Und das JA hat nur bei (fast) erwiesenen Verdacht auf Kindeswohlgefärdung die Möglichkeit das Kind in Obhut zu nehmen,
OT: Erwiesen muss gar nichts sein. Es genügt, wenn jemand behauptet (z. B. der Ehepartner), man hätte das Kind sexuell missbraucht. Hier ist der Schaden am Kind evident und es wurde monate- bis jahrelang gar nichts gemacht.
Für Freitag hab ich einen Termin bei einem anderen Anwalt, mal sehen was dieser sagt.
Ich hoffe, da hast Du einen ausgewiesenen Experten im Familienrecht, welcher in der Lage ist, an der richtigen Stelle anzusetzen und zu handeln, so dass es zum Wohle des Kindes ist. Für mich schreit es zum Himmel, welchen emotionalen und psychischen Schaden die KM dem Kind zufügt, ohne dass auch nur irgendetwas geschieht, um das Kind zu schützen. Viel Erfolg!