Dringender Rat gesucht, wegen besserer Umgangsregelung.

  • Hallo.
    Ich brauche bitte mal ein paar gute Ideen, wie der Umgang zwischen Tochter (6) und ihrem Vater besser zu regeln ist. Das momentane Problem ist, dass der Vater sich nicht an die vereinbarten Zeiten haelt und das Kind spaeter als ausgemacht heimbringt. Jetzt, zum Schulbeginn ist alle 2 Wochenenden ein Umgangswochenende von Freitag 17 bis Sonntag, spaetestens 19 Uhr vereinbart worden. Unsere Tochter sollte dann schon zu Abend gegessen haben. So jedenfalls war es vereinbart.
    Leider laeuft es gar nicht so, denn der KV bringt die Kleine stets zu spaet nach hause, meistens muss sie dann auch noch Abendessen etc...und das spaete zu Bett gehen bringt natuerlich am naechsten Morgen eine grosse Muedigkeit mit sich.


    Sobald ich den KV um 19 Uhr anrufe um nachzufragen, wann Sie denn kommen wuerden, wird das Telefon aufgelegt.


    Ein Gespraech ist leider ueberhaupt nicht moeglich.
    Unser Verhaeltnis ist nicht das Beste ...wenn ich blau sage...ist es fuer ihn rot und von mir ausserdem pure Gemeinheit, es blau zu nennen.


    Nun erzaehlte mir unsere Tochter, dass der KV am letzten Wochenende Besuch hatte, von einem Mann, den weder sie noch ich persoenlich kennen...der aber (nach Erzaehlungen des KVs) seit 8 Jahren kein Umgangsrecht mit seinem Sohn zugesprochen bekam, obwohl er schon durch alle moeglichen Instanzen ging.
    Unsere Tochter musste dann am letzten Wochenende mit ihrem Vater das Bett und mit dem Fremden das Zimmer teilen, da der KV nur ueber ein Zimmer verfuegt. Die Kleine hat dann auch gleich die gesamte Lebens- und Leidensgeschichte dieses Besuchers mitbekommen.
    Sie sagte mir, sie habe kein Auge zugemacht.
    Kam voellig uebernaechtigt und mit Bauchschmerzen nach Hause. Sie klagt uebrigens immer ueber Bauchweh und hat oft Alptraeume, wenn sie von so einem WE heimkommt.
    Mir liegt das alles auch recht schwer im Magen , vor allem, weil ich ueberhaupt nicht weiss, wie ich das im Sinne meiner Tochter besser regeln koennte.
    Eine vorab schriftliche, beiderseitg unterzeichnete Umgangsvereinbarung wird vom KV ignoriert.
    Was kann ich tun?


    Danke
    coffeetogo

  • Hi,


    bei uns lief es lange ähnlich ab, bis KV die Kinder dann am Montag zur Schule brachte statt Sonntag zu spät, übermüdet und ungewaschen zu mir.
    Ich würde ihm das vorschlagen, wenn er seine Tochter sehen will, wird er das schaffen. Muss er nicht zur Arbeit?


    Mit dem Besucher - wenn das einmalig ist würde ich noch nichts sagen, auch wenn ich es auch sehr ungeschickt finde, vielleicht war es ja eine Ausnahme.


    LG Jona

  • Das wuerde er nicht schaffen.


    Und genau das müsste dir vorerst einmal völlig egal sein. Ich sag es mal etwas ketzerisch: Wer es schafft, regelmäßig zu spät zu kommen, schafft es auch, das Kind in die Schule zu bringen. Der Zufall scheint hier zumindest nicht im Spiel zu sein bei der von dir geschilderten Regelmäßigkeit der Verspätungen.


    Und was soll er schon anderes tun, wenn du Sonntag Abend nicht daheim bist? Oder anders gefragt: Was willst du alternativ denn machen?


    Lass ihm einfach keine andere Wahl: Kind ist bis zur vereinbarten Uhrzeit da oder KV muss die Konsequenzen tragen. Wenn er meint, dass er Montags morgens lieber länger schläft, wird er recht schnell lernen, wie eine Uhr zu lesen ist.


