KV will Umgangsrecht

  • @Löwe: Klar, wir haben hier natürlich wieder eine streitsüchtige Mutter, die sich nicht einigen will.

    Findest Du ?


    Was wäre Dein Lösungsansatz ?
    Anwälte ? Gerichte ? Die dann das festlegen, was Eltern selbst eigentlich kindgerechter lösen könnten?

  • Vielen lieben Dank , Monsterkrümel


    Ich sehe das in etwa genau so!
    Erstens....er ist Anfang 40!
    Zweitens.....war während der gesamten Schwangerschaft nicht anwesend!
    Drittens....nach der Geburt nur 1x Kontakt ( und schon im Krankenhaus habe ich ihm angeboten, dass er jederzeit anrufen und vorbei kommen kann, da es mir von Anfang an wichtig war, das er den Kontakt zu ihm hat )
    Viertens......ich habe null Probleme mit ihm, kein Hass, keinen Stress, keinen Liebeskummer oder Eifersucht
    Fünftens....er hat sich in den letzten 17 Monaten um nichts gekümmert oder gesorgt
    Sechstens . .......ich biete ihm den Umgang an und soll jetzt nach seinen Regeln spielen , nur weil er zu stolz ist über seinen Schatten zu springen


    Schon in der Beziehung hat er alle Regeln aufgestellt!
    Aber jetzt es um ein Kind, um sein Kind! Da muss man nicht diskutieren sondern einfach nur Vater sein!



    Und was die kosten angeht......eer versucht jetzt schon die Gerichtskosten auf mich zu lenken!
    Ich bin ihm total egal! Ist leider so! :-(

  • Was wäre Dein Lösungsansatz ?
    Anwälte ? Gerichte ? Die dann das festlegen, was Eltern selbst eigentlich kindgerechter lösen könnten?


    MEIN Lösungsansatz?


    Für einen Kindsvater, der weder an der Schwangerschaft Interesse hat? Noch irgendwie seinen eigenen Pöter IRGENDWIE in Bewegung setzt um sein eigenes Kind zu sehen?


    Nun, ich hatte genau diesen Fall und habe ihn immer noch.


    "unser" KV muß zum Umgang getragen werden, sämtliche Mitmenschen um ihn herum ermöglichen ihm Umgang, seine Mutter holt und bringt ihm das Kind frei Haus, er meckert noch, weil Oma darüber nachdenkt, beim Holen hier zu nächtigen, weil 350km an einem Tag hin und zurück an einem Tag vielleicht etwas viel sind.


    Der Herr KV hat noch nicht einen Tag in seinem Leben gearbeitet oder einen Antrag beim Amt ausgefüllt. Sein ganzes Leben hat er es gschafft, daß Andere sein Leben regeln und ich finde das erbärmlich für ein Kind, daß man es dem KV hinterhertragen muß, damit Papa dem Kind dann ne DVD anmacht, bis die Lebensgefährtin von der Arbeit kommt um sich zu kümmern.


    Was soll die TS denn tun? das Kleinkind einem völlig Fremden in die Hand drücken und sagen "viel Spaß" ?


    Wenn jemand nicht begreift, daß das nicht gerade schön ist für ein so kleines Kind, dann gehe ICH davon aus, daß sein persönliches Befinden ( nicht mit der KM in einem Raum sein zu wollen ) ihm scheinbar deutlich wichtiger zu sein scheint, als das Wohl des Kindes.


    Wie gesagt, meine Lösung wäre ein Umgangspfleger, wenn der Herr denn darauf besteht.


    Aber laß mich raten, da wirds dann ne andere Ausrede geben?


    Auch wenn man sich noch so sehr erniedrigt ( und glaub mir, ich hab das zum angeblichen Wohle meines Kindes hinreichend getan ) es wird nix daran ändern, daß der Herr KV kein großes Interesse hat.


    Wie sagte der KV: Bei dem musste man ein Schnitzel um den Hals hängen, damit wenigstens der Hund mit ihm spielt.


    Ganz ehrlich? Das würde ich meinem Kind ersparen!


    Ich würde dem KV auch nicht hinterherbetteln, sondern Umgang anbieten, wenn er da die Regeln bestimmen möchte, dann sicherlich nur insweit, wie es dem Kind nicht schadet! Wenn er nicht hören möchte oder nicht darüber nachdenken mag, wie man den Umgang kindgerecht gestaltet, dann wirds kein großer Verlust für das Kind sein!

  • Nunja, Dein post beinhaltet ja auch DEINE Geschichte.


    Ich lese in den posts der TS nämlich nicht heraus, daß sie sich dem KV gegenüber im Ton vergreift oder sonstwie streitsüchtig ist und somit dem KV einen "Grund " gibt, sie meiden zu wollen.


    Und dieses unterschwellige Unterstellen find ich halt schlicht unangebracht.


    Vor allem, wenn man hier offensichtlich eine Mutter hat, die den KV ermutigt, Umgang zu haben!

  • Nunja, Dein post beinhaltet ja auch DEINE Geschichte.


    :hae: Das ist jetzt arg OT, aber meine Geschichte kann ich darin nun wirklich nicht entdecken.
    ich sehe auch keine "unterschwelligen Unterstellungen".


    Wie auch immer ... ich fände es nach wie vor sinnvoll Lösungen auf dem "kleinen Dienstweg" zu suchen ....


    Aber auch das müssen die Betroffenen mit ihrer Kenntnis der Details selbst entscheiden - sie müssen dann ja auch die kommenden vielen Jahre mit den Folgen dieser Entscheidungen leben.
    Aber auch das passt in diese Vollmondnacht.


    Wie gesagt: Sorry für OT :strahlen

  • Nun, aber was spricht denn dagegen, einen Umgangspfleger hinzuzuziehen?


    Dann ist doch dem ausdrücklichem Wunsch des KVs Genüge getan?


    Die TS hat dadurch natürlich mehr Arbeit, immerhin muß sie ERST das Kind an den Umgangspfleger gewöhnen, damit DER dann dem Umgang mit dem KV begleiten kann.


    Wenns nicht gerade um ein kleines Wesen gehen würde und ich das Urvertrauen für außerordentlich wichtig erachten würde, dann würd ich ja sagen, drück dem Kerl halt das Kind in die Hand, er wird schon merken, was dann passiert.


    ( Also meine hätte da ordentlich Terror gemacht, da wäre der Herr innerhalb von Minuten auf der Matte gestanden ).


    Also, Mutti und Kind sind scheinbar bereit, einen Umgangspfleger hinzuzuziehen, was spricht denn nu dagegen?


    Hat weder was mit Gericht, noch mit Anwalt zu tun, sondern eine Lösung im Interesse des KV.


    Es sei denn, der Herr KV findet es als unzumutbar...warum auch immer...


    Nur so am Rande: Meist ist es so, daß Babies und Kleinkinder auf die Bezugsperson fixiert sind.


    ICH zum Beispiel hätte mir in dieser Zeit sehr gewünscht, daß es da einen anderen Menschen gegeben hätte, mit dem ich diese Verantwortung teilen kann. War nun nicht so, ich musste mich um alles alleine kümmern, hat dann nunmal dazu geführt, daß Kindchen auf MICH fixiert war.


    Zum Vorwurf kann man das sicherlich nicht mahen, denn es ist nunmal so bei vielen Alleinerziehenden und sicherlich nicht ausgesucht!

  • Hallo Miss Underdog,


    Als Mutter dachte ich mir nun, geh auf ihn zu, schreib ihn an und gib ihm die Möglichkeit sein Umgangsrecht zu nutzen!
    Habe ihm geschrieben, dass er gerne zu uns kommen kann, um den Kleinen in seinem normalen Umfeld kennenzulernen!


    Das war sehr nett von Dir und geradezu vorbildlich.



    Das einzige was er geantwortet hat, dass er lediglich mit mir über Übergabezeit und Ort spricht, aber das garantiert keine Treffen unter meiner Aufsicht stattfinden werden! Ich hätte kein Recht darauf und würde ihm somit das Umgangsrecht verweigern!


    Das war und ist großer Unsinn.


    Status ist nun:
    Du hast KV erinnert, dass er ein Umgangsrecht haben könnte, wenn er sich kümmern würde.
    Auch wenn der KV hier eine andere Meinung hat: Das ist mehr als Du hättest tun müssen.


    Du musst Dich nun ganz sicher nicht kümmern oder nach Lösungen für Probleme suchen, die KV mit Dir haben könnte. Er ist es, der nun aktiv werden muss. Höre doch einfach auf, auf sein Streitbedürfnis einzugehen. Womöglich kommt er dann ja auf die Idee, sich beraten zu lassen; wobei es bei seinem befremdlichen Rechtsverständnis gerade wohl vollkommen egal ist, wer ihn über die Rechtlage aufklärt, Jugendamt, Familienberatung, Kinderschutzbund oder Anwalt.


    Eventuell kommt er nach dieser Beratung an fachkundiger Stelle danach mit einem vernünftigen (und erwachsenen) Vorschlag auf Dich zu.
    Sollte dieser Vorschlag eine Umgangsbegleitung sein, wird er sich auch hier um Organisation und Bezahlung des Services kümmern müssen.
    Sollte dieser Vorschlag inakzeptabel sein, darfst du den Vorschlag ablehnen.


    Nachdem das Wort kümmern nun recht häufig genutzt habe, rate ich Dir, Dich auch zu kümmern: Um Dein Kind.
    (ich meine damit, das kleine Menschlein, das Dir anvertraut ist - nicht den großen Menschen, der sich benimmt wie ein Kind)


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .


  • Seine Reaktion:
    Das einzige was er geantwortet hat, dass er lediglich mit mir über Übergabezeit und Ort spricht, aber das garantiert keine Treffen unter meiner Aufsicht stattfinden werden! Ich hätte kein Recht darauf und würde ihm somit das Umgangsrecht verweigern!


    Langfristig wird es sicher so sein, da hat er recht. Unrecht hat er das ein Erstkontakt organisiert wird wie eine konspirative Drogenübergabe. Wenn du den Kontakt fördern möchtest, schreib ihm, dass nach einer Kontaktanbahnung zu am Kindeswohl und der Vertrauensbildung zum KV orientierten Umstände es sicher Umgang geben wird den du nicht begleitest und beaufsichtigst. Zunächst müssen sie sich kennenlernen und das Kind sich mit ihm nicht total fremd und unwohl fühlen. Zunächst muss auch das Kind mitbekommen, das du dem Vater soweit vertraust, dass es da mitgehen kann.


    Es ist für Männer die Kinder so spät kennenlernen ätzend, aber nicht zu vermeiden. Kanste dazu schreiben, dass dir das ein Mann gesagt hat. Falls du engelsgleiche Zugeständnisse machen möchtest, Schlag ein Treffen auf einem Spielplatz vor. Dann muss er nicht in die Höhle des Löwen. Alternativ lass es einfach auf sich beruhen: Er ist auf dem Holzweg und am Zug.