Unterhalt und Hartz-IV

  • Hallo, bin neu hier und gleich mal eine Frage. Wer kennt sich aus mit Hartz-IV und Unterhaltsansprüchen aus der Vergangenheit? Mein Problem, nach nunmehr über 2 Jahren (seit Antragstellung) muß der Erzeuger meines Sohnes endlich mal seine vollständigen Einkünfte vorlegen (Lohnsteuer und Boni-Zahlungen) hat er einfach mal weggelassen, ist ja kein Einkommen.... Pillepallebeträge lt. seines Anwalts. Jedenfalls sieht die Sache so aus, Ansprüche wurden bereits im März 2013 gestellt, wir haben jetzt März 2015, Einigung in Sicht. Darf die Arge nunmehr den vollen Unterhaltsrückstand ab März 2013 anrechnen oder erst ab Leistungsbezug (November 2013). Für eine Antwort wäre ich dankbar..... Vergessen, Erzeuger ist ne arme Sau, Hauskauf
    Und noch was, er hat nach den Unterhaltsansprüchen ein Haus gekauft, gibt jetzt als monatliche Belastungen die Darlehnsraten und die Tilgung voll an, darf das sein? Vergessen, der Herr ist ne arme Sau, Hauskauf, neues Auto, urlauben in der Karibik und in Mexiko.... lt. seinem Anwalt nehme ich ihm mit 273 Euro Kindesunterhalt sozusagen die Butter vom Brot, er wollte nach dem letzten Anschreiben sogar noch kürzen. Geht mir nicht in die Birne, der Herr verdient so wie die Sache aussieht 3.300 Euro netto und dann das......

  • Ganz normales Spiel - die Gegenseite (also du und Jugendamt/Beistandschaft) ziehen diese Kosten dann wieder ab - ist ein bißchen wie beim türk. Basar - immer erstaml ein bißchen mehr angeben, was dann gestrichen werden kann.


    Im ALG Bezug wird dir das angerechnet, bzw. wenn es reichen würdem das du keine Leistungen beziehst, dann wird es auf auf max. 6 Monate gerechnet - alles weitere, wenn dann noch etwas über wäre, wäre dann Schonvermögen.