Gerichtlicher Beschluss am Kindswohl vorbei!?

  • Liebes Forum,


    meine kleine Tochter, knapp 6 Monate alt, soll nach Meinung der Richterin 4-5h zum Vater, der alle 14 Tage für ein WE in Hamburg ist.
    Klar ist natürlich, dass genau dies das Ziel ist, aber von heute auf morgen? In diesem Alter?


    Wie kann das sein?


    Und was kann ich jetzt noch tun?
    Kinderschutzbund? Die empfehlen, dass der Umgang häufig und kurz sein soll?


    Bitte helft mir!

  • der alle 14 Tage für ein WE in Hamburg ist.


    Wie soll er dieses "häufiger" realisieren können ?


    Wie immer braucht es da die Eckdaten, also:
    Welche Entfernung liegt vor ?
    Wie ist die entstanden ?
    Welche anderen Möglichkeiten gibt es ?
    (Z.B. könntest Du in der anden Woche Kind zu ihm bringen)

  • Lag denn zur Anhörung kein medizinisches Gutachten des Vaters vor? Sein impulsives Verhalten auf Grund seines Unfalls muss doch thematisiert worden sein.
    Viel wirst du jetzt nicht machen können. Außer dich erst einmal ans Urteil zu halten (ist es denn eines oder ein Vergleich)?


    Gruß


  • Und was kann ich jetzt noch tun?
    Kinderschutzbund? Die empfehlen, dass der Umgang häufig und kurz sein soll?


    Bitte helft mir!


    Dir steht einzig der weitere Rechtsweg offen. Das Gericht hat seine Entscheidung ja begründet. Wenn an diesen Gründen etwas falsch ist oder von deinen Argumenten etwas falsch bewertet wurde, dann musst du davon die nächste Instanz überzeugen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ab zur nächsten Instanz: Oberlandesgericht! Gibt es denn einen Verfahrensbeistand? Bist Du sicher, dass Du gute und kompetente anwaltliche Vertretung hast? Wie groß ist die Entfernung zwischen Dir und dem Kindesvater? Welche anderen Möglichkeiten bzgl. Umgang fallen Dir selbst ein?

  • Nun ja,


    Fakt ist, dass es für dieses "kurz" in Kombination mit "häufig" keine belastbare Grundlage gibt.


    "Häufiger" muss bei Kleinstkindern sein, weil sonst eine Beziehungspflege einfach unmöglich ist. Größere Zeitspannen können Kinder in dem Alter noch nicht überbrücken. Dieses "kurz" allerdings hat keine pädagogischen oder entwicklungspsychologischen sondern rein rechnerische Gründe: Wenn häufiger Umgang stattfindet, muss er kürzer sein, damit insgesamt nicht wesentlich mehr Umgang dabei herauskommt als in Vergleichsfällen mit älteren Kindern.


    Da geht es nicht darum - ausdrücklich nicht - dass ein Kind Schaden nimmt, wenn es >x Stunden mit dem Vater verbringt... ganz ausdrücklich nicht, auch wenn das immer wieder so angeführt wird. Und es hat auch nichts damit zu tun, dass ein Kind Schaden nimmt, wenn es >x Stunden nicht mit der Mutter zusammen ist, dass es eine biologisch festgelegte Hauptbezugsperson gibt ist nämlich tatsächlich wissenschaftlich widerlegt.


    Ergo - es gibt eigentlich nichts, was dagegen spricht, außer dem Umstand, dass häufiger natürlich sehr viel besser wäre. Da das aber scheinbar nicht umgesetzt werden kann ist dieser Minimalumgang - und davon muss man bei 5 Stunden alle 14 Tage definitiv sprechen - in sich schon auf dünnem Eis gebaut und lässt sich eigentlich nur mit Mühe verargumentieren. Insofern gibt es gar keinen Grund irgendetwas zu tun. Er ist der Vater.



    Gruß
    Tüftel

  • Wie soll er dieses "häufiger" realisieren können ?


