Sachverständigengutachten? Was passiert da?

  • Hallo zusammen,


    eigentlich bin ich hier eher eine stille Mitleserin. Allerdings habe ich heute unschöne Post bekommen. Natürlich mal wieder an einem Freitag, damit man garantiert auch nirgendwo anrufen kann.... Kennt das noch jemand?


    Ich hatte auf alleiniges Sorgerecht für mein 5jähriges Kind geklagt und das Sorgerecht zugesprochen bekommen. Nun hat mein Ex-Mann dagegen Beschwerde eingereicht, das ist dann ans Oberlandesgericht gegangen. Seine Anwältin hat seitenweise ausgeführt, warum die Begründung der Sorgerechtsübertragung falsch ist etc.


    Nun steht da drin, dass ich mich äußern soll, das mache ich natürlich mit meiner Anwältin.


    Und dann steht noch drin, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wäre und es wird ein Sachverständigengutachten gefordert.


    Was ist das genau? Wird da die Erziehungsfähigkeit meines Ex-Mannes geprüft oder spricht ein Psychologe mit dem Kind? Und kann da die Kinderpsychologin, zu der das Kind aufgrund der belastenden Situation sowieso schon geht, damit beauftragt werden?


    Ich habe große Angst, dass mir das alleinige Sorgerecht wieder weggenommen wird oder - noch schlimmer - dass mein Ex-Mann die Hälfte des Aufenthaltsbestimmtungsrechts wieder bekommt. Dann ist das Kind nämlich weg.


    Kann mir einer ein bisschen mehr erzählen? Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht bei solchen Beschwerden?


    Falls Ihr mehr Infos zur Situation braucht, gerne. Ich habe das aber mal weggelassen, weil ich keinen Roman schreiben wollte.


    Ich danke Euch schon mal sehr im Voraus!
    Ama

  • Und dann steht noch drin, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wäre und es wird ein Sachverständigengutachten gefordert.


    Was ist das genau? Wird da die Erziehungsfähigkeit meines Ex-Mannes geprüft oder spricht ein Psychologe mit dem Kind? Und kann da die Kinderpsychologin, zu der das Kind aufgrund der belastenden Situation sowieso schon geht, damit beauftragt werden?


    das kommt auf die genaue Formulierung des Richters an...


    die Regel ist- er schlägt Gutachter vor, die ihr ablehnt, ihr schlagt Gutachter vor, die die Gegenseite ablehnt, dann einigt man sich auf einen Gutachter-
    bei uns war es sehr umfangreich....


    Gutachter sprach mit Vater alleine, Gutachter sprach mit mir alleine-
    ellenlange Fragebögen für beide von uns-
    Gutachter befragte Kind 1 alleine und je mit einem von uns ET im Beisen
    das gleiche bei Kind zwei
    dann die Kinder gemeinsam,
    dann beobachtete Gutachter Spielsituation mit ET 1 und beiden Kindern, und dann mit ET 2 und beiden Kindern-


    (waren so um die 10 Termine)- zu Hause fiel bei uns raus, da die Wohnsituationen nicht zur Debatte standen....


    aber, was ich hier so mitbekommen habe, war das wohl eines der umfangreichesten Gutachten-
    bei uns wurde seine Erziehungsfähigkeit und natürlich auch meine Erziehungsfähigkeit geklärt; zusätzlich, ob es sinnvoll sei, die Kinder zu trennen, und falls Trennung der Kinder, dann welches Kind zu wem- falls nicht Trennung der Kinder dann wohnin die Kinder gemeinsam
    (ich denke, bei Euch ist es weniger umfangreich)


    :troest


    Ich würde mal raten, der Gutachter soll bei Euch klären, in wie weit zu vermuten ist, dass das GSR dem Kind schadet- bzw. ob das GSR von Vorteil für das Kind sein könnte

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke Dir Luchsie!


    Das mit dem Gutachten steht in dem Schreiben der Anwältin meines Ex-Mannes. Also muss der Richter das dann wohl erstmal genehmigen, richtig? Aber zum Gerichtstermin wird es wahrscheinlich auf jeden Fall kommen, das entscheiden die bestimmt nicht nach Aktenlagen, oder?


    Wenn sich das dann in die Länge ziehen lässt, ist das ja eigentlich ganz gut.


    Aber nochmal ne ganz andere Frage: Wer muss das denn alles bezahlen? Gutachter klingt jetzt erstmal ganz schön teuer. Wenn mein Ex-Mann das beantragt, muss er das dann bezahlen (er bekommt Prozesskostenbeihilfe)? Oder muss ich alles zahlen, wenn ich verliere? Ich hab nämlich weder ne Rechtsschutzversicherung noch einen Topf Gold umliegen. Den musste ich leider schon während der Ehe und der Scheidung ausgeben. Wahrscheinlich sollte ich schon mal anfangen, was zurückzulegen? Das beunruhigt mich etwas.


    Tut mir leid, dass ich hier so viele Fragen stelle... Als Ende November für mich entschieden wurde, konnte ich es kaum glauben und da wir jetzt schon Mitte Januar haben, dachte ich, es kommt nichts mehr. Ich hatte mich gerade erst von dem Nervenkrieg erholt...

  • Hallo ama,


    wenn ich das richtig verstehe, hat KV (bzw seine Anwältin) Beschwerde eingelegt beim OLG und fordert nun wieder das gemeinsame Sorgerecht und schlägt vor ein Sachverständigengutachten zu erstellen um nachzuweisen, dass die Entscheidung des Familiengerichts nicht richtig war.


    Der Ablauf ist folgender:
    - Du nimmst Stellung (bzw. der Anwalt). Diese Stellungnahme kann sehr kurz sein "wir beantragen, die Beschwerde abzuweisen" und eine kurze Begründung.
    - das OLG entscheidet darüber, ob die Beschwerde berechtigt ist. Normalerweise wird hier von den drei Richtern die Aktenlage sehr genau geprüft. Wenn das Familiengericht nichts übersehen hat, sieht das OLG keinen Anlass, das Verfahren fortzuführen. Dann wird die Beschwerde abgewiesen, alles vorbei.
    - ist die Beschwerde berechtigt, wird eine neue Anhörung angesetzt. Aber auch dann wird kein Gutachten nur deswegen in Auftrag gegeben, weil KV das gerne so haben möchte. Dann wird eher über die wenigen Punkte verhandelt, die in der Beschwerde des KVs zutreffend gewesen sein könnten.


    Ich persönlich fände es eher ungewöhnlich, wenn ein OLG ein Gutachten beauftragen würde.


    Warte erst mal ab


    sagt
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ich habe große Angst, dass mir das alleinige Sorgerecht wieder weggenommen wird oder - noch schlimmer - dass mein Ex-Mann die Hälfte des Aufenthaltsbestimmtungsrechts wieder bekommt. Dann ist das Kind nämlich weg.


    Hallo Ama,


    nachdem ich Deine bisherigen Beiträge jetzt quergelesen habe, kann ich Dr diese Sorge vermutlich nehmen.


    Im Juni hattest Du bereits die alleinige Vermögens- und Gesundheitssorge und auch das ABR für das Kind. War dieses Verfahren denn abgeschlossen? Meinem Kenntnisstand zufolge wird das OLG nur über die Wiederaufnahme der Verhandlungen über diejenigen Teilerechte entscheiden, die Gegenstand des letzten Verfahrens waren.


    In der Stellungnahme an das OLG sollte angemerkt werden, dass KV seit einem halben Jahr für das Kind nicht erreichbar ist, geschweigedenn sich bei Dir oder z.B. mit Hilfe des Jugendamts um Umgang bemüht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Das wollte ich auch gerade schreiben, im anderen Thread schreibst du, dass der KV seit Juli für das Kind nicht "erreichbar" ist und selbst den Umgang verweigert (und nur Geschenke schickt). Insofern kannst du - denke ich - relativ entspannt sein.
    Ich habe gelesen, dass - wenn der der KV gemeinsames Sorgerecht haben möchte - ein "erkennbares Interesse am Kind" erkennbar sein muss. Genau DAS macht er ja nun gerade nicht.

  • Hallo,

    eigentlich bin ich hier eher eine stille Mitleserin. Allerdings habe ich heute unschöne Post bekommen. Natürlich mal wieder an einem Freitag, damit man garantiert auch nirgendwo anrufen kann.... Kennt das noch jemand?

    Ja. Das ist, denke ich Standard und nichts neues :brille

    Seine Anwältin hat seitenweise ausgeführt, warum die Begründung der Sorgerechtsübertragung falsch ist etc.

    Mich würden die Gründe interessieren, aber das würde den Rahmen sprengen, denke ich.



    Seine Anwältin wird ein nicht unerhebliches Interesse an der Prozesskostenbeihilfe haben.





    Was mich in eurem doch recht eindeutigen Fall wundert ist, dass die Beschwerde gegen das Urteil zur Übertragung der Sorge auf dich so leichtfertig gestellt wurde. Man könnte nach § 114 ZPO von Mutwilligkeit ausgehen. I.d.R. werden die Prozesskosten bzw. Kosten fürs Gutachten gegeneinander aufgehoben. Daher bin ich sehr gespannt, was in der Kostenfrage bei euch entschieden wird.


    "In die Länge ziehen" macht so ein Gutachten nur unnötig teuer. Da euer Fall so eindeutig zu seinen scheint, solltest du nicht zu der Strategie greifen, bzw. frage ich mich, wie du das überhaupt bewerkstelligen könntest.


    Gruß

  • Dann ist das Kind nämlich weg.


    Mir springt dieser Satz regelrecht in die Augen. Warum hast du diese Angst? Gemeinsames ABR heißt NICHT, dass er das Kind einfach nach Belieben mitnehmen kann, sondern, dass ihr euch ausgesprochen oder stillschweigend auf einen Lebensmittelpunkt des Kindes einigen müsst. Bis jetzt war das eindeutig bei dir - der Vater hat dem (stillschweigend) zugestimmt. Dein Kind hat den Lebensmittelpunkt eindeutig bei dir - hier ist auch sein soziales Umfeld verankert.


    Selbst, wenn der KV einen Antrag auf alleiniges ABR stellen würde, ich glaube nicht, dass die Chance hoch ist, dass er es auch bekommen würde - und das wäre der einzige Fall in dem er das Kind "einfach mitnehmen" kann.


    p.s. Ich öffne Freitags prinzipell keine offizielle Post.

  • Hallo und vielen Dank für Eure ganzen Antworten, das freut mich wirklich! Und jetzt bin ich auch schon beruhigter...


    Also, ich habe im April 2012 im Eilverfahren das ABR bekommen, im November 2013 (da war die Scheidungsverhandlung und im Anschluss ging es ums Sorgerecht) dann noch dazu das Recht zur Vermögens- und Gesundheitssorge. Damals hatte der Richter meinem Ex-Mann die Auflage gemacht, dass er ein halbes Jahr Zeit hat, um zu beweisen, dass er in der Lage ist, regelmäßig und pünktlich zum Umgang zu erscheinen und sich angemessen mit dem Kind zu beschäftigen. Ich sollte das dokumentieren. Das mit dem Umgang hat nicht so gut geklappt.


    Dann wurde das Verfahren, das ja 6 Monate ruhend gestellt worden war, im November 2014 erst wieder aufgenommen und ich habe bei der Verhandlung dann das ASR bekommen. Die Begründung des Richters war, dass die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht mehr möglich ist, weil keine Kommunikation zwischen den Eltern mehr möglich ist. Mein Ex-Mann hat sich bei dem Termin glücklicherweise nicht verstellen können und ist ausfällig geworden. Er hat mir dann wieder vorgeworfen, dass er glaubt, das Kind sei nicht von ihm und er will das Kind erst wieder sehen, wenn bewiesen ist, dass es seins ist. Und glaubt mir, dazu besteht kein Grund, wir waren lange verheiratet und er hatte nie Anlass zur Eifersucht (er selbst hat allerdings im Ausland während unserer Ehe eine zweite Frau geheiratet und zwei Kinder mit ihr bekommen).


    Wenn das OLG nach Aktenlage entscheiden würde, wäre das ja gut. Denn ich fand den Familienrichter schon ziemlich streng, selbst dreifacher Familienvater und sehr "pro Vater". Ich fand die Stimmung teilweise schon fast mütterfeindlich. Es war schwierig, ihn davon zu überzeugen, dass ich nicht gegen den Umgang bin, sondern einfach das Sorgerecht benötige, damit ich vernünftige Entscheidungen für mein Kind fällen kann. Und darum glaube ich, dass wenn ich diesen Richter überzeugen konnte und sie sich nach ihm richten, dann wäre das schon gut für mich. Außerdem unterstützt das Jugendamt mich auch, zwei verschiedene Sachbearbeiter befürworten das ASR für mich.


    Und ich meine mit "das Kind ist dann weg": das Kind ist dann tatsächlich weg, wenn z.B. vom Gericht festgelegt wird, dass er das Kind ohne Aufsicht sehen darf. Da er bereits mehrmals gedroht hat, das Kind mitzunehmen und nach Afrika zu bringen, ist diese Gefahr sehr real. Er kann ohne Probleme einen gefälschten Pass besorgen, mit dem Kind nach Holland zu seinen Bekannten fragen und von da aus nach Afrika fliegen. Es ist kein Problem, einen gefälschten afrikanischen (mag das Land nicht nennen) Kinderpass zu bekommen. Das ist nur eine Geldfrage. Und wo sollte ich mein Kind dort suchen? Oder es reicht ja schon, wenn er woanders untertaucht. Die Polizei konnte ihn hier fast ein Jahr lang nicht finden, weil er nicht gemeldet war. Obwohl er nur eine Stadt weiter weg wohnte. Wie sollen die ihn finden, wenn er versucht unterzutauchen?


    Mein Mann hat mir auf dem Spielplatz mal gesagt: Glaubst Du, Du kannst mich aufhalten, mach Dich nicht lächerlich. Ich schlag Dich bewusstlos, dann nehm ich das Kind und bin weg. Die Polizei kriegt mich nicht.


    Und dann ist da noch ein Problem: Seine Anwältin reitet darauf rum, dass er nicht mehr zum Umgang erschienen ist, weil er die Strafanzeige erhalten hat im Juli 2014. Ich hatte ihn im Juli 2013 angezeigt, weil er mich massiv bedrängt und angefasst hat. Wochenlang und es wurde immer schlimmer. Also habe ich ihn angezeigt und habe ihm das auch gesagt und habe ihm gesagt, dass ich ihn immer wieder anzeigen werde, bis er es begriffen hat. Dann war er allerdings gar nicht richtig gemeldet, so dass ihm die Anzeige nicht zugegangen ist. Er hat dann erst begriffen, dass ich es ernst gemeint habe, als er im April bei der Aus-und Einreise Nigeria/Deuschland von der Polizei befragt wurde. Nun hat er angeblich Angst davor, mich beim Umgang zu treffen, falls ich dann wieder solche unwahren Sachen behaupte.


    Sorry, wieder alles viel zu lang und durcheinander.


    Naja, seine Anwältin hat geschrieben, dass Kommunikationsschwierigkeiten der Eltern kein Grund sein dürfen für die Sorgerechtsentscheidung. Vielmehr müssten wir beweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kind schadet, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Ich dachte eigentlich, es ginge darum, was das Beste für das Kind ist. Zwischen Gefährdung des Kindeswohls und dem Besten für das Kind ist doch ein ziemlicher Unterschied finde ich.


    Seine Anwältin ist laut Briefkopf eigentlich Strafverteidigerin. Fachanwältin für Familienrecht ist sie nicht. Bei der letzten Verhandlung hatte ich das Gefühl, sie weiß nicht wirklich, was sie tut.


    Bei der letzten Verhandlung wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben. Von meiner Anwältin habe ich noch keine Rechnung bekommen. Das dicke Ende kommt da noch.


    Tut mir leid, wenn das alles verworren und zu lang ist!


    Viele Grüße
    Ama

  • Naja, seine Anwältin hat geschrieben, dass Kommunikationsschwierigkeiten der Eltern kein Grund sein dürfen für die Sorgerechtsentscheidung. Vielmehr müssten wir beweisen, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kind schadet, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Ich dachte eigentlich, es ginge darum, was das Beste für das Kind ist. Zwischen Gefährdung des Kindeswohls und dem Besten für das Kind ist doch ein ziemlicher Unterschied finde ich.


    Richtig, es ist ein riesen Unterschied. Aber bei manchen Sachen geht es um das Beste für das Kind (immer wenn man etwas für das Kind haben möchte) und bei manchen Sachen geht es darum, ob das Kindeswohl gefährdet wird (immer dann, wenn einem Elternteil ein Recht genommen werden soll).


    Ob das immer Sinnvoll ist, ist aber leider eine andere Frage.


    Z.B.: Beim BET sitzen Kinder nur vor dem Fernseher und BET unternimmt nichts mit ihnen. Bei UET läuft das anders, wenig Fernehkonsum und viele Unternehmungen. Jetzt möchte UET, daß Kinder zu ihm wechseln und beantragt ABR. Hier soll das ABR dem BET entzogen werden. Da wird er keine Chance haben, da Kinder nur vor dem Fernseher pädagogisch unbestreitbar nicht sinnvoll ist, aber es ist keine Kindeswohlgefährdung.


    2. Beispiel: Eltern streiten darum, ob Kind ein Hobby (z.B. Sportverein) machen soll. BET möchte sich nicht drum kümmern und läßt Kinder lieber Fernseh schauen, UET ist dafür und würde sich drum kümmern. Hier hat der UET die Besseren Karten, da ein Hobby zu haben, das Beste für das Kind wäre und ein Antrag auf Umgang für die Zeit würde vor Gericht zu einem Erfolg führen.


    Da ist der Unterschied. Im ersten Beispiel wird man rechtlich keine Chance haben, etwas durchzusetzen. Im 2. Beispiel dagegen ist die Aussicht auf Erfolg groß.


    Diesen Unterschied zu begreifen und anzuwenden hat mir sehr geholfen, daß ich mittlerweile sehr viel Umgang mit meinen Kindern habe.


    Mein Fazit: Die Ausführungen seiner Anwältin haben Hand und Fuß und die Chancen, daß das OLG die Entscheidung des Amtsgerichts einkassiert sind nicht schlecht.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller