brauche Rat.... Versorgungsausgleich - private Vorsorge

  • .... in Absprache mit mir hat mein Mann kurz vor Weihnachten die Scheidung eingereicht. Wir haben uns auf einen Fachanwalt für Familienrecht geeinigt, in dem Glauben, dass wir uns einigen können. :Hm
    Da er die Scheidung eingereicht hat, vertritt der RA in erster Linie ihn.



    Nun habe ich am Wochenende eine beglaubigte Abschrift vom "Antrag auf Ehescheidung" zusammen mit dem Fragebogen zum Versorgungsausgleich per Post erhalten. seither habe ich einen gaaaanz dicken Hals und Bauchweh....


    Meinem ersten Impuls, meinen Mann zusammenzufalten, habe ich unterdrückt.... und möchte euch nun um Rat fragen. Vielleicht kennt sich jemand aus.....


    Wie der Versorgungsausgleich grundsätzlich berechnet wird, ist mir klar. Wir waren / sind beide berufstätig, er in VZ, ich in TZ.


    Zusätzlich habe ICH vor ca. 5 Jahren für uns beide je einen Riestervertrag abgeschlossen.


    Bei der Trennung hat er seinen Riestervertrag mitgenommen.


    Wir hatten noch längere Zeit ein gemeinsames Giro-Konto.... in der Mediation hatten wir die Vereinbarung, dass keiner ohne den anderen zu informieren, größere Geldbeträge ausgibt. Durch Zufall habe ich im Herbst letzten Jahres erfahren, dass mein Mann Anfang des letzten Jahres seinen Riestervertrag aufgelöst hat. ( über Sinn und Unsinn dessen mag ich jetzt nichts sagen....) Rein rechtlich ist nichts dagegen zu sagen. Es war ja sein Vertrag.


    Bevor er die Scheidung eingereicht hat, bin ich per Mail mit ihm ins Gespräch gegangen bezüglich des Riestervertrages. Nach meinen Bauchgefühl wäre es nun gerecht, dass ich meinen Riestervertrag für mich alleine habe, sprich das angesparte Vermögen (10.000,.. € incl. meiner persönlichen Zulage und Zulage für 3 Kinder) nicht mit in die Scheidungsmasse bzw. zum Versorgungsausgleich eingerechnet wird. Mein Mann war damit einverstanden.....
    Zudem hatten wir noch einen gemeinsamen Aktienfond, den mein Mann logischerweise vor dem Scheidungsantrag auflösen wollte. Aufgrund der Absprache mit ihm bezüglich des Riestervertrages, war ich mit allem einverstanden. Der Fonds wurde aufgelöst und gerecht durch zwei geteilt.


    Und nun könnt ihr euch schon ausmalen, was im Scheidungsantrag erwähnt wird. :engel .... mein Riestervertrag..... der nun in den Versorgungsausgleich und zu den Scheidungskosten mit einberechnet wird.
    Mann.... ich bin sowas von sauer.... :motz: .....


    Mir ist bewusst, dass rein rechtlich nichts zu machen ist. Das Geld aus seinem Riestervertrag ist weg und ich darf mein Geld mit ihm teilen..... und bin nun auf sein "Good-Will" angewiesen.... :pfeif



    Nun meine Frage.... ich muss den Riestervertrag nun im Fragebogen angeben. Sollte alles ein Versehen meines Mannes :lgh gewesen sein, ... könnte er dem Gericht oder seiner Anwältin schriftlich mitteilen, dass er auf den Versorgungsausgleich aus dem Riestervertrag verzichtet, damit dieser nicht berücksichtigt wird?
    Oder was seht ihr für Möglichkeiten?






    Ich muss erstmal meine Emotionen wieder in Griff bekommen, bevor ich weitere Schritte gehe..... zur Not muss ich mir halt doch noch einen eigenen Anwalt nehmen, auch wenn wir das eigentlich vermeiden wollten. Aber um eine einvernehmliche Scheidung hinzubekommen, sollten sich alle Beteiligten an die Absprachen halten, um den Vertrauensvorschuss nicht zu gefährden.....
    Oder er hätte mich mindestens im Vorfeld informieren können, dass er meinen Riestervertrag nun doch angegeben hat oder vielleicht auch angeben musste (????)....
    Boah, hab ich Bauchweh.....






    Danke schon mal für eure "Experten-Tipps".... :blume

  • Ich würde Dir auf jedem Fall zu einer eigenen anwaltlichen Vertretung raten, gerade vor dem Hintergrund dieser Riesterrenten-Auflösung, die nicht abgesprochen war.


    Generell müssen Riesterrenten meines Wissens jetzt immer im Versorgungsausgleich angegeben werden (was vorher nicht immer der Fall war), andererseits sind seit 2009 vertragliche Ausgestaltungen des Vermögensausgleich zwischen den Ehepartnern möglich. Genaueres würde ich aber definitiv von einem Fachanwalt klären lassen (und zwar von Deinem eigenen).

  • Hallo,


    also ich würde ohne gleich durch die Decke zu kochen meinen Mann erstmal vernünftig fragen.


    Bei uns gab es so eine ähnliche Situation mit einem Bausparvertrag. Meine Ex hatte diesen Vertrag abgeschlossen und ihre VL dort einzahlen lassen. Wir hatten mündlich vereinbart, dass ich an diesem Vertrag keinen Anspruch erhebe. Trotzdem hat der Anwalt das damals in die Masse mit aufgenommen...vermutlich aus Übereifer oder extremer Sorgfalt.......Meine Ex hat mich damals angerufen und am Rad gedreht wie eine Wilde..............


    Ich konnte Sie dann beruhigen, hab den Anwalt angerufen, das geklärt und gut war.


    Ich denke halt als erstes immer: Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!!!!!!!!!!



    Viel wichtiger fände ich, dass Du durch einen eigenen Anwalt ebenfalls Scheidungsantrag stellst. In der jetzigen Situation ist es der Anwalt Deines Mannes und DU bist die Beklagte. Wenn dein Mann aus welchen Gründen auch immer drei Tage vor dem Scheidungstermin den Antrag zurück zieht kannst du gar nichts machen. Wenn er kurzfristig irgendwelche Anträge stellt ebenso auch nicht. Es ist völlig ausreichend wenn du einen Anwalt hast, der für dich ebenfalls Scheidung einreicht. Dann kannst du die Zusammenarbeit ruhen lassen und weißt bei Bedarf wohin du dich wenden kannst. Sowas kostet nicht die Welt


    __________________________________________________________________________________________
    Als das Teleleut phon, treppte ich die Rante runter, tuerte gegen die Bums viel tod war um.........shit happens
    __________________________________________________________________________________________
    übern Berg is es meist kürzer als zu Fuß
    __________________________________________________________________________________________
    Nachts ist es kälter als draußen

    2 Mal editiert, zuletzt von malamut3640 ()

  • Also....


    bevor ihr zwei da jetzt selber hantiert oder durch getrennte Anwälte Feindseligkeiten aufkommen: Macht doch erstmal ein Gespräch beim gemeinsamen Anwalt. Dann tauscht ihr dort die Argumente aus. Wenn ihr euch einig seid, daß ihr die Riester-Verträge nicht in den Versorgungsausgleich einfliessen lassen wollt, dann gebt ihr sie einfach nicht an. Das Gericht prüft selber nicht, ob alle Angaben auch wirklich Vollständig sind. Es muss nur das der Wahrheit entsprechen, was ihr auch angebt, da das Gericht bei allen Stellen, die ihr angebt, nachfragt.


    Danach, wenn er drauf besteht, daß du ihn angibst, kannst du dir immer noch einen eigenen Anwalt nehmen. Verlieren kannst du ja dabei nichts. Bei dem Gespräch siehst du auch, was der Anwalt wirklich taugt. Ist er auf einen Kompromiss aus, wird eine für beide tragbare Lösung bei rauskommen. Wenn das, was er vorschlägt, für dich nicht annehmbar ist, dann bist du mit einem eigenen Anwalt besser beraten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Also....


    bevor ihr zwei da jetzt selber hantiert oder durch getrennte Anwälte Feindseligkeiten aufkommen: Macht doch erstmal ein Gespräch beim gemeinsamen Anwalt. Dann tauscht ihr dort die Argumente aus. Wenn ihr euch einig seid, daß ihr die Riester-Verträge nicht in den Versorgungsausgleich einfliessen lassen wollt, dann gebt ihr sie einfach nicht an. Das Gericht prüft selber nicht, ob alle Angaben auch wirklich Vollständig sind. Es muss nur das der Wahrheit entsprechen, was ihr auch angebt, da das Gericht bei allen Stellen, die ihr angebt, nachfragt.


    Danach, wenn er drauf besteht, daß du ihn angibst, kannst du dir immer noch einen eigenen Anwalt nehmen. Verlieren kannst du ja dabei nichts. Bei dem Gespräch siehst du auch, was der Anwalt wirklich taugt. Ist er auf einen Kompromiss aus, wird eine für beide tragbare Lösung bei rauskommen. Wenn das, was er vorschlägt, für dich nicht annehmbar ist, dann bist du mit einem eigenen Anwalt besser beraten.



    Da hast Du völlig Recht. Dennoch sollte Sie, ebenfalls die Scheidung einreichen. Nur dann ist sie in der Lage selbst Anträge zu stellen falls dies später mal notwendig wird. Alles andere kann man über einen Anwalt regeln..........


    __________________________________________________________________________________________
    Als das Teleleut phon, treppte ich die Rante runter, tuerte gegen die Bums viel tod war um.........shit happens
    __________________________________________________________________________________________
    übern Berg is es meist kürzer als zu Fuß
    __________________________________________________________________________________________
    Nachts ist es kälter als draußen

  • im Endeffekt biete ihm zwei Dinge an-


    a) seiner wird auch mit eingerechnet, oder
    b) Du zahlst seinen Kinderanteil (oder habt ihr 6 Kinder?) an ihn aus...


    ich denke, der Anwalt hat einfach gefragt, was aktuell da ist- grds. Bösartigkeit würde ich weder ihm, noch deinem Ex unterstellen- eher Gedankenlosigkeit :troest

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ... erstmal Danke ... :blume .... an alle.....



    Ich fang mit Luchsie an:

    (oder habt ihr 6 Kinder?)


    .... :wow .... :wow .... :wow ..... :nixwieweg




    a) seiner wird auch mit eingerechnet, oder
    b) Du zahlst seinen Kinderanteil (oder habt ihr 6 Kinder?) an ihn aus...


    a) seinen gibt's nicht mehr .... :tanz ..... die Next muss ganz schön teuer sein.... ;) .... also kann man den nicht mit einberechnen, that' s my problem.... 8)
    b) rein rechnerisch müsste ich nichts an ihn auszahlen, weil.... wir haben in seinen monatlich einen deutlich höheren Beitrag eingezahlt als bei mir. Dafür habe ich die Zulagen für drei Kinder bekommen. Rein rechnerisch hatte er vor einem Jahr soviel Geld in seinem Vertrag wie ich jetzt ungefähr.....


    (Gott sei Dank habe ich die Zulagen für die Kinder für mich beantragt, denn durch die Vertragskündigung mussten wir seine jährlichen Zulagen, ebenso wie die Steuervergünstigung zurück zahlen.... :ohnmacht: .....)


    ich denke, der Anwalt hat einfach gefragt, was aktuell da ist- grds. Bösartigkeit würde ich weder ihm, noch deinem Ex unterstellen- eher Gedankenlosigkeit


    Nö, die RA ist ganz o.k. ( war ursprünglich mal meine... :bldgt: ).... und nein, Bösartigkeit würd ich im nicht unterstellen, aber....


    Gedankenlosigkeit? Hm.... :Hm Na dann mach ich doch mal einen Mini-Mental-Test bei ihm, denn einen Tag bevor er die Unterlagen abgegeben und das Gespräch beim RA hatte, konnten wir uns darauf einigen..... ;) .....






    Ich konnte Sie dann beruhigen, hab den Anwalt angerufen, das geklärt und gut war.


    Hm.... hier geht es halt um den Versorgungsausgleich und ich mir da jetzt unsicher, ob er, wenn denn schon angegeben, jetzt im Nachhinein darauf verzichten darf... :Hm ......

    Ich denke halt als erstes immer: Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden!!!!!!!!!!


    :daumen ..... stimmt..... ich habe aber gelernt, nicht mehr meinem ersten Impuls zu folgen, sondern erst zu handeln oder das Gespräch ( Mail..) zu suchen, wenn sich meine Atemübungen positiv auswirken..... :pfeif .....