    Wie immer braucht es da die Eckdaten, also:
    Welche Entfernung liegt vor ?
    Wie ist die entstanden ?
    Welche anderen Möglichkeiten gibt es ?
    (Z.B. könntest Du in der anden Woche Kind zu ihm bringen)


    Danke für Eure Antworten.
    ICh bin momentan so geschafft, dass ich jetzt erst dazu komme, hier zu schreiben.


    Entfernung ist Hamburg Freiburg.
    KV ist nach Freiburg gezogen, weil er dort eine Ausbildung absoviert, die er aber natürlich auch hätte in HH machen können.
    Anfang August zieht er zurück nach HH.


    Meine Idee wäre, bis zu seinem Umzug etwa bei 2h zu bleiben und dies sofort zu ändern, wenn er wieder hier wohnt.
    Und dann mehrere Tage in der Woche für 2-3h. Tochter wird ja auch älter und dann sollte man die Anzahl der Stunden erhöhen.



    Lag denn zur Anhörung kein medizinisches Gutachten des Vaters vor? Sein impulsives Verhalten auf Grund seines Unfalls muss doch thematisiert worden sein.
    Viel wirst du jetzt nicht machen können. Außer dich erst einmal ans Urteil zu halten (ist es denn eines oder ein Vergleich)?


    Gruß


    Es gibt kein medizinisches Gutachten und es war auch nicht Thema der Verhandlung.
    Ich hatte den Eindruck, als hätte die Richterin kein SChreiben unserer Anwälte gelesen. Es war so, als hätte sie keine Information über unsere Situation.
    Und ich war leider so aufgeregt/stilldement und konfus, dass ich nichts auf den Punkt gebracht habe.
    Wie kann es sein, dass in solch einer wichtigen Verhandlung, nicht die Menschen gefragt werden, die uns die letzten Jahre begleitet haben?
    Das Urteil ist noch nicht gefallen, allerdings wird es so ausfallen, wie oben beschrieben.



    Dir steht einzig der weitere Rechtsweg offen. Das Gericht hat seine Entscheidung ja begründet. Wenn an diesen Gründen etwas falsch ist oder von deinen Argumenten etwas falsch bewertet wurde, dann musst du davon die nächste Instanz überzeugen.


    Das habe ich mir schon gedacht.
    Aber ist es denn wirklich zum Wohle der Kinder, jetzt weiter vor Gericht zu ziehen?
    Sollte ich nicht lernen, damit zu leben?
    Er ist der Vater dieser Kinder und ich möchte unbedingt!!!, dass die Kinder eine gute Beziehung zu ihm haben.
    Die Kinder haben sich diesen Vater ausgesucht und werden doch auch lernen, mit seinem Wesen umzugehen. Genauso wie sie lernen, mit mir zu leben. (und das ist sicherlich auch nicht immer einfach... :-) )
    ICh muss jetzt für mich entscheiden, wie "gefährlich" der KV für die Tochter sein kann und das fällt mir sehr, sehr schwer. Denn ich möchte ja daran glauben, dass es gut geht und er sein Verhalten unter Kontrolle hat.
    Ist das zu naiv gedacht?



    Ab zur nächsten Instanz: Oberlandesgericht! Gibt es denn einen Verfahrensbeistand? Bist Du sicher, dass Du gute und kompetente anwaltliche Vertretung hast? Wie groß ist die Entfernung zwischen Dir und dem Kindesvater? Welche anderen Möglichkeiten bzgl. Umgang fallen Dir selbst ein?


    Meine aNwältin hat 20 Jahre Berufserfahrung und ist ein einfach eine tolle; empathische und angagierte Frau.
    Sie ist kein Bluthund und sagt mir immer wieder, dass ich authentisch bleiben soll. Sie gibt mir keine Ratschläge, wie ich am Besten, dies und jenes erreiche.
    Ich habe schon mehrfach überlegt, ob ich nicht auch so ein skrupelllosen Anwalt will. Aber nein. Ich möchte mir treu bleiben. Das möchte ich meinen Kinder vorleben.
    Wenn ich ehrlich bleibe, brauche ich mir nichts vorzuwerfen.


    Verfahrensbeistand?



    Ich google gleich mal, weiß gerade nichts damit anzufangen.