Totale lose-lose-Situation mit dem KV

  • Ich werfe mal kurz ein "Danke" rein, ich lese das alles, mir hilft auch jede einzelne Antwort mich zu sortieren.
    Ich komme nur, dank Arbeit/Vorbereitung/Kindbespaßung (alles aufeinmal!), gerade nicht so intensiv zum antworten!


    Ich würde/werde euch auf jedenfall informieren, wie es weitergeht.

  • Im Moment befindet sich die Elternbeziehung im Ungleichgewicht - du hast die Verantwortung komplett und bist Mutter in jeder Hinsicht - er ist ohne jede Verantwortung, ohne Pflichten, ohne Möglichkeit sich mit dir auseinanderzusetzten ohne eine große Summe Geldes zu zahlen, was ihn möglicherweise in Schwierirgkeiten stürzen würde.


    Wenn ihr das Geld wirklich nicht braucht - dann würde ich den Vorschlag nachschieben, das es dir wichtiger ist ihn als verantwortlichen Vater für euer Kind zu haben, das er das Geld bis jetzt nicht zu Zahlen braucht, aber ab jetzt alles offziell läuft.
    Natürlich hat das Kind Anspruch usw. aber das wichtigste ist doch, das ihr miteinander klarkommt, fürs Kind.


    Dann könnt ihr euch auch ganz offziell alle Hilfen holen die es so gibt bei Umgangsstreitigkeiten.


    Du müßtest dich aber daran gewöhnen, das es da noch einen wichtigen Menschen im Leben deiner Tochter gibt, mit dem du dich aueinandersetzten mußt ...... was ja nicht unbedingt negativ sein muß - ich finde es schon wichtig, das ich mit jemandem über Kinderangelegenheiten diskutieren kann, vor allem wenn es wichtig ist. Dazu muß er aber auch Rechte haben, ein gleichwertiges Elternteil sein können.


    Und dein Kind gewinnt einen Menschen, eine Familie dazu, kann dann offziell dazugehören .... Familie ist etwas wichtiges von beiden Seiten, schlag das nicht weg.

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:


  • Ich bemühe mich wirklich. Mir ist auch klar, dass wir auf Elternebene kommunzieren müssen. Aber das schafft er nicht.
    Mich nervt das. Mir scheint, er stellt nur Anprüche und duldet keine Widerworte. Kommen die, wird er ausfallend und bestraft das Kind mit Nichtachtung.
    Schrecklich!
    Ich hatte ihm ja angeboten, nach den Feiertagen zum JA zu gehen. Keine Reaktion, bis heute nicht. Und mein Urlaub ist vorbei.


    Dass Geld so eine Rolle für ihn spielt, nervt mich auch. Letztlich würde er wohl beim untersten Satz der DdT landen. Nachdem wir mal bei ihm waren (Pferde usw.) frage ich mich schon, ob ihm das so weh tun würde.
    Verzichten würde ich bei rechtmäßigem Anspruch aber definitiv nicht - also heimlich zurückgeben. Immerhin würden sich unsere Kinderfreibeträge ändern, wir müssten die Unterhaltszahlungen in den Lohnsteuererklärungen und beim Arbeitgeber (öD) angeben. Das hieße am Ende, dass ich ein Minusgeschäft machen würde und er Plus. Nee, also das ist Schmu.
    Ich finde mich selbst ja schon heikel, dass ich auf den Unterhalt illegal verzichtet habe.


    Ich habe den Umgang NIE an die Zahlungen gekoppelt, nicht an seine Vaterschaftsanerkennung.
    Ich bin ihm immer entgegengekommen mit seinen Terminwünschen.
    Habe das Kind in ein hübsches Kleid gestopft und seinen Eltern präsentiert, die sich darüber freuten, dass es ihn Papa nennt (was es - bis es 5 war - verweigert hat!) und das Ergebnis ist, dass er mich per Mail beschimpft und an meiner Erziehungsfähigkeit zweifelt, weil das Kind seinen fremden Eltern zum Abschied nicht die Hand gibt. Großartig! Und dem Kind wird daher auch nichts zu Weihnachten geschenkt. Meine Tochter weiß gar nicht, was hier gespielt wird.


    Ich werde jetzt aus terminlichen Gründen nichts im Januar unternehmen, ich habe viele Termine und meine Mutter kommt ins Krankenhaus, die sonst immer eingesprungen ist.
    Aber wenn bis Februar nichts passiert ist, dann bin ich beim JA. Ich möchte - wenn es irgendwie geht - auf Anwälte und Gerichte verzichten...

  • Mein Gedanke war, das er das Geld bis jetzt nicht nachzahlen muß, vielleicht hilft das ?


    Und er hat sein Lebensmodell darauf aufgebaut, das er nicht zahlt, also wird das jetzt schwer für ihn möglicherweise


    Und er ist unerfahren mit dem Kind, hat keine Ahnung, daher irgendwelche komischen Vorstellungen ....


    Möglicherweise wird sich davon vieles geben, wenn er ganz offiziell Vater ist, dann hört das sinnlos umsich schlagen eventuell von selber auf, weil er dann kein schlechtes Gewissn mehr haben muß und auch offziell Rechte hat, also nicht abhängig ist von deinem Goodwill - das hat oft üble auswirkungen, wenn man gezwungen ist mit jemandem gut auszukommen um etwas zu erreichen. Und manch einer schießt dann extra quer, naja, auch kein Zeichen von Reife, aber wer wirft den ersten Stein was das betrifft.

    Das Leben passiert jetzt :rainbow:

  • ... sorry aber für ihn lief es doch bisher wunderbar.
    Er hat ein Kind vorzuweisen. Brauchte bisher nichts dafür zu tun.
    Eine enge Bindung bei 3 oder 4 Besuchen im Jahr kann es eh kaum geben.
    Dem Kind mal eben die halbe Verwandtschaft vorzustellen und nicht zu denken das euch beide dies überfordern könnt,
    zeugt nicht unbedingt von Einfühlungsvermögen.
    Jetzt wäre sie tatsächlich alt genug ihn alleine zu besuchen aber eben nur wenn da Gefühle sind und bitte
    woher sollen die gekommen sein ?
    Ich würde dir raten
    1) Lass ihn in der Geburtsurkunde eintragen ( sind ja auch Erbschaftssachen etc.)
    2) fordere entsprechenden Unterhalt ein
    3) versuche den Kontakt zu den Großeltern aufzubauen- schaden kann es nichts
    4)Kotakt nur über das JA organisieren. Du hast genug gemacht- jetzt darf er.
    5) Dies alles OHNE Vorwarnung denn Vermögen kann ganz schnell verschwinden.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • Das klingt nach einer feindlichen Firmenübernahme, entschuldige. Aber warum muss denn der TS jetzt immer wieder bekundet werden, dass sie es ja so schwer hatte und Er es sich ja so einfach gemacht hatte.


    Ts wollte ein Kind, der Vater hat als Spender mitgemacht. Als kleinen Bonus sozusagen durfte er dann "sein Kind" auch nach ihren Spielregeln besuchen, wann immer er wollte. Das aus dieser Samenspenderfunktion nun doch noch mehr geworden ist verwundert jetzt in diesem Maße? :schiel


    Ich vergegenwärtige mir bei solchen Gelegenheiten immer wieder gerne, dass mindestens 20% der Schilderungen überzogen und durch persönliche Abneigung mindestens verzerrt sind, man die Informationen auch mal vor dem Hintergrund des anderen ETs lesen sollte.

    Ach ja: Die Initiative, dass euer Kind nun endlich auch offiziell einen Vater hat, geht ja von ihm aus. Das kann für eure Tochter mittel/langfristig ein interessantes Detail sein..

    :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • Mit dem KV war ich nie richtig zusammen, wir waren uns mit einem Wunschkind aber sehr sicher. Klingt schräg, war es irgendwie auch.


    canchero, hast du den Eingangspost der TS gelesen? s.o.


    Ts wollte ein Kind, der Vater hat als Spender mitgemacht. Als kleinen Bonus sozusagen durfte er dann "sein Kind" auch nach ihren Spielregeln besuchen, wann immer er wollte. Das aus dieser Samenspenderfunktion nun doch noch mehr geworden ist verwundert jetzt in diesem Maße?


    Ich finde deinen Kommentar hier einfach nur geschmacklos. Die Argumentation bedeutet einfach nur, sich hinterher sich mit billigster, armseligster Argumentation aus der Verantwortung stehlen zu wollen.
    edit: man könnte es auch so sehen: er hat sie geschwängert und sitzen gelassen.


    Und: wer ist dann 'der Böse'? Und: bringt diese Diskussion irgendwas??

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
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    2 Mal editiert, zuletzt von keks3 ()

  • Mit dem KV war ich nie richtig zusammen, wir waren uns mit einem Wunschkind aber sehr sicher. Klingt schräg, war es irgendwie auch. Ist ja im Grunde auch egal. Der KV wohnt schon immer 250 km entfernt, das war uns klar. Abgemacht waren aufgrund seiner (angeblichen) knappen finanziellen Situation: Keine Eintragung in die Geburtsurkunde, keine Unterhaltszahlungen, aber er dürfe seine Tochter besuchen, sie dürfen einander kennenlernen usw.
    Finanziell stehe ich gut dar. Ich bin gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen. Das war wirklich hart, aber es ging, ich habe hier auch Verwandte vorort, die mir immer halfen und helfen.


    Hallo Nordlicht,


    ich finde, Deine Überschrift sollte lose-lose-win-Situation heißen.
    Es geht hier nicht nur um KV und Dich, sondern auch um das Kind.


    Lose-lose sind die Tochter und Du, "win" wird offenbar dem KV zugestanden.


    Im Moment arbeitst Du Vollzeit, ernährst das Kind, erziehst und betreust es. Du trägst alleine die Verantwortung für die Tochter.
    KV zieht sich darauf zurück, nicht reisen zu wollen, das Kind aber sehen zu wollen - von "Verantwortung" ist er sehr weit entfernt.


    Du warst damals mit dieser oben zitierten Regelung einverstanden und ihr habt das nun auch 6 Jahre so gelebt.
    Das ist in Ordnung (auch juristisch, weder wird Sozialbetrug begangen wenn man selbst das Kind ernährt, noch wird eine Urkunde gefälscht wenn man keinen Vater einträgt).
    Nun ändert sich alles und KV möchte sich darauf berufen, dass Kind nun altersgerecht (!) zu ihm als Vater reisen soll. Andere Kinder tun das auch. Er mag sich also auf ein Recht berufen, das er nach derzeitiger Sachlage nun einmal nicht hat. Er ist nun einmal nicht mit väterlichen Rechten ausgestattet, da er die Vaterschaft nicht anerkennen wollte und nichts dahingehend unternommen hat dies auch gegen Deinen Willen durchzusetzen. Schon gar nicht kann er sich berufen auf Gepflogenheiten, die bei anderen getrennten Eltern üblich sind: Diese haben schließlich durch regelmäßigen Umgang eine Beziehung zum Kinde aufgebaut.


    Es ergibt sich also nun nach 6 Jahren die Notwendigkeit, Euer Arrangement zu überdenken.


    Du hast nun zwei Alternativen: Nichts tun, viel tun.


    Nichts tun:
    Berufe Dich auf den juristischen Status. Der KV hat keine Rechte, da er keine Pflichten haben möchte. Falls sich KV gerne erkundigen möchten wird er von allen Anwälten und Beratern genau diese Auskunft erhalten: Wer die Vaterschaft nicht anerkennt, ist juristisch gesehen kein Vater, hat also keinerlei Rechte.


