Hallo miteinander,
nun musste ich bzw. mein Anwalt eine Beschwerde gegen den richterlichen Beschluss einreichen.
Aktueller Stand ist:
Gutachter hat im Umgang etwas vorgeschlagen, was für das Kind nicht gut ist (meine Meinung - und auch richterliche Meinung vorher). Wir konnten uns aber im Gericht nicht einigen, somit hat die Richterin unterbrochen und gemeint, sie würde dann einen Beschluss rausgeben.
Leider korreliert ihr Beschluss wegen Abholung Kind von Schule (ich oder KV) komplett mit meinen Arbeitszeiten (das hat Richterin auch nicht interessiert), aber eben dermaßen, dass ich (selbständig) die Hälfte meiner Aufträge pro Jahr nicht annehmen könnte.
Zudem soll Kind nun auch außerhalb des 14tägigen Umgangs noch dazwischen zum Papa, weil GA dies vorgeschlagen hat. Richterin hat sich daran orientiert (ist auch die einfachste Variante für sie gewesen). Kind will gar nicht hin und zudem wird von KV weiter aufgehetzt und manipuliert.
Meine konkrete Frage wäre: Welcher Beschluss gilt nun? Der letzte von 2013?
Oder doch der aktuelle Beschluss, obwohl ich fristgerecht Beschwerde eingereicht habe?
Danke
die blumenelfe :blume