Nach Trennung alleine in 3-Zimmer WBS-Wohnung: Wie behalte ich sie?

  • Hallo ihr,


    ich möchte euch um eure Erfahrung bzw. euren Rat bitten, denn ich hänge gut ein Jahr nach der Trennung etwas in der Luft.


    Meine Ex und ich haben zwei gemeinsame Kinder und lebten zwei Jahre lang in einer belegungsgebundenen 3-Zimmer-Wohnung die wir gemeinsam angemietet hatten. Wir waren nicht verheiratet. Sie ist nun vor einem Jahr ausgezogen und hat unsere Kinder ohne mein Wissen in ihrer neuen, auch belegungsgebundenen 3-Zimmer-Wohnung angemeldet. Ich denke sonst hätte sie auch niemals einen Wohnberechtigungsschein für eine 3-Zimmer-Wohnung bekommen.


    Seitdem steht sie noch im gemeinsamen Mietvertrag, soll da aber raus. Wir sind uns einig, dass wir eine Freistellungserklärung aufsetzen lassen aus der hervor geht, dass sie keinerlei Rechte oder Verpflichtungen mehr an der Wohnung hat.
    Soweit, so gut.
    Damit sie aber aus dem Vertrag kommen kann, muss dieser gekündigt und die Wohnung an mich neu vermietet werden. Unsere beiden Kinder leben im Wechselmodel. Das Wohnungsamt sagt aber das die Kinder nur einen Lebensmittelpunkt haben können und der ist da, wo sie polizeilich gemeldet sind. Beim anderen Elternteil sind sie dann nur besuchsweise. Somit habe ich dann keinen Anspruch auf einen WBS für drei Personen= bekomme also die Wohnung nicht neu vermietet.


    Die Hausverwaltung hält sich bedeckt, die wollen im Moment nur mehr Miete. Die Ex will na klar nicht zustimmen, dass ich die Kinder wieder bei mir anmelde. Mein Anwalt sagt, ich solle darauf bestehen, dass die Ummeldung wieder rückgängig gemacht wird, denn ich habe ja nicht zugestimmt bzw. solle ich sie gleich wieder bei mir anmelden. So kann das Spiel aber auf ewig hin und her gehen, bis die Meldebehörde irgendwann sagt, es reicht. Bleibt mir dann nur zu hoffen, dass die Kinder dann grade bei mir gemeldet sind?


    Ich habe morgen einen Beratungstermin bei der ASUM (Angewandte Sozialforschung und urbanes Management), die verwalten hier in Berlin die WBS-Wohnungen. Bei denen war ich vor einem Jahr schon mal und die hatten mir mündlich versichert, dass Trennung kein Grund ist, warum man eine Wohnung verlieren sollte- solange man sie bezahlen kann.


    Was tun? Familienrechtlich gibt es wohl keinen Anspruch darauf, dass die Kinder bei einem gemeldet sind.
    Kann ich von der Ex einen Teil der Differenz von geförderter zu regulärer Miete verlangen? Denn ich muss ja mehr Miete bezahlen, was aber nicht meine Schuld ist.


    Ich danke euch für die Zeit


    Grüße

  • hmm, wäre es denn vielleicht denkbar, bevor du die wohnung verlierst, dass ihr den mietvertrag so unangetastet lasst wie er ist. aber ihr unter euch, vielleicht notariell oder so ein schriftstück aufsetzt, dass sie ausgezogen ist und keine rechte und pflichten mehr hat, sprich sie dich da wohnen lässt und du von ihr keine zahlungen mehr forderst. hmm, schwieriges ding.


    ich lebte früher auch in berlin und hatte auch eine wbs wohnung. nach der ausbildung hatte ich hohes gehalt und wäre demnach auch nicht mehr der wbs förderung unterlegen. es hat aber nie jemand danach gefragt, ob ich aktuell noch die kriterien erfülle. sprich einmal drin und man kann bleiben.


    wenn ihr euch also unter euch irgendwie einig werdet, dem anderen nichts böses zu wollen, dürfte das doch kein problem sein?

  • Das Wohnungsamt sagt aber das die Kinder nur einen Lebensmittelpunkt haben können und der ist da, wo sie polizeilich gemeldet sind. Beim anderen Elternteil sind sie dann nur besuchsweise. Somit habe ich dann keinen Anspruch auf einen WBS für drei Personen= bekomme also die Wohnung nicht neu vermietet.


    Das stimmt so m.W. nicht :winken:
    z.B. beim Wohngeld werden auch (nur) Umgangskinder angerechnet. Und zu gleichen Teilen betreute Kinder werden bei beiden ET als Haushaltsmitglied anerkannt.
    WoGG §5 Abs.(6) glaub ich ;-)


    Wie hoch ist denn die Differenz?


    LG

  • wenn ihr euch also unter euch irgendwie einig werdet, dem anderen nichts böses zu wollen, dürfte das doch kein problem sein?

    Hallo Vibes,


    Danke für deine Antwort. Ich denke im Moment ist das erst mal der gute Mittelweg. Darauf haben wir uns bis jetzt auch einigen können.


    WoGG §5 Abs.(6) glaub ich

    Halo Yogi,


    Danke auch für deine Antwort. Der Paragraph klingt für meinen Fall gut. Wieder mal ein Beweis dafür das man, wenn man etwas von einem Amt/Behörde/Verein etc etwas will genau wissen muss, was das ist. Sonst weist einen niemand darauf hin. Wie auch immer, das beruhigt mich erst mal.

    Wie hoch ist denn die Differenz?

    Überschaubar, etwa 40 EUR im Monat.

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()