    Viel wichtiger fände ich, dass Du durch einen eigenen Anwalt ebenfalls Scheidungsantrag stellst. In der jetzigen Situation ist es der Anwalt Deines Mannes und DU bist die Beklagte. Wenn dein Mann aus welchen Gründen auch immer drei Tage vor dem Scheidungstermin den Antrag zurück zieht kannst du gar nichts machen. Wenn er kurzfristig irgendwelche Anträge stellt ebenso auch nicht. Es ist völlig ausreichend wenn du einen Anwalt hast, der für dich ebenfalls Scheidung einreicht. Dann kannst du die Zusammenarbeit ruhen lassen und weißt bei Bedarf wohin du dich wenden kannst. Sowas kostet nicht die Welt



    Eigentlich möchten wir im Vorfeld eine Scheidungsvereinbarung erstellen, damit die dann bei Gericht durchgewinkt wird.....Wenn er kurzfristig einen Antrag stellt könnte ich die Verhandlung nicht vertagen? Könnte er denn mit einer Scheidungsvereinbarung während dem Scheidungstermin noch anderes unvorhergesehenes daher bringen????


    Es war abgesprochen, dass wir es erstmal mit einem versuchen und sollte ich das Gefühl haben, zu kurz zu kommen, dann würde ich doch noch einen eigenen aktivieren.....


    Was mich beim Lesen des Schreibens vom Amtsgericht stutzig gemacht hat, war folgender Satz "wenn Sie eine Verteidigung beabsichtigen und einen RA bestellen wollen, werden Sie aufgefordert, ihn unverzüglich mit Ihrer Vertretung zu beauftragen und durch ihn innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung zur Antragsschrift Stellung zu nehmen..."


    Heißt das, wenn ich binnen zwei Wochen den RA beauftrage, könnte ich später keinen mehr um Hülfe bitten?


    Ich habe mir schon einen RA ausgesucht, aber nimmt der mich, wenn ich ihm sage, dass ich ihn erstmal nur proforma brauche und ihn beauftrage, erstmal die Zusammenarbeit ruhen zu lassen?



    bevor ihr zwei da jetzt selber hantiert oder durch getrennte Anwälte Feindseligkeiten aufkommen:.....


    .... :nawarte: ......... :amok: ...... ihr gönnte mir ja gar nichts..... :bldgt:






    Macht doch erstmal ein Gespräch beim gemeinsamen Anwalt. Dann tauscht ihr dort die Argumente aus. Wenn ihr euch einig seid, daß ihr die Riester-Verträge nicht in den Versorgungsausgleich einfliessen lassen wollt, dann gebt ihr sie einfach nicht an. Das Gericht prüft selber nicht, ob alle Angaben auch wirklich Vollständig sind. Es muss nur das der Wahrheit entsprechen, was ihr auch angebt, da das Gericht bei allen Stellen, die ihr angebt, nachfragt.


    Siehe oben.... könnte ich später noch einen eigenen RA beauftragen?



    Es gibt nur noch einen Riestervertrag, nämlich meinen... ;) ....... und den hat mein Mann angegeben, der wird im "Antrag auf Ehescheidung" erwähnt und schon mit einberechnet.....


    Könnte ich auf dem "Fragebogen zum Versorgungsausgleich" bei der Frage haben Sie einen privaten Altervorsorgevertrag, z.B. Riester-Rente abgeschlossen?" tatsächlich "Nein" ankreuzen, wenn dies mit meinem Mann nochmal abgesprochen wird?

    Danach, wenn er drauf besteht, daß du ihn angibst, kannst du dir immer noch einen eigenen Anwalt nehmen. Verlieren kannst du ja dabei nichts. Bei dem Gespräch siehst du auch, was der Anwalt wirklich taugt. Ist er auf einen Kompromiss aus, wird eine für beide tragbare Lösung bei rauskommen. Wenn das, was er vorschlägt, für dich nicht annehmbar ist, dann bist du mit einem eigenen Anwalt besser beraten.

  • Ich denke, einen Anwalt kann man jederzeit nehmen.
    Zur Not wird halt der Gerichtstermin vertagt.
    Es reicht auch, wenn einer die Scheidung einreicht.


    LG

  • Du kannst jederzeit einen Rechtsbeistand dabei nehmen. Da gibt es keine Frist, wo man keinen mehr nehmen darf. Das Formular ist innerhalb von 3 Wochen beim Gericht abzugeben. Tust du das nicht, wird das Gericht dir eine weitere Frist von 14 Tagen geben mit Androhung von Zwangsgeld. Also eigentlich hast du ohne Konsequenzen 5 Wochen Zeit dafür. Bis dahin werdet ihr ein Gespräch beim Anwalt geführt haben und euch evtl. gütlich dazu einigen können. Wenn dies der Fall ist, wird der Anwalt schon das Nötige beim Gericht beantragen.


    Es ist auch möglich aussergerichtlich eine Scheidungsfolgevereinbarung zu treffen. Ich zitiere dazu mal den §6 des Vermögensausgleichgesetzes:


    § 6
    Regelungsbefugnisse der Ehegatten


    (1) Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise


    1. in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen,
    2. ausschließen sowie
    3. Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 vorbehalten.
    (2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Du kannst jederzeit einen Rechtsbeistand dabei nehmen. Da gibt es keine Frist, wo man keinen mehr nehmen darf. Das Formular ist innerhalb von 3 Wochen beim Gericht abzugeben. Tust du das nicht, wird das Gericht dir eine weitere Frist von 14 Tagen geben mit Androhung von Zwangsgeld. Also eigentlich hast du ohne Konsequenzen 5 Wochen Zeit dafür. Bis dahin werdet ihr ein Gespräch beim Anwalt geführt haben und euch evtl. gütlich dazu einigen können. Wenn dies der Fall ist, wird der Anwalt schon das Nötige beim Gericht beantragen.


    Es ist auch möglich aussergerichtlich eine Scheidungsfolgevereinbarung zu treffen. Ich zitiere dazu mal den §6 des Vermögensausgleichgesetzes:


    § 6
    Regelungsbefugnisse der Ehegatten


    (1) Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise


    1. in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen,
    2. ausschließen sowie
    3. Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 vorbehalten.
    (2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Was ist denn aus dem Geld von seinem Vertrag geworden?
    Kannst Du das irgendwie belegen, dass es seinen Vertrag gab, bzw. er aufgelöst wurde?


    ... vermutlich gut investiert in die next.... :lgh ......


    ..... ja... hab ne Mail von ihm, in der er mir nach mehrmaligem Nachfragen schrieb, dass er den Vertrag gekündigt hat.... zudem hatte ich Kopien gemacht, bevor ich ihm die Unterlagen ausgehändigt habe.... :aetsch .....

  • Ach so, noch ein Nachtrag zur Regelung des Versorgungsausgleichs durch die Ehegatten:


    Der muss nach §7 notariell gemacht werden und muss nach §8 einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Das heißt, daß die Anrechte auch so teilbar sind und der Inhalt nicht sittenwidrig ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • @ hucky.... doppelt gemoppelt hält länger... :lgh ..... muss trotzdem nochmal nachfragen..... :bet

    Das Formular ist innerhalb von 3 Wochen beim Gericht abzugeben. Tust du das nicht, wird das Gericht dir eine weitere Frist von 14 Tagen geben mit Androhung von Zwangsgeld. Also eigentlich hast du ohne Konsequenzen 5 Wochen Zeit dafür. Bis dahin werdet ihr ein Gespräch beim Anwalt geführt haben und euch evtl. gütlich dazu einigen können. Wenn dies der Fall ist, wird der Anwalt schon das Nötige beim Gericht beantragen.


    Also.... das Formular = Fragebögen zum Versorgungsausgleich ? Das muss ich binnen vön 4 Wochen zurück geben..... ausgefüllt habe ich es schon, bis auf das eine Häckchen.... ;) ....
    Das heisst, du bist der Meinung, sollte sich mein Mann damit einverstanden erklären, den Riestervertrag aussen vor zu lassen, könnte man den " unterschlagen" bzw. könnte seine / unsere RA das bei Gericht im Nachhinein noch veranlassen.....


    Das wäre super......

    Du kannst jederzeit einen Rechtsbeistand dabei nehmen. Da gibt es keine Frist, wo man keinen mehr nehmen darf.

    Das steht jetzt im Widerspruch zu Malamuts Aussage..... und zu diesem Passus im Anschreiben des Gerichts....


    "Wenn sie einen Verteidiger stellen wollen,.....,binnen zwei Wochen..." ...... siehe vorheriger Post von mir.....



    ..... :frag momentan bräuchte ich keinen eigenen Anwalt..... nur, wenn wenn wir uns bezüglich des Hauses oder des Nachehelichen Unterhalts so gar nicht einigen könnten...... ich hab ne Menge Kohle ins Haus gesteckt (gesamte Eigenkapital + Renovierung) , leider stehen wir aber je zur Hälfte im Grundbuch...... mein Mann hat in der Theorie bisher bestätigt, dass das alles meins ist.... nur.... wenn die Demenz :lgh .... weiter fortschreitet, dann .....
    Ich kanns auch belegen.... So vön wegen Startkapital in die Ehe..... ich viel, er nix.... sogar weniger als nix.... ;) ..... aber, ich hoffe, er kann sich noch dran erinnern.... sonst wird's einfach steinig und mühsam......
    Ich kann alles zur Not belegen, habe noch alle KA meiner damaligen Depots und KA auf denen der Transfer des Geldes eindeutig belegbar wäre.... aber.... das wäre mühsam.... die handschriftlichen Aufzeichnungen von damals, die wir gemeinsam erstellt haben zum Überblick für unsere Finanzen und wie hoch ein Kredit sein müsste sind einfacher zu durchschauen... haben aber im Notfall keine rechtliche Relevanz... :bet

    Es ist auch möglich aussergerichtlich eine Scheidungsfolgevereinbarung zu treffen. Ich zitiere dazu mal den §6 des Vermögensausgleichgesetzes:


    Das war So geplant..... wir setzen alles auf.... RA übersetzt alles ins Juristendeutsch und dann ab Marsch vor den Richter..... nur.... wenn eben malamuts Möglichkeit dann folgt, dass er doch bei jenem Termin den anderen Furz rauslässt und ich dann in Ermangelung eines eigenen Anwalts nicht handeln kann????


    Also.... das Risiko ist nicht sooooo gross..... mein Mann möchtern mich los werden..... das ist ihm glaube ich schon was wert.... :D

    § 6
    Regelungsbefugnisse der Ehegatten

    (1) Die Ehegatten können Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. Sie können ihn insbesondere ganz oder teilweise

    1. in die Regelung der ehelichen Vermögensverhältnisse einbeziehen,
    2. ausschließen sowie
    3. Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung gemäß den §§ 20 bis 24 vorbehalten.
    (2) Bestehen keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse, ist das Familiengericht an die Vereinbarung gebunden.

    aha.... das wäre Punkt zwei..... Riestervertrag weglassen und nur die Rentenpunkte bei der gesetzlichen Rentenversicherung zur Berechnung heranziehen....


    Oder Punkt 1: statt ausbezahlen fürs Haus, verzichte ich auf den Versorgungsausgleich...... hmmmm...... d.h. wir müssten den Versorgungsausgleich doch erst ausrechnen lassen, um dann zu schauen, in welchem Rahmen sich der bewegen würde..... :Hm


    Punkt 3: heisst das man könnte den Versorgungsausgleich auch erst nach der Scheidung berechnen lassen? Z.B. erst in 5 Jahren, wenn ich weiss, ob ich das Haus behalte und ihm ein Sümmchen ausbezahlen müsste....? Das wäRe ja noch besser....
    ( mir ist klar, dass trotzdem nur die erwirtschafteten Rentenpunkte während der Ehe zählen.... )


  • Ach so, noch ein Nachtrag zur Regelung des Versorgungsausgleichs durch die Ehegatten:

    Der muss nach §7 notariell gemacht werden und muss nach §8 einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Das heißt, daß die Anrechte auch so teilbar sind und der Inhalt nicht sittenwidrig ist.


    Na gut..... das müsste uns ja dann die RA sagen können..... was wäre denn sittenwidrig? :hä ......





    :idee Ah.... :tuschel ....die Next, die es schon gab, während ich noch für ihn gekocht und gebügelt habe :lach ..... kleiner Scherz am Rande.....

  • Ach so, noch ein Nachtrag zur Regelung des Versorgungsausgleichs durch die Ehegatten:

    Der muss nach §7 notariell gemacht werden und muss nach §8 einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Das heißt, daß die Anrechte auch so teilbar sind und der Inhalt nicht sittenwidrig ist.


    Na gut..... das müsste uns ja dann die RA sagen können..... was wäre denn sittenwidrig? :hä ......





    :idee Ah.... :tuschel ....die Next, die es schon gab, während ich noch für ihn gekocht und gebügelt habe :lach ..... kleiner Scherz am Rande.....

  • Ach so, noch ein Nachtrag zur Regelung des Versorgungsausgleichs durch die Ehegatten:

    Der muss nach §7 notariell gemacht werden und muss nach §8 einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten. Das heißt, daß die Anrechte auch so teilbar sind und der Inhalt nicht sittenwidrig ist.


    Na gut..... das müsste uns ja dann die RA sagen können..... was wäre denn sittenwidrig? :hä ......





    :idee Ah.... :tuschel ....die Next, die es schon gab, während ich noch für ihn gekocht und gebügelt habe :lach ..... kleiner Scherz am Rande.....








    Edith meint, was hucky kann, kann ich schon lange..... doppelt posten.... :P

  • Es ist völlig ausreichend wenn du einen Anwalt hast, der für dich ebenfalls Scheidung einreicht. Dann kannst du die Zusammenarbeit ruhen lassen und weißt bei Bedarf wohin du dich wenden kannst. Sowas kostet nicht die Welt


    Aber die Scheidung wurde doch schon eingereicht..... muss ich das denn auch machen?


    Was heisst, das "kostet nicht die Welt?"...... So Pi mal Daumen? Also.... wenn ich meine RA nur mal zur Beratung bräuchte.....



    Noch hab ich ja Geld auf der " hohen Kante".... aber .... erstens ist das dann doch mal schnell weg, zweitens hab ich mit dem Haus noch einen Berg Schulden..... und brauch einfach für mich noch was in Reserve..... So als Notgroschen..... nicht für mich speziell, ich bin relativ genügsam ( das würde sogar mein Mann bestätigen, der mich zum Geldausgeben eher zwingen musste), mehr für sogenannte schlechte Zeiten.... oder die Kinder..... wie auch immer.......

  • Aber die Scheidung wurde doch schon eingereicht..... muss ich das denn auch machen?


    Er hat Scheidung eingereicht.............Du nicht!


    Wenn DU das Schreiben ließt vom Gericht wirst Du sehen, dass DU die Beklagte bist......So lange ihr Euch bis zum Scheidungstermin tatsächlich einig seid ist alles gut....ich befürchte jedoch, wenn Du jetzt schon Kommunikationsprobleme wegen der Kohle hast, könnte es Sinn machen wenn Dein Anwalt in den Startlöchern steht und ebenfalls Anträge stellen könnte....wenn es sein muß.


    Ein vernünftiger Anwalt wird auch kein Problem damit haben wenn DU ihm klipp und klar sagst, dass DU dich einfach nur erstmal allgemein beraten lassen willst, Du Scheidungsantrag durch ihn stellen willst und dann im weiteren Verfahren nur seine Hilfe in Anspruch nehmen willst wenn DU Hilfe brauchst.............Du gehst ja auch ins Autohaus um ne Inspektion machen zu lassen und kaufst nicht jedes Mal gleich ein neues Auto.............. :D:D


    Also folgich wird Dein Anwalt Dich da unterstützen und kein Problem damit haben............


    __________________________________________________________________________________________
    Als das Teleleut phon, treppte ich die Rante runter, tuerte gegen die Bums viel tod war um.........shit happens
    __________________________________________________________________________________________
    übern Berg is es meist kürzer als zu Fuß
    __________________________________________________________________________________________
    Nachts ist es kälter als draußen

  • Was heisst, das "kostet nicht die Welt?"...... So Pi mal Daumen? Also.... wenn ich meine RA nur mal zur Beratung bräuchte.....



    Meine Ex Frau hat jeden Mückenschiss durch Ihren Anwalt mitteilen lassen und am Ende knappe 10 Riesen Anwaltskosten produziert.............wers braucht mir wars wurscht, gerade wenn man bedenkt, dass ich mich bei keinem einzigen Thema quer gestellt habe.


    Mein Anwalt hat lediglich für den Scheidungsantrag und die Erstberatung ne Rechnung über knapp 500 Euronen geschickt. Damit war für mich der Drops gelutscht.


    Interessant wird es wenn ihr die Scheidung richtig ausfechtet.....dann wird der Streitwert eine Rolle spielen, den der Anwalt dann für seine Kostennote heranzieht.


    __________________________________________________________________________________________
    Als das Teleleut phon, treppte ich die Rante runter, tuerte gegen die Bums viel tod war um.........shit happens
    __________________________________________________________________________________________
    übern Berg is es meist kürzer als zu Fuß
    __________________________________________________________________________________________
    Nachts ist es kälter als draußen