Trotz Beschluss des Gerichts kann ich mein Kind nicht sehen.

  • Hallo, nach der mündlichen Verhandlung am 1.12.2015 sollten die Beschlüsse im schriftlichen Verfahren erfolgen. Nahezu seit fast 4 Monaten ist die Vorteilsrichterin nicht in der Lage eine Entscheidung zu fällen. Letzter Umgangskontakt mit meinem Sohn war am 07.09.2013. Es ist erstaunlich wie eine Richterin die Sache jahrelang hinaus zieht ohne das man was dagegen rechtlich machen kann.
    Was kann man dagegen tun?
    Grüße


    ich hol mal die leiche aus dem fundus.


    ANWALT WECHSELN!

  • @ patros:


    Bevor du die Leiche aus dem Keller geholt hast, hast du sicher auch den gesamten Thread gelesen. Dann sollte dir bewusst sein, dass ein einfacher Anwaltswechsel hier nicht ausreicht.


    Das betreffende Kind ist in einem Kinderdorf untergebracht, will den Vater nicht sehen und hat psychische Probleme. Da ist ein Kontak wesentlich schwerer herzustellen, als bei einem Neugeborenen, dass sich noch nicht äußern kann

  • Hallo, ich berichte mal nach langer Zeit. Seit ca. einem Jahr wurde ich von Frau Rosenberg/RA Bergmann vertreten. Sehr gute Arbeit aber als Vater hat man vor Gericht keinerlei Chance. In meinem Fall war es so, dass die Richterin , wie ich annahm, die Sache fast 3 Jahre lang verschleppt hat und abwartete bis mein Sohn 14 Jahre alt wird. Fazit: Die KM hat nach wie vor das Sorgerecht bzw. Aufenthaltsrecht für den Jungen. Ich bekam lediglich Umgang unter Begleitung für 2 Stunden im Monat ( ein Gefangener bekommt mehr Studen im Monat zugesprochen ). Mittlerweile vertrete ich mich selber vor den Gerichten. Gegen alle 3 Verfahren legte ich Beschwerde zum OLG Köln ein. Diese wurden aber abgelehnt, da ich als nicht sorgeberechtigter Elternteil nicht Beschwerde berechtigt bin.


    Im ganzen heisst das; alle Gerichtsverfahren bzw. die teuren Gutachten usw. waren nur Makulatur und Rechtsbeugung.


    Grüße

  • @ patros:


    Bevor du die Leiche aus dem Keller geholt hast, hast du sicher auch den gesamten Thread gelesen. Dann sollte dir bewusst sein, dass ein einfacher Anwaltswechsel hier nicht ausreicht.


    Das betreffende Kind ist in einem Kinderdorf untergebracht, will den Vater nicht sehen und hat psychische Probleme. Da ist ein Kontak wesentlich schwerer herzustellen, als bei einem Neugeborenen, dass sich noch nicht äußern kann


    @ patros:


    Bevor du die Leiche aus dem Keller geholt hast, hast du sicher auch den gesamten Thread gelesen. Dann sollte dir bewusst sein, dass ein einfacher Anwaltswechsel hier nicht ausreicht.


    Das betreffende Kind ist in einem Kinderdorf untergebracht, will den Vater nicht sehen und hat psychische Probleme. Da ist ein Kontak wesentlich schwerer herzustellen, als bei einem Neugeborenen, dass sich noch nicht äußern kann



    Das ist richtig, der Wechsel hat in der Tat nichts gebracht.


    Aber mein Sohn hat einen sehr starken Willen. Letzten Monat dürfte ich ihn unter Begleitung für 2 Studen sehen und er sagte zu der Betreuerin, dass er mich des öfteren sehen möchte. Das hat mich sehr erfreut, nachdem ein Kind fast sieben Jahre lang beeinflusst wird.


    Grüße

  • Das Beste, was Du jetzt tun kannst, ist die wenige Zeit mit Deinem Sohn zum weiteren Beziehungsaufbau zu nutzen. Viel Glück!

  • Hallo, ich berichte mal nach langer Zeit. Inzwischen wurde ich von Herrn RA Bergmann vertreten was aber zu keinem Resultat führte. Es wurde mir durch die Richterin beim AG Bonn ein Umgang monatlich von 2 Stunden mit einem Umgangspfleger gewährt. Dieser Umgang konnte in diesem Jahr nur 2 mal durchgeführt werden, weil erneut ein Umgangspfleger bestellt worden war und dieser wieder eingearbeitet werden sollte. Dazu müsste der Umgangspfleger von Bonn nach Kürten fahren um einen Umgang zu ermöglichen. Also es wurde ein Stolperstein nach dem anderen in das Verfahren eingebaut.
    Da ich mit den 2 Stunden nicht einverstanden war legte ich gegen den Beschluss Beschwerde beim OLG Köln ein. Inzwischen stellte sich auch heraus , dass das AG Bonn nicht mehr zuständig sei sondern das AG Bergisch Gladbach.

  • In einem parallel Verfahren sollte dem BET nach einem Gutachten das Sorgerecht entzogen werden. Diese wurde ebenfalls vom AG Bonn nicht für nötig befunden weil ja der BET damit einverstanden war den Jugendlichen im Kinderdorf zu belassen. Dieser Beschluss wurde ebenfalls beim OLG Köln angegriffen. Währenddessen wurde das Kind am 11.7.16 durch den BET aus der Einrichtung geholt und mit ihn eine Urlaubsreise nach Spanien und zurück von Bonn nach Bayern für einen Tag und daraufhin nach Italien, Nordsee und Holland unternommen, ohne Zustimmung der Einrichtung und des Jugendamtes.
    Auf Druck des JA und der Einrichtung wurde der Junge kurzzeitig wieder in die Einrichtung gebracht. Einige Tage später erklärte der Junge eine Bombe bauen zu wollen um diese in der Einrichtung zu zünden. weiterhin erklärte er, er habe Waffen und Munition. Daraufhin wurde sein Zimmer durchsucht. Bei der Durchsuchung wurden Elektrokabel , Drähte bzw. Pfefferspray gefunden.

  • Diese Hinweise wurden durch den Verfahrensbeistand dem Jugendamt und dem OLG Köln in dem Sorgerechtsstreit in der mündlichen Verhandlung am 25.10.16 schriftlich mitgeteilt. Trotz des geschehen haben weder das OLG Köln noch das JA Bonn eingegriffen. Stattdessen hat man wohlwollend den BET freundlich gebeten das Kind am nächsten Tag gegen 8 Uhr in die Einrichtung wieder zurück zu bringen.
    Das Kind wurde sodann 2 Tage später an einem Nachmittag in die Einrichtung zurück gebracht und floh kurze Zeit später wieder von dort mit der Begründung sich von der Tankstelle eine Zeitung holen zu wollen. Als das Kind einige Zeit später durch das Jugendamt aufgesucht und befragt wurde gab er an ; bewaffnet mit dem Bus nach hause gefahren zu sein und mit der IS zu sympathisieren. Weiterhin gab er an , auf seinem Konto erhebliches Geld zu haben und die dafür nötige Automatenkarte. Dazu ist noch zu erwähnen, dass der Junge seit längerem krankhafte Wahnvorstellungen hat ; er wolle eine Bombe in eine Synagoge oder in eine Moschee werfen oder dort mit der Pistole rein schießen. Trotz all diesen Hinweisen und Äusserungen unternehmen die Behörden nichts und lassen das Kind und den BET mit sich im Stich.

  • Einige Tage später erklärte der Junge eine Bombe bauen zu wollen


    nach der ganzen Geschichte und dem Gezerre und dem Hin und Her kann ich den Jungen verstehen...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo, auf Antrag des JA wurde in einem neuem EA Verfahren beim OLG der Entzug des Sorgerechts beantragt. In dem Termin vor dem OLG vor einer Woche wurde dem BET erlaubt das Kind nach hause mitzunehmen. Alles bisherige würde dem OLG nicht reichen, daher soll ein neues Gutachten erstellt werden. Das Kind sitzt nun zu hause wird weder behandelt noch geht er zur Schule und kann seinen Plänen ohne weiteres nachgehen.

  • Der Junge ist 14. Gibt es ein Gutachten, ob er als "gefährlich" eingestuft und in einer Psychiatrie untergebracht werden kann?
    Wenn ich mir die Posts von dir so durchlese ist das Sorgerecht gerade euer geringsten Problem....

    3 Mal editiert, zuletzt von Karamellka ()

  • Hallo, derzeit tut sich in der Sache gar nichts bzw. mir werden alle Informationen bezüglich meines Sohnes enthalten. Ich weiss nur das vor ca. 2-3 Wochen durch das BET das Zimmer in der Einrichtung wo er behandelt wurde geräumt sei und der Junge sich wieder in der Wohnung des BET befindet, wo er seinen wahnhaften Plänen nachgehen kann. Dort wird er dann weder zur Schule gehen noch wird man ihn an weiteren Radikalisierungstendenzen hindern. Die von mir geäußerte Sorge im Hinblick auf seine Attentatsbereitschaft könnte also in der Zukunft möglicherweise Realität werden. Aus meiner Sicht sieht es so aus, als wolle man nichts dagegen unternehmen. Vor 2 Monaten sprach er davon Bomben bauen und zünden zu wollen und Waffen zu besitzen ( laut Bericht des Verfahrensbeistands). Im Rahmen einer Zimmerbegehung wurden Pfefferspray und Elektrokabel gefunden. Bei einer Vorstellung beim Psychiater wurde ein beginnender psychotischer Entwicklung festgestellt.


    Grüße

  • Hallo, ich hätte gerne eine Frage zum Ablauf 2 er Umgangsverfahren ( nur so ob das richtig ist ). Am 15.11.2012 hatte ich einen Antrag auf Umgangsregelung ( Hauptsacheantrag ) nach §1666 gestellt. Mit Beschluss vom 15.01.2014 ( Aktenzeichen Hauptsacheantrag ) wurde mir auch eine Umgangsrecht alle 3 Wochen eingeräumt und zugleich durch das Gericht ein Familiengutachten in Auftrag gegeben. Da die Umgänge nicht stattfanden stellte ich parallel am 11.12.2013 einen einstweiligen Antrag auf Umgang. Mit Beschluss vom 18.04.2016 wurde mir in dem einstweiligen Anordnungsantrag Umgangsrecht eingeräumt. In dem Hauptsacheverfahren bzw. mein Antrag vom 15.11.2012 ist bisher nicht entschieden worden. Ist das normal? Oder ist das Hauptsacheverfahren in die eintsweilige Anordnung übergegangen ( ähnliches oder so steht nicht im Protokoll ).
    Grüße

  • Kurzes Info : Mein Kind kann ich nach wie vor nicht sehen. Es findet seit 2013 kein Umgang mehr statt. Das Kind wurde mir faktisch entfremdet. Ich kann nur jedem raten ,ohne Anwalt , sich mit den Gesetzen vetraut zu machen und die Sache selbst in die Hand nehmen. Ich musste die letzten Jahre die fehler der teuren Anwälte korrigieren.
    Gruß