    Viel tun:
    Fordere KV auf, die Vaterschaft anzuerkennen mit allen Rechten und Pflichten.
    Möchte er das lieber nicht, wird das die Beistandschaft des Jugendamtes für Dich übernehmen. Deren Aufgabe ist es, die Vaterschaftsfeststellung voranzutreiben und ggfls dann auch Unterhalt einzufordern. Stellt die Beistandschaft fest, dass der Vater tatsächlich nicht leistungsfähig ist, wird das Kind berechtigt sein, Unterhaltsvorschuss zu beziehen (falls Du das nicht benötigst für den täglichen Bedarf ergibt sich hier über die Jahre ein schönes Startkapital für die erste Einrichtung des Kindes oder die Ausbildung).
    Offenbar sind in der Familie von KV Vermögenswerte vorhanden. Auch das kann eines Tages für das Kind von Vorteil sein (wobei man ein Erbe nicht annehmen muss, wenn man es nicht möchte).
    Ist der Vater dann eingetragen als Vater, hat er selbstverständlich auch Rechte - wenn auch nicht diejenigen, die er sich da vorstellen mag.
    Er hat auch dann das Recht Umgang wahrzunehmen und die Pflicht, diesen zu organisieren, zu finanzieren; er alleine ist hier in der Verantwortung. Auch hierbei wird das Jugendamt behilflich sein, falls sich die Eltern des Kindes hier in zu vielen Diskussionen verlieren. Auch als eingetragener Vater wird nicht einfach am Wohle des Kindes vorbei Umgang gefordert werden dürfen wenn keine Vater-Kind-Basis existiert. Daran zu arbeiten ist auch bei geklärten Verhältnissen Aufgabe des Vaters.


    Würde es nur um Euch Erwachsenen gehen, wäre "nichts tun" sicher die bessere Lösung. Du bist es gewohnt, die Verantwortung zu tragen und kannst KVs unangebrachte Forderungen vollkommen legal (und auch moralisch gerechtfertigt) überhören.


    Es geht hier aber auch um die Tochter. Sie ist diejenige, deren Rechte hier 6 Jahre lang außer Acht gelassen wurden. Trotzdem sie keinerlei Ansprüche an den Vater hat, soll sie aber dessen Wünsche erfüllen müssen? An sie werden Forderungen gestellt und doch hat sie nicht den Status, den alle anderen Kinder auch haben: Einen eingetragenen Vater zu haben....?


    Denkt man Eure derzeitige Situation konsequent zu Ende, ist es eigentlich keine Frage mehr, welche der beiden oben ausgeführten Alternativen zum Wohle der Tochter wäre. Eure Abmachung war von vornherein moralisch nicht vertretbar.


    Das Beste wünscht
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo FrauRausteiger,

    Es geht hier aber auch um die Tochter. Sie ist diejenige, deren Rechte hier 6 Jahre lang außer Acht gelassen wurden. Trotzdem sie keinerlei Ansprüche an den Vater hat, soll sie aber dessen Wünsche erfüllen müssen? An sie werden Forderungen gestellt und doch hat sie nicht den Status, den alle anderen Kinder auch haben: Einen eingetragenen Vater zu haben....?


    Denkt man Eure derzeitige Situation konsequent zu Ende, ist es eigentlich keine Frage mehr, welche der beiden oben ausgeführten Alternativen zum Wohle der Tochter wäre. Eure Abmachung war von vornherein moralisch nicht vertretbar.

    vielen Dank erst mal für deinen langen und durchdachten Beitrag. Ich finde, du hast die Situation gut zusammen gefasst (nur, dass das Kind fast 9 ist).


    Ich sehe das genauso wie du, dass ich was tun muss. In der "Nichts"-Phase bin ich gerade, wie ich oben schon schrieb, bis Ende Januar gebe ich ihm noch, meinen Vorschlag anzunehmen. Naja, "Nichts" ist untertrieben, innerlich und auch hier umtreibt mich das Thema sehr.


