Zeugnis geschickt und bei der Gelgenheit darum gebeten, dass er sagt, wann er Tochter sehen möchte. Darauf kam kurz er melde sich noch mal dann. Ich habe ihm mitgeteilt, wann Kind Zeit hat (die komplette zweite Hälfte der Ferien) und ihn gebeten mir bis zum 9.8. Bescheid zu geben, damit ich den Rest der Ferien planen kann.
    Am 9.8. hab ich noch einmal eine Mail geschrieben und gefragt. Darauf kam dann gestern am 17.8. eine Antwort die mir gegenüber persönlich beleidigend war mit einer Ansage wann ich das Kind wo hinzubringen habe und wann ich es wo wieder abzuholen habe zwei Tage später.
    der letzte Kontakt zwischen Kind und Vater war Ende Dezember, seitdem hatte er auf nichts reagiert und sogar den Geburtstag der Tochter anfang Mai vergessen (3 Wochen später kam ein Päckchen mit einem Brief in dem er ihr sagte es gehe ihm schlecht, keine Glückwünsche, keine Frage wie es ihr gehe oder sonst etwas).
    Ich weiß aus anderer Quelle, dass er wohl irgendwas Psychisches hat, was weiß ich nicht.
    Da ich ihm Tochter aufgrund eines wichtigen Termins an dem von ihm genannten Tag nicht bringen kann, muss er sie abholen, wenn er auf diesen Tag besteht.
    Dazu kommt aber tatsächlich meine Sorge: Ich habe ein mehr als unwohles Gefühl das Kind bei ihm übernachten zu lassen, noch dazu 2 Nächte. Grund: er ist im Grunde ein Fremder fürs Kind und ich weiß nicht was er hat und wie sich das auswirkt.
    Darf ich ihm diese Übernachtungen verweigern bei dieser Ausgangssituation?
    Persönlich beleidigend war er bisher nie, unsere Kommunikation war eigentlich meist vernünftig, er ist erst seit ca 2 Jahren so abweisend mir gegenüber. Sein Interesse fürs Kind hielt sich aber schon immer etwas in Grenzen und Besuchskontakte waren immer von mir organisiert. Kind liebt ihren Vater trotzdem und das will ich ihr nicht verleiden.
    Gruß MondNacht

  • Ich würde sagen du hast schon das Recht dazu diese Übernachtungen zu verweigern.


    Ein UET hat Recht auf Umgang sicherlich, aber nicht so :nanana


    Bei uns gibt es feste Umgangszeiten welche frühzeitig ausgemacht sind und mit denen jeder planen kann. Bei den Papatagen habe ich nichts zu melden. Dein KV hat dies allerdings nicht, das solltest du ihm mal klar machen. Du und dein Kind ihr müsst nicht jederzeit auf Abruf zur Verfügung stehen.


    Wegen den Übernachtungen würde ich vorschlagen, das du ihm sagst die e-mail mit seinen Umgangswünschen war zu spät, du bist davon ausgegangen das er keinen Umgang haben will und hast die Morgenstunden schon verplant. Du freust dich das Kind doch noch Zeit mit Papa verbringen kann, aber übernachten geht nicht. Falls er sich aufregt mache ihm klar das er jederzeit Umgang einklagen kann oder eben mit dir eine längerfristige feste Umgangsvereinbarung zu treffen. Es wäre sicher von Vorteil eine geregelte Umgangsvereinbarung zu haben!!!


    Gruß
    Gwen

  • Wie alt ist Dein Kind? In Deinem Fall ist es etwas anderes, wenn das Kind klein ist und keine richtige Bindung zum Vater hat als wenn es bereits größer ist und eine feste Bindung hat. Anders gesagt: Bei einem zweijährigen Kind würde ich eher verweigern als bei einem zwölfjährigen.


    Das Kind zum Umgang zu holen und es danach wieder nach Hause zu bringen ist Sache des UET. Auch, dass Du ihm wegen dem Umgang "hinterherläufst" ist zwar verständlich, musst Du aber nicht. Ich hab es selbst nach der Trennung gemacht, weil mein Kind schwer gelitten hat und es furchtbar war, so dass auch die Lehrer schon sehr in Sorge waren.


