Papa-Zeit kürzbar?

  • Hallo Ihr Lieben,


    Frage für einen Freund hier nach.


    Situation:
    KM ( berufstätig, Früh/ Spätschicht/ jedes zweite we arbeiten)
    KV ( berufstätig / Gleitzeit, seltenst we arbeiten)
    Kind ( Kindergarten)
    Trennung KM/KV ; Kind verblieb bei der Mutter.


    Papazeit war von Mittwoch nachmittag bis Sonntag abend mit dem Ziel , die Papazeit auszuweiten.
    Dieses war iwährend eines Gesprächs bei dem JA vereinbart worden .


    während eines erneuten Beratungsgespräches( KM wollte Zeiten nicht ausweiten, obwohl Kind mehr Papazeit einforderte) beim JA wurde sich auf eine Regelung von Dienstag Nachmittag bis Sonntag morgen Papa- Zeit geeinigt.
    Plus für jeden den Mittwoch besuchstag ( also Papa Zeit --- kann Mama was machen , andere Woche andersrum.)


    Diese Papa-Zeit fällt in die spätdienstwoche der KM, in der diese vormittags noch ihre Schule ( berufsbegleitende Ausbildung) macht.
    Sie tauscht oft ihre Dienste , sodass sie auch keinen spätdienstwoche machen braucht.


    KV war zufrieden mit der Regelung , wollte eigentlich nen 7:7 Rhythmus.
    Nun fühlte sich die KM in diesem Gespräch überrumpelt und war gleich am nächsten Tag wieder bei JA, um die Regelung zu Canceln.
    der Kv war darüber nicht sonderlich erbaut. Das Ja Stand dem KV beiseite.


    Nun war die KM beim Anwalt und will die Dienstag bis Sonntag Abend Regelung richterlich durchsetzen.


    Der KV ist schwer verunsichert.


    Ich selber kenne : nur triftige Gründe können umgangszeit kürzen. Und auf hoher See und vor Gericht.....


    Bitte um Ratschläge .....Anwalttermin is für morgen vereinbart ....was kann/ sollte er tun.?
    Kann er diese Regelung ( Dienstag bis Montag) " verlieren"?

  • Hallo,


    es tut mir leid ich kann nicht ganz folgen.
    Umgangszeiten beim KV waren zunächst wie?
    Jede Woche Mittwoch Nachmittag bis Sonntag Abend?
    Dann Ausweitung Dienstag Nachmittag bis Sonntag Morgen? Jede Woche?
    Und warum dann Dienstag bis Montag?


    Wenn das Regelungen für jede Woche sind reden wir über ein Wechselmodell, eventuell sogar mit Hauptaufenthalt beim KV. Das sind sehr umfassende Regelungen des Umgangs, bei einer Regelung von wöchentlich Dienstag Nachmittag bis Montag Morgen würde mal besser davon reden, dass die KM von Montag bis Dienstag Umgang hat. Was dann wiederum eher wenig wäre.


    Insgesamt macht es Sinn in einer ruhigen Mediation eine Lösung zu suchen. Und dabei möglichst den Ärger über den Dienstplan der KM etc. außen vor zu assen. Offensichtlich fühlte sich die KM im Gespräch überfahren. Das ist keine gute Grundlage zu einer einvernehmlichen am Kind orientierten Lösung. Es mag zwar ärgerlich sein, dass jemand von einer eigentlich schon geschlossenen Lösung abweicht. Aber da es hier um sehr wichtige Themen geht und die KM offensichtlich beruflich sehr eingespannt ist würde ich zunächst um Verständnis für den Rückzieher werben.


    Zum Thema Kindeswille: Ein Kindergartenkind wird sich in einer solchen Situation je nach Situation verschieden äußern. Aus Erfahrung in vielen Fällen gesprochen ist die wahrscheinlichste Variante, dass das Kind bei der Mutter mehr Mama-Zeit einfordert und beim Papa mehr Papa-Zeit.


    Überbewerten Sie die Arbeitsbelastung der KM nicht. Auch stark eingebundene Eltern machen gute Eltern. Offensichtlich besteht die Bereitschaft an einer Art Wechselmodell im Interesse des Kindes zu arbeiten. Das ist sehr positiv. Verzetteln Sie sich nicht im Streit über 24 Stunden, damit tun Sie ihrem Kind keinen gefallen.
    Behalten Sie immer im Auge, dass ein eventuelles gerichtliches Verfahren oft das schlimmste ist, was Sie Ihrem Kind antun können. Dieser Weg sollte nur dann eingeschritten werden, wenn er unumgänglich ist. (UND ich rede hier gegen mein eigenes finanzielles Interesse). Wegen 1 oder 2 Tagen mehr im Rahmen eines Wechselmodelles ist dieser Weg sicherlich der Falsche.


    Oft zeigt sich in Verhandlungen übrigens, dass man am meisten über Verständnis zur anderen Seite erreicht.
    Ich würde der KM daher vorschlagen, dass man das Dienstag bis Sonntag Abend Modell akzeptiert und dies verbindlich auf Dauer festlegt.
    Der Weg zu Gericht ist bedauerlich.


    RA Bergmann

  • Danke für die Antwort.


    Ich persönlich bin nicht davon betroffen, außer ner Schulter und n Ohr leihen..
    Ich kenne die Arbeitsbelastung im Schichtdienst , bin selber darin tätig.


    Zu den Fragen:


    der Papa hat das Kind jede zweite Woche bei sich. ( erstes halbe Jahr von Mittwoch bis Sonntag abend; jetzt nach dem Gespräch von Dienstag nach m Kindergarten bis Montag vorm Kindergarten)


    Es gibt auch keine Verärgerung über den dienstplan der Mutter , war nur zur Randinfo, wie die Arbeitssituation bei beiden Eltern ist, bzw. auch schon zu Beziehungszeiten war.
    Der Vater hat während der Beziehung auch schon immer eine Woche die Betreuung "übernommen", so dass das Kind dieses gewöhnt war.
    Das Kind hat bei der Mutter mehr Papa Zeit gefordert. ;)

  • Das Kind hat bei der Mutter mehr Papa Zeit gefordert.


    Ich denke, es sollte um eine langfristig gültige Regelung für das Kind gehen. Sicher: wenn Kind gerne beim KV ist, dann ist das sicherlich positiv zu bewerten. Allerdings sollte auch sichergestellt sein, dass sich beide Eltern in ihrem Tagesablauf so zu organisieren in der Lage sind, dass es gut für das Kind ist. Wenn es sich um ein Kindergartenkind handelt, sollte der regelmäßige Besuch dieses Kindergartens auch sichergestellt sein, unabhängig davon, wo das Kind sich derzeit aufhält.


    Warum wollte denn die KM ihre Zeit beim Kind nicht reduzieren? Hat sie Angst, das Kind an den KV zu verlieren? Angst ist immer ein schlechter Ratgeber.

  • Mir klingt das nach einer Angstreaktion der Mutter.


    Reagieren Sie eher versöhnlich auf den Antrag bei Gericht und zeigen sich dort zum Kompromiss bereit. Wegen eines Tages lohnt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht.


    Gruß


    RA Bergmann