AE und Studentin

  • Hallo,


    derzeit bin ich dabei, Zuschüsse wie Wohngeld etc. zu beantragen. Ich würde auch den Alleinerziehenden Zuschuss beantragen, jedoch habe ich bisher nicht so wirklich rausgefunden, wie man den beantragt, wenn man nicht im ALG II Bezug steht. Stellt man einfach einen Antrag per Schreiben mit den Belegen oder wie funktioniert das?


    LG

  • Es gibt Zuschüsse zu ALGII, was Du ja nicht bekommst,


    Klar, die Mehrbedarfe stehen eben auch Studierenden zu, die eigentlich keinen Anspruch auf ALG2 haben, das wissen oft nicht mal die ARGEN, aber genau dort muss man den normalen ALG 2 Antrag stellen. Ich würde gleich ein Anschreiben dazu packen, dass es dir nur um den Mehrbedarf geht, das erspart dir hoffentlich einen langen Widerspruchsweg...

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Klar, die Mehrbedarfe stehen eben auch Studierenden zu, die eigentlich keinen Anspruch auf ALG2 haben, das wissen oft nicht mal die ARGEN, aber genau dort muss man den normalen ALG 2 Antrag stellen. Ich würde gleich ein Anschreiben dazu packen, dass es dir nur um den Mehrbedarf geht, das erspart dir hoffentlich einen langen Widerspruchsweg...

    Ah okay, das hilft mir schon sehr weiter. :thanks:

  • Gibt es nicht auch einen Kindergeldzuschuss? Oder hast du den schon dabei?

    Also ich bin 27, mein Sohn wird 3. Das Teilhabepaket wollte ich auch beantragen. Mir geht es jedoch erstmal um Wohngeld und um den AE- Zuschuss. Ob ich den Kinderzuschlag bekomme, ist fraglich. Ich bekomme nur 525 € Bafög und habe einen Studienkredit. Unterhalt für Sohn bekomme ich nicht, da Ex in 1. Ausbildung. Einen Vorschuss wollte ich nicht beantragen, solange ich so durchkomme. Wer weiß, was das noch gibt mit meinem Ex.

  • Und wenn Du Gelder der öffentlichen Hand beanstragst, dann wirst Du nicht drum rumkommen, den Unterhaltsanspruch Denes Kindes geltend zu machen.

    wer einem alles geben kann, kann einem auch alles nehmen.
    kettcar, "in deinen armen"

  • Wenn du Wohngeld bekommst, bekommst du auch das BuT-Paket. Falls dein Kind schon in der KiTa ist und mittags dort isst, wird hier bspw. ein bestimmter Betrag übernommen.

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...