Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.

  • Hallo, mein Sohn war bei den Osterferien bei der Mutter. Als ich heute im Kinderdorf anrief um zu erfahren was er sich zu seinem 13. Geburtstag wünscht wurde mir gesagt, dass es meinem Sohn wieder sehr schlecht gehen würde. Nach der Rückkehr von seiner Mutter würde er nichts mehr essen wollen , lehnt alles ab und hat sich in sein Zimmer zurück gezogen.
    Mit mir wolle gar nichts mehr zu tun haben und mich auch nicht mehr sehen wollen.
    Im Gegensatz zu unserem Treffen am 26.3.15 ( ca. 2 Stunden ) in dem er nach ca. 2 Jahren Vaterentzug zu dem Betreuer sagte , er wolle direkt nach den Osterferien zu mir und auch bei mir übernachten.


    WAS NUN ?


    Güße

  • Ich kann dir leider nichts raten.
    Ich kann nur sagen, dass du mir leid tust und ich dir gute
    Nerven und Kraft wünsche.
    Für mich riecht es nach starker Manipulation! Aber ich war nicht dabei.
    Wenn, dann müsste das bei einem 13-jährigen doch raus kommen!?


    So ein Mist!! Ich hasse sowas!!!


    Manchmal wünsche ich mir ein gesetzliches Wechselmodell gleich nach Trennung.
    Keiner kassiert Unterhalt, Ende! Und regelmäßige Begleitung durch das JA
    Wer das Kind manipuliert fliegt raus


    Sorry

  • 1. Die Sache für dich dokumentieren.
    2. An die Einrichtung herantreten und fragen, wie und wo du sie eventuell unterstützen kannst
    3. Ggfls. an die Gutachterin herantreten, die neue Sachlage schildern und fragen, ob sie eine Idee hätte



    Klar ist, dass hier eine üble Einflussnahme bewusst oder unbewusst von mütterlicher Seite vorliegt.
    Klar ist aber auch, dass du ein schwer krankes Kind hast, das zwischen Vater und Mutter zerrieben wird. Wenn es nicht gelingt, euren Sohn völlig von der Mutter zu isolieren - und das gelingt halt nicht -, dann ist weiterhin von deiner Seite aus zu überlegen, auf den Kontakt zum Sohn zu verzichten, bis der entweder gesund ist oder volljährig und nicht mehr in den Haushalt der Mutter zurück kehrt. - Wenn du auf diesen Kontakt verzichtest, solltest du das mit den behandelnden Ärzten und der Einrichtung besprechen und mit deren unterstützenden Einvernehmen machen.


    Gedanklich solltest du dich darauf vorbereiten, dass hier bald ein Gericht eine völlige elterliche Kontaktsperre zum Sohn ausspricht. Was hier mit dem Jungen passiert, ist jenseits aller akzeptablen Möglichkeiten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Klar ist, dass hier eine üble Einflussnahme bewusst oder unbewusst von mütterlicher Seite vorliegt.



    Klar ist, dass das Kind starke Auffälligkeiten zeigt (früher Schulverweigerung, dann starker sozialer Rückzug, Aggressives Verhalten gegenüber anderen..), die Diagnose Autismus erhalten hat, dass es nach der Rückkehr von der Mutter die Nahrung verweigert, das Zimmer nicht verlassen will und Niemanden sehen will, auch nicht den Vater.


    Volleybap, du tust dem TS keinen Gefallen, wenn du unterstellst, dass das Kind jetzt seinen Vater nicht mehr sehen will, weil die Mutter es gegen ihn beeinflusst hat und die Krankheit des Kindes ignorierst.

  • Volleybap, du tust dem TS keinen Gefallen, wenn du unterstellst, dass das Kind jetzt seinen Vater nicht mehr sehen will, weil die Mutter es gegen ihn beeinflusst hat und die Krankheit des Kindes ignorierst.

    Und wie ist dieser Wandel zu erklären? Einzig und allein durch seine Diagnose? Vor den Ferien hatte der Sohn große Lust seinen Vater zu sehen, nach dem Kontakt zur Mutter - eine völlige Kehrtwende ?-(


    Romi2008, mach dich bitte mal frei davon, unbekannter weise für die Mutter in die Bresche springen zu müssen. Volleybap hat Ursache und Wirkung, Aktion und Reaktion beschrieben. Im Ergebnis zeichnet er doch eine Zukunft, in der der Sohn den Vater nicht mehr sieht. Ich an TS Stelle würde gerne den Grund hierfür erfahren wollen.. Ist es nur die Krankheit? Oder steckt da noch mehr dahinter?


    Gruß

  • Hallo, selbstverständlich hab ich dem Kinderdorf meine Unterstützung in jeder Hinsicht angeboten. Die Betreuerin im Kinderdorf meinte heute aber ich solle dort nicht mehr anrufen.
    Sie wüsste auch nicht wie es weiter gehen sollte. Heute kam auch ein Brief der Gutachterin v. 1.4.15 in dem Sie dem Gericht schreibt, dass die 1. Interaktion mit dem Vater sehr positiv verlaufen sei und weitere Umgänge erfolgen können. Sie würde jedoch noch Umgänge bis Juni begleiten wollen um diese in das Gutachten aufnehmen zu können.
    Tatsache ist aber dass das Kind nunmehr seit der Osterferien schwer Rückfällig geworden ist und alles ablehnt. Von dem jetzigen Zustand des Kindes weiss die Gutachterin natürlich nichts, weil das Kind wieder erst seit dem 12.4.15 im Kinderdorf ist.
    Wie soll die Gutachterin das Gutachten beenden wenn das Kind nicht will?. Wie soll das Gericht entscheiden wenn das Gutachten nicht fertig gestellt wird?
    Mich komplett zurück ziehen kann ich auch nicht, dies hat die Gutachterin bereits im Vorfeld bekräftigt. Für das Wohlergehen des Kindes sei es zwingend erforderlich bei den Umgängen mitzuwirken.


    Was soll ich nun machen?
    Bitte um Ratschläge.
    Liebe Grüße

  • dass es meinem Sohn wieder sehr schlecht gehen würde. Nach der Rückkehr von seiner Mutter würde er nichts mehr essen wollen , lehnt alles ab und hat sich in sein Zimmer zurück gezogen.

    Negativ


    Betreuer müssen deinen Sohn wieder neu aufbauen und neu an Ihn heran kommen


    Das wird alles im Hilfeplan und Entwicklungsbericht der Einrichtung notiert



    Sehr wahrscheinlich wird der Kontakt zur Mutter auf ein Minimum reduziert und versucht zu analysieren wie es zu dieser Entwicklung gekommen ist


    Im Gegensatz zu unserem Treffen am 26.3.15 ( ca. 2 Stunden ) in dem er nach ca. 2 Jahren Vaterentzug zu dem Betreuer sagte , er wolle direkt nach den Osterferien zu mir und auch bei mir übernachten.

    Positiv


    Bei deinem Sohn gab es positive Fortschritte




    Jetzt Hilft nur abwarten und Betreuer Ihre Arbeit machen lassen


    Eigentlich sehr deutlich was gut und schlecht für die Entwicklung ist

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hallo, ja in der Tat, die Betreuer haben eine sehr gute Arbeit geleistet und meinen Sohn seit dem 1.12.2014 sehr gut aufgebaut. Aber die ganze Arbeit wurde innerhalb von 2 Wochen zunichte gemacht. Laut der Betreuerin ist der Junge noch verstörter als bei der Aufnahme im Dezember 2014. Wie soll das weitergehen paar Monate aufbauen dann zu der Mutter schicken und wieder verstört zum Kinderdorf zurück , usw. Das Kind ist 13 Jahre alt geworden kann ganz einfache Mathe Aufgaben nicht lösen , nicht lesen und nicht schreiben.
    Auch die Betreuer sind ratlos. Laut Aussage der Betreuerin wird das Problem in der Familie vermutet. So waage heute die Aussage der Betreuerin.
    Grüße

  • Der arme Junge. :-(
    Aber ich fürchte, sein Asperger Autismus (war doch so, oder?) tut sein übriges dazu, dass er jetzt so durch den Wind ist. Der braucht ganz KLARE Abläufe, solche Besuche bei anderen tun ihm mit Sicherheit gar nicht gut. Ich kann gar nicht verstehen, warum er dorthin durfte. Hoffentlich lernen die im Kinderdorf dazu.
    Viel kannst du nicht machen, fürchte ich, außer Geduld. Halt durch.

  • Hallo, ja dachte ich auch. Er sollte zunächst dort ca. 2 Jahre bleiben. Aber in den Ferien scheint das Kinderdorf zu schließen. Es war ein grober Fehler das Kind nach hause zu schicken.
    Die KM bzw. die Grosseltern diese habend die Fäden in der Hand machen was sie wollen. Das Kindeswohl scheint denen total egal zu sein. Keine Behörde unternimmt was dagegen und ich soll mich immer zurück halten ( heisst es immer zum Kindeswohle ).
    Grüße

  • Keine Behörde unternimmt was dagegen und ich soll mich immer zurück halten


    Das kenne ich auch, freilich ist meine mit Deiner Situation überhaupt nicht vergleichbar. Allerdings würde ich zumindest über das zuständige JA die Frage stellen, wann denn die Schließzeiten des Feriendorfs sind und wo Dein Sohn dann untergebracht sein wird. Das Schlimmste, was dann passieren kann, ist, dass Du keine Auskunft erhältst. Aber mich erkundigen würde ich schon, um nicht auf Mutmaßungen angewiesen zu sein.

  • Hallo, heute rief mich die Gutachterin an und meinte sie sei durch das Kinderdorf über die neuen Ereignisse informiert worden. So ein Fall sei bei ihr noch nie vorgekommen und sie wüsste auch nicht wie weiter verfahren werden sollte. Sie sagte auch, dass sich unsere Bisherigen Sachvorträge somit sich auch bestätigt hätten. Auf die Frage , wer die Rückkehr zu der KM angeordnet hat , sagte die Gutachterin, da die KM ja das alleinige Sorgerecht habe, könne Sie das Kind jederzeit nach hause mitnehmen. Das Gutachten könne nicht fertig gestellt werden weil das Kind seit dem Besuch bei der Mutter alles ablehnt.


    Habt Ihr irgenwelche Ratschläge.
    Grüsse

  • Hallo, heute rief mich die Gutachterin an und meinte sie sei durch das Kinderdorf über die neuen Ereignisse informiert worden. So ein Fall sei bei ihr noch nie vorgekommen und sie wüsste auch nicht wie weiter verfahren werden sollte.


    Der Auftrag für das Gutachten wurde doch sicher vom Familiengericht gegeben? Dieses wird doch bis zu einer gewissen Frist ein Ergebnis erwarten? Dann sollte sich die Gutachterin doch an das Familiengericht wenden und dort besprechen, was in der aktuellen Situation vom Gericht erwartet wird, um eine Entscheidung zu treffen?


    Du kannst ihr wohl da nicht weiterhelfen, würde ich mal vermuten, außer, indem Du ihr Deine vollständige Unterstützung, soweit das in Deiner Macht steht, anbietest.


    Ob die Gutachterin tatsächlich die erforderliche Kompetenz besitzt, kann ich freilich nicht beurteilen.


  • Der Auftrag für das Gutachten wurde doch sicher vom Familiengericht gegeben? Dieses wird doch bis zu einer gewissen Frist ein Ergebnis erwarten? Dann sollte sich die Gutachterin doch an das Familiengericht wenden und dort besprechen, was in der aktuellen Situation vom Gericht erwartet wird, um eine Entscheidung zu treffen?


    Du kannst ihr wohl da nicht weiterhelfen, würde ich mal vermuten, außer, indem Du ihr Deine vollständige Unterstützung, soweit das in Deiner Macht steht, anbietest.


