Plötzlich Zusatzbezeichnung im Verwendungszweck der Unterhaltszahlung

  • ...eben hab ich auf mein Konto geschaut und gleich schon wieder Herzrasen.


    Ich erhalte von meinem Nochmann TU,Trennungsjahr ist jetzt seit Mai vorbei. Gezahlt hat er immer überpünktlich, Verwendungszweck stand immer Unterhalt (mein Name) und (Tochtername).


    Jetzt plötzlich steht da noch "ohne Annerkennung einer Rechtspflicht".


    Ich natürlich gleich angerufen und gefragt, was das dieser Zusatz denn nun wieder zu bedeuten hätte. Immerhin ist es rechtlichso, dass er bis zur Vollendung der Scheidung erstmal TU zu zahlen hätte und ich nun wissen möchte, warum das da plötzlich steht.


    Er meinte dadrauf, dass das mit dem Zahlen von TU so nicht stimmt (aha...), das Trennungsjahr wäre ja nun um. Sein Anwalt hätte es ihm so geraten und für mich würd sich da nichts ändern. Ich solle malrunterkommen und nicht wieder gleich so ne Welle machen.
    Soso, und warum stehts dann da überhaupt?
    Ansich waren wir uns einig, dass er bis zur Scheidung den vereinbarten TU zahlt. Da es bei uns nix weiter zuregeln gibt (durch einen vohergehenden Trennungsfolgevereinbarungs-Vertrag hat seine Familie und er durch massiven Druck, alles zum Vorteil für ihn erreicht) bis auf den Versorgungsausgleich, wollte er nach der Reha im Sept. die Scheidung über einen Anwalt angehen und auch laufen lassen. Und jetzt sowas.


    Ich hab grad wieder richtig Angst, dass er mich doch linken will, bzw. seine Eltern wieder Stimmung gemacht haben.


    Wenn mir mal jemand kurz den Wortlaut "ohne Annerkennung einer Rechtspflicht" erklären könnte, wäre es super.

    "Nur langweilige Frauen haben blitzsaubere Küchen!"

  • Dieser Zusatz soll wohl bedeuten, dass er mit der Überweisung/ Zahlung nicht "zugesteht", DASS Unterhalt zu zahlen ist bzw. dass er in ebendieser Höhe zu zahlen ist.
    Irgendwas ist da wohl noch in Klärung seitens seines Anwaltes..


    (Ist glaube ich wie bei Mietzahlungen, wenn man quasi die Miete mit dem Betreff "unter Vorbehalt" überweist, weil es noch Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter gibt und evtl. die Miete gar nicht voll zu zahlen ist wegen etwaiger Mängel ..also das Ganze noch "in Klärung" ist)

    Einmal editiert, zuletzt von Wudel Daddelda ()

  • Ganz einfach.
    Vor Gericht hat dies keine Gültigkeit.
    Was ihr mal mündlich vereinbart hat zählt nicht.
    In wie weit Dir tatsächlich noch Unterhalt zusteht kann Dir nur ein Anwalt sagen.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Hallo


    Das hat der Anwalt meines Ex / mein Ex auch probiert. Ex stellte die Zahlung ein. Er "durfte" dann nachzahlen, auf ein Urteil vor Gericht ließ er es nicht ankommen. Insofern lehn Dich zurück und nimm es als Ausdruck seines Missfallens hin. Er muß die Zahlungen an Dich ja nicht mögen, das kann man ja sogar verstehen.


    Gruß

  • Er meinte dadrauf, dass das mit dem Zahlen von TU so nicht stimmt (aha...), das Trennungsjahr wäre ja nun um


    Jepp :devil: Trennungsunterhalt ist bis zur rechtlichen Scheidung zu zahlen


    Trennungsjahr hat nur die Bedeutung das man nun Scheidung beantragen kann :tuschel nicht muss


    :hae:
    Bin da nicht auf den neuesten Wissenstand
    aber so viel ich weis ist Trennungsunterhalt von der Steuer absetzbar und musst Du als Einkommen aufführen Kindesunterhalt ist nicht absetzbar
    und auch entsprechende Nachweise (Bestätigung) unterschreiben


    Also streng trennen zwischen Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt und aufpassen das nicht die komplette Summe als Trennungsunterhalt läuft
    denn Kindesunterhalt ist nicht dein Einkommen sondern Einkommen vom Kind

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Dieser Zusatz soll wohl bedeuten, dass er mit der Überweisung/ Zahlung nicht "zugesteht", DASS Unterhalt zu zahlen ist bzw. dass er in ebendieser Höhe zu zahlen ist.
    Irgendwas ist da wohl noch in Klärung seitens seines Anwaltes..


    (Ist glaube ich wie bei Mietzahlungen, wenn man quasi die Miete mit dem Betreff "unter Vorbehalt" überweist, weil es noch Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter gibt und evtl. die Miete gar nicht voll zu zahlen ist wegen etwaiger Mängel ..also das Ganze noch "in Klärung" ist)


    Jap, das passt.


    Oder wenn man beim Jobcenter vor der Unterschrift schreibt "Unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit".
    Wenn sich raus stellt, dass der Bescheid fehlerhaft war, kann man ggf. sagen, hab ich ja nur unter Vorbehalt unterschrieben. Kann einem helfen.
    Meine Mutter lebt seit 14 Jahren in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Dann kam ja jetzt das Gesetz irgendwie mit dem Ehegattensplitting. Da sie aber in den letzten Jahren nie Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt haben bzw. das nicht drunter geschrieben haben, steht denen jetzt glaub ich nichts mehr zu . irgendwie so...

    Irgendwann werden alle unsere Wunden heilen... :engel