umgangsregelung neu verhandeln

  • Hallo zusammen


    Ich bin gerade Etwas verzweifelt, am Samstag hätte mein Umgang stattfinden sollen. Ich bin 5 min zu spät gewesen weil ich im stau stand. Habe 20 min vor der Tür gewartet Natürlich die km angerufen und an der Tür geklingelt aber weder am Telefon noch an der Tür hat sich was getan . Bin dann nach 20 min gefahren habe die km auch nicht ans Handy bekommen. Ich habe meine kinder vor 2 Wochen ein Handy mit einer aufladekarte gekauft, weil laut Aussage der Kinder dürfen sie mich nicht anrufen. Aber seid sie das Handy haben klappen die Telefonate mit meinen Kindern. Gerade habe ich die Kinder angerufen und die große sagte zu mir . Wir haben dich gesehen wie du an uns vorbei gefahren bist. Aber der freund meiner ex wollte auf bitten der Kinder weder anhalten noch zurück fahren. Ich kenne sein Auto nicht und deswegen konnte ich sie nicht sehen. Und in 2 Wochen wo ich die Kinder wieder habe sind sie mit der Mutter bei den Eltern der km . Sie wohnen rund 700 km weg . Umgang sieht momentan folgend aus samstags von 10 bis 15 Uhr


    Meine vorderungen sind das ich sie übers Wochenende bei mir haben kann.


    Was würdet ihr an meiner Stelle tun,? Ich will eine neue Gerichtsverhandlung aber weiß nicht was ich in dem Brief schreiben soll , das was vorgefallen ist oder das was ich vordere ?


    Habt ihr das schon mal gemacht?


    Und ja ich hatte schon mal ein paar Anwälte auch über Schein vom Gericht, aber das war nicht das grüne vom Ei die hatten keine Lust zu arbeiten weil die dafür ja kaum Geld bekommen. Hat mir auch einer durch die Blume gesagt. Als ich mein ersparte noch hatte und die Anwälte bezahlen könnte da haben die mich gut vertreten


    habt ihr tipps wie man so einen Brief schreibt?


    Gruß

  • Was sagt denn die KM dazu dass du gern mehr Umgang hättest?
    War die Sache denn schonmal vor Gericht? Warum konnte dir keiner der Anwälte bisher helfen? Weshalb gab es bisher nicht mehr Umgang?
    Wenn du nicht möchtest dass die Sache vor Gericht geht, solltest du dich vllt. ans JA wenden. Diese können dich sicher bei einem Gespräch mit der KM unterstützen... evtl. kann man auch "friedlich" eine Lösung finden ohne gleich die großen Geschütze aufzufahren. :)

    Liebe Grüße,
    Zora


    Sometimes the wrong choices bring us to the right places

  • Das ist natürlich nicht die feine Art der KM, war das schon immer so? Ich gehe davon aus, das Gespräche zwischen Euch Eltern nicht funktionieren, ist das richtig?


    Wie alt sind die Kinder? Wenn die Kids schon mit Handys rumlaufen, gehe ich davon aus das sie zumindest schon zur Schule gehen.
    Die übliche Regelung des Umgangsrecht wie es bei den Gerichten in der Regel beschlossen wird, ist von Freitags bis Sonntags, selbstverständlich mit Übernachtung. Bei Kleinkindern und Babys sieht das anders aus.
    Oft wird heute noch ein Nachmittag während der Woche vereinbart.


    Das die Kinder nicht mit dir telefonieren dürfen, ist ein erheblicher Einschnitt im Kindesrecht, denn Kinder haben nicht nur das Recht mit beiden Elternteilen Zeit zu verbringen, sondern auch zu telefonieren.


    Das Anwälte nicht so motiviert sind wenn du die Angelegenheit nicht selber bezahlst, sondern nur ein festes Honoran durch den Schein zu ergattern ist, ist Gang und gebe.


    Ich empfehle dir einen Gesprächstermin beim Jugendamt zu vereinbaren, die können vermitteln, du solltest allerdings deine Rechte, aber auch die der Kinder gut genug kennen, wenn das nichts bringt, dann musst du eben den Gerichtsweg gehen, das sollte aber die letzte Insganz sein.

  • Hallo wuppeetaler,


    ich denke es ist für dich und deine Kinder an der Zeit Nägel mit Köpfen zu machen.


    Die Mutter möchte dir den Kontakt zu deinen Kindern unterbinden? Im Moment musst du das hinnehmen.
    Führe ein Tagebuch mit Einträge zu allen (durch die Mutter vereitelten) Kontaktversuchen deinerseits mit den Kindern und Kontaktversuche mit der Mutter, die Themen die du besprechen möchtest und allen stattgefundenen oder eben nicht statt gefundenen Umgängen.
    Gibt es beim Jugendamt eine Sachbearbeiterin, die mit eurem Fall betraut ist? Prima. Setzt dich mit ihr in Verbindung und berichte von den nicht statt gefundenen Umgängen und den vereitelten telefonischen Kontaktversuchen mit deinen Kindern. Berichte auch von deiner Initiative, dem arglistigen Einfluss der Mutter zu entgehen und den Kindern ein eigenes Telefon zu schenken. Betone hierbei natürlich nicht die Boshaftigkeit der Mutter, sondern dein Engagement für deine Kinder präsent zu sein. Und vergiss nicht zu erwähnen, dass du dich beflissen an den Umgangsbeschluss des Gerichts hältst.


    Dann, wenn die Sachbearbeiterin auf dem neusten Stand ist, versuche beim Jugendamt gemeinsame Gespräche mit der Mutter zu initiieren mit dem Ziel, den Umgang endlich altersgemäß und den Interessen der Kinder entsprechend auszudehnen und es sollen endlich Übernachtungen statt finden. Wenn ich es richtig überblicke hast du die Kinder 10 (!) Stunden im Monat?
    Falls sich die Mutter großzügigerweise herablässt, sich mit dir an einen Tisch zu setzten, versuche ihr klar zu machen, dass es nicht in deinem Interesse ist, einen weiteren Gerichtstermin anzustreben, dir aber keine andere Möglichkeit bleibt, falls die Mutter eine kindgerechte Ausdehnung des Umgangs auch weiterhin verhindern will und sich sogar richterlichen Anordnungen widersetzt und den Umgang gar nicht statt finden lässt.


    Fruchten diese Bemühungen alle nicht, dann bleibt dir dann doch nur der lange und schwierige Weg vors Gericht. Dort wirst du aber überraschenderweise feststellen, dass deine Forderungen durchaus als legitim angesehen werden und dir und deinen Kindern mit allergrößter Wahrscheinlichkeit endlich die Übernachtungen zugestanden werden.
    Das wird ein herber Schlag für die Mutter sein. Aber das wird nichts im Vergleich zu dem, was in ein paar Jahren passieren wird. Nämlich, dass sich die Kinder gegen das Verhalten der Mutter auflehnen werden und das vielleicht sogar in dem Wunsch äußern werden, zu dir ziehen zu wollen. Die Mutter kann deine Kinder manipulieren und ihnen den Wunsch nach ihrem Vater systematisch "abtrainieren" Aber das Bewusstsein von Kindern wächst mit der Zeit eher, als dass es sich auf diese Art und Weise einschränken und nach den Bedürfnissen der Mutter verbiegen lässt.


    Sieh es auch als großen Vertrauensbeweis, dass dir deine Kinder von den Dingen erzählen, die sich bei der Mutter und ihrem neuen Lebensgefährten abspielen. Dieser scheint eh nach der Pfeife der Mutter zu tanzen und nicht ganz für voll genommen zu werden von den Kindern. Jedenfalls würde ich das mal so interpretieren.


    Ich wünsche dir viel Glück und Kraft für die Nächste Zeit. Und ja, Anwälte arbeiten ganz unterschiedlich für ihr Geld. Such dir einen Fachanwalt und kläre das vorab wegen der Prozesskostenbeihilfe.


    Gruß :winken:

  • Und in 2 Wochen wo ich die Kinder wieder habe sind sie mit der Mutter bei den Eltern der km . Sie wohnen rund 700 km weg . Umgang sieht momentan folgend aus samstags von 10 bis 15 Uhr


    Meine vorderungen sind das ich sie übers Wochenende bei mir haben kann.


    Was würdet ihr an meiner Stelle tun,? Ich will eine neue Gerichtsverhandlung aber weiß nicht was ich in dem Brief schreiben soll , das was vorgefallen ist oder das was ich vordere ?


    Hallo wuppeetaler,


    vor allen Dingen solltest Du Nebenschauplätze wie Mobiltelefon etc. vermeiden und Dich um die wesentlichen Punkte kümmern.


    Zuerst: Falls die derzeitige Umgangsregelung aufgrund eines richterlichen Beschlusses stattfindet, solltest Du im Beschluss nachlesen, ob darin die Möglichkeit vorgesehen ist, bei Zuwiderhandlungen Ordnungsgeld zu beantragen. Falls dem so sein sollte: Es bedarf hier keines Protokolls über Ausfälle und vergebliche Versuche. Beantrage Ordnungsgeld für jeden ersatzlos ausgefallenen Umgang (z.b. den in zwei Wochen).


    Danach sollte dann eine Ausweitung der Umgänge thematisiert werden dürfen.
    Erinnere ich mich richtig? Es gab in der Vergangenheit bereits Umgänge im üblichen Maß mit Übernachtungen. Diese wurden dann aber eingestellt, Du durftest die Kinder nur noch "betreut" sehen. Sowohl Deine Unterkunft wie auch Deine Art der Betreuung waren in der Kritik, das Kindeswohl sei nicht gewährleistet gewesen.


    Vor einem Antrag vor Gericht solltest du Dich mit fachkundiger Hilfe z.B. der ehemaligen Umgangsbegleiter oder guter Freunde reflektieren: Waren mit der Ausweitung des Umgangs auf die derzeitige Regelung Auflagen verbunden? Erfüllst Du diese?


    Falls Deine Reflexion positiv ausfällt, benötigst Du auch hier kein Protokoll über Ausfälle und vergebliche Versuche. Du musst auch keinen Brief schreiben. Es genügt, mit den entsprechenden Papieren (Ausweis, alte Beschlüsse) bei der Rechtspflege des zuständigen Familiengerichts vorstellig zu werden. Die Sachbearbeiter dort werden den Antrag für Dich verfassen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die meint: Da der Anwalt dich kein Geld kostet ("über Schein") solltest Du diese Möglichkeit ernsthaft in Erwägung ziehen. Ein schlechter Anwalt ist in den meisten Fällen immer noch besser als gar kein Anwalt - und nicht alle Anwälte "über Schein" arbeiten schlecht.

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  • Hallo nochmal, wuppeetaler.



    Da steckst du nun in der sprichwörtlichen Zwickmühle.


    Deine Zeiten mit den Kindern sind von Gericht so festgelegt worden, weil man in der Vergangenheit der Mutter offensichtlich mehr geglaubt hat als dir und eure Rechte entsprechend beschnitten hat. Du kannst dich nun für zwei Wege entscheiden:


    Erstens. Du setzt dich über den "offiziellen" Weg der Konfliktlösung und Vermittlung zwischen euch als getrennt lebende Eltern hinweg und trittst bei Gericht als "Krawalbruder" auf, der einfach mal die Behauptung aufstellt, die Mutter würde Umgänge ausfallen lassen. Diese, nicht dumm, wird den neuen LAG ins Rennen schicken mit der Aufgabe, ihre Geschichte zu bestätigen. Nun steht Aussage gegen Aussage. Wenn es belegbar ist, dass die Mutter in der Vergangenheit mit destruktiven und eigenmächtigen Handeln glänzte, sich über Elternvereinbarungen oder gar richterlichen Anordnungen hinwegsetzte, falls ein eventuell aus vergangenen Anhörungen vorhandener Verfahrensbeistand deine Version bestätigen würde, und nicht die der Mutter, stehen deine Chancen nicht schlecht. Das musst du beurteilen.
    Richtig ist, dass du einen Anspruch hast, als letztes Mittel ein Ordnungsgeld gegen die Mutter verhängen zu lassen.


    Zweitens: Gehst du lieber den Weg der Deeskalation und versuchst zu erst die Maschinerie von Jugendamt etc. für dich und die Interessen deiner Kinder zu gewinnen und deinem Vorhaben eine gewisse Glaubhaftigkeit zu verleihen, um dann mit genug Rückenstärkung den Weg über Zwangsgelder zu gehen, falls das alles nichts bringt gegen die Sturheit der Mutter und im Interesse der Kinder? Dann hast du die besten Chancen, dass jeder Verstoß der Mutter gegen einen richterlichen Beschluss mit einem Ordnungsgeld geahndet wird.


    Wäge die Möglichkeiten und ihre Durchsetzbarkeit ab und entscheide du.


    Viele Grüße

  • Guten morgen, ja die War Mutter War immer so. Aber nicht so harmlos wie das was sie jetzt abzieht. Ich hatte am Anfang die Kinder übers Wochenende, bis die Mutter behauptet hat ich hätte die große misshandelt. Weil sie angeblich einen scharmbeinbruch hatte. Daraufhin wurden alle umgange erst mal auf Eis gelegt. Bis es raus kam das sie nie einen scharmbeinbruch hatte und auch nicht sexuell missbraucht wurde.die große hat auch immer gesagt das ich sie weder angeschrien noch geschlagen habe. Daraufhin hat die Mutter es geschafft das die große gesagt hat sie wollen nicht mehr zu mir. Dann würde ein begleiten Umgang von Gericht angeordnet. Nach dem ich mich gut mit den beiden beschäftigt hatte könnte ich die Kinder wieder sehen , aber nur an dem Samstag.
    Die große sagte zu mir das die Mutter ihr verbietet mit mir zu telefonieren also habe ich das Handy geholt. Keine. Smartphone sondern nur ein einfaches Handy
    was immer Zuhause bleibt und nur für die anrufe mit mir genutzt wird . Die Frau von der Diakonie hält zu der km . Die km lässt sich auf keine Gespräche ein wenn ich versuche mit ihr zu reden sagt sie nur wenn dich an meinen Anwalt
    Ich habe 4 verschiedene Anwälte gehabt die auf Schein gearbeitet haben. Der erste sagte zu mir : sie glauben doch nicht das ich jetzt noch ein paar Monate für das Geld arbeite oder? Die zweite habe ich nach 3 Monate keine Termine mehr bekommen. Die 3 ging leider in Mutterschutz. Der 4 War fast der selben Meinung wie der erste


    Ich will den weg zum Gericht gehen damit es mit den Wochenenden klappt. Weil die Diakonie und die km sind i.mer der selben Meinung

  • Warum sollte das Gericht nicht den "normalen" Umgang beschließen? Die Kinder wollen den Umgang, der Vater hat sich nichts zu schulden kommen lassen, nur die Mutter ist gegen den Umgang und arbeitet dagegen. Dass der KV den Kindern nichts getan hat, ergab der Begleitete Umgang - Kinder, die so misshandelt werden, wie die KM behauptet hat, reagieren nicht freudig auf den Anblick des Täters/der Täterin. Sollte das Gericht den Umgang beschließen, sollten auch die Ferien mitgeregelt werden und da sollte m. E. auch das Ordnungsgeld enthalten sein.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das mit den Anwälten verstehe ich nicht- das eine in Mutterschaftsurlaub geht schon und das einer schlecht ist- aber so viele?


    Ich habe auch schon einige Anwälte gehabt und das auch mit Beratungsschein und PKH (allerdings schon länger her).
    Die haben mich alle ordentlich beraten und vertreten.
    Als es um mein Enkelkind ging- erst um Sorgerecht und dann Umgang- hatten wir auch eine Anwältin. Mein Sohn ist in der Ausbildung und auch die hat sich echt Mühe gegeben. Trotz PKH.



    Zumindest würde ich, wenn ich übers Gericht gehe- schon einen Anwalt nehmen. Man kann sich auch bei Beratungsstellen Namen und Adressen von guten Anwälten geben lassen, die können manchmal auch welche empfehlen oder mal bei Bekannten fragen.
    Ich würde das auch geklärt haben wollen. So geht es ja nicht.
    Umgang mit den Kindern steht Dir zu.
    Würde dann auch gleich Ferien und Feiertage mit abklären.



    LG Conny

  • Die erste Zeit arbeiten die Anwälte auch ganz gut. Aber nach 3-4 Monate wollen die nicht mehr. Sehe ich auch irgendwie ein. Die letzte Anwältin habe ich keine Termine bekommen. Die Sekretärin sagte mir die nächsten 4 Wochen ist nichts frei. Ich solle mich dann wieder melden, nach ein paar tagen wieder gefragt und es kam die selbe Antwort. Habe um Rückruf gebeten da kam auch nichts. Nach rund 7 Wochen habe ich die Anwältin an Telefon bekommen. Und sie sagte zu mir, sie hätte mich nicht erreichen können und auch nicht per Mail. Deswegen will sie das Mandat niederlegen.


    Übernächsten Samstag habe ich die Kinder wieder , ich habe ja erfahren das die km zu ihre Eltern fahren will. Die km reagiert auf keine sms was jetzt mit dem Wochenende ist , ob sie da ist oder nicht . Deswegen soll es nochmal vor Gericht geregelt werden . Sowie ich weiß kann ich ohne anwalt keine Anträge stellen? Wegen ordnungsgeld oder?


    Gruß

  • Hallo wuppeetaler,


    natürlich kannst Du ohne Anwalt Umgangsanträge stellen.


    Ordnungsgeld kannst Du jedoch nur beantragen, wenn das im letzten Beschluss so vorgesehen ist. Weswegen ich geraten hatte, einen Blick hinein zu werfen. Einen Deiner letzten Beiträge kann man so deuten, der letzte Beschluss sei der begleitete Umgang gewesen. Diesen musst/kannst Du also nicht mehr per Odnungsgeld durchsetzen. Das auch dann nicht wenn dass vorgesehen gewesen wäre im Beschluss. Dieser Umgang wurde ja durchgeführt und mittlerweile auch ausgeweitet.


    Du bist offenbar der Meinung, alle vermittelnden Organisationen (Diakonie, Caritas, Kinderschutzbund, Jugendamt) seien am Ende ihrer Möglichkeiten. Also Wenn Du nun einen neuen, durchsetzbaren Beschluss mit neuen, erweiterten Umgangsregeln und Ordnungsgeldhinweis haben möchtest, musst Du dich erneut an das zuständige Familiengericht wenden.


    Das Vorgehen ohne Anwalt ist wie oben beschrieben: Die Rechtspflege des zuständigen Familiengerichts hilft bei der Erstellung des Antrags.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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