Wie weit kann der kindsvater gehen?

  • Hallo, der kindsvater hat gerichtlichlich den umgang festlegen lassen nachdem er zu seiner freundin 80 km entfernt,weggezogen ist ,er hält es auch nicht für nötig mit mir über unseren sohn zu kommunizieren..Ich habe das Kind alleine die ersten 6 1/2 jahre aufgezogen.Er ist nur zu besuch gekommen und hat mich wennn es probleme gab mit kind ,gerufen.Er war nicht in der Lage verantwortung für kind alleine für ein paar stunden zu übernehmen. Unser kind war die ersten jahre,aufgrund einer lungenkrankheit,viel krank.Während dieser Phase hat er den umgang beantragt und entschlossen das kind muss,ob es will oder nicht ,zu ihm übers wochenende von freitag bis sonntag.Das Kind wollte nicht dort schlafen,er hat über seinen willen gehandelt und ihm angst gemacht dass ich sonst strafe zahlen mussbzw.der richter es gesagt hat.Ich habe ihn immer wieder versucht klar zu machen,dass eine langsame eingewöhnung dem kindes wohl entspreche.Es ist ihm egal wie es dem kind danach geht,ob es tagelang müde ist und er langsamer in der schule arbeitet.Er geht selbst wenn das kind krank ist, über alles hinweg,und droht wenn es nicht mitgeht es von meiner seite eine verweigerung ist.Das kind möchte von sich aus nicht mit!!Wie kann ich ihm klar machen,dass wir im sinne von Kind handeln müssen und er sich mit mir unterhalten muss?Kann er sagen, ich verweigere wenn das kind nicht gehen möchte? Darf er drohungen aussprechen und dem kind damit angst einjagen? Er ist nun 7 1/2 Jahre alt. Wenn er dort ist ,darf er nicht einmal telefonieren,bzw.Telefone sind aussgesteckt.Er beleidigt mich ständig in dem er mir vorwirft ich Lüge,was unser kind betrifft.Wenn ich sage diese woche war unser kind krank dann hört er nicht zu und handelt so wie er will.Er sisht auch nicht wenn es dem kind zu viel ist. Ich mache mir grosse sorgen um mein kind,weil ich einen guten kontakt immer geförrdert habe und er nun so ohne schlechtem gewissen handelt.Was kann ich tun? Ich will ihm eine lösung vorschlagen aber er ghört nicht zu und geht strikt nach seinem rechtEgal was der Junge hat welches event ansteht,er geht nicht einmal auf einen ausweichtermin ein.Ich bin verzweifelt.
    Vielen Dank für eure hilfe!

  • Wenn ich das richtig verstehe, gibt es seit langer Zeit ein Urteil, an das sich der Vater und Du (bzw. das Kind) halten?


    Der einzige Weg, gegen ein bestehendes Urteil vorzugehen, wäre eine Abänderungsklage-
    allerdings wird dies sehr schwierig, und auch für das Kind (vermutlich) mehr oder weniger belastend... es würde eventuell in einem Gutachten nachweisen müssen, dass es sein absoluter Wille ist, keinen (bzw. dtl. weniger Kontakt) zu seinem Vater zu haben-
    hierfür werdet ihr nachweisen müssen, was der Vater exakt formuliert, und objektiv betrachtet kindswohlgefährdendes macht-


    Einfach nur "nicht anrufen" dürfen während des Umgangs und ein "nicht wollen" wird dafür nicht ausreichen...


    Wenn das Kind so krank ist, dass es Umgang nicht wahrnehmen kann, würde ich mir beim Arzt ein entsprechendes Attest (mit der wörtlichen Formulierung "zu krank für Umgang" bzw. nicht reisefähig) besorgen- ein einfaches Unwohlsein, bzw. "Schulkrank" wird hier im Streitfall selten reichen-


    Persönlich würde ich an Deiner Stelle mit dem KV gar nicht mehr kommunizieren- eine Idee wäre die Einführung eines Umgangstagebuches, in dem Du alles Wichtige einträgst, und dieses dem Kind immer mit zum Vater gibst- dann ist er über die wichtigen Dinge informiert (z.B. was in der Schule wichtiges passiert ist, ob er grad irgendwelche Medis nehmen muss und und und).


    Was er über Dich sagt, würde ich persönlich versuchen, weitestgehend zu ignorieren- wenn Du nicht mehr "die Palme" hochgehst, vermute ich, dass er schnell das Interesse daran verlieren wird :troest


    Du hast Dein Kind über 6 Jahre alleine, und seitdem zum grössten Teil stark gemacht- das wird nicht ohne Wurzeln im Kind sein!


    Solltest Du Dir wirklich Sorgen machen, wäre es vielleicht eine gute Idee, jemanden von aussen dazu zu holen, wo Sohni mal ohne Dich und Vater reden kann-


    Erziehungsberatung z.B.


    eventuell wäre es auch eine gute Idee, beim Jugendamt um Hilfe, bzw. ein Gespräch zwischen Sohn und Vater in Begleitung (natürlich ohne Dich) zu bitten....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)