...eben hab ich auf mein Konto geschaut und gleich schon wieder Herzrasen.
Ich erhalte von meinem Nochmann TU,Trennungsjahr ist jetzt seit Mai vorbei. Gezahlt hat er immer überpünktlich, Verwendungszweck stand immer Unterhalt (mein Name) und (Tochtername).
Jetzt plötzlich steht da noch "ohne Annerkennung einer Rechtspflicht".
Ich natürlich gleich angerufen und gefragt, was das dieser Zusatz denn nun wieder zu bedeuten hätte. Immerhin ist es rechtlichso, dass er bis zur Vollendung der Scheidung erstmal TU zu zahlen hätte und ich nun wissen möchte, warum das da plötzlich steht.
Er meinte dadrauf, dass das mit dem Zahlen von TU so nicht stimmt (aha...), das Trennungsjahr wäre ja nun um. Sein Anwalt hätte es ihm so geraten und für mich würd sich da nichts ändern. Ich solle malrunterkommen und nicht wieder gleich so ne Welle machen.
Soso, und warum stehts dann da überhaupt?
Ansich waren wir uns einig, dass er bis zur Scheidung den vereinbarten TU zahlt. Da es bei uns nix weiter zuregeln gibt (durch einen vohergehenden Trennungsfolgevereinbarungs-Vertrag hat seine Familie und er durch massiven Druck, alles zum Vorteil für ihn erreicht) bis auf den Versorgungsausgleich, wollte er nach der Reha im Sept. die Scheidung über einen Anwalt angehen und auch laufen lassen. Und jetzt sowas.
Ich hab grad wieder richtig Angst, dass er mich doch linken will, bzw. seine Eltern wieder Stimmung gemacht haben.
Wenn mir mal jemand kurz den Wortlaut "ohne Annerkennung einer Rechtspflicht" erklären könnte, wäre es super.