Du hast einen richtigen Feind gewonnen ich hoffe du bist bald unter der Erde




  • Aktuell sind es der NEUN Jährige und die noch 5 Jährige, die ZWÖLFJÄHRIGE geht seit 1 Jahr nicht mehr und da fordert KV auch nichts.. ich wollte nicht daran glauben aber glaube nun, das es am Geschlecht liegt :kotz der einzige Sohn, der ihn den Superdaddy verschmäht :kotz


    Die Jüngste hat schon gefragt, wann Papa-We ist.. Sohni hat noch nichts gesagt. ABER ich habe das Gefühl, das die nun zuständige SB vom JA kompetenter ist, denn sie meinte, ich könne sehr wohl umgang verweigern, um das Kind / die Kinder zu schützen


    abwarten abwarten abwarten


    und ja es ist traurig, aber sohni ist deutlich ruhiger...

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Hallo Zana81,


    entschuldige den Fehler mit dem Alter, das ist mir nun zum zweiten Mal passiert und es ist mir sehr peinlich.


    Natürlich liegt es am Geschlecht. War es nicht dieses eine Kind von dreien, das KV überreden wollte zu ihm umzuziehen weil er Dir nicht zutraut, einen zukünftigen Mann zu erziehen? Hat er nicht sehr genaue Vorstellungen wie er seinen Sohn formen möchte?


    Aber welchen Unterschied macht dieses Wissen um die väterliche Beweggründe für Dich?
    Es wird natürlich schwierig, falls der Junge sich nicht trauen sollte, sich den Entscheidungsträgern anzuvertrauen.
    Aber eventuell kann auch die Psychologin ein kurzes Statement schreiben?


    Auf jeden Fall würde beim Gericht zur Sprache kommen, wie viele Beratungen ausgeschlagen oder durch den Jähzorn des Vaters sabotiert wurden. Alleine das würde bewirken, dass er dort einen schmerzhaften Dämpfer erhalten würde, was die Gestaltungsfreiheit des Umgangs anginge.


    Hab mehr Mut!


    sagt
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Auch mit einem Gerichtsbeschluss kann man nicht ...


    Praktisch betrachtet mag das so funktionieren.


    Aber es kann nicht Sinn der Sache sein, sich etwas von einem Gerichtsbeschluss zu versprechen, den man selbst "bei Bedarf" zu missachten plant.

  • Hallo Loewe_63,


    sicher können derartig theoretische Diskussionen rund um "Sinn der Sache" interessant sein.
    Manchmal hat man halt gewisse Vorstellungen und Ideale - oft ersetzen diese dann eben auch Erfahrung mit der Praxis. Wohl dem, der in solch friedlicher Lage sein darf.


    Jedoch bringen diese Diskussionen Zana81 in ihrer konkreten Not und in der Not der Kinder (vor allem des Sohnes) nicht weiter.


    Trotzdem begebe ich mich auf Deine Pfade, gehe weg von "praktisch betrachtet mag das so funktionieren" und diskutiere die Theorie. Ich bemühe zu diesem Zwecke Deine Vokabeln und verwende sie anders:


    "Sinn der Sache" ist vor allen Dingen, sich an Gesetze zu halten. Zana81 ist per Gesetz verpflichtet zum Wohle des Kindes zu handeln.


    Kein Mensch "plant" einen Beschluss zu "missachten".


    Beschlüsse interpretieren Gesetze. Es werden Entscheidungen getroffen von Richtern, die mit Kompetenz und Blick auf's Kind aufgrund einer momentanen Situation den Gesetzen Geltung verschaffen müssen. Ändert sich diese Situation oder ist einer der Verfahrensbeteiligten mit dem Beschluss nicht einverstanden, ist es "Sinn der Sache" so einen Beschluss dann eben auch in Frage stellen.


    Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Unmittelbar nach dem Beschluss ist Gelegenheit zur Beschwerde. Tauchen erst nach einiger Zeit neue Gesichtspunkte auf, erzwingt man eine neue Anhörung und eine neue Entscheidung.
    Klassisches Beispiel ist das ABR. Es gibt Elternteile, die Gerichte mit schöner Regelmäßigkeit jährlich bemühen, indem sie immer wieder neue Gesichtspunkte entdecken, die zum Wohle des Kindes vor Gericht diskutiert werden müssen mit dem Ziel einen Aufenthaltswechsel des Kindes herbeizuführen.


    Ich sehe also absolut keinen Anlass, Zana81 hier Angst vor dem Gericht zu machen oder "bei Bedarf zu missachten" in de Raum zu stellen. Bedarf ist nun mal abgeleitet von Bedürfnis und im Mittelpunkt steht das Bedürfnis nach einer liebevollen Kindheit. Der "Bedarf" eines Kindes ist hier definiert: http://www.richtig-wichtig.org/content/rechte_start.php


    Bezeichnend ist, dass hier viele Szenarien gezeichnet werden: Man malt den Verlust des ABR an die Wand (natürlich nur "Worst Case", aber man erwähnt es eben mal), dann stellt man in den Raum, so ein Beschluss sei ja "verpflichtend" - dabei schwingt durch, dass dies zum Nachteil von Zana81 oder der Kinder sein muss oder kann.


    Verschwendet irgendjemand einen Gedanken daran, dass so ein Beschluss auch mit ernsthaften Ermahnungen für den Vater und Verhaltensvorgaben enden kann? Oder womöglich sogar mit einer zeitweisen Umgangsaussetzung bis zu dem Zeitpunkt an dem der Vater Auflagen erfüllt hat wie z.B. erfolgreiche Erziehungsberatung oder Anti-Aggressionstherapie? Meiner Erfahrung zufolge ist ein solches Szenario wesentlich häufiger als ein Umgangsplan ohne jegliche Berücksichtigung der berechtigten Einwände.


    Mag man meinen Ausführungen nicht Glauben schenken oder den Bezug zum Thema Umgang vermissen, mag man sich vielleicht diesen Fall hier vergegenwärtigen: *klick* Hat jemand Erfahrung mit Ordnungsgeldern ?


    Ob nun in diesem Falle KV oder KM Fehler machen, kann man von außen nicht beurteilen. Es hat den starken Anschein, als würde KM hier ungerechtfertigt Justizia bemühen.
    Was aber deutlich wird: sogar dann gilt: wird mit dem Wohle des Kindes argumentiert, ist so ein Beschluss nun einmal nicht in Stein gemeißelt.


    Zana81 muss ganz sicher (!) keine Angst haben vor einem Gerichtsbeschluss. Falls denn tatsächlich "nur" eine verbindliche Umgangsregelung ganz ohne Auflagen erreicht werden würde, müsste sie trotzdem nicht ihre Kinder zum Umgang zwingen im Ernstfall.


    Deswegen antworte ich Dir Lowe_63: Ja natürlich "praktisch betrachtet". Wie sonst?
    Aber danke Dir sehr für das "praktisch betrachtet mag das so funktionieren" ... das meine ich nämlich auch.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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