was kann ich machen bei Rausschmiss aus Ehewohnung?

  • Durch das Gericht wurde bestimmt, dass ich nach 21 Ehejahren und 4 Kinder (10,14,18,19) das Haus meines Nochehemanns verlassen muss.ES nicht mehr betreten darf.Das Haus ist Teil einer ehemaligen Landwirtschaft. Vorübergehend darf ich bis 31.3.15 in der Ferienwohnug wohnen, danach darf ich den Hof nimmer betreten.
    GRund der gerichtlichen Zuweisung ist der ständige Psychoterror des Nochmanns und weil dieser egoistisch und geizig ist.


    Ich bin am Ende, kann mir jemand helfen.....:-(((

  • GRund der gerichtlichen Zuweisung ist der ständige Psychoterror des Nochmanns und weil dieser egoistisch und geizig ist.


    Hallo erstmal,


    ich bin davon überzeugt, daß dies so nicht im Beschluss steht, sondern deine eigene Erklärung für die Geschehnisse ist. Wie ist denn die offizielle Begründung des Gerichts?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ja , die 4 Kids bleiben im Haus ihres Vaters. Wenn ich z.b. nicht da bin sitzen die Kleinen (10,14) nur vor TV; PC , Handy, in den Ferien und nach der Schule. Ihr Vater arbeitet zwar im Nebengebäude auf dem Hof, aber die Kids sind sich selbst überlassen. Deshalb möchte ich mit dem 10 j. eine Wohnung suchen, die 3 Grossen haben gesagt, sie bleiben bei ihm.
    Jetzt habe ich das Problem, was soll ich unternehmen, dass ich den Jüngsten behalte. Sein Vater setzt alles daran ihn auf seine Seite zu ziehen, índem er ihn alles kauft, schlecht über mich redet.

  • Die Älteste studiert jetzt, die zweite ist in der 12.Klasse, der dritte in der 9..der kleinste in der 4.


    Ich bin ohne Job, hab keinen Anspruch auf ALG 1 , hab nur das Kindergeld. ALG 2 Antrag wurde am 1.8.14 gestellt, aber bis jetzt noch kein Bescheid.
    Hab nachgefragt betr. Wohngeld für 2 Personen, Wohnungsmässig siehst schlecht aus.

  • Ihr seid noch nicht geschieden?
    Du hast sicher auf dem Hof geholfen?
    Hast du Ansprüche (auf den Hof)?
    Wie sieht es aus mit nachehelichem Unterhalt?
    Ab 18 Jahren sind beide Elternteile zu Unterhalt verpflichtet.
    Wie steht der 14 Jährige dazu?
    Evt beide Jüngere mit zu dir?
    Es liegt (leider) noch viel vor dir
    viel Kraft und Zuversicht...

  • nein , wir leben seit Juni getrennt im Haus. Ja, ich habe auf dem Hof geholfen, seit 2008 besteht keine aktive Landwirtschaft. Unterhaltstechnisch ist auch noch nix geklärt. der 14 j., 18j wollen bei KV bleiben. Termin in 2 Wochen bei JA soll Umgang geregelt werden.