Hallo zusammen,
eigentlich bin ich hier eher eine stille Mitleserin. Allerdings habe ich heute unschöne Post bekommen. Natürlich mal wieder an einem Freitag, damit man garantiert auch nirgendwo anrufen kann.... Kennt das noch jemand?
Ich hatte auf alleiniges Sorgerecht für mein 5jähriges Kind geklagt und das Sorgerecht zugesprochen bekommen. Nun hat mein Ex-Mann dagegen Beschwerde eingereicht, das ist dann ans Oberlandesgericht gegangen. Seine Anwältin hat seitenweise ausgeführt, warum die Begründung der Sorgerechtsübertragung falsch ist etc.
Nun steht da drin, dass ich mich äußern soll, das mache ich natürlich mit meiner Anwältin.
Und dann steht noch drin, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wäre und es wird ein Sachverständigengutachten gefordert.
Was ist das genau? Wird da die Erziehungsfähigkeit meines Ex-Mannes geprüft oder spricht ein Psychologe mit dem Kind? Und kann da die Kinderpsychologin, zu der das Kind aufgrund der belastenden Situation sowieso schon geht, damit beauftragt werden?
Ich habe große Angst, dass mir das alleinige Sorgerecht wieder weggenommen wird oder - noch schlimmer - dass mein Ex-Mann die Hälfte des Aufenthaltsbestimmtungsrechts wieder bekommt. Dann ist das Kind nämlich weg.
Kann mir einer ein bisschen mehr erzählen? Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht bei solchen Beschwerden?
Falls Ihr mehr Infos zur Situation braucht, gerne. Ich habe das aber mal weggelassen, weil ich keinen Roman schreiben wollte.
Ich danke Euch schon mal sehr im Voraus!
Ama