Dringender Rat gesucht, wegen besserer Umgangsregelung.

  • So schwierig es auch teilweise ist, Du musst gelassener und souveräner werden.


    Das gemeinsame Sorgerecht kann er beantragen und wird es aller Voraussicht nach auch zugesprochen bekommen. Dadurch ändert sich aber nichts bezüglich Fragen des Umgangs. Dies ist ein komplett anderes Thema.


    Möglichen Anzeigen wegen Beleidigung, Belästigung, übler Nachrede, etc. kannst Du, denke ich, gelassen entgegen sehen. So wie Du hier schreibst, denke ich nicht, dass da irgendeine Substanz hinter seinen Vorwürfen steckt. Insofern kannst Du ihm souverän antworten "Dann mach das doch".


    Umgangsaussetzung sehe ich etwas problematisch, nicht dass Dir das Schwierigkeiten macht später. Ein Sachbearbeiter beim Jugendamt ist da keine Rechtsauskunft, Vorsicht. Aber vielleicht haben da andere Erfahrungen, die Dir weiter helfen.

  • Danke sehr Shielover!


    Eine Lösung und eine Regelung muss aber irgendwie schon gefunden werden.


    Es ist ja nicht nur so, das der KV kurzfristig immer mal wieder den Umgang aussetzt, sprich absagt.
    Es ist auch so, dass er sich nicht an andere Vereinbarungen, wie z.B. die Umgangszeiten, hält. Ist z.B. Sonntag 17.00 Uhr ausgemacht, bringt er die Kleine oft erst um 19.00 Uhr oder später und oftmals hat sie dann noch nicht zu Abend gegessen.


    Es kann doch nicht richtig sein, das Kind und Mutter immer warten und hoffen müssen, das der Umgang wie vereinbart wahrgenommen wird, der KV jedoch den Umgang nach Lust und Laune absagen, eigenmächtig erweitern oder verkürzen darf, wie es ihm gefällt?


    Es stimmt!
    Ich muss gelassener werden!
    Der Kleinen, mir selbst und der Sache zu Liebe.


    Es bringt mich immer wieder aus der Fassung, wie feindselig und unkooperativ der KV sich verhält.
    Diese sinnlosen Anfeindungen und diese aggressive Haltung mir gegenüber nimmt mich wirklich mit.


    Ich brauche wohl ein wirksames Mantra und eine neue Batterie!


    coffeetogo

  • Du, ich verstehe Dich da völlig!


    Selbstverständlich ist es nicht hinnehmbar, dass Du immer auf alles reagieren sollst, was der Ex-Partner gerade mal so gedenkt, zu ändern. Ich wollte nur vor dem Mittel der Umgangsaussetzung warnen, weil das Mittel schnell nach hinten losgehen kann und Dir als Nachteil dienen kann.


    Tritt das Problem der Unzuverlässigkeit denn schon lange auf? Wie lange seid Ihr denn eigentlich getrennt? Kann diese Unzuverlässigkeit eventuell noch mit der Trennung zusammenhängen? Oft geben sich solche "Spielchen" auch mit der Zeit.


    Was Euch grundsätzlich anscheinend fehlt, ist eine schriftlich festgehaltene Umgangsvereinbarung, in der auch aufgenommen ist, was bei Verstößen gegen diese Vereinbarung passiert. Um diese Umgangsvereinbarung zu erreichen, wäre zunächst eine Abstimmung zwischen Euch als Eltern der erste Schritt. Dieser scheint bei Euch zumindest momentan eher schwierig, sodass dann eine Mediation, z.B. beim Jugendamt oder einem anderen Träger, in Frage kommen würde. Aber auch das kannst Du nur erreichen, wenn der Vater da auch mitspielt und das will. Wenn er weiter eine Vereinbarung blockiert, wäre dann der Schritt, eine Regelung übers Gericht zu erwirken. Da würde ich mich aber einmal vorher mit einem Anwalt beraten.


    Du musst nicht nur gelassener, sondern auch souveräner werden. Lass die Vorwürfe und Anfeindungen an Dir abprallen. Dass Du das schaffst, dafür wünsche ich Dir alles Gute! :blume

  • Hallo,


    ich rate dringend von Umgangsaussetzungen oder -Absagen ab.
    Dazu wären Sie nicht berechtigt und Sie würden sich angreifbar machen.
    Andererseits erscheint es ziemlich deutlich zu sein, dass die von Ihnen geschilderte Situation so unzumutbar ist.


    Ich würde Ihnen dazu raten gerichtlich eine Regelung des Umgangs geltend zu machen und dabei einfach nur "die Regelung des Umgangs" zu beantragen.
    Das ist dann für alle Seiten fest und verbindlich und es gibt auch dann Folgen, wenn ein Umgangstermin einfach nicht eingehalten wird.


    MfG


    RA Bergmann

  • Hallo Coffetogo,


    leider habe ich vor etlichen Jahren die gleichen Erfahrungen machen müssen wie du.
    Ich hatte eine Anwältin, die mir wegen der gleichen Situation (Kind irgendwann holen oder bringen) empfahl, den Umgang auszusetzen.
    Dann wäre er in der Situation, um den Umgang fürs Kind "kämpfen" zu müssen und er müsste eben mal in die Gänge kommen.