    Grundsätzlich sollte der Umgang regelmäßig stattfinden, das wäre mir auch ein Anliegen, so dass sich jeder - vor allem auch das Kind - auf den Umgang verlassen kann.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das Kind ist 8.
    Trennung war als sie 6 Wochen jung war und ausgezogen ist er als sie 6 Monate alt war.
    Als ich noch in der gleichen Stadt gewohnt habe, war der Umgang noch halbwegs regelmäßig immer in meinem Beisein (da Kind noch sehr jung und er auch nicht mehr wollte).
    Dann bin ich in eine andere Stadt gezogen und der Kontakt brach erstmal ein, auch weil er nicht mit meinem zweiten Kind in einem Raum sein wollte. da fingen die Übernachtungen an, jeder von uns hat eine Fahrt Übernommen, Kontakt war ca alle zwei Monate.
    vor etwas über zwei Jahren bin ich wieder umgezogen, näher ran an seine Stadt. Raus aus der Großstadt über die er immer gemeckert hat, raus aufs Dorf (mit allen Einkaufmöglichkeiten und guter Busanbindung in seine Stadt), da meinte er ich sei auf dem hinterletzten sch*** Kuhdorf. Seitdem eigentlich kein Kontakt mehr. Zur Einschulung wusst ich bis er (zu spät) in den Saal kam nicht ob er überhaupt kommt, auf mein Angebot ihn abzuholen hat er mit keiner Silbe geantwortet und die Grillfeier mit Familie und allen hinterher hat er mit mieser Stimmung und Gemäkel leider zu einer ziemlich angespannten Sache gemacht.
    Jetzt in der Mail hat er mich das erste mal persönlich beleidigt und angegriffen. Mich trifft das sehr, denn ich habe mich immer um einen guten Umgangston und einen freundschaftlichen Umgang bemüht und weiß nicht woher das auf einmal kommt, dass er mich so abgrundtief hasst.

  • Hallo MondNacht.


    Ich lese aus diesem Thema heraus, das dein Ex ziemlich fertig ist wegen der Trennung und gar nicht abgeschlossen hat mit der Situation. Er hat immer noch Groll auf dich und hat große Probleme, eine Beziehung zum Kind einzugehen. Das alles macht die Tatsache das du ein zweites Kind hast nicht einfacher. Das ist die große Baustelle die auf der einen Seite steht und die großen Einfluss hat auf die Baustelle auf der andere Seite , die Beziehung zwischen Vater und Kind.


    Du schreibst ja selber, dass man munkelt, er leide unter psychischen Problemen.


    Bis jetzt habt ihr das wohl ohne Hilfe von außen eher schlecht als recht organisiert bekommen. Ihr solltet euch überlegen, ob ihr langfristig einige Dinge besser und verbindlicher regeln wollt und ob ihr dazu Hilfe braucht.


    Zu deiner Frage, ob du die zwei Übernachtungen verweigern kannst sei nur soviel gesagt: Es gibt keine Umgangsregelung, also kannst du tun und lassen, was du möchtest. Die Frage ist, ob du oder die Tochter ein Problem mit der Vorstellung hat, zwei Tage beim Vater zu übernachten. Du schreibst, sie liebe ihren Vater, richtig?


    Dann besprich es mit ihr und stelle deine Bedenken, Ablehnung und Kränkung erst einmal hinten an. Danach kannst du immer noch gucken, wie die zwei Übernachtungen liefen.


    Aber wie gesagt, langfristig solltet ihr ein bisschen mehr Ordnung rein bekommen.


    Gruß

  • ich würde das Kind fragen, ob es das möchte-


    aber irgendwo hinfahren würd ich sie nicht :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Sie kam die letzten Male recht verstört wieder, wohl weil er sehr schlecht über mich redet.
    Tochter wird ihn nicht sehen, wenn ich sie nicht hin fahre.
    Hilf von außen heißt Jugendamt? Was können die tun?
    Ich habe ihn schon mehrfach gebeten, Kind regelmäßig zu nehmen, will er nicht.
    Schriftlich festhalten wollte er nie was.

  • Generell würde ich auch nicht den Chauffeurdienst machen. Aber, Vater und Kind würden sich nicht mehr sehen und wir wissen nicht, in wie weit der psychische Zustand des Vaters mit eine Rolle spielt. Da es nicht alle zwei Wochen nötig ist, Kind zu fahren würde ich es jetzt noch einmal machen und dann aber, wie gesagt, gucken wie der Kontakt lief und langfristig dem Vater empfehlen sich Hilfe zu suchen und klarere Regeln ausarbeiten. Gerne mit Hilfe von außen. Das kann die obligatorische Jugendamtsmitarbeiterin/mitarbeiter sein. Du merkst ja selber, dass du keine Lust mehr hast auf den Zustand, so wie er vorherrscht.


    Gruß

  • der letzte Kontakt zwischen Kind und Vater war Ende Dezember,


    Dieses Thema würde ich erst mal vorab mit einer Beratungsstelle (Jugendamt, Caritas, Diakonie, EFL, .... ) erörtern.


    Tatsächlich müssten die Beiden wohl erst mal wieder miteinander bekannt gemacht.
    Anscheinend verändert sich KV ja gerade wesentlich.
    Aber so wie Du die Situation beschreibst würde ich mein Kind nicht der Situation ausliefern.

  • Hilf von außen heißt Jugendamt? Was können die tun?


    Das Jugendamt ist eine Möglichkeit. Je nach Region bietet aber auch z.B. Diakonie, Caritas, oder andere Organisationen Beratung an.


    Was können diese Organisationen inkl Jugendamt tun: Im Grunde nur vermitteln zwischen euch, oder dir Möglichkeiten aufzeigen wie du mit der Situation umgehen kannst. Wenn es möglich ist, euch beide an einen Tisch zu bringen kann ein Mediationsgespräch geführt werden. Ihr könnt natürlich eine gemeinsame Umgangsvereinbarung erarbeiten. Diese ist aber nur von moralischem Wert. Rechtlich bindende Regelungen kann nur das Gericht veranlassen.

  • Hallo MondNacht,


    verstehe ich das richtig?


    Du fragst KV immer wieder im durchaus normalen Rahmen nach Umgang. Du magst das Umgangsrecht von Kind und KV in deine Jahresplanungen integrieren. KV kann oder will den Umgang nicht wahrnehmen, hat generell offenbar Probleme mit Regelmäßigkeit, evtl. auch solche psychischer Natur.


    Nun hat Dir KV die Antwort auf Deine (in seinen Augen) vielen Fragen gegeben:

    Darauf kam dann gestern am 17.8. eine Antwort die mir gegenüber persönlich beleidigend war mit einer Ansage wann ich das Kind wo hinzubringen habe und wann ich es wo wieder abzuholen habe zwei Tage später.


    Warum antwortest Du nicht einfach, dass dies leider nicht möglich ist und schlägst einen anderen Termin ohne Übernachtung vor?


    Suchst Du das Jugendamt auf, wird dieses entweder sagen "Sie müssen sich einigen, verhandeln Sie über den Termin" oder wird Vermittlung vorschlagen. So wie es jetzt ist, gehe ich aber davon aus, dass KV weder Willens noch in der Lage ist, an Euren Wohnort zu reisen, um da einen gemeinsamen Jugendamttermin wahrzunehmen oder womöglich einer regelmäßigen Regelung zustimmen wird.


    Nachdenkenswert ist der Gedanke, ob KV nicht einfach das Signal "lass mich doch in Ruhe!" sendet und deswegen etwas vorschlägst was Du ablehnen wirst - weil er sich von Deinen Anfragen überfordert sieht. Dieses Signal garniert er mit Beleidigungen.


    Da KV nun einmal einen Umgangswunsch geäußert hat:
    Ich würde an Deiner Stelle wohl einen einen Termin für einen Zoobesuch in räumlicher Nähe zum KV vorschlagen und höflich um einen gesitteten Umgangston bitten. Sollte KV dann etwas anderes wollen, wird er selbst aktiv werden und Beratungsmöglichkeiten suchen müssen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hier ist eine Entscheidung gefallen, ich habe meinen Termin abgesagt und auf nächste Woche verschoben und werde Kind zum Treffpunkt fahren.
    Abholen werde ich Tochter einen Tag früher, so dass es nur eine Nacht ist. Tochter kriegt ein altes Handy in dem meine Nummer und die Nummer meines Verlobten, sowie die meiner Eltern gespeichert sind, so dass sie jederzeit einen "Hilferuf" aussenden kann wenn es nicht gut geht oder sie sich unwohl fühlt.
    Sie will unbedingt zu ihm, für sie ist er halt der "tolle Unbekannte", bei dem es Fernsehen und Süßigkeiten gibt und wo man die halbe Nacht aufbleiben darf.
    Beleidigungen schlucke ich einfach und gehe nicht weiter darauf ein.
    Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich ihm zwei Umgangsregelungen vorschlage, wovon er eine auswählen kann oder alternativ selbst etwas voschlagen kann, dazu habe ich geschrieben, dass ich das Ausbleiben einer Antwort als Nicht-Interesse an Umgang werten werde und aufgrund der nicht-planbarkeit seiner Reaktionen auch keine weiteren Versuche mehr unternehmen werde einen Kontakt herzustellen und er damit am Zug ist.
    Dieses Schreiben will ich ihm bei der Übergabe mitgeben (bei welcher weiß ich noch nicht), oder soll ich es lieber als Einschreiben schicken, damit ich nachweisen kann, dass er es bekommen hat?
    Thema Unterhalt ist auch angesprochen in dem Schreiben, da erwarte ich allerdings nichts von ihm... Unterhaltsvorschuss gibts nicht mehr. (Er ist seit wir uns kennen Student (gut 10 Jahre), hat mehrmals den Studiengang gewechselt und nie irgendwas abgeschlossen)
    Oder soll ich sowas lieber gar nicht selbst machen und das Jugendamt oder einen Anwalt darum bitten?
    Gruß

  • hi,


    am besten per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Einschreiben bringt nix, da kann er behaupten, da hätte der Wetterbericht dringestanden. Selber geben ist die allerschlechteste Idee.


    Vielleicht ne mail mit cc an euren SB im JA? Oder cc an deinen Anwalt?


    Mima

  • Hallo MondNacht.

    Sie will unbedingt zu ihm, für sie ist er halt der "tolle Unbekannte", bei dem es Fernsehen und Süßigkeiten gibt und wo man die halbe Nacht aufbleiben darf.

    Ich denke, das ist ok für sie, denn sie ist kein Kleinkind mehr sondern kann sich selbst ein Bild machen von Ihm. Es ist eben anders beim getrennt lebenden Elternteil. Lass sie die Erfahrung machen. Ich finde das so gut.

    Ich habe ein Schreiben aufgesetzt, in dem ich ihm zwei Umgangsregelungen vorschlage, wovon er eine auswählen kann oder alternativ selbst etwas voschlagen kann, dazu habe ich geschrieben, dass ich das Ausbleiben einer Antwort als Nicht-Interesse an Umgang werten werde und aufgrund der nicht-planbarkeit seiner Reaktionen auch keine weiteren Versuche mehr unternehmen werde einen Kontakt herzustellen und er damit am Zug ist.
    Dieses Schreiben will ich ihm bei der Übergabe mitgeben (bei welcher weiß ich noch nicht), oder soll ich es lieber als Einschreiben schicken, damit ich nachweisen kann, dass er es bekommen hat?

    Top. Das ist das, was euch fehlt. Wenn er interessiert ist, dann soll er nun den Hintern hoch bekommen. Mehr kannst du nicht machen.
    Den Brief kannst du ruhig persönlich übergeben und eine Kopie behältst du für dich. An eurem Punkt würde ich noch keinen Gerichtsvollzieher einschalten :ohnmacht:

    Thema Unterhalt ist auch angesprochen in dem Schreiben, da erwarte ich allerdings nichts von ihm... Unterhaltsvorschuss gibts nicht mehr. (Er ist seit wir uns kennen Student (gut 10 Jahre), hat mehrmals den Studiengang gewechselt und nie irgendwas abgeschlossen)
    Oder soll ich sowas lieber gar nicht selbst machen und das Jugendamt oder einen Anwalt darum bitten?

    Unterhalt ist das Recht des Kindes. Du kannst natürlich einen Titel gegen ihn erwirken und pfänden lassen. Das musst du entscheiden ob und wie es jetzt sinnvoll ist, da vorzugehen. Dein Jugendamt berät dich gerne.


    Und wie gehts dir mit deiner vorläufigen Lösung? Ich finde sie für den Moment gut. Ich hoffe, es kommt ein bisschen Bewegung rein und ihr schafft Rahmenbedingungen an die sich alle orientieren können.


    Gruß

  • Sie will unbedingt zu ihm


    ich finde das toll, dass Du ihr das ermöglichst :daumen
    da musstest Du über Deinen Schatten springen... :respekt

    Oder soll ich sowas lieber gar nicht selbst machen und das Jugendamt oder einen Anwalt darum bitten?


    Ich persönlich würde versuchen, mich aus dem Thema Unterhalt selber "rauszuhalten", und beim JA eine Beistandschaft einrichten...
    das nimmt Konfliktpotential aus der Beziehung zwischen Euch- da soll er sich mit dem JA rumschlagen ;-)
    ist auch für Dich einfacher, wenn "ein anderer" drüberschaut, und man nicht lfd. selber "verhandeln" muss....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Kind hat die Zeit mit ihrem Vater gut verpackt und kam ganz entspannt wieder.
    Allerdings waren sie auch gar nicht bei ihm über Nacht, sondern haben bei guten Freunden geschlafen, die sich den Vormittag toll ums Kind gekümmert haben während er noch geschlafen hat.
    Schriftliche Absprachen will er nicht und mündlich war er dieses Mal erstaunlich zahm. Ich werde es noch mal versuchen ihn zu einer formlosen schriftlichen Vereinbarung zu bringen. Wenn das nichts wird, dann werde ich mich genauer informieren wer helfen kann.
    Mündlich vereinbart (unter Zeugen) wurde jetzt ein Besuch im Monat.
    Da er immer noch studiert, ist es sinnlos Unterhalt zu fordern im Moment. Immerhin schreibt er gerade angeblich an seiner Masterarbeit und ist damit in absehbarer Zeit fertig mit dem Studium.