Umgang nach Gewalt zwischen den Eltern

  • Was mir etwas bitter aufstößt: Hier wird seitenlang mit bittersten Vorwürfen darüber debattiert, was der KV und die KM zu tun oder zu lassen hätten, aber die eigentliche Problematik, nämlich dass die Kinder nun den Umgang verweigern, bleibt beinahe unberührt.


    Warum der KV so austickt, wenn er in einem "fremden!!" Haushalt eine andere Meinung hört, kann ich nicht bewerten, ebenso wenig wie die Tatsachen, ob es zu seinem üblichen Repertoire gehört.
    Wo wir schon beim Thema Repertoire sind: Das heißt schlicht und ergreifend nur Handlungsmöglichkeiten. Das hat nichts mit sozialem Status zu tun, sondern lediglich, ob jemand generell zu Gewalt neigt oder nicht. Die Eltern vom KV meines Steppken sind beide "sozial höher gestellt" im Gegensatz zu mir "armen H4 Kind" und trotzdem bin ich niemals von meinen Eltern körperlich oder psychisch misshandelt worden, im Gegensatz zu meinem Ex. Soviel dazu.


    In Extremsituationen neigen Menschen zu kopflosem Verhalten. Da kommt die Frau ins Zimmer und sieht den Ex auf ihrem Kind sitzen.
    Logisch wäre gewesen, ihn irgendwie von diesem Kind zu bekommen und sofort die Polizei zu rufen.
    Logisch wäre gewesen, ihn ziehen zu lassen, als er weg war (den Schuh muss sie sich schon anziehen).
    Aber ehrlich - Wer von uns hätte in so einer Situation logisch reagiert?


    Nun ist die Situation wie sie ist:
    Mindestens eins der Kinder hat durch den Vater Gewalt erfahren (hier der Sohn, auf dem gesessen wird).
    Die Frau hat durch ihren Ex Gewalt erfahren.
    Die anderen Kinder sind (mindestens) Zeugen dieses Vorfalls geworden.


    Im Interesse der Kinder würde ich tatsächlich Strafanzeige stellen, zumal der KV ja nach wie vor nicht zu einem Gespräch bereit ist.
    Dann würde ich mich beim Jugendamt melden, den Vorfall schildern und ganz klar ansprechen, dass die Kinder nun zu keinem Umgang mehr bereit sind. Hier würde ich persönlich mich aus der aktiven Rolle herausnehmen und in die passive begeben: Das Jugendamt kann am besten entscheiden, was zum Schutz der Kinder die sinnvollste Umgangslösung sein dürfte und dieses auch mit den Kindern und ggf dem Vater besprechen.
    Ich als Mutter würde meine persönlichen Konflikte und Ängste nur peripher ins Spiel bringen, denn was den Schutz der Kinder ermöglicht kann für mich ja auch nicht allzu falsch sein

  • Ich kram den Thread mal vor, weil ich wirklich immer wieder erstaunt bin, wie Menschen so denken.


    Stand der Dinge: Der Vater klagt auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts, weil er die Mutter für zu labil hält. Treibende Kraft dahinter sind wohl die Eltern, welche dazu der Mutter nun den Besuch der Stadt verbieten wollen, ihr Rufschädigung der Familie unterstellen (weil sie im Restaurant ihres Freundes am Ort aushilfesweise gekellnert hat) und überhaupt stecken die Eltern gerade ihre Nase in viele Dinge der Mutter, welche sie einfach nichts angehen.


    Die Mutter hat für sich beschlossen, abzuwarten. Die Anzeige steht und ist aktenkundig. Sie hofft, die ehemaligen Schwiegereltern werden sich wieder beruhigen. Ansonsten geht's halt vor Gericht. Die beiden sind übrigens seit drei Jahren geschieden!


    Und ich, ich bin wirklich verwundert. Da schlägt der Mann die Frau und fordert anschließend das alleinige Sorgerecht, weil er sie für labil hält?! Das hat eine gewisse Komik.


    Gruß

  • Da schlägt der Mann die Frau und fordert anschließend das alleinige Sorgerecht, weil er sie für labil hält?! Das hat eine gewisse Komik.



    Du, diese Komik hab ich auch selbst miterlebt. Und mein Ex hat es sogar fast erreicht. Der hat Gott und die Welt zum
    JA geschleppt, das sie für ihn aussagen, was ich für eine schlechte Mutter und Hausfrau bin.


    Das JA hat vor Gericht für ihn gesprochen. Mit viel Glück und einem SB wechsel im JA konnte ich da doch mal klar
    machen, das er nicht das ist, für was er sich da ausgibt.....


    Aber ist schon interessant, das es diese Situation doch öfter gibt :crazy

  • Finja, das ist wirklich absurd.


