Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.

  • Und das JA hat nur bei (fast) erwiesenen Verdacht auf Kindeswohlgefärdung die Möglichkeit das Kind in Obhut zu nehmen,


    OT: Erwiesen muss gar nichts sein. Es genügt, wenn jemand behauptet (z. B. der Ehepartner), man hätte das Kind sexuell missbraucht. Hier ist der Schaden am Kind evident und es wurde monate- bis jahrelang gar nichts gemacht.

    Für Freitag hab ich einen Termin bei einem anderen Anwalt, mal sehen was dieser sagt.


    Ich hoffe, da hast Du einen ausgewiesenen Experten im Familienrecht, welcher in der Lage ist, an der richtigen Stelle anzusetzen und zu handeln, so dass es zum Wohle des Kindes ist. Für mich schreit es zum Himmel, welchen emotionalen und psychischen Schaden die KM dem Kind zufügt, ohne dass auch nur irgendetwas geschieht, um das Kind zu schützen. Viel Erfolg!

  • [quote='rombac','index.php?page=Thread&postID=1961021#post1961021']Hallo, sogar die Gutachterin führte in einem Gespräch am 15.4. aus, dass wir, meine Anwältin und ich , mit unseren bisherigen Sachvorträgen recht hätten. Sie habe erkannt, dass das Problem bei dem BET liege aber sie habe nunmal das alleinige Sorgerecht und könne entscheiden wie sie möchte. Sie (KM ) habe ja auch schließlich die Aufnahme im Kinderdorf freiwillig zugestimmt, so weit die Meinung der Gutachterin. Im weiteren habe ich in meinem bekannten Kreis jemanden der beim JA arbeitet. Ich hab ihr meinen Fall geschildert und sie war fassungslos. Sie meinte; es könne sein, dass jemand einen schweren Fehler gemacht haben könnte und dieser Fehler wird nun versucht zu vertuschen. Es sei so, wenn ein Amtsleiter oder ein Mitarbeiter Fehler gemacht haben sollte, so würde die ganze Abteilung damit konfrontiert werden - mithin wird das Fehlverhalten eines JA Mitarbeiters durch die anderen Kollegen gedeckt. Also, seit Jahren geht es folgendermaßen zu: Ich schreibe mehrmals JA1 an und melde die Vorfälle. JA1 schickt mir alles zurück mit dem Hinweis; sie seien nicht zuständig. Ich schicke die Schreiben an das JA2, diese schicken mir die Schreiben zurück, mit dem Hinweis; JA 3 wäre zuständig. Ich schicke dann die Schreiben an das JA 3 und diese schicken es mir wieder zurück mit dem Hinweis; JA1 wäre zuständig. So geht es seit 3 Jahren zu. Schliesslich hab ich mich dann Anfang 2015 beim Ministerium NRW über die 3 Jugendämter beschwert. Ich hab somit mein Problem und den Sachverhalt ausdrücklich mit Dokumenten geschildert. Nach ca. 2 Monaten bekam ich die Nachricht ; diese dürften ( wegen neutralität der Richter ) nicht in den Fall eingreifen. Entweder haben die mich nicht verstanden oder wollten es nicht. So ist es dabei geblieben.
    Grüße

  • Hallo rombac,


    Mein Eindruck aus der Ferne:
    Diese Gutachterin nimmt Aufgaben wahr, die weit über ihren Auftrag hinausgehen.


    Macht sie so weiter, wird es unwichtig sein, ob ihr Gutachten jemals fertig wird - es wird dann unbrauchbar werden.
    *klick* hier: Hat jemand Erfahrung mit Ordnungsgeldern ?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()


  • Hallo, ich glaube Du hast vollkommend Recht. Am Anfang des Telefonats fragte sie ( Gutachterin ) mich sogar was sie machen sollte. Es möge sich hier vielleicht unglaubwürdig anhören aber ich gebe es so weiter wie ich es erlebt habe. Mich hat es auch sehr überrascht, dass mich die Gutachterin fragt was sie machen solle. Meine Antwort hierzu war; sie solle das Gutachten so schnell wie möglich fertig stellen, damit es weiter gehen kann. Das gefiel ihr aber wiederum nicht. Sie hat mir auch schon 2 mal gesagt, dass das Gutachten zu meinen gunsten steht aber sie iritiert mich sehr, weil eine Gutachterin so was nie sagen würde. Ist also irgendwie nicht normal das ganze.


