Guten Abend,
eines vorweg: ich hätte vieles getan das der KV im Leben meiner Tochter eine Rolle spielt aber er will seit Jahren nicht. Siehe auch andere Threads von mir. Also bitte keine Sprüche ich wolle den KV abzocken oder Ähnliches. Ich will das Geld das meiner Tochter zusteht.
In der Vergangenheit hat KV immer Mindestunterhalt gezahlt. Mal pünktlich oft erst nach anmahnen der Beistandschaft. Nun stand Untehaltsüberprüfung an. Folgendes Ergebnis:
KV müsste für dritte Gruppe zahlen anstatt weiterhin in erster. Für mich wären das jeden Monat 37,00 Euro mehr um das Leben meiner Tochter zu finanzieren.
Aber ab wann kann das gefordert werden? Die Beistandschaft fordert nur ab dem Monat in dem die Überprüfung statt gefunden hat obwohl es belegt ist das er viel früher mehr Geld verdient hat. Hätte KV nicht die Pflicht gehabt dieses dem JA mitzuteilen?
´Desweiteren wurde er Anfang des Jahres angeschrieben ob er sich beteiligen könne bei der Schülerhilfe. KV teilte per mail mit, das er dies nicht könne. Kann man da nicht rückwirkend ebenfalls die Hälfte fordern?
Es geht hier nur fürs letzte Jahr um eine Summe von 1500 Euro. Für uns ist das verdammt viel Geld.
Nach Berechnung des JA hat KV am Ende der Rechnung jeden Monat noch 608,80 Euro Bedarfskontrollbetrag über.
Ich sag schonmal :thanks: