Aufteilung Steuerrückzahlung

  • Hallo zusammen,


    ich hab mal wieder ne Frage an die Experten:


    gibt es Regelungen, wie eine Steuerrückzahlung im Trennungsjahr aufgeteilt wird? Was muss man beachten? Verdient haben wir beide, mein Ex Vollzeit und ich Teilzeit. Was ist eigentlich mit Steuerrückzahlungen VOR der Trennung? Hab nie nen Cent gesehen (wir hatten getrennte Konten...)


    Danke für eure Tipps!


    Viele Grüße
    Andrea

  • Man kann die gemeinsame Veranlagung und die Aufteilung auf beide Ehegatten beim Finanzamt beantragen nach §268 ff AO.
    Die alten Steuerrückzahlungen sind erledigt. Die habt ihr gemeinsam verbraten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das ist schonmal ein guter Hinweis. Kann man die Aufteilung auch nachträglich beim FA anfragen (für 2013)? Da ich Januar 2014 ausgezogen bin müssten wir ja ach für 2014 noch gemeinsam veranlagen können.


    zusammen ausgegeben leider nicht, als die Rückzahlung für 2012 kam, war ich schon ausgezogen (Steuererklärung wurde sehr spät abgegeben)

  • Um es nochmal klarer Auszudrücken: Du bist 2014 ausgezogen. Dann kann die Aufteilung auch nur für 2014 gemacht werden.


    Was die Jahre davor war ist uninteressant, auch wenn ihr das Geld erst 2014 kriegt. Ihr habt z.B. im Steuerjahr 2013 zusammen gelebt. Also muss da auch nichts aufgeteilt werden, da ihr im Familienstand "verheiratet" zusammen gewirtschaftet habt. Im Steuerjahr 2014 ändert sich euer Familienstand auf "dauernd getrennt lebend". Bei diesem Familienstand kann man die Aufteilung beantragen.


    Die Steuerrückzahlung von 2013 kommt aber anders zum tragen: Sie zählt bei ihm als Einkommen für das Jahr 2014.


    Das Jahr 2012 ist ganz raus. Das Finanzamt kann nichts dafür, wenn ihr eure Steuerklärung so spät abgebt.


    Steuerrechtlich gilt kein Zuflussprinzip, wie beim ALG2.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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