    Liebe Grüße

  • Nix, außer dass sich alle verarscht fühlen und Du alle Kosten tragen musst.
    Das Gutachten wirst Du abwarten müssen.


    Was sind denn die Fragen an das Gutachten ?


    Hallo, der Beschluss vom 01/2014 lautet wie folgt;


    1. In der Form einer Zwischenregelung wird dem KV in Abänderung der
    vergleichsweisen Regelung vom Juli 2013 ein Umgangsrecht alle 3 Wochen
    von Samstag bis Sonntag eingeräumt. Der Umgang erfolgt unbegleitet.


    Der KM wird aufgegeben eine Schulbegleitung einzurichten und dafür zu sorgen dass das Kind die Schule besucht.


    Der KM wird aufgegeben die Umgangskontakte mit dem KV zu motivieren .
    Der KM wird aufgegeben bei den Übergabezeiten in der Wohnung anwesend zu
    sein.


    Es soll ein Gutachten eingeholt werden über die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile.


    Neuer Termin wird nach Eingang des Gutachtens bestimmt.

  • Der KM wird aufgegeben eine Schulbegleitung einzurichten und dafür zu sorgen dass das Kind die Schule besucht.


    Der KM wird aufgegeben die Umgangskontakte mit dem KV zu motivieren .
    Der KM wird aufgegeben bei den Übergabezeiten in der Wohnung anwesend zu
    sein.


    Ob eine Schulbegleitung eingerichtet wurde oder nicht, ist grundsätzlich nachprüfbar. Aber wie hätte denn der Schulbesuch aussehen sollen, wenn das Kind weder lesen noch schreiben kann bzw. konnte?
    Wenn die Übergabezeiten nicht konkret festgelegt werden / wurden (und hier hätte der Beschluss konkreter sein müssen), dann ist es ein Leichtes (gewesen) für die KM, die Umgänge zu boykottieren, indem sie sich grundsätzlich der konkreten Vereinbarung von Umgängen verschließt.
    Gar nicht nachprüfen lässt sich, ob die KM den Kontakt zum anderen Elternteil motiviert oder nicht. Das ist schön zu lesen, aber im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage.


    Ich verstehe nicht, warum die KM keine sozialpädagogische Familienhilfe als Auflage bekommen hat. Aber das hilft ja nun nicht weiter.


    Ganz unverständlich ist mir, warum die Gutachterin Dich fragt, was sie tun soll. Entweder ist sie zu unerfahren oder inkompetent.


    Ich wiederhole die Frage von oben: Was sind denn aber die konkreten Fragen, welche mit Hilfe des Gutachtens zur Erziehungsfähigkeit beantwortet werden sollen?

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Hallo, bezüglich der 1. Interaktion liegt mir ein Zwischenbericht v. 30.3. der Gutachterin an das Gericht vor. Dort heisst es;


    Die Entwicklung des Kindes im Kinderdorf verläuft sehr gut. Das Kind fühlt sich sehr wohl.
    Am 26.3. fand der erste von der Einrichtung und der Unterzeichnerin begleitete Kontakt von Vater und Sohn statt. Auch der Umgangskontakt ist sehr gut verlaufen, das Kind konnte sich gut auf den Kontakt mit seinem Vater einlassen. Mit dem Kind und seinem Vater wurde ein neuer Termin nach den Ferien besprochen. Für das Gutachten und Aussagen zur Umgangsgestaltung von Vater und Sohn sollen noch zwei bis drei weitere Kontakte von der Unterzeichnerin begleitet werden. Auch sollen die Auswirkungen der Umgänge auf das Kind und das System sowie die weitere Entwicklung in die Beurteilung miteinfließen, sodass im Juni mit der Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen ist.


    ENDE des Berichts.


    Tatsache ist jedoch, dass das Gutachten nicht mehr weiter verfolgt werden kann da der Gesundheitszustand des Kindes in den osterferien bei der KM erheblich verschlechtert hat und das Kind jegliche Nachrung etc. bzw. alles ablehnt und sich in sein Zimmer eingeschlossen hat.


    Grüße

  • Tatsache ist jedoch, dass das Gutachten nicht mehr weiter verfolgt werden kann da der Gesundheitszustand des Kindes in den osterferien bei der KM erheblich verschlechtert hat und das Kind jegliche Nachrung etc. bzw. alles ablehnt und sich in sein Zimmer eingeschlossen hat.