    Und hier gehts aber nicht ums Geld, um den Unterhalt. Das ist ein anderer Stiefel.


    Hier gehts nur um Regelung des Umgangs. Und wenn KV nicht human mit JA und dir klären will, muss er einfach einen Hammerstoss bekommen.


    Nur um deine Ängste zu beschwichtigen - du bist tatsächlich berechtigt, den Umgang einzustellen bzw. auszusetzen, wenn sich unzumutbare Situationen auftun.
    Auch wenn der Umgang gerichtlich geregelt wäre, ist es möglich, wegen triftigem Grund den Umgang auszusetzen.


    Und eine Ordnungsstrafe würdest du nur bekommen, wenn diese gerichtlich in einem Verfahren beschlossen wurde (und auch nur, falls vorher schon eine Umgangsaussetzung erfolgt wäre). Und da du noch vor keinem Gericht warst, bekommst du auch keine Ordnungsstrafe! Keine Angst.


    Leider haben sich in den letzten vier Jahren des Getrenntseins "die Spielchen", wie Shielover sie niedlich nennt, nicht gelegt.
    Hier gehts vermutlich bei solchen Herren der Schöpfung um alte Familienprobleme (bei uns) und darum, dann eben doch keinen Unterhalt zahlen zu wollen (mein KV zahlte auch lange nicht - alles gerichtlich eingeklagt, dann zahlte er 220,- weil er selbständig ist und "so wenig verdient" hust hust...).


    Meinen Rat an dich: Bleibe beim JA in Beratung, und mache das, was die dir empfehlen. Das ist ok, solange es schriftlich festgehalten wird.


    Allerdings würde ich das Kind auch fragen, was sie will. Wenn sie zum Papa will, dann macht vielleicht freie Termine aus, an denen er sie holen kann. Vielleicht muss auch Kind merken, wie unzuverlässig Papa ist - so traurig es ist. Nicht, dass du nur die "böse" Mama bist, die das Kind nicht zum Papa lässt.


    liebe Grüße
    die blumenelfe :blume

  • Nur um deine Ängste zu beschwichtigen - du bist tatsächlich berechtigt, den Umgang einzustellen bzw. auszusetzen, wenn sich unzumutbare Situationen auftun.
    Auch wenn der Umgang gerichtlich geregelt wäre, ist es möglich, wegen triftigem Grund den Umgang auszusetzen.


    Nur wer definiert, wann eine Situation unzumutbar ist bzw. welches ein triftiger Grund ist.


    Ich warne auch vor der Aussetzung von Umgängen. Auch wenn vielleicht nicht eine Gefahr von Ordnungsstrafen besteht, so kann man sich prozesstaktisch in eine unkluge Situation bringen. Und das wäre einer Lösung im Sinne der TS vielleicht nicht zuträglich.




    Meinen Rat an dich: Bleibe beim JA in Beratung, und mache das, was die dir empfehlen. Das ist ok, solange es schriftlich festgehalten wird.

    Das JA ist eine Beratungsstelle, nicht mehr und nicht weniger. Die Empfehlungen eines JA müssen nicht richtig sein und sie sind nicht bindend. Deshalb rate ich dazu, eine Aussage vom JA noch einmal überprüfen zu lassen, bevor man weitere Aktionen plant.

  • Hallo und vielen, vielen Dank für diese vielen Anregungen und die beruhigenden Worte!!!


    Ich habe nun recht fix einen Gesprächstermin beim JA bekommen, zu dem der KV ebenfalls eingeladen ist.


    Seiner Auskunft nach, wird er wohl erscheinen.
    Wie ich ihn kenne kann natürlich immer sehr kurzfristig etwas dazwischen kommen.


    Ich hoffe wirklich, das er erscheint und das der Termin eine Regelung bringt, mit der die Lütte den Umgang wieder geniessen kann.


    Der KV hatte mir via SMS mitgeteilt, das ich zeitgleich Unterhaltsvorschuss beantragen soll.


    Er wird nicht arbeiten und er wird keinen Unterhalt zahlen.


    Er will nun "Künstler" werden, mit seiner "Downtown-Upcycling"- Hobbywerkstatt, in seinem Keller.


    Das Arbeitsamt hat seinen Antrag auf Förderung dieser Idee abgelehnt und nun wird er gar keinen Unterhalt mehr für seine Tochter zahlen.


    Ist das nicht der Knaller?
    Herr, schmeiss Hirn vom Himmel!


    (Oder einen grossen, schweren Felsbrocken! :nixwieweg )


    Entnervt aber hoffnungsvoll


    coffeetogo

  • Ja, der KV ist sehr *hüstel* speziell. Ich würde, sollte kein Unterhalt mehr kommen, eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung machen - dann kann er sich das ja noch mal überlegen. Hast Du eine Beistandschaft? Die werden ihm sicher auch nett auf die Füße hopsen, wenn er seine schicke Idee da vorstellt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern