Unterhaltsvorschuss

  • Hallo


    Ich lebe mit meinen beiden Mädchen (11 und 14) allein. Mit dem Vater der Kinder laufen die Absprachen soweit ganz gut. nur beim lieben Thema Unterhalt haben wir regen Gesprächsbedarf. Seiner Meinung nach verbrauchen die beiden nicht so viel wie ich erhalten würde und er weiß nicht wovon er dann noch leben soll. :kopf Oh was Maenner klagen koennen. Gut wir haben einen Kompromiss gefunden aber jetzt komme ich zum eigentlichen Thema was mich sprachlos macht.
    Der Papa der Kinder ist Saisonarbeiter und im Winter 4 Monate ohne Arbeit. Er hat dann nichts und ich beantrage oder habe Unterhaltsvorschuss beantragt. Der faellt aber weg wenn das Kind 12 Jahre alt ist. Warum das so ist ist mir schleierhaft,aber es macht es den zu zahlenden Elternteil leicht sich aus der Situation zu stehlen.
    Warum mit 12 Jahren? Da ich selbst arbeite kann und will ich keine sozialleistungen beantragen. Ich moechte
    nur das die Kinder bekommen was ihnen zusteht,auch nach dem 12. lebensjahr. Habe ich noch andere Moeglichkeiten? Ich bin da nicht so bewandert.




    Liebe Gruesse


    Die Chaotin


    "Wenn ein chaotischer Schreibtisch auf einen chaotischen Verstand hinweist
    Was sagt dann ein leerer Schreibtisch aus?" :rolleyes:

  • Wenn der Vater arbeitslos ist sinkt sein Selbstbehalt. Zudem wird erwartet, dass der Vater Rücklagen bildet um ein halbes Jahr überbrücken zu können.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Da ich selbst arbeite kann und will ich keine sozialleistungen beantragen.


    Bist du dir da sicher ? Probier es aus.


    Vielleicht kann man den Vater zur einer Winter-Sasion-Arbeit von Seiten eines Anwaltes oder der Beistandschaft überreden - hier werden jede Menge Mitarbeiter für den Winterdienst oder den Paket-Dienst gesucht - dann bleiben vielleicht nur noch 1-2 Monate - die er eigentlich aus seinen Rücklagen überbrücken müßte.


    Wer prüft bei euch den Unterhalt ?

  • In der Zeit wo er nicht arbeitet, steht ihm zumindest ALG1 zu. Da braucht er keine Rücklagen zu bilden. Mit der erhöhten Erwerbsobliegenheit ist es ihm zumutbar während dieser Zeit, die er jedes Jahr überbrücken muss, sich ne Arbeit zu suchen, Z.B. Aushilfsjob beim Paketdienst, Taxi fahren.


    Warum UHV nur bis 12? Weil der Staat davon ausgeht, daß die Kinder dann groß genug sind und einige Stunden alleine zu bleiben. Damit kann der BET dann Vollzeit arbeiten, und das Geld selber erwirtschaften. Man vergesse nicht: UHV ist eine Sozialleistung des Staates.


    Erster Rat: Richte eine Beistandschaft beim Jugendamt ein. Die prüfen kostenlos, in wie weit der Vater leistungsfähig ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hucky
    Ja der UHV endet definitiv mit dem 12. Lebensjahr,
    d.h. ich hab bis zum 19.10. UHV bekommen und jetzt ist Schluss. Meine Große hatte am 20.10. Geburtstag und ist 12 Jahre alt geworden,
    die letzte UHV-Zahlung war exakt auf den letzten Tag genau errechnet.
    Dannach hast du Pech wenn Ex kein UH bezahlt.


    Der UH steigt ab 12 Jahre um eine Stufe.
    Ich warte gespannt ob diesen Monat was kommt.

    Zuhause ist wo die Liebe wohnt
    Erinnerungen geboren werden

    wo das Leben tanzen lernt
    Träume zu den Sternen führen
    Herzen füreinander schlagen
    und jederzeit ein Lächeln auf dich wartet

  • vorrangig ist die Frage, ob Du eine Beistandschaft beim JA hast, oder- ob die "nur" den Unterhaltsvorschuss haben-


    die zweite Frage ist, ob Du einen Titel über den Kindsunterhalt hast- dann braucht Dich vorübergehende Arbeitslosigkeit wohl erst mal nicht interessieren...
    Auch ist die Frage, warum der KV mit Regelmässigkeit im Winter arbeitslos wird- da müsste er mal auf die Arbeitsverträge schauen; bzw. erhält er dann ja auch Arbeitslosengeld-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)