    Ist das Gericht darüber informiert? Oder wird davon ausgegangen, dass die Umgangstermine inzwischen stattgefunden haben?


    Was mich verwundert, ist dass die nächsten Umgänge nicht konkret terminiert worden waren. Jedenfalls meine ich, steht die Gutachterin aus Auftragnehmerin in der Pflicht, das Gericht darüber zu informieren, dass bzw. warum die geplanten Umgänge nicht stattfinden können und damit sie das Gutachten nicht abschließen kann. Gleichzeitig sollte das JA über den Gesundheitszustand des Kindes informiert werden, da dieses ja die Maßnahme im Kinderdorf umsetzt. Oder sehe ich das falsch?

  • Tatsache ist jedoch, dass das Gutachten nicht mehr weiter verfolgt werden kann da der Gesundheitszustand des Kindes in den osterferien bei der KM erheblich verschlechtert hat und das Kind jegliche Nachrung etc. bzw. alles ablehnt und sich in sein Zimmer eingeschlossen hat.


    Grüße



    Dann muss die Gutachterin genau diesen Satz zum Gericht bringen und nicht abwarten bis Monate ins Land verstreichen.
    Fakt ist Kind kommt zur Mutter und Kind ist danach ein Wrack, so kann es ja nicht weiter gehen, dann sollte man der KM den Umgang erstmal verweigern, bzw den Umgang ausetzten.

  • Hallo, meine Anwältin hat das Gericht davon in Kenntniss gesetzt und nochmal angeregt das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorübergehend auf einen dritten oder auf das JA zu übertragen.
    Meine Anwältin sagt zu mir , wir können nichts anderes machen als Anregungen.


    Wie gesagt, das Gutachten kann nicht mehr weiter verfolgt werden ( zumindest nicht in den nächsten 3-6 Monaten ) weil der Zustand des Kindes in den Osterferien noch schlimmer geworden ist als bei der ersten Einlieferung.


    Liebe Grüße

  • Dann muss die Gutachterin genau diesen Satz zum Gericht bringen und nicht abwarten bis Monate ins Land verstreichen.
    Fakt ist Kind kommt zur Mutter und Kind ist danach ein Wrack, so kann es ja nicht weiter gehen, dann sollte man der KM den Umgang erstmal verweigern, bzw den Umgang ausetzten.


    Hallo, das hat die Gutachterin bei dem Gespräch auch in Erwägung gezogen aber sie war der Ansicht , das könne man dem Kind auch nicht antun.


    Grüße

  • Hallo, das hat die Gutachterin bei dem Gespräch auch in Erwägung gezogen aber sie war der Ansicht , das könne man dem Kind auch nicht antun.


    Nach meinem Verständnis hat eine Gutachterin die Fragen des Gerichts zu beantworten (deswegen hatten wir auch danach gefragt). Wenn diese sich nicht beantworten lassen, müsste sie begründen, warum dies so ist. Entscheiden muss das Gericht. Ob sie der Meinung ist, dass man das dem Kind nicht antun kann, ist aus meiner Sicht eher unerheblich. Gut aber, wenn das Gericht von der aktuellen Situation in Kenntnis gesetzt wurde, vielleicht kann es ja dann vorangehen, nötigenfalls auch per Eilantrag.


    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht zeitweise auf das JA zu übertragen, halte ich für die derzeit einzig sinnvolle Lösung, dann hat das JA zumindest Kontrolle über den Umgang der Mutter mit ihrem Kind. Dann kann es auch begleiteten Umgang für die KM anordnen zum Schutz des Kindes.

  • Hallo, seit 3 Wochen habe ich eine neue sehr gute Anwältin und es tut sich jetzt einiges in meinem Fall. Mit Verfügung vom 29.4. hat das AG die Akten vom Gutachter zurück beordert um in der einstweiligen Anordnung bezüglich des ABR zu entscheiden.
    Liebe Grüße

  • Hallo, in meiner Sache hat sich leider bis heute nichts getan. Obwohl meine neue Anwältin sehr viel Druck macht will die Richterin nicht entscheiden. Das Gutachten ist immer noch nicht fertig. Am 15.6.15 wurde ich zu einer 2. Interaktion in das Kinderdorf bestellt, die aus meiner Sicht ungewöhnlich abgelaufen ist.
    Grüße

  • Mit der Gutachterin traf ich mich vor dem Kinderdorf. Kurze Zeit später kam ein Psychologe ( Kollege der Gutachterin ) dazu. Unterwegs zur Unterkunft wurde mir gesagt, wir ( Sohn + ich ) sollten irgendwelche Zeichnungen malen.Wir 3 gingen sodann zum Haus . Dort angekommen wurde zunächst die Familienbetreuerin aufgesucht. Die Betreuerin sagte etwas zu den beiden ( Gutachter+Psychologe) , dass ich nicht hören konnte. Daraufhin wurde ich gebeten unter dem Treppenabsatz zu warten. Die Personen gingen nach oben zu einer Besprechung. Ich wartete ca. 15-20 min unter dem Treppenabsatz als plötzlich mein Sohn aus einem Zimmer im Hochparterre heraus kam , mich sah und zügig nach oben ging. Während ich vor dem Haus wartete, kam nach ca. 30 min die Betreuerin zu mir und sagte, das mein Sohn weinen würde aber die Beteiligten das Treffen trotzdem durchziehen wollen und ich noch etwas warten solle bis ich gerufen werde. Nach weiteren ca. 15 min. wurde ich nach oben ( Besucher Zimmer ) gerufen. Als ich rein ging saßen an dem Tisch die Guachterin, der Psychologe , die Betreuerin und mein Sohn weinend am Tisch. Ich wurde gebeten gegenüber meinem Sohn Platz zu nehmen. Die Betreuerin hatte bereits auf dem Tisch Stifte und Malblöcke auf dem Tisch vorbereitet. Sodann wurde mir Kaffee angeboten.
    Kurze Zeit später kam das Gespräch mit dem malen. Ich hatte noch vom letzten Gespräch mit meinem Sohn noch in Erinnerung, das er die Zusammenhänge mit Spannung + Strom wissen wollte. Daraufhin erklärte ich meinem Sohn, das ich ihm anhand eines Beispiels die Zusammenhänge verständlich malen würde. Daraufhin hörte mein Sohn mit dem Weinen auf und wir unterhielten uns zunächst über die Zeichnung und danach über die Interessen von ihm. Er beruhigte sich und hörte uns aufmerksam zu war aber desinteressiert. Von Anfang an wollte er nichts essen und trinken. Er war immer noch depressiv und hatte sich von seinem letzten Rückfall nachdem 26.03.2015 in den Osterferien bei der Mutter nicht mehr erholt.


    Plötzlich ohne irgend einen Grund musste ich so gegen 16:30 Uhr den Tisch verlassen und gehen während die Beteiligten noch am Tisch saßen. So zusagen wurde ich kurzer Hand heraus gebeten.
    Mir ist aufgefallen, dass die Gutachterin und der Psycholge kurz davor mehrmals auf die Uhr geschaut haben.
    Es sah so danach aus, dass das ganze Vorgehen inszeniert wurde.


    Kann mir jemand was dazu sagen oder erklären. Ich verstehe das ganze überhaupt nicht mehr.

  • Hallo, nun weiss ich den eigentlichen Grund warum ich meinen Sohn seit Jahren nicht sehen darf und dieser mir entzogen wird.
    Die KM hat mich wegen UPV angezeigt und als ich jetzt die Akte bekommen habe bin ich aus allen Wolken gefallen. Die KM sagt dort aus ;


    Zitate aus Zeugenvernehmung:


    Blatt 29 , Absatz 3.
    Meine Eltern besitzen ein beträchtliches Immobilienvermögen. Dies ist eigentlich Ziel von KV.


    Blatt 30, Absatz 2.
    KV denkt langfristig und sehr strategisch um sich gemeinsam mit seiner Familie Immobilienvermögen anzueignen. Meine Familie besaß und besitz Immobilien


    Blatt 30, letzter Absatz.
    Hätte er ein Sorgerecht , nach Erfolg sorgfältig geplanter Aktionen vielleicht das alleinige, so wäre es ihm jederzeit möglich namens des Kindes den erblichen Pflichtteil gegen die Grosseltern geltend zu machen. Ihm ist bekannt, dass die Immobilien zum großen Teil finanziert sind, der Pflichtteil also ohne weiteres zahlbar ist. Also kann auch hier das " Geschäftsmodell " mittels Zwangsvollstreckungen durchgeführt werden.


    .......................


    Ich fasse es nicht, nur wegen des Vermögens zerstören die KM + Grosseltern das Leben meines Sohnes.