Ich bin ratlos, vielleicht könnt ihr helfen

  • Hallo. Ich hätte einige fragen, die mich derzeit beschäftigen.
    Zu aller erst: ich habe das alleinige Sorgerecht für Niklas, der Papa hat damals vor der Geburt nur die Vaterschaft anerkannt. Nun sind wir ja erst seit kurzem getrennt, er schläft in der Stube und ich im Schlafzimmer, er wird aber bald in eine Wohnung ziehen. Wie ist es nun mit dem Umgang zwischen Niklas und seinem Papa, nur alle 2 wochen oder öfter? Ich müsste UVS beantragen weil er zu wenig verdient, richtet sich das danach ob sich die beiden sehen oder nicht? Bekomme ich also weniger oder kein UVS wenn sich der Vater regelmäßig kümmert? Was kann der Vater mit der Vaterschaftsanerkennung bestimmen,also könnte er ohne meine zustimmung zb urlaub machen? Und wie verhält es sich nun mit den Kind krank tagen, gehen die automatisch auf mich über oder könnten die auch beim Papa bleiben wenn er sich kümmern will?
    Vielleicht weis jemand bescheid und kann mir rat geben.

  • Hallo,
    da kommt einiges auf Dich zu- aber, mach Dich nicht verrückt, das wird schon :daumen


    Mit dem Umgang ist es so, dass man generell sagen kann, je jünger das Kind, desto kürzer, und öfter-
    (ich weiss ja nicht genau, wie alt euer Sohn ist)


    Bezüglich dem UHV (ich denke, Du meinst den Unterhaltsvorschuss) ist es so, dass ich an Deiner Stelle beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten würde; diese kümmert sich dann um die Berechnung des Unterhaltes vom Vater- sollte dieser nicht leistungsfähig, bzw. auch willig sein, bekommst Du UHV- diesen bekommst Du unabhängig davon, ob er sich kümmert, oder ob er sich nicht kümmert (nur, wenn ihr das Kind beide zur Hälfte betreut, würde dies entfallen; bzw. auch dann, wenn das Kind 12Jahre alt wird, oder bereits 6 Jahre lang UHV gezahlt wurde).


    Solange Du das alleinige Sorgerecht hast, und der Umgang nicht abgesprochen ist, kann er nicht einfach mit dem Kind wegfahren; Allerdings hat er nach neuer Rechtsprechung jederzeit die Möglichkeit das GSR (gemeinsame Sorgerecht) zu beantragen, und auch zu erhalten. Was er während seinen Umgangszeiten mit dem Kind macht, bzw. wo er hinfährt (solange es sich nicht um Auslandsaufenthalte o.ä. handelt) ist dann idR. seine Sache, solange es nicht objektiv dem Kindswohl schadet.


    Mit den Kinderkrankentagen das könnt ihr gemeinsam handhaben- wenn er sich kümmer möchte, wäre es doch schön, sie zu teilen; wenn nicht, dann stehen sie Dir alleine zu.

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke für die schnelle antwort.
    Unser sohn wird im september 3. Ich vermute nicht das er das sorgerecht mit beantragt, ich habe kein Problem damit das er ihn sieht er ist ja der vater.


    Wie wäre es wenn ich einen anderen mann heiraten würde, bräuchte ich die Zustimmung des KV zur hochzeit obwohl ich alleiniges SR habe? Müsste der neue mann den sohn adoptieren?

  • Eine feste gesetzliche Regelung gibt es nicht. Alle 14 Tage WE mit Übernachtung ist aber schon so ziemlich das Minimum (plus hälftige Ferien, Feiertage, etc).
    Überlege einfach mal, wie oft du ganz gerne Umgang mit deinem Kind hättest, sollte es eines Tages mal von deinen in den Haushalt des KVs ziehen. Wenn dir alle 14 Tage für nen paar Stunden reicht...?!


    Ansonsten seit ihr beide, du und KV in der Verantwortung, euch gemeinsam und einvernehmlich zu einigen. Schafft ihr das nicht, nimmt euch ein Richter diese Entscheidung ab. Ob dir das Ergebnis dann passt oder nicht, interessiert dann niemanden mehr.

  • Verpflichtet bist du vor allen Dingen deinem Sohn gegenüber, der ein Recht auf eine gelebte und gepflegte Beziehung und Bindung zum Vater hat.
    Wenn dahingehend keinerlei Probleme vorliegen, er das Kind also sehen will, sich kümmern will und das auch kann, dann geht im Grunde jede Stunde, die der kleine ohne Not weniger mit dem Vater verbringt auf Kosten des Kindes.