    Was ICH allerdings nicht so wichtig finde, ist der Name in der Urkunde. Meine Tochter kennt ihren Vater ja mit all ihren Daten. Ob die Tatsache, dass der Name fehlt, nun ein tiefgreifendes Trauma später auslöst - ich glaube das wirklich nicht.


    MIR geht es eher darum, dass ich nicht tatenlos zusehen möchte, dass er den Kontakt aus lauter Bock abbricht. Da möchte ich nachher nicht die sein, der die Tochter sagt "Warum hast du nichts gemacht?"
    Und da bleibt mir eben nur der offizielle Weg, wenn er jede vernünftige Kommunikation darüber vermeidet. Und es ist eben nicht vernünftig, von heute auf morgen ein ausgeweitetes Umgangsrecht zu fordern, wenn das Kind gar keine Bindung hat. (siehst du ja auch so)


    Und mit lose-lose meinte ich: lose für mich, weil ich nun noch mehr Stress als sonst habe; lose für ihn, weil er völlig überzogene Umgangsrechte einfordert, dafür aber noch sehr sehr viel als vorher machen muss; lose sogar am Ende vielleicht sogar für's Kind: Meine Tochter fand die Situation vorher (seine seltenen aber regelmäßigen Besuche) gut. Ich habe in einem kurzen Gespräch darüber, was sie davon hielte, zu ihm in den Ferien zu fahren, mal gefragt, wie sie es gerne hätte: Antwort: "Dass es so wie sonst immer bleibt." Wenn ich von OmaOpa dort spreche, sagt sie immer "Oma und Opa sind die hier." Sie will es gar nicht so recht akzeptieren, dass sie anderswo auch noch Blutsverwandte hat. Ich möchte sie ungern zu was zwingen, was sie momentan nicht sucht.


    Aber du hast absolut Recht, ich kann dem nicht tatenlos zusehen.

  • Was ICH allerdings nicht so wichtig finde, ist der Name in der Urkunde. Meine Tochter kennt ihren Vater ja mit all ihren Daten. Ob die Tatsache, dass der Name fehlt, nun ein tiefgreifendes Trauma später auslöst - ich glaube das wirklich nicht.


    ...
    Und da bleibt mir eben nur der offizielle Weg, wenn er jede vernünftige Kommunikation darüber vermeidet. Und es ist eben nicht vernünftig, von heute auf morgen ein ausgeweitetes Umgangsrecht zu fordern, wenn das Kind gar keine Bindung hat. (siehst du ja auch so)


    Hallo Nordlicht,


    entschuldige den Fehler beim Alter des Kindes.


    Aber: Wenn das Kind bereits 9 ist, wird KV sowieso nichts mehr erzwingen können. In diesem Alter würden die Kinder im Falle einer Eskalation vom Gericht gehört werden und es würden wohl nur halbherzig Überredungsversuche zum Umgang stattfinden dürfen.


    Ich meine, es ist schon wichtig, eine vollständige Geburtsurkunde zu haben.
    Für das Recht auf eine vollständige Geburtsurkunde ohne gesellschaftliche Makel wurde viele Jahrhunderte gekämpft.


    Es gibt in der Geschichte des Kindschaftsrechts viele unrühmliche Gegebenheiten.
    So wurden viele Jahrhunderte lang uneheliche Mütter geächtet und vertrieben, deren Kinder wurden vollkommen selbstverständlich als Bastarde bezeichnet (dies jedoch nur wenn die Väter die Kinder anerkannt haben), sie wurden Bankerte und Bälger gerufen.
    Fast schon dankbar muss man sein, dass sie dann in den letzten Jahrzehnten vor dem neuen Kindschaftsrecht nur als illegitim oder unehelich bezeichnet wurden. Sie waren kein Freiwild mehr, sondern doch wenigstens schon Kinder zweiter Klasse.


    Gleiche Rechte wie die ehelichen Kinder haben diese Kinder (und ihre Mütter) jedoch erst seit wenigen Jahren. Dazu gehört unter anderem das Recht auf die (auch zwangsweise) Feststellung der Vaterschaft, auf das Erbe vom Vater und das Recht auf das Wissen um die eigene Herkunft.


    Deine Tochter kennt ihren Vater, es genügt ihr im Moment.
    - Eines Tages wird der Vater aber vielleicht sterben und es treten Vermögenswerte zutage - dann wird sie Kind zweiter Klasse sein.
    - Falls sie eines Tages ihre Geburtsurkunde benötigt im Klassenverbund, bei der Beantragung des Passes und anderen Gelegenheiten wird ihre nur halb ausgefüllt sein.


    Es gibt einige Konstellationen, in denen auch ich es besser (für das Kind) finde, wenn kein Vater in der Geburtsurkunde angegeben ist.
    Eure Konstellation zähle ich nicht dazu. Dem Kind wird kein Schaden, sondern Vorteil entstehen durch diese Eintragung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • hallo Nordlicht,
    ein kleiner Einschub zum Thema Geburtsurkunde:
    in der Geburtsurkunde meines Sohnes war bis Mitte letzten Jahres bei Vater auch nichts eingetragen, obwohl der KV die Vaterschaft nach Geburt des Sohnes (und (s)einem Vaterschaftstest) anerkannt hatte.
    Kein Hahn krähte danach und störte sich an dem Nichteintrag. Ich und Söhnchen auch nicht.
    Nun, zu Söhnchens 13. Geburtstag Post vom KV: u.a. eine Kopie der aktualisierten Geburtsurkunde. Er hatte den nachträglichen Eintrag nach fast 13 Jahren selbst veranlasst.

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    keks3


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  • In der Urkunde die ich stellvertretend von meinem Sohn habe steht auch kein Vater drin.


    Ich habe mal darüber nachgedacht eine mit Vater zu holen.
    Aber weiß nicht wie.
    Unser KV hat die vople Urkunde.
    Wenn er die nicht weg geschmissen hat :winken:

  • Richtig ist, dass Du derzeit die "Fäden in der Hand hast"


    Nein Löwe, der Vater kann ebenso aktiv werden. Sicher ist es aber einfacher, die Dinge durch die Mutter klären zu lassen.

    Ich finde, ihr habt da schon viel Schaden angerichtet. Noch VOR der Pubertät muss da einiges geradegerückt weden .... FÜR euer Kind.


    Oh, da werden harte Geschütze aufgefahren: Schlechtes Gewissen, moralische Vorwürfe.... Was kommt noch?

    einen leiblichen Vater


    Das Kind hat einen leiblichen Vater. Eine Urkunde macht ihn nicht zu einem besseren oder schlechteren Vater

    Das ist absoluter Blödsinn. Ihr habt ein Kind, du bist das BET und du bist in der Verantwortung, eurem Kind den Kontakt mit dem Vater zu ermöglichen


    Aha, die Mutter ist verantwortlich für den Kontakt, der Vater aus der Verantwortung entlassen.



    Liebe TS,
    der Vater ist offensichtlich sehr bequem. Das Kind soll ihm nachgetragen werden. Der Weg ist ihm zu anstrengend. Den Kontakt möchte er trotzdem und deshalb soll das Kind dann Ferienzeit bei ihm verbringen. Das Kind fragt er nicht.
    Ich teile die Meinung: Wenn er Umgang möchte, soll der Vater sich um Anerkennung der Vaterschaft kümmern. Tut er es nicht, ist das ein klares Zeichen dafür, dass er in Zukunft auch sein Engagement nicht vergrößern wird.
    Dann kannst du dir und deinem Kind eine Menge wirklichen Stress ersparen, wenn es so bleibt, wie es jetzt ist.