    Ähnlich habe ich es mit der KM gemacht. Ich bin seit 10 Jahren UET mit täglichem Umgang und komme in 2 Jahren vielleicht einmal zu spät (15 Min max) und kündige diese Verspätung mit Grund an, damit KM sich keine Sorgen macht oder das Essen nicht anbrennt.
    Es gab eine kurze Episode, in der KM abends einfach zur Rückgabe nicht zu Hause war (neuer Lover). Ich wartete dann 15 Minuten und bin mit Tochter wieder zu mir. Und da halte ich es wie DHL: Angeliefert wird nur einmal am Tag. Sie rief dann empört an und drohte mit Polizei. Die haben ihr aber auf die Füße getreten und haben sich geweigert, für die KM Taxi zu spielen. Sie hat sehr schnell erkannt, dass man mich nur anzurufen braucht, wenn es MAL etwas später bei ihr wird.


    Was die Wohnverhältnisse anbelangt, wirst du nicht viel machen können. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass Kinder beim UET nur irgendwo ne Matratze zum schlafen brauchen. Und je nachdem, wie die finanzielle Lage des KV aussieht, wird er von den €360 Warmmiete inkl aller Nebenkostennachzahlungen keine größere Wohnung bekommen. Für die im Selbstbehalt angesetzte Miete bekommst du zB in München mal gerade die Stellfläche für ein Dixiklo.

  • ...und dann muss Töchting es ausbaden, wenn sie in schöner Regelmäßigkeit zu spät kommt? Neee, ich würde einen Termin beim JA machen und nochmal über die Problematik reden. Sollte das dann immer noch nicht klappen würde ich den Umgang aussetzen und die Klage abwarten.
    Nicht vergessen, in den Beschluss einen Antrag auf Ordnungsgeld aufnehmen zu lassen.


    mmm

    Egal, was passiert - weitertanzen!!! :tanz

  • mein KV hält sich auch an sehr wenig bis nichts.. ich habe nun aktuell eine Umgangsvereinbarung aufgesetzt ihm per mail geschickt… und wenn dies nicht zieht… tja dann soll es gerichtlich geregelt werden ist vielleicht für alle beteiligten besser… hoffe ich zumindest..



    lg


    zana

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • Hallo Jona,
    der Vater muss nicht zur Arbeit. Die hat er verloren weil er zu oft verschlafen hat. Kein Scherz.
    Er hat auch kein Auto und muesste die Oeffis nehmen, wenn er Unsere Tochter zur Schule bringen wuerde.
    Rein spasseshalber werde ich ihm den Vorschlag einmal machen.
    Wenn dann die Kleine aber ungewaschen und unauschgeschlafen und zu spaet oder gar nicht zur Schule gebracht wird von ihm...auf wen faellt das dann wohl zurueck?
    Erstmal auf sie...und dann ja auch auf mich, nicht wahr?


    coffeetogo


    @mmm:Einen Termin beim JA...bei deren Betratungsdienst habe ich heute machen wollen. Allerdings koennen die mir erst in 6 Wochen einen Termin geben. Solange den Umgang einfach aussetzen ist schon happig finde ich. Auch fuer die Kleine. Wie mir gesagt wurde koennte mir dann auch fuer jedes verpasste Umgangswochenende ein Ordnungsgeld auferlegt werden.
    Ich faend es schlimm wenn es gerichtlich geregelt werden muesste. Denke das kann man auch anders regeln nur bin ich im Moment sehr ratlos.

    Einmal editiert, zuletzt von coffeetogo () aus folgendem Grund: Ergaenzung

  • Hi,


    na dann wäre es eventuell noch eine Möglichkeit, die Uhrzeit zu ändern. Meine kamen früher immer um 17 Uhr, das war für mich Zeit genug, zum Abendessen, waschen und den nächsten Tag vorbereiten.
    Die Änderung, auf Montag früh zu verlängern kam von der Erziehungsberatungsstelle.
    Eine Zeitlang habe ich die Kinder auch geholt, da durfte er nicht Auto fahren.


    Was für eine Umgangsregelung hattet ihr denn vor der Einschulung?


    LG Jona

  • Rein spasseshalber werde ich ihm den Vorschlag einmal machen.


    Dabei würde ich aber schauen, dass "spasseshalber" bei ihm nicht ankommt. Ansonsten befürchte ich, wird er den Ernst der Lage nicht erkennen.


    "Da das mit der Zeit nicht klappt, wirst du Tochter am Montag in die Schule bringen." Du hast natürlich den Schulranzen am Freitag bei der Übergabe schon parat.


    Erstmal auf sie...und dann ja auch auf mich, nicht wahr?


    Ich würde die Schule einweihen. Sag, dass der KV jeden zweiten Montag das Kind in die Schule bringt aufgrund gewünschter Umgangsausweitung. Und du darum bittest, dich zeitnah zu informieren, wenn Unregelmäßigkeiten auftauchen. So bist du erstmal aus dem Schneider und hast, wenn es nicht klappt, gleich was Schriftliches von der Schule. Könnte dann für einen spätere Umgangssache vor Gericht durchaus nützlich sein.

  • Ich würde sie auch direkt in die Schule bringen lassen - wir machen das auch so.


    Meine Tochter sorgt schon selbst dafür das Montags mit dem Papa alles klappt - das wäre ihr viel zu peinlich -
    da erzaehlt sie dem Papa schon wie es laufen muss - und von der Kleinen läßt er sich deutlich mehr erzählen.


    Das mit dem Papa im Bett schlafen, ist doch Ok - was war denn das für ein gruseliger Typ, der solche Angst einjagt ?
    On der Regel sind Kinder und Freunde/Bekannte doch kompatibel und genießen einen Vertrauensvorschuss.

  • Test macht fest.
    Wie angekündigt haben wir das mit dem erweiterten Umgangswochenende ausprobiert...unter Vorbehalt.


    Die Lütte kam einmal rechtzeitig und tiptop in der Schule an seitdem.
    Er Kann es also.


    Leider zieht er es nicht durch. Schickt die Kurze im Schlafanzugoberteil zur Schule...und als sie ihn darauf hinwies, das es ein Schlafanzug ist was sie da anziehen soll sagte er ihr, das das sicher keinem auffallen würde.
    Sie kommt übermüdet zum Unterricht und hat schlimme Alpträume.


    Zwischenzeitlich hat er das Weihnachtsbasteln 15 Minuten vor Start telefonisch abgesagt, zu welchem er sich zuvor hat einladen lassen von ihr.
    Begleitet von üblen Beleidigungen in meine Richtung.
    Ich bin natürlich eingesprungen...und musste mit einem enttäuschten Kind basteln...und mir ein Bombardement von Beschimpfungs-SMSn antun.



    Nun hat er aktuell wohl eine Freundin (was ich generell total toll finde, weil ich glaubte, dass würde ihn etwas....entspannen), zahlt seitdem gleich mal weniger Unterhalt und hat heute das anstehende Umgangswochenende mit der Kleinen abgesagt, weil er kein Geld dafür hätte.....das erzählt er auch mal so ganz selbstgefällig der Lütten.


    Die Lütte lässt sich bei solchen Telefonaten mit ihm die Enttäuschung nicht anmerken, weil sie "nicht will dass der Papa traurig ist".


    Meine Geduld ist wirklich zu Ende. :angry
    Ich will nicht, dass er die Kurze weiter zum Spielball seiner Unzulänglichkeiten macht...und endlich einen regelmässigen Umgang für die Kleine.


    Mitgeteilt habe ich ihm, dass er den Umgang nicht telefonisch mit der Lütten, sondern mit mir oder über das Familiengericht zu regeln hat.
    Und das der Umgang stillgelegt ist, bis er sich darum bemüht.
    So oder so.


    Wegen der massiven, andauernden Alpträume der Lütten war sie beim Kinderjugend-Psychologen.


    Dort beschrieb sie sich selbst als Pinguin, mich als Pferd, den Papa als Krokodil.


    Alles in Allem hat der "Traumdoktor" den Eindruck gewonnen, das die Kurze den Vater als Aggressor wahrnimmt.


    Sie will aber Papa und Mama...logisch.


    Ich hoffe nun auf eine erfolgreiche Mediation...hätte niemals gedacht, das ich das schreiben würde... damit der Umgangs-Heck-Meck für die Lütte endlich mal aufhört und sie was Zuverlässiges hat.


    Wie läuft sowas eigentlich?


    Danke und Gruss


    coffeetogo

  • Die Lütte kam einmal rechtzeitig und tiptop in der Schule an seitdem.
    Er Kann es also....Leider zieht er es nicht durch.


    Sie kommt übermüdet zum Unterricht und hat schlimme Alpträume.


    Dann muss die Umgangsregelung zukünftig anders aussehen. Und zwar verkürzt, keinesfalls mehr bis Sonntag abend oder gar Montag.


    zahlt seitdem gleich mal weniger Unterhalt und hat heute das anstehende Umgangswochenende mit der Kleinen abgesagt, weil er kein Geld dafür hätte..


    Das geht natürlich gar nicht. Hast Du einen Unterhaltstitel? Oder eine Beistandschaft beim Jugendamt? Die macht Sinn in eurem Fall.


    Mitgeteilt habe ich ihm, dass er den Umgang nicht telefonisch mit der Lütten, sondern mit mir oder über das Familiengericht zu regeln hat.
    Und das der Umgang stillgelegt ist, bis er sich darum bemüht.


    Das leuchtet ein, dem Kind gehts mit dem Umgängen, so wie aktuell sie laufen, schlecht. Ein Gespräch beim Jugendamt, mit einer schriftlich fixierten Umgangsregelung und klaren Regeln... wäre der KV dazu bereit? Fordere den KV (schriftlich!) zum Gespräch mit einem Dritten auf, dir liege daran dass der Umgang klappt und für das Kind gut verläuft. Und deshalb möchtest Du eine Regelung. So kann er dir keinen Umgangsboykott vorwerfen (das passiert schnell...).
    Die Alternative Gericht ist immer der schlechtere und für alle Beteiligten stressreichere und teurere Weg!!


    war sie beim Kinderjugend-Psychologen.
    Dort beschrieb sie sich selbst als Pinguin, mich als Pferd, den Papa als Krokodil.
    Alles in Allem hat der "Traumdoktor" den Eindruck gewonnen, das die Kurze den Vater als Aggressor wahrnimmt.


    :rolleyes2: klingt nach Psycho... no coment...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Danke keks3.


    Eine aktuell gültige Umgangsregelung gibt es gar nicht. An die schriftlich frei fixierte...hält er sich ja nicht.Termine beim Jugendamt hat er bisher nicht wahrgenommen.


    Natürlich wird es bis auf Weiteres auch keine Umgangserweiterung geben.


    Ich hatte eine Beistandschaft eingerichtet, als er überhaupt keinen Unterhalt zahlte und sie dann stillgelegt, als er in Arbeit war und regelmässig zahlte.
    Einen Unterhaltstitel...? Wir waren nie verheiratet oder so.
    Einen Termin beim Jugendamt werde ich mir morgen holen.
    Meiner Meinung nach braucht es die Holzhammer-Methode...offene Türen haben seit 6 Jahren nicht mehr als Beleidigungen gebracht.


    Nun hat er sich aber kündigen lassen, kriegt Stütze, zahlt weniger Unterhalt, will sich als Downtown Upcycler selbstständig machen (generell ´ne Spitzenidee ...aber ohne Werkstatt, ohne Führerschein, ohne Auto, ohne Investmentkapital...im handwerklichen Bereich...dream on!).


    Ich finde es einfach unmöglich das er seine Bequemlichkeit und Traumtänzerei auf Kosten der Lütten auslebt.


    Gönnen würde ich ihm alles! Freundin, Upcycling, whatever!
    Wenn er nur auch diese 4 lausigen Umgangstage im Monat mit der Lütten hinbekommen wollte.


    Will er aber nicht.


    Der ....nein-ich-werde-nicht-ausfällig-nein-ich-werde-nicht-ausfällig-nein-ich-werde-nicht-ausfällig-nein-ich-werde-nicht...aber-ich-gebe-zu-ich-könnte-lang-und-schmutzig-auf-ihn- :kotz ...
    ...blame me.


    coffeetogo

  • Einen Unterhaltstitel...? Wir waren nie verheiratet oder so.


    Kindesunterhalt hat damit gar nichts zu tun. Der KV ist zum Unterhalt fürs Kind verpflichtet.
    Das Jugendamt wird ihm das 'amtlich' mitteilen. Es gibt da die Düsseldorfer Tabelle..

    Ich finde es einfach unmöglich das er seine Bequemlichkeit und Traumtänzerei auf Kosten der Lütten auslebt.


    Auch das kann er nicht so einfach, er hat eine 'gesteigerte Erwerbsobligenheit' und muss sich sehr anstrengen, um den Mindestunterhalt für sein Kind sicher zu stellen.

    Wenn er nur auch diese 4 lausigen Umgangstage im Monat mit der Lütten hinbekommen wollte.
    Will er aber nicht.


    Da wirst Du ihn nicht zwingen können.
    Kümmer dich um dein Kind, dann sei Du um so mehr für es da, wenn der KV es nicht ist.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Guten Tag Allerseits.


    Die Düsseldorfertabelle habe ich mir mal angeschaut.


    Der Vater zahlte bisher unregelmässig, mal 250, mal 270 Euro, einmal 330 Euro Unterhalt...und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes habe ich Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen.
    360 Euro waren es bisher jedoch noch nie.


    Zum Unterhalt eine Frage bitte: Der Mindestunterhalt für eine 6jährige ist ca.360 Euro.
    Davon zieht der Vater dann das halbe Kindergeld ab und es kommen nur ca.270 Euro vom Unterhalt für das Kind an???


    Ich habe erst ab April wieder eine feste Arbeit und bekomme bis dahin ALG2.
    Bei der Berechnung der ALG2 Geldes wird das Kindergeld jedoch ebenfalls zu 100% als Kindeseinkommen angerechnet.


    Mache ich einen Denkfehler oder wird das Kindergeld tatsächlich 1,5x berechnet...und zwar zum Nachteil des Kindes?


    Und wie schaut es dann aus, wenn ich ab April in Teilzeit arbeite und aufstocken muss?
    Kommt das Kind dann zu 100% auf meine Steuerkarte...weil der Vater ja nix macht....und wird das Kindergeld dann ebenfalls angerechnet?


    Ich bin verwirrt.
    Danke und einen schönen Tag.


    coffeetogo

  • Hallo coffeetogo


    Kommt das Kind dann zu 100% auf meine Steuerkarte...weil der Vater ja nix macht....und wird das Kindergeld dann ebenfalls angerechnet?


    Nein, solange der Barunterhaltspflichtige ET (ich meine 80%) des Mindest-KU tatsächlich leistet, bleibt es bei 0,5 Kinder auf der Steuerkarte. Das halbe Kind mehr oder weniger macht eh nur 5 Eus Komma irgendwas aus. Kannst ja mal dein zu erwartendes Einkommen in einen Brutto/Netto Rechner im Inet eingeben und jeweils mit 0,5 und 1,0 Kindern durchrechnen.


    Mache ich einen Denkfehler oder wird das Kindergeld tatsächlich 1,5x berechnet...und zwar zum Nachteil des Kindes?


    Das Kindergeld ist nach SGBII immer erstmal Einkommen des Kindes, so wie der KU auch. Das perfide an der Sache ist, dass dem SGB das BGB recht egal ist. Nach BGB ist das KG für Kindesbelange zu verwenden. Sobald ein Kind in deiner BG allerdings durch eigenes Einkommen wie zB KU seinen Lebensbedarf nach SGB II decken kann, wird der nicht "benötigte Anteil" des KGs auf alle anderen Mitglieder deiner BG (auch evtl Nexts) als Einkommen verteilt. Das führt dann dazu, dass du das Einkommen deines Kindes für dich verwenden musst. Wenn der Staat zu Kasse gebeten wird, spielt das Kindeswohl kaum noch eine Rolle.

  • Guten Tag Allerseits.


    Das war sehr aufschlussreich Summerjam, vielen Dank!


    Mir geht es ja auch gar nicht um das Geld, obwohl es natürlich hinten und vorne fehlt.


    Mittlerweile liegen meine Nerven blank.
    Nachdem der KV nun das letzte Wochenende wegen Freundin und angeblichem Geldmangel absagte, will er mich nun wegen "Belästigung" anzeigen, weil ich ihn zu einem Termin beim Jugendamt zwecks Klärung des regelmässigen Umgangs und Mediation einlud.


    Er meinte, er würde sich zu gar nichts von mir "zwingen" lassen und wenn ICH den Umgang weiterhin sabotieren und einen Keil zwischen die Lütte und ihn treiben wollte, würde er gemeinsames Sorgerecht beantragen und mich gleichzeitig anzeigen wegen Beleidigung, Belästigung, übler Nachrede und was weiss ich nicht noch alles.


    Nun wird er nochmals vom Jugendamt eingeladen.
    Der Herr vom JA meinte, das man es mir, im Falle einer Klärung vor dem Familiengericht nicht negativ auslegen würde, wenn ich den Umgang bis zur Klärung der Sache aussetzten würde, da ich ja mehrfach nachweisen könnte, das ich mich generell ja FÜR einen geregelten Umgang einsetze.


    Hat diesbezüglich vielleicht jemand Erfahrungen gemacht?
    Worauf muss ich dabei Acht geben?


    Es fällt mir nicht leicht, den Umgang auszusetzen, gerade wegen der Lütten.
    Es ändert sich aber Erfahrungsgemäß leider gar nichts,wenn sich nichts ändert.


    Danke für Tips und Anregungen.


    coffeetogo