    Ob die Gutachterin tatsächlich die erforderliche Kompetenz besitzt, kann ich freilich nicht beurteilen.


    Hallo, das Gutachten wurde vom Gericht angeordnet und sollte bis zum 30.04.2015 fertiggestellt werden. Die Gutacherin meinte jedoch, unter den jetzigen Umständen, da das Kind mich nicht sehen will ( am 26.3.15 wollte er noch zu mir kommen und bei mir übernachten ) wäre das jetzt ungünstig für mich. Die Überlegung ; das Kind erneut bis Juni aufzubauen um weitere Interaktionen durch zu führen könnte man machen aber in den Sommerferien würde das Kind erneut zu der KM kommen und es würde erneut zu einem Rückfall kommem. Somit würde es zu einer Spirale kommen. Sie wüsste auch nicht mehr weiter. Eventuell denke sie daran das ganze hinzu werfen.
    Die Richerin will ohne das Gutachten nicht entscheiden. Das JA hät sich zurück. Da KM in den letzten Jahren 3 mal umgezogen ist weiss man auch nicht welches Jugendamt für das Kind zuständig ist. Auch die Gutachterin weiss es nicht oder wollte es mir nicht sagen.Wenn ich das JA anrufe heisst es ; wir sind nicht zuständig oder die Antwort ; es läuft ja bereits ein Gerichtsverfahren.
    Was hier abgeht ist unter aller Sau.
    Grüße

  • Habe die letzten Ereignisse gelesen:


    SO EIN MIST !!


    Tja, wenn Behörden gegenseitig die Zuständigkeit verschieben können, machen sie es sehr gerne.


    Und die Gutachterin hat keine Chance was zu machen und Du hast offensichtlich immer noch kein Sorgerecht ???


    Ich würde mich von der Situation lösen, diese total emotionslos als Fall betrachten und versuchen darüber nachzudenken, wie du welche Stellen bewegen kannst.
    Versuche die Argumente der Stellen aufzuschreiben und mach dir einen Plan.
    Wenn Du weist, warum welche Stelle wie reagiert, kannst du beschließen, wie du agierst.
    Wie sind die Zusammenhänge insgesamt.
    Bau dir ein Diagramm auf und besprich das mit Menschen in deiner Umgebeung. Die halten dir durch ihre Rückfragen den Blick klar und du must deine Strategie immer wieder neu darstellen und somit überprüfen. Das kann helfen.


    Für eine Klage auf das Sorgerecht benötigst du, soweit ich weiß, ( bitte berichtigt mich, falls ich was falsches schreibe) kein Gutachten.


    Das ist ein Antrag und eine Gerichtsverhandlung und fertig. Schon hat die Mutter dich im Boot und du darfst mitentscheiden.
    Dann geht einges leichter.


    Halt den Kopf hoch...


    Und das JA hat nur bei (fast) erwiesenen Verdacht auf Kindeswohlgefärdung die Möglichkeit das Kind in Obhut zu nehmen, ansonsten keine echte Handlungsbefugnis. Das JA soll beraten und helfen.
    Du brauchst Entscheidungen und Urteile.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

    Einmal editiert, zuletzt von Vater_77 ()

  • Hallo, vielen Dank für die Anregungen. Gemeinsames Sorgerecht hab ich bereits unter dem 25.03.2012 beim Gericht beantragt. Jahre lang hat sich nichts getan bzw. wurde noch durch den Wohnungswechsel der KM verzögert. Nach 35 Monaten Untätigkeit wurde meinerseits eine Untätigkeitsbeschwerde ( Februar 2015 ) bei dem Gericht eingereicht. Tatsache ist jedoch, dass diese auch nicht bearbeitet wird. Daher weiss ich nicht was ich noch machen könnte. Die Richterin blockiert alles sie will nicht ohne das Gutachten entscheiden, weder das eine noch das andere.
    Für Freitag hab ich einen Termin bei einem anderen Anwalt, mal sehen was dieser sagt.
    Grüße