Was wird aus meinem Sohn?

  • Hoffentlich bin ich dann nicht bald wieder "auf hoher See oder in Gottes Hand".


    Wenn ich an die gleiche Richterin gerate wie vormals schon, dann ist die eher mütterfreundlich eingestellt, aber in jedem Fall brauche ich jemanden, der mich überzeugend und mit Durchsetzungsvermögen (und den richtigen juristischen Argumenten) vertritt. Gerade dann, wenn die KM sich wieder durch die gleiche Anwaltskanzlei wie vorher vertreten lässt.


    Vielleicht ist es auch erst einmal ein Eilantrag auf Kindesherausgabe? Hat die KM eigentlich mit der Aktion noch das ABR, oder ist dieses beim JA? Ich mache mich parallel dazu weiter auf Spurensuche ...

  • ehrlich ich bin tief beeindruckt das du jetzt endlich auch mal Druck machst in der Richtung die du für richtig hält.
    Ich wünsche dir und euch alles Gute !
    :nawarte::nawarte:
    :respekt

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Ja, Eilantrag! Wenn man sich mal den Paragraphen dazu anschaut, ist da in der Tat allerlei schiefgelaufen, und es ist ein Unding, dass du nicht direkt informiert wurdest. Da konnte man noch sagen, sie haben dich vielleicht nicht erreicht, aber dass du jetzt auch noch wieder auf morgen vertröstet wirst? Was verstehen sie eigentlich unter dem Wort "unverzüglich"?


    Zitat

    "](2) ...Dem Kind oder dem Jugendlichen ist unverzüglich Gelegenheit zu geben, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. ... Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind; der mutmaßliche Wille der Personensorge- oder der Erziehungsberechtigten ist dabei angemessen zu berücksichtigen.]Das Jugendamt hat im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten[/u] und mit ihnen das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Widersprechen die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten der Inobhutnahme, so hat das Jugendamt unverzüglich1.]das Kind oder den Jugendlichen den Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben, sofern nach der Einschätzung des Jugendamts eine Gefährdung des Kindeswohls nicht besteht oder die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten bereit und in der Lage sind, die Gefährdung abzuwenden oder eine Entscheidung des Familiengerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen.
    Sind die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, so gilt Satz 2 Nummer 2 entsprechend....(4) Die Inobhutnahme endet mit1. der Übergabe des Kindes oder Jugendlichen an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten,[/size]2.[size=10]der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch."


    Nützt dir das was? Vermutlich ist dir das auch schon bekannt, aber ich verlinke es sicherheitshalber nochmal: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html


    Und vom JA würde ich mich nicht abwimmeln (SB hat doch bestimmt ein Handy) und wenigstens die Frage mit dem ABR nochmal klären bzw. Anwalt anrufen lassen!

    2 Mal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Wenn ich das so lese, stellt sich mir die Frage (sorry, dass ich das gerade nicht parat habe), hat die Mutter nur das ABR oder das komplette alleinige SR? Falls letzteres, und wenn die Inobhutnahme mit der Mutter abgestimmt ist, hat das JA doch gar keinen rechtlichen Fehler gemacht, oder bin ich da gerade auf dem Holzweg?

    Einmal editiert, zuletzt von Shielover ()

  • Wenn ich das so lese, stellt sich mir die Frage (sorry, dass ich das gerade nicht parat habe), hat die Mutter nur das ABR oder das komplette alleinige ASR?


    Die KM hat für den Sohn ABR, Gesundheitsfürsorge und Recht auf Anträge bei Behörden exklusiv. Aber geht der Inobhutnahme ein Antrag des entsprechend Sorgeberechtigten voraus? Ich meine, viel vom gemeinsamen Sorgerecht ist für mich nicht übriggeblieben, aber das nur am Rande.


    Warum ich die letzten 3 Jahre nichts unternommen habe? Weil ich selbst die Hoffnung hatte, die KM würde endlich mal begreifen, was sie tun muss, um ihre Chance zu nutzen. Aber um die Befindlichkeiten der KM kann ich mich jetzt nicht kümmern.

  • Ich bin weit davon entfernt, Dir Untätigkeit vorzuwerfen.


    Nur sehe ich nicht so eindeutig, wie viele andere hier, ein falsches bzw. unberechtigtes Vorgehen des JA. Rechtlich scheint das für mich auf jeden Fall etwas für einen erfahrenen Anwalt im Familienrecht zu sein.


    Nur solltest Du in Deine Überlegungen einbeziehen, dass auch Schnellschüsse wie Eilanträge, die unberechtigt sind, Dir eventuell zum Nachteil ausgelegt werden könnten.

  • Nur solltest Du in Deine Überlegungen einbeziehen, dass auch Schnellschüsse wie Eilanträge, die unberechtigt sind, Dir eventuell zum Nachteil ausgelegt werden könnten.


    Keine Bange, ich bin da vermutlich eher zu sehr bedacht, nichts falsch zu machen - und wo ich schon letztes Mal (ab 2011) eine Anwältin für Familienrecht hatte, werde ich mich auch diesmal nicht mit weniger zufriedengeben - aber vielen Dank für's Mitdenken und Deine Anteilnahme. Erfahrung ist eines, aber Durchsetzungsstärke eben auch wichtig.

  • Also ich weiß nicht, ob JA-Verhalten durch ABR bei der Mutter abgesegnet ist, aber menschlich läuft entschieden etwas schief, denn so ein kleines Kind sollte nicht einfach so einer traumatisierende Situation (fremde Unterkunft) ausgesetzt werden, wenn Bezugspersonen in der Nähe vorhanden sind.


    Ob und wie jetzt ein Eilantrag auf Herausgabe oder was auch immer zu stellen ist, entscheidet letztendlich die Anwältin, aber sie soll Druck machen und sofort, jetzt die nötigen Informationen beim JA beschaffen.


    Einen vorschnellen Antrag zu stellen, wäre gerade meine geringste Sorge. Sämtliche Anträge kann man schließlich auch zurückziehen. Nein nein, der Fehler liegt bei JA: Spätestens Donnerstag hätten sie Musicafides darüber unterrichten müssen. Schnellschuss finde ich kann man Musicafides in so einer Situation kaum vorwerfen, da würde eigentlich so jedes Elternteil natürlich erstmal panisch reagieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Schnellschuss finde ich kann man Musicafides in so einer Situation kaum vorwerfen, da würde eigentlich so jedes Elternteil natürlich erstmal panisch reagieren.


    Ich hatte jetzt viele Tage Zeit zu überlegen und vielleicht ist das gerade gut gewesen, um nicht einfach schnell irgend etwas zu machen. Fest steht für mich eigentlich nur: über das JA erreiche ich selbst gar nichts (mehr), deshalb scheint mir der Weg über kompetente anwaltliche Beratung der Richtige zu sein. Und zwar nicht, weil ich den Eindruck hätte, panisch zu reagieren. Da es ja nun nicht die erste Inobhutnahme ist und ich mal davon ausgehe, dass die KM mir mal ausnahmsweise nichts vorgeworfen hat, kann ich auch etwas überlegter an die Sache herangehen ...

  • Da habe ich mich unglücklich ausgedrückt, ich würde auch sagen, du reagierst mehr als besonnen. Nehmen wir mal an, jemand entreißt dir den Laptop und rennt weg, rennst du hinterher oder denkst du darüber nach, ob du befugt bist, den Koffer wieder in deinen Besitz zu bringen?
    Zeit um Nachdenken ist ja gut und verstehe ich ja auch. Ich wüsste nur gern: Wie geht es eigentlich deinem Sohn in dieser Situation? Das ist doch noch ein Kleinkind! Wenn du aber meinst, dass er in einer Pflegefamilie eigentlich ganz gut aufgehoben ist, dann ist jetzt natürlich keine Gefahr im Verzug.

  • Nein nein, der Fehler liegt bei JA: Spätestens Donnerstag hätten sie Musicafides darüber unterrichten müssen.


    Und den Zwang, Musica unterrichten zu müssen, finden wir wo?


    Wenn überhaupt, dann könnte man meiner Meinung nach dem JA nur moralisch vorwerfen, Musica nicht informiert zu haben. Rechtlich scheint es mir völlig ok zu sein.

  • Eigentlich kommen die Kinder in solch einer Situation in eine Kriseneinrichtung oder Notunterkunft und nicht gleich in eine Pflegefamilie - ruf doch einfach mal die Chefin deiner SB vom JA an...es muss doch möglich sein eine anständige Auskunft zu erhalten. Ich weiß auch, dass es echt schwer ist aufm JA jemanden zu erreichen - hier z.B. in Berlin - eine Katastrophe. Hängen sogar Schilder an den Türen vom JA - keine kurzfristigen Termine möglich.
    Wenn der Junge wirklich in einer PF ist, das über Wochen - heißt es ...er hat sich gerade eingwöhnt und es wird geschoben und geschoben und das wars dann.
    Ich drücke dir jedenfalls ganz ganz doll die Daumen

  • @Shielover: "die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten" (siehe oben: Beitrag 43 mit einem Auszug aus dem entsprechenden gesetz)

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Nur solltest Du in Deine Überlegungen einbeziehen, dass auch Schnellschüsse wie Eilanträge, die unberechtigt sind, Dir eventuell zum Nachteil ausgelegt werden könnten.


    oh bitter... :wand Es wurde Zeit das endlich gehandelt wird.


    Erfahrung ist eines, aber Durchsetzungsstärke eben auch wichtig.


    :thumbsup:


    Schnellschuss finde ich kann man Musicafides in so einer Situation kaum vorwerfen, da würde eigentlich so jedes Elternteil natürlich erstmal panisch reagieren.


    Ich denke auch...Die Situation wird seit Monaten ( Jahren ) hier schon von alles Seiten beleuchtet.
    Eine Frau die seit 2,5 Jahren in betreuten Wohnverhältnissen lebt KANN nicht sonderlich stabil sein.
    Ohne da jetzt ein Urteil fällen zu wollen aber wenn sie es NICHT schafft...sollte doch der Papa ran (dem glaube ich keiner hier
    gedankenlosigkeit vorwerfen kann )

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  • Wenn du aber meinst, dass er in einer Pflegefamilie eigentlich ganz gut aufgehoben ist, dann ist jetzt natürlich keine Gefahr im Verzug.


    Gefahr im Verzug ist meines Wissens ein juristischer Begriff und nicht davon abhängig, was ich persönlich meine. Es muss also objektiv feststellbar sein, ob eine Gefahr besteht, ich sehe diese nicht. Ob er gut aufgehoben ist in dieser Pflegefamilie, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass er wieder einen Beziehungsabbruch zu allen primären Bezugspersonen hinter sich hat und die Pflegefamilie nur für maximal einige Monate sein temporäres Zuhause sein wird. Dazu kommt noch, dass die KM vermutlich versucht, so bald wie möglich den Sohn wieder unter seine Kontrolle zu bekommen, auf welchen Wegen auch immer. Wenn sie schon die Tochter nicht haben kann, dann wenigstens den Sohn.

    Wenn überhaupt, dann könnte man meiner Meinung nach dem JA nur moralisch vorwerfen, Musica nicht informiert zu haben. Rechtlich scheint es mir völlig ok zu sein.


    Woraus leitest Du das ab? Personensorgeberechtigte sind zu informieren, und genau das ist nicht passiert. In der Zwischenzeit wird das Jugendamt weiter nach Aktenlage handeln, und danach sieht es für die KM nicht gut aus, d. h. das Schicksal in einer Pflegefamilie auf Dauer ist vorprogrammiert, wenn jetzt nichts getan wird.

  • Die Freundin meint ja, dass die KM sich umbringen wird, wenn sie davon Kenntnis bekommt, dass ich das ABR für den Sohn beantrage. Darauf kann ich aber keine Rücksicht nehmen, auch wenn ich das den Kindern natürlich nicht wünsche. Für die KM bin ich eben bis ans Ende ihrer Tage derjenige, der ihr nach der Tochter auch noch den Sohn entziehen möchte. Aber nochmal: darauf kann ich jetzt keine Rücksicht nehmen.

  • @Shielover: "die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten" (s.o.)


    Jo, und da die KM eigentlich die gesamte Personensorge hat, ist die Inobhutnahme sicher mit ihr abgestimmt. Da steht nichts davon, dass beide Elternteile zu unterrichten sind, oder?


    Antje77:
    Klar kann man das so sehen, dass endlich gehandelt werden musste. Aber realistisch betrachtet war die Mutter mit dem Kind in einer Einrichtung. Fast das komplette SR war bei der Mutter. Mit welcher Grundlage bitte hätte denn vorher gehandelt werden sollen und können? Gefährdung des Kindes???? Und was soll sich denn jetzt an der rechtlichen Grundlage geändert haben?


  • Woraus leitest Du das ab? Personensorgeberechtigte sind zu informieren, und genau das ist nicht passiert. In der Zwischenzeit wird das Jugendamt weiter nach Aktenlage handeln, und danach sieht es für die KM nicht gut aus, d. h. das Schicksal in einer Pflegefamilie auf Dauer ist vorprogrammiert, wenn jetzt nichts getan wird.

    Deine Ex hat das alleinige ABR und das Recht Anträge bei Behörden zu stellen. Das sind für mich die für diesen Fall relevanten Bereiche der Personensorge, die Deine Ex innehat. Somit musst Du nicht informiert werden meiner Meinung nach. Deshalb solltest Du das anwaltlich klären lassen, ob dem tatsächlich so ist. Ob Dir ein Antrag auf ABR weiterhilft...ich weiß ja nicht, ich habe so meine Zweifel.

  • Mit welcher Grundlage bitte hätte denn vorher gehandelt werden sollen und können?


    Gar nicht. Dadurch, dass ich nicht gleich 2012 beim OLG in Berufung gegangen bin, habe ich mit dem Beschluss zufriedengegeben, auch wenn ich ihn damals schon für falsch hielt und dies immer noch der Fall ist. Und deswegen habe ich hier wohl bei manchen den Eindruck erweckt, untätig herumzusitzen. Ob das JA wohl weiter den Sohn als Therapeutikum für das Wohlergehen der Mutter gebrauchen wird?

  • Deshalb solltest Du das anwaltlich klären lassen, ob dem tatsächlich so ist. Ob Dir ein Antrag auf ABR weiterhilft...ich weiß ja nicht, ich habe so meine Zweifel.


    Es bringt aber nichts, wenn ich zweifelnd in meinen vier Wänden herumsitze, anstatt zum Wohle meiner Kinder zu handeln. Die anwaltliche Klärung wird in Kürze passieren. Unabhängig davon wird natürlich die KM auch wieder ABR, vielleicht sogar alleiniges Sorgerecht beantragen und das (teure) Spiel kann von neuem beginnen. Deswegen ist ja für mich ein strategisch kluges Handeln jetzt wichtig ...