Gemeinsames Sorgerecht aber alleiniges ABR schon von Anfang an möglich?

  • Hallo zusammen!
    Da ich keinen Anfang zu einer heissen (unnötigen) Diskussion entfachen möchte, schreibe ich nichts zu den Umständen, die meine Frage verursachen.


    Ich möchte nur wissen, ob jemand hier vielleicht weiss ob es möglich ist eine gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt abzugeben, aber dabei das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu behalten?
    Soweit ich mir das aus dem Internet erlesen habe, kann das ABR später (wenn erforderlich) eingeklagt werden, aber ich habe nichts darüber gefunden was aussagt, dass man das Sorgerecht von vornherein nur in Teilbereichen gemeinsam haben kann.

  • Meines Wissens nach geht das nicht. Entweder ihr gebt eine gemeinsame Sorgeeklärung ab und "teilt" euch alle Bereiche, oder er gibt eine Sorgeerklärung ab, der du widersprechen kannst. Dann kann er das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht einklagen. Es müssen schon gute Gründe vorliegen, damit ihr zwar das gemeinsame Sorgerecht, das ABR jedoch auf dich übertragen wird.

  • Interessiert mich auch ob das geht, dass der Vater zwar die gemeinsame Sorge hat, aber gleichzeitig freiwillig auf das ABR verzichtet. Oder geht es hier nicht um "freiwillig"?


    Gruß

  • Danke saintcake, genauso habe ich es auch gelesen, hatte aber die Hoffnung, dass es doch ohne Gericht ginge.


    Canchero: Naja was heisst freiwillig. Ich habe kein Problem damit alle Rechte zu teilen, nur möchte ich gerne das ABR behalten. Wenn das von vornherein ginge, also ohne Gericht, dann würde mein Partner es wohl hinnehmen, damit er "endlich diesen Zettel" hat.

  • Darf ich fragen, wieso du das ABR behalten möchtest? Wenn ihr euch einig seit, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, gibt es kaum Probleme. Es ist im Alltag erstmal nicht wichtig. Damit ein Elternteil das ABR allein erhält, muss dieser dem kindeswohl dienliche Gründe vorweisen, die die Situation des Kindes erheblich verbessern.

  • Ich dachte das ABR bestimmt,wer entscheidet wo das Kind lebt und würde auch helfen dass der BET dann frei ist ohne Zustimmung des UET umzuziehen. Das dem nicht so ist, wurde mir gerade per PN erklärt (Danke nochmal), also macht der Thread hier irgendwie keinen Sinn. :rotwerd
    Aber Danke für eure Beteiligung! :blume

  • Man stellt sich zu viel unter dem Sorgerecht vor. Es folgt im Terminus dem deutschen Rechtssystem aber müsste, wenn man es richtig nimmt Sorgepflicht heißen.


    Teilbereiche des Sorgerechts werden nur auf einen Elternteil übertragen, wenn keine Einigkeit unter den Eltern herrscht. Das heißt z.B. beim ABR (Teilbereich des Sorgerechts): Solange es keinen Streit darüber gibt, wo das Kind gemeldet ist, besteht auch kein Grund es einem Elternteil alleine zu übertragen.


    Man hat also keinen Vorteil davon diesen Teilbereich alleine zu besitzen. Die Teilbereiche des Sorgerechts können, wenn die Situation sich ändert auch jederzeit von einem Gericht wieder auf den anderen Elternteil übertragen werden. Es ist also nicht so, daß wenn man einen Teilbereich des Sorgerechtes alleinig hat, dies für immer (bzw. bis das Kind erwachsen ist, dann endet das Sorgerecht der Eltern) so bleibt, sondern jederzeit wieder geändert werden kann.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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  • Das Sorgerecht ist in 3 Teilbereiche gegliedert, ABR, Umgangsrecht und Personensorge, wenn ich das jetzt richtig gliedere. Man kann beim Jugendamt festhalten und regeln lassen wie das verteilt werden soll. In der Regel entscheiden die Gerichte im Falle eines Streits immer, dass das ABR bei dem Elternteil liegt, wo das Kind lebt. Ich habe auch das alleinige ABR und die anderen 2 Teile sind auf uns beide verteilt.


    Gruß


    D.

  • Das Sorgerecht ist in 3 Teilbereiche gegliedert, ABR, Umgangsrecht und Personensorge, wenn ich das jetzt richtig gliedere.


    Nein, laut BGB ist das Sorgerecht in 2 Bereiche unterteilt: die Personensorge und die finanzielle Sorge. Das eine die Finanzen und das andere der ganze Rest (alle anderen Teilbereiche gehören zur Personensorge).


    Das Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht ist unabhängig vom Sorgerecht..

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • In Ergänzung zu Hucky :
    Und man kann nur "komplettes" GEMEINSAMES Sorgerecht beim Jugendamt erklären.
    Jegliches andere - dann tatsächlich irgendwie GETEILTES - Sorgerecht darf nur ein Richter, also Gericht beschließen.( z.B. Eben das ABR nur einem Elternteil zusprechen)


    Und auch nur dort beim Gericht ist es dann auch richtig mit "geteilt" beschrieben.
    Sorgerechtserklärung beim JA ist eben immer gemeinsam , deshalb heißt es ja auch so.
    Will heissen: Wo gemeinsam draufsteht sollte auch gemeinsam drin sein ... 8-)


    Auch im BGB steht gemeinsam
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1626a.html

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love: