Hausordnung Eigentümergemeinschaft

  • Ihr Lieben,


    ich habe eine Wohnung gekauft, die sich momentan noch im Bau befindet. Hier regelt nun bald eine Hausordnung das Zusammenleben der Eigentümer.


    Nun ist am Freitag eine Kopie der Hausordnung verschickt worden und diese gefällt mir überhaupt nicht:


    1. Sehr eng gefasste Ruhezeiten (12:00-15:00 Uhr und ab 22:00 Uhr) sind ja noch irgendwie okay weil dann meine Kinder auch schlafen können
    2. Keine Blumenkästen
    3. Keine Wäsche auf dem Balkon
    4. Kein Fussballspielen der Kinder
    5. Kein Lärm der Kinder
    6. Keine lauten Feiern mehr als 2 mal im Jahr (zählt da auch der Kindergeburtstag?)
    7. Klar - kein Grillen
    8. Letztendlich soll jeder still und leise in seine Hause-Wabe verschwinden und keinen Mucks machen



    Also ehrlich, wäre das eine Mietwohnung hätte ich schon jetzt keine Lust mehr. Ich habe aber auch keine Lust, gleich bei der ersten Versammlung negativ aufzufallen.


    Sehe ich das zu eng? Kümmert sich nachher keiner um das geschriebene oder habe ich Zweifelsfalle einen renitenten Renter, der mir täglich die Leviten liest?

  • Kümmert sich nachher keiner um das geschriebene oder habe ich Zweifelsfalle einen renitenten Renter, der mir täglich die Leviten liest?


    Kann Dir beides passieren, hängt von Deinen Nachbarn ab.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Wer hat denn die Hausordnung aufgestellt ? Die wird doch von den Eigentümern üblicherweise beschlossen, ist das schon passiert ?


    Je nachdem, wieviele Parteien es sind, würde ich da bei der nächsten Versammlung Änderungen versuchen - bei 100 Eigentümern ist das natürlich schwierig, aber bei 6-10 könnte man ja vorher mal versuchen, eine Allianz zu finden.


    Ich habe auch eine Eigentumswohnung und würde mir nie mehr eine kaufen. Wir haben nämlich einen Stinkstiefel im Haus, der es schon geschafft hat, Mieter zu vergraulen wegen seiner Pedanterie in Sachen Ruhezeiten bzw. Laufen in der Wohnung. Das ging so weit, dass die Kinder der Mieter Angst vor ihm hatten. Außerdem macht er uns anderen Eigentümern das Leben schwer, in dem er uns eine Klage nach der anderen anhängt. Und das in einem 6(!)-Parteien-Haus.


    Also, lieber vorher versuchen, die Regelungen offiziell zu lockern - sonst findet sich garantiert jemand, der sie bis auf den letzten Buchstaben eingehalten wissen will. A...löcher gibt es leider überall.

  • Also bei den Punkten
    Wäsche AUF dem Balkon kann ich mir nicht vorstellen das das Gesetzeskonform verboten werden kann
    ebenso
    Lärm der Kinder - hierzu gibt es sogar Urteile.....



    Schreib doch mal den Absender an und frage höflich nach ob dieser "Entwurf" ein "Vorschlag" oder eine
    tatsächlich umzusetzende Fassung darstellen soll....

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • Sofern die Hausordnung nicht schon bei Kauf der Wohnung vorlag und somit Bestandteil des Kaufvertrages ist, können die Eigentümer selbst eine Hauordnung aufstellen oder einen Verwalter damit beauftragen.


    Wenn also die Hausordnung nicht Bestandteil des Kaufvertrags ist, würde ich widersprechen, vielleicht bist Du ja nicht allein.


    Später kann die Hausordnung im Rahmen einer Eigentümerversammlung geändert werden. Ich weiß nur nicht, ob mit einfacher oder 2/3 Mehrheit.




    L.G. Tani


    Nachsatz: Blumen und Wäsche auf dem Balkon würde ich mir keinesfalls verbieten lassen, ebenso die Sache mit dem feiern, wer von Euch dreien lässt denn dann seinen Geburtstag ausfallen????

  • Der Bauträger hat vor Übergabe der Wohnung einen Verwalter eingesetzt. Es gibt 3 Häuser und ca. 18 Parteien. Ich sage ca. da viele mehrere Wohnungen gekauft haben, unter anderem die Kinder des Bauträgers Wohnungen erhalten haben und hauptsächlich vermietet wird.


    Dieser Verwalter hat also nun die Hausordnung aufgesetzt und möchte diese in ca. 3 Wochen verabschieden.

  • Schau mal im Netz nach Mustern für Hausordnungen. Die unterscheiden sich grundsätzlich nicht von denen für Mietwohnungen.


    Wenn viele Wohnungen vermietet werden, solltest Du unbedingt widersprechen. Bei einer Abstimmung wirst Du die Eigentümer vermieteter Wohnungen nicht auf Deine Seite bringen, weil diese dann nämlich die Mietverträge ändern müssten, was wiederum nur mit Einverständnis des Mieters geht.


    Wenn Du jetzt nicht reagierst wirst Du es später sehr schwer ändern können.




    L.G. Tani

  • 1. Sehr eng gefasste Ruhezeiten (12:00-15:00 Uhr und ab 22:00 Uhr) sind ja noch irgendwie okay weil dann meine Kinder auch schlafen können
    2. Keine Blumenkästen
    3. Keine Wäsche auf dem Balkon
    4. Kein Fussballspielen der Kinder
    5. Kein Lärm der Kinder
    6. Keine lauten Feiern mehr als 2 mal im Jahr (zählt da auch der Kindergeburtstag?)


    also nach meiner Kenntnis, zu 1: Ruhezeiten mittags sind normalerweise 2 Stunden (12-14 oder 13-15h)
    zu 2. und 3.: auf deinen Balkon kannst du stellen was du magst, das ist Sondereigentum. Der Blumenkasten darf halt nicht runterfallen. Eine Markise muss dagegen abgesegnet sein.
    zu 4: meint das die Gemeinschaftswiese hinter dem Haus? Bei uns durfte man wohl früher die Wiese nicht mal betreten. heutzutage spielen wir da Fußball usw. und die alte Nachbarin (und auch Eigentümerin) ärgert sich. Aber verbieten kann sie das gar nicht.
    5. Kinderlärm ist 'natürlich' und muss hingenommen werden. Allerdings würde ich jetzt nicht täglich mit dem Bobbycar im Flur entlangschreddern... da hätte ich als Bewohner drunter wohl auch irgendwann meine Schwierigkeiten.
    6. 5 Kinder? - 5 Geburtstage!
    Solange man die Ruhezeiten möglichst einhält, kann dir wohl keiner was. Und wenn doch mal lauter werden sollte: vorher ankündigen, oder die Nachbarn einfach mit einladen :-)
    Der Verwalter selbst entscheidet sowas nicht, er legt nur einen Beschlussvorschlag vor. Darüber abstimmen und entscheiden müssen das die Eigentümer bei der Eigentümerversammlung.

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    keks3


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    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)