    In diesem Fall würde mich das doch sehr wundern. Die Mutter ist hier sehr engagiert in Schule (und damals auch im Kindergarten), im Förderverein, kümmert sich um beide Kinder (Hobbies, Förderung etc), kann nachweisen, dass sie inzwischen beruflich nach der Scheidung wieder gut Fuß gefasst hat. Insofern gäbe es da zumindest aus meiner laienhaften Sicht keinen Grund auf Übertrag des alleinigen Sorgerechts.


    Gruß

  • Finja, das ist wirklich absurd.


    In diesem Fall würde mich das doch sehr wundern. Die Mutter ist hier sehr engagiert in Schule (und damals auch im Kindergarten), im Förderverein, kümmert sich um beide Kinder (Hobbies, Förderung etc), kann nachweisen, dass sie inzwischen beruflich nach der Scheidung wieder gut Fuß gefasst hat. Insofern gäbe es da zumindest aus meiner laienhaften Sicht keinen Grund auf Übertrag des alleinigen Sorgerecht

    Ja, es ist verwunderlich, aber sowas gibt es wohl leider öfter.


    Mein Ex samt Familie hat auch alles getan, um meinen Ruf zu schädigen oder tun es manchmal immer noch.
    Er hat mich auch als labil dargestellt und unfähig Kinder zu erziehen - allerdings ist er damit nicht weit gekommen.
    Ich war bei EB und JA deshalb vorstellig.


    Denke, in solchen Fällen sitzt der Hass so tief, dass es nur darum geht, den anderen zu verletzen, in dem Fall vermute ich, dass er gar nicht das ASR will, sondern die Mutter damit treffen will.


    LG Jona

  • Und ich, ich bin wirklich verwundert. Da schlägt der Mann die Frau und fordert anschließend das alleinige Sorgerecht, weil er sie für labil hält?! Das hat eine gewisse Komik.


    Gruß


    Ehrlich gesagt verwundert mich das nicht, diese Entwicklung gibt es häufiger als man denkt, Gewalttäter treten gern die Flucht nach vorn an und sind sich keiner Schuld bewusst. Sie können nicht mehr zuschlagen und suchen so nach einem anderen Weg ihr Opfer zu schädigen.
    Nun wird alles daran gesetzt, die Mutter als unfähig und psychisch krank hinzustellen um gleichzeitig noch die Reabilitation einzustreichen, denn wer nimmt eine solch labile Person dann noch ernst oder ihr körperliche Übergriffe ab. Das macht sich gut, um sie gleich den eigenen Kindern vorzuführen, vor denen dann der Täter als Retter dasteht. Glaub mir, dass ist gar nicht selten.


    Leider ist das auch nicht komisch, denn vor Familiengerichten geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um Tatsachen. Kann der KV dort glaubhaft Gründe für seine Unterstellungen anbringen, hat die Mutter u.U. keine reale Chance. Sie sollte auf jeden Fall gegensteuern. Hat sie Betreuung? EInen guten Anwalt? Ich kann mich jetzt leider nicht mehr an die vorigen Beiträge erinnern, sorry


    PS: wichtig ist, dass sie nicht in eine Verteidigungsposition gerät, ich glaube nach Einreichung der Klage gibt es Fristen für eine Gegenklage, die sollte sie unbedingt beachten. Sonst kann es passieren, dass sie sich in der Verhandlung zwar gegen die Vorwürfe verteidigen kann, mehr (also zb erklären was wirklich passiert ist u eigene Vorwürfe erheben) kann sie dann aber nicht. Dafür braucht es unbedingt einen fachkundigen Anwalt.

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  • Hallo ledameblanche,


    Gewalttäter treten gern die Flucht nach vorn an und sind sich keiner Schuld bewusst. Sie können nicht mehr zuschlagen und suchen so nach einem anderen Weg ihr Opfer zu schädigen.
    Nun wird alles daran gesetzt, die Mutter als unfähig und psychisch krank hinzustellen um gleichzeitig noch die Reabilitation einzustreichen, denn wer nimmt eine solch labile Person dann noch ernst oder ihr körperliche Übergriffe ab. Das macht sich gut, um sie gleich den eigenen Kindern vorzuführen, vor denen dann der Täter als Retter dasteht. Glaub mir, dass ist gar nicht selten.


