Umgang - wieviel muss ich akzeptieren?

  • Also das mit der Zitiererei hat jetzt "Blüten getrieben".


    Deshalb nochmal in verkürzter Form (auch aufgrund der zwischenzeitlichen zusätzlichen Infos):
    Gehe zu einem Anwalt, der sich auch mit italienischem Familienrecht auskennt und frage, welche Titel Du ausreichend vor dem Urlaub erwirken musst, damit das Kind auch wieder nach D
    zurückkehrt.
    Irgendwie sonst hätte ich bedenken.....(italienische Großfamilie entdeckt ihr Herz für "die verlorene Tochter" etc.....und die KM steht in Deutschland und kommt nicht mehr an Tochter).
    Kennst Du die Situation beim KV? Ist dort Onkel/Tante/Oma/Opa? Wäre das eine Möglichkeit, 10 Tage zusammen mit dem Kind dort bei Nonna/Nonno unterzukommen?


  • Wäre ja schön, wenn der Vater das im Vorfeld mal bedacht hätte. ;-)


    Tja, einer ist ja offensichtlich schon doof genug. :D
    Ich würde mein Kind nie alleine fahren lassen beim ersten Mal. Ich würde mitkommen.

  • Das würde ich auch nicht, trotzdem würde ich noch einen Prozess ansteuern, weil sich das so absurd anhört.
    Aber ärgerlich wäre es schon. Vielleicht hatten sie andere Urlaubspläne? Wollten gar nicht verreisen aus finanziellen Gründen? Und nun darf/muss/will die Mutter parallel Zwangsurlaub machen, um die Tochter zu unterstützen? Und wenn er sie gar nicht dabei haben will?


    Dreimal betreuter Umgang, dann unbetreut und dann Urlaub? Ich meine, das würde ich als Erwachsene ja nicht machen. Jemanden drei Mal mit anderen treffen (innerhalb eines halben Jahres), dann zwangsweise alleine ein paar Mal und dann gemeinsam in den Urlaub fahren? Doch nur, wenn man sich richtig gut versteht?
    Was müssen Kinder eigentlich alles ertragen?

  • ABER: die TS sollte es für sich entscheiden, ob sie ihrer Tochter TROTZDEM die Chance geben will, ihren Vater als Vater und nicht als Versager kennenzulernen.


    Nemesislady,
    die Mutter gibt der Tochter die Chance.

    Es ist eben die Frage was der Mutter wichtiger ist - die Gerechtigkeit im Leben


    Wie kommst du darauf, dass es der TS um Gerechtigkeit und Schuld geht? Wirklich nirgends ist davon die Rede!

    oder eventuell die Tochter ein Stück glücklicher zu machen und ihr Leben durch den Vater, weitere Familienmitglieder, eine Sorache und Kultur, von denen sie ein Teil ist, zu bereichern. Es ist also keine Frage der Schuld.


    Siehe oben. Nemesislady, die Tochter wird mit großer Wahrscheinlichkeit diesen 14 tägigen Umgang nicht als schöne Zeit erleben. Das Mädchen ist 8 Jahre, die väterliche Familie und der Vater ist ihr völlig fremd. Du kannst davon ausgehen, dass dieses 8 Jährige Kind bisher nicht ohne Bezugsperson "im Urlaub" war. Das Kind hat bereits jetzt Alpträume.

    Soll natürlich alles kindgerecht geschehen und die Tochter darf nicht darunter leiden. Deshalb ist eine direkte Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem KV wichtig.


    Ja, das soll kindgerecht geschehen, so sieht es auch die TS, und nicht mit einem über das Knie gebrochene 14 tägigen Aufenthalt.

  • Lass sie doch ein paar Brocken italienisch lernen.
    Wenn es dir möglich ist fahr mit nach Italien - und bleib in einem Hotel in unmittelbare Nähe .
    Ein Kinderhandy sollte dabei sein.
    Rede ehrlich mit ihm evenl hat er ja Verständnis und ihr findet einen Kompromiss.
    Vielleicht kann er dich ja auch ein paar Tage besuchen und in eurer Nähe übernachten ( Hotel oder Familie )


    Ich denke wenn die beiden es schaffen eine Beziehung zueinander aufzubauen ist es ein Plus.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Ja, das soll kindgerecht geschehen, so sieht es auch die TS, und nicht mit einem über das Knie gebrochene 14 tägigen Aufenthalt.


    ich finde Zwangsurlaub grundsätzlich falsch, wenn das Kind nicht will und sogar Alpträume hat. Und dann gleich zwei Wochen - unmöglich.
    Lässt der KV vielleicht mit sich reden... und reduziert erst mal auf ein Wochenende, dann auf 3-4 Tage? Schritt für Schritt?


    Hätte in unserem Fall die Richterin Urlaub mit KV angeordnet, hätte ich Einspruch erhoben (erheben müssen). Der KV wollte mit ihm quer durch die Republik zu den unbekannten (und wüsten..) Großeltern oder nach Frankreich, Mein Söhnchen hätte da gar nicht mitgemacht sondern sich brüllend auf die Straße gestellt. Und ein schreiendes Kind ins Auto oder in den Zug zu zerren... also nein, da erwachte mein mütterlicher Beschützerinstinkt!

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Romi es ist ja alles schön und richtig und soll auch kindgerecht laufen.
    Aber wie stellst du dir einen regelmäßigen Umgang, bei dem wirklich eine Bindung aufgebaut werden soll, wenn etwa 1000 km dazwischen liegen, es länderübergreifend läuft und es dazu auch noch Sprachprobleme gibt.
    Es ist doch gar keine Regelmäßigkeit möglich.
    Es sei denn der KV ist Millionär und kann seine Zeit frei nach Belieben einteilen.
    Deshalb meine ich doch, die Mutter soll es für sich entscheiden, will sie dass ihre Tochter evtl einen Vater bekommt? Und falls ja, dann muss es eben anders laufen als im Normalfall. Und es wäre ohne das Zureden und Vorarbeit der Mutter gar nicht möglich.
    Die Realität ist doch, wird es nicht zur Gewohnheit, dass die Tochter ihn in den Ferien besucht, dann wird es auch keinen Kontakt geben.
    Niemand wird ewig nur für ein paar Stunden zum begleiteten Umgang aus einem anderen Land anreisen.
    Klar, vielleicht hatten sie andere Urlaubspläne. Vielleicht aber auch nicht. Man sollte auf jeden Fall miteinander reden.
    Das alles abgesehen von der Entscheidung der Richterin, die natürlich total daneben ist. So soll es nicht laufen.

  • Außerdem hast du mich zitiert Romi und nicht die TS teilweise. Die TS hat es in ihrer Antwort an mich falsch übernommen als Zitat.

  • mal ganz unemotional ohne die vielen Fragen drumherum.... :brille


    Hat die Richterin bereits ein Urteil gefällt? und, falls ja- was steht in der schriftlichen Urteilsbegründung?
    Hier hättest Du ja dann auf jeden Fall die Möglichkeit weiter gegen vorzugehen-
    und, was sagt Dein Anwalt dazu?


    oder habt ihr einen Vergleich geschlossen?


    je nachdem, was dort vor Gericht passiert ist, kann man die weiteren Schritte angehen, bzw. anpassen-


    Nachtrag: In welcher Sprache hast Du mit dem Vater kommuniziert?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Zitat

    Die Richterin hätte das Kind anhören müssen.

    (Keks)
    Das hätte die Richterin meines Wissens eben auch rechtlich machen müssen. Wenn sie das Kind nicht angehört hat und wenn es keinen Verfahrensbeistand gegeben haben sollte, wäre das ein Verfahrensfehler und Grund, vors OLg zu gehen. Dazu wäre aber wichtig, was Luchsie schreibt: liegt ein Urteil vor? Wie lange dauert die Berufungsfrist noch an?

  • Ich habe sogar ein Gutachten einer Kinderpsychologin in dem steht, dass die Beziehung zwischen den.beiden noch nicht ausreichend gefestigt ist, um alleinige Umgangskontakte stattfinden zu lassen, zumal immer mehr als 2 Monate zwischen den Treffen lagen. Deswegen war ich gestern wieder vor Gericht und habe auf ganzer Linie verloren- mein Ex fordert jetzt sogar, die Tochter im Sommer zwei Wochen mit in seine Heimat zu nehmen. Und die Richterin sieht darin kein Problem. Dass sogar die vom Jugendamt bestellte Verfahrensbevollmächtigte für meine Tochter das für verfrüht hält, interessierte sie auch nicht.



    gab es doch - oder nicht in diesem Verfahren :hae:

  • Danke, Lena, zwei wichtige Wörter überlesen!
    Trotzdem würde ich genau dort ansetzen, dass sie im Urteil nicht einfach übergangen werden können, nur weil sie der Einstellung der Richterin nicht passen.
    Bzw. eben wie gesagt: Einschätzung des Anwalts und Urteilsbegründung abwarten!