Nabend ihr Lieben :winken:
Ich habe mal eine Frage zu meiner Verpflichtung Umgang zu ermöglichen. Sohnemann ist jetzt knapp 20 Monate alt. Wie bekannt, habe ich mich bereits in der frühen Schwangerschaft getrennt, Vaterschaftsanerkennung musste eingeklagt werden etc pp. Das letzte Foto des Kindes hat der KV bekommen, als der Kurze einen Monat alt war. Kommentarlos seinerseits. Ich habe das als fehlendes Interesse gewertet und ihn daraufhin auch nie weiter über die Entwicklung auf dem Laufenden gehalten. Meine Frage ist, kann er mir da später mal einen Strick draus drehen? Ist es meine Pflicht, ihn darauf hinzuweisen, dass er ein Umgangsrecht hat und ich das auch nicht boykottieren würde? Müsste ich ihm Umgang quasi aufdrängen? Oder reicht es aus, dass ich wie jetzt, passiv abwarte, ob er irgendwann vielleicht mal Interesse zeigt? Zugegebenermaßen wäre ich jetzt nicht unbedingt scharf drauf, mit ihm in Kontakt zu treten, aber es bohrt ein Stückchen in mir, ob er später vielleicht mal vorwerfen kann, ich hätte ihn nie über das Kind informiert etc.