    Glückwunsch übrigens, dass es so gut bei dir und deiner Tochter läuft!
    Lass dir bloß nichts anderes einreden.
    Es wird noch lange Meinungen geben, nach der Kinder, weil sie keinen engen Kontakt zum Vater haben, zwangsläufig irgendeinen Schaden nehmen
    müssen. Zum Glück ist das nicht so :-)


    Gruß,
    Romi


    Edith: Nochmal nach dem Beitrag von FrauRaussteiger überdacht: Unter der Voraussetzung, dass das Kind rechtlich gesehen, mit 9 Jahren nicht zu Umgängen, wie dem mehrwöchigen Ferienaufenthalt gegen seinen Willen gezwungen wird, gibt es auch für mich Gründe, die für die Entragung des Vaters in die Geburtsurkunde sprechen.

  • Ich finde deinen Kommentar hier einfach nur geschmacklos.

    keks3, zum Glück sind die Geschmäcker verschieden. Man kann der TS nach dem Mund reden. Aber was hilft es ihr? Sie hört das was sie hören will. Ich favorisiere die Variante, der TS einen Blick über den Tellerrand zu verschaffen, die Dinge auch mal mit anderen Augen zu sehen :wow

    Ausserdem hast du kein Recht auf Unterhalt (und Erbe) zu verzichten.

    Deine Tochter kennt ihren Vater, es genügt ihr im Moment.
    - Eines Tages wird der Vater aber vielleicht sterben und es treten Vermögenswerte zutage - dann wird sie Kind zweiter Klasse sein.

    Alleine wegen dem Erbe würde ich ihn schleunigst eintragen lassen. Verstirbt er, dann bekommt Deine Tochter nix.

    Ich hoffe mal, dass es sich nur zufällig so liest und vordergründig der TS nicht aus finanziellem Interesse zur Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde geraten wird.


    Ratschläge und Überlegungen wie z.B. "ich kenne Konstellationen, bei denen würde ich auch nicht raten, den Vater in die Geburtsurkunde aufzunehmen" oder der Verweis auf das Kindschaftsrecht von vor 100 Jahren verzerren nur den Blick aufs Hier und Jetzt, wollen ein allgemeingültiges, negatives Bild von Vätern manifestieren, sie helfen der TS aber nicht wirklich, den Blick neutral auf die Zukunft zu richten.


    Es ist ja nun schon Parteiübergreifend festgestellt worden, dass der Handel der zwei nicht korrekt war. Soll sich TS doch nicht noch mehr Horrorszenarien ausmalen müssen. Zum Schluss wird eh die Tochter frei entscheiden (und das setzt aller Voraussicht nach viel Arbeit für TS voraus) ob sie ihren leiblichen Vater (so richtig mit Vaterschaftsanerkennung und Eintragung in der Geburtsurkunde, das da auch eine Bewertung drinnen stehen soll ist mir neu, Romi) in ihrem Leben haben möchte oder nicht.


    Ich wünsche ihnen jedenfalls Viel Glück


    :winken:

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • .. um es kurz zu fassen (und ja in auch etwas der Meinung wie conchera )
    Fakt ist : Ihr wolltet beide das Kind - aber selbst wenn es ein Unfall/Überraschung gewesen wäre.
    Es kann immer irgendwas passieren und es kann schnell gehen.
    Ein Eintrag in der Geburtsurkunde heißt ja nicht automatisch das er den Höchstsatz an Kindesunterhalt zahlen muss
    aber es heißt
    Sollte dir ein Unfall passieren - tritt das JA an ihn heran
    Solltest du Arbeitslose ,Krank nochmal schwanger etc. werden kannst du effektiver Unterhalt fordern.
    Erbrechte finde ich durchaus relevant- Man weiß nie wie es kommt, schließlich kann man ein Erbe auch ablehnen.
    .Dein Mäuschen hat nicht ein einziges Negativ von diesem Eintrag.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
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