Deswegen wird es eh erstmal nur wenn überhaupt zu betreutem Umgang kommen, erst durch das Jugendamt und dann durch das SOS Kinderdorf.
Betreuter Umgang hat ja das Ziel, einen regelmäßigen und verlässlichen Kontakt zwischen Kind und betroffenem Elternteil zu ermöglichen. Er muss allerdings gerichtlich angeordnet sein, die Jugendämter können das nicht so ohne weiteres beschließen. Das heißt, es müssten schon triftige Gründe vorliegen, welche betreuten Umgang rechtfertigen (z. B. ein Verdacht auf Missbrauch).