    Leider ist das auch nicht komisch, denn vor Familiengerichten geht es nicht um Schuld oder Unschuld, sondern um Tatsachen. Kann der KV dort glaubhaft Gründe für seine Unterstellungen anbringen, hat die Mutter u.U. keine reale Chance. Sie sollte auf jeden Fall gegensteuern. Hat sie Betreuung? EInen guten Anwalt? Ich kann mich jetzt leider nicht mehr an die vorigen Beiträge erinnern, sorry


    PS: wichtig ist, dass sie nicht in eine Verteidigungsposition gerät, ich glaube nach Einreichung der Klage gibt es Fristen für eine Gegenklage, die sollte sie unbedingt beachten. Sonst kann es passieren, dass sie sich in der Verhandlung zwar gegen die Vorwürfe verteidigen kann, mehr (also zb erklären was wirklich passiert ist u eigene Vorwürfe erheben) kann sie dann aber nicht. Dafür braucht es unbedingt einen fachkundigen Anwalt.


    Ich mag das gerne ergänzen durch:
    die Gewaltttäter sind deswegen so überzeugend, weil sie überzeugt sind von der Richtigkeit ihres Handelns.


    Jahrelang haben diese Leute mit ihren Methoden (Herabwürdigung, Misshandlung, Entwertung) beim Gegenüber das gewünschte Verhalten erreicht, das Leben hat daraufhin leidlich funktioniert trotz der Defizite des (misshandelten) Menschen. Seine Methode war also erfolgreich.


    In ihrer Logik muss der andere Mensch verloren sein ohne diese permanenten Erziehungsmaßnahmen, er wird ja nicht mehr kompetent "geführt" - die Klage des Mannes ist also in seinen Augen absolut folgerichtig.
    Ebenso folgerichtig ist es, die Umwelt (zum Wohle der Kinder) über die psychischen und charakterlichen Defekte des Expartners zu informieren.
    Es ist doch so: Diese psychisch Kranken täuschen ja ihre Umwelt oftmals perfekt, es wird ihnen womöglich geglaubt, wenn man der Umwelt nicht sagt wie krank der ist! (das war teilweise Sarkasmus, teilweise realistisch - man bedenke, wie oft man sogar hier im Forum Solches liest).


    Nachdem er nun viele Jahre lang andere Menschen und vor allem sich selbst von der Richtigkeit seines Tuns und von der Ehrenhaftigkeit seiner Motive überzeugt hat, wird dieser Kindsvater letztendlich auch vor Gericht sehr (!) überzeugend sein. Es ist schließlich seine Mission geworden, seine fixe Idee.
    Zusätzlich darf er derzeit offenbar nicht Kind/Kinder nach seinem Gutdünken "erziehen" - er betrachtet es ja als Erziehungsmaßnahme, den Sohn in der Wohnung der Mutter niederzubrüllen, ihn in dessen Zimmer zu verfrachten, die Türen zu schließen und sich auf ihn zu setzen um seiner Position Ausdruck zu verleihen - wer ihn dabei stört, kann nur krank sein.


    Nicht zu verachten ist der Aspekt, den man hier auf dieser Plattform auch so ein bisschen beobachten konnte: Es wird ja ganz gerne mal nach Schuld gesucht wenn Unrechtes geschieht. Ebenso wie hier in einigen Analysen hinterfragt wurde, warum die Mutter so unklug war, der Väterlichen Bestimmungshoheit zu "widersprechen" mit dem Satz "wir können den Koffer auch später ausräumen" - ebenso wird der Vater genau diesen Gedankenprozess anregen wollen in all denjenigen Personen, die ihn auf diesen Vorfall ansprechen. Es ist in den Köpfen der Menschen einfach noch zu häufig verankert, dass ein Opfer ja wohl in irgendeiner Art Mitschuld (Schuld) haben muss am Tun des Täters.


    Ich schließe mich Deinem Rat an ledameblanche, hier muss ein fachkundiger Anwalt hinzugegzogen werden, ergänzend sollte der Rat des Weißen Rings eingeholt werden. Nicht immer erkennt man auf Anhieb den Gewalttäter / Stalker hinter derartigen Rufmordkampagnen.



    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die eine Familie kannte, in der die Mutter vor den Kindern mehrmals krankenhausreif geprügelt und einmal fast zu Tode gewürgt wurde - die Nachbarn haben die Frau gerettet. Die Kinder sind trotzdem beim Vater verblieben und wurden in der Folge in's Ausland verbracht. Er war eben skrupelloser und hatte den besseren Anwalt.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    3 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Guten Morgen


    Also, wenn diese Frau, die von ihrem Ex als "labil" bezeichnet wird, psychisch krank sein soll, dann bin ich ein Fall für die vollstationäre Dauerunterbringung. Sie ist nicht labil, depressiv oder sonst was. Im Gegenteil, ich erlebe sie als ruhig, besonnen und sehr aktiv im Leben. Ich denke, das würden ihr auch Kindergarten (Mitarbeit als Elternvertreter), Schule (Klassenpflegschaftsvorsitzende, