Alles anzeigenHallo Loewe_63,
man liest es doch nun wirklich häufig genug hier im Forum:
Auch mit einem Gerichtsbeschluss kann man nicht die Polizei holen und den Umgang erzwingen.
Zuerst kommt der Antrag auf Ordnungsgeld. Meistens mehrmals. Wird das beantragt, kann man widersprechen und diesen Widerspruch kann man begründen in einer Anhörung.
"Einfach" einfordern kann der Vater den Umgang doch jetzt im Moment. Er leistet sich einen Klops nach dem anderen und niemand schreitet ein. "Einfacher" wird's nun wirklich nicht gehen.
Hallo Zana81,
leider hat dich der subkompetente Mitarbeiter des Jugendamts nicht komplett informiert. Er hat vor allem beim WORST CASE einige wesentliche Details weggelassen: Damit es zur Übertragung des ABRs auf den Umgangselternteil kommt, reicht es nicht, dass einem irgendwas als umgangsintolerant ausgelegt wird (übrigens: netter Verschreiber *g). Damit es soweit kommt muss der betreuende Elternteil mehrere Gerichtsbeschlüsse, Herausgabeaufforderungen, Ordnungsgeldbeschlüsse missachten und vor allem den Umgang ohne Grund verweigern. Zumindest mal sind das die (wenigen) derartigen Beschlüsse, die mir bekannt sind. Würde das denn auf Dich zutreffen?
Was ich von gerichtliche Umgangsvereinbarungen halte, "an die man sich halten muss": siehe oben.
Schlechter wird es für Dich und die Kinder dadurch sicher nicht.
Besser (!) kann es werden!
Insgesamt macht es sich der Herr vom Jugendamt vielleicht ein bisschen leicht. Er kommt Dir mit Floskeln von "unserem Rechtsstaat" und erzählt, was man Dir irgendwie auslegen könnte. Stellt in den Raum, man könne Dir die Kinder wegnehmen wenn Du Dich auflehnst. Wenn die Kids aber nicht wollen, dann solltest Du auch das tolerieren. Vermutlich ist es dann nicht mehr wichtig ob man Dir als umgangsintolerant auslegen würde? Was denn nun?
Was ich genauso sehe wie Dein einer Berater:
Wenn das eine Kind gerne zum Papa geht und wenn es dem Kind damit gut geht (!), dann sollte man es nicht daran hindern.
Was mich traurig macht:
Wenn Dein Sohn ein einziges Wochenende nicht beim KV ist, dann geht es ihm gleich merklich besser.
Zana81, in unserem Rechtsstaat muss vielleicht tatsächlich etwas "greifbares" geschehen um zu agieren.
Bestraft werden wird der Vater sicher nicht für das was er tut.
Aber bist Du denn der Rechtsstaat?
Du bist die sorgeberechtigte und -verpflichtete Mutter Deiner Kinder und wenn es diesen nicht gut geht, dann ist bereits "greifbares" passiert. Dann musst Du agieren.
Wann wird der Zwölfjährige wieder zum Umgang gezwungen/überredet werden?
Beste Grüße
FrauRausteiger
Aktuell sind es der NEUN Jährige und die noch 5 Jährige, die ZWÖLFJÄHRIGE geht seit 1 Jahr nicht mehr und da fordert KV auch nichts.. ich wollte nicht daran glauben aber glaube nun, das es am Geschlecht liegt :kotz der einzige Sohn, der ihn den Superdaddy verschmäht :kotz
Die Jüngste hat schon gefragt, wann Papa-We ist.. Sohni hat noch nichts gesagt. ABER ich habe das Gefühl, das die nun zuständige SB vom JA kompetenter ist, denn sie meinte, ich könne sehr wohl umgang verweigern, um das Kind / die Kinder zu schützen
abwarten abwarten abwarten
und ja es ist traurig, aber sohni ist deutlich ruhiger...