.... in Absprache mit mir hat mein Mann kurz vor Weihnachten die Scheidung eingereicht. Wir haben uns auf einen Fachanwalt für Familienrecht geeinigt, in dem Glauben, dass wir uns einigen können. :Hm
Da er die Scheidung eingereicht hat, vertritt der RA in erster Linie ihn.
Nun habe ich am Wochenende eine beglaubigte Abschrift vom "Antrag auf Ehescheidung" zusammen mit dem Fragebogen zum Versorgungsausgleich per Post erhalten. seither habe ich einen gaaaanz dicken Hals und Bauchweh....
Meinem ersten Impuls, meinen Mann zusammenzufalten, habe ich unterdrückt.... und möchte euch nun um Rat fragen. Vielleicht kennt sich jemand aus.....
Wie der Versorgungsausgleich grundsätzlich berechnet wird, ist mir klar. Wir waren / sind beide berufstätig, er in VZ, ich in TZ.
Zusätzlich habe ICH vor ca. 5 Jahren für uns beide je einen Riestervertrag abgeschlossen.
Bei der Trennung hat er seinen Riestervertrag mitgenommen.
Wir hatten noch längere Zeit ein gemeinsames Giro-Konto.... in der Mediation hatten wir die Vereinbarung, dass keiner ohne den anderen zu informieren, größere Geldbeträge ausgibt. Durch Zufall habe ich im Herbst letzten Jahres erfahren, dass mein Mann Anfang des letzten Jahres seinen Riestervertrag aufgelöst hat. ( über Sinn und Unsinn dessen mag ich jetzt nichts sagen....) Rein rechtlich ist nichts dagegen zu sagen. Es war ja sein Vertrag.
Bevor er die Scheidung eingereicht hat, bin ich per Mail mit ihm ins Gespräch gegangen bezüglich des Riestervertrages. Nach meinen Bauchgefühl wäre es nun gerecht, dass ich meinen Riestervertrag für mich alleine habe, sprich das angesparte Vermögen (10.000,.. € incl. meiner persönlichen Zulage und Zulage für 3 Kinder) nicht mit in die Scheidungsmasse bzw. zum Versorgungsausgleich eingerechnet wird. Mein Mann war damit einverstanden.....
Zudem hatten wir noch einen gemeinsamen Aktienfond, den mein Mann logischerweise vor dem Scheidungsantrag auflösen wollte. Aufgrund der Absprache mit ihm bezüglich des Riestervertrages, war ich mit allem einverstanden. Der Fonds wurde aufgelöst und gerecht durch zwei geteilt.
Und nun könnt ihr euch schon ausmalen, was im Scheidungsantrag erwähnt wird. :engel .... mein Riestervertrag..... der nun in den Versorgungsausgleich und zu den Scheidungskosten mit einberechnet wird.
Mann.... ich bin sowas von sauer.... :motz: .....
Mir ist bewusst, dass rein rechtlich nichts zu machen ist. Das Geld aus seinem Riestervertrag ist weg und ich darf mein Geld mit ihm teilen..... und bin nun auf sein "Good-Will" angewiesen.... :pfeif
Nun meine Frage.... ich muss den Riestervertrag nun im Fragebogen angeben. Sollte alles ein Versehen meines Mannes :lgh gewesen sein, ... könnte er dem Gericht oder seiner Anwältin schriftlich mitteilen, dass er auf den Versorgungsausgleich aus dem Riestervertrag verzichtet, damit dieser nicht berücksichtigt wird?
Oder was seht ihr für Möglichkeiten?
Ich muss erstmal meine Emotionen wieder in Griff bekommen, bevor ich weitere Schritte gehe..... zur Not muss ich mir halt doch noch einen eigenen Anwalt nehmen, auch wenn wir das eigentlich vermeiden wollten. Aber um eine einvernehmliche Scheidung hinzubekommen, sollten sich alle Beteiligten an die Absprachen halten, um den Vertrauensvorschuss nicht zu gefährden.....
Oder er hätte mich mindestens im Vorfeld informieren können, dass er meinen Riestervertrag nun doch angegeben hat oder vielleicht auch angeben musste (????)....
Boah, hab ich Bauchweh.....
Danke schon mal für eure "Experten-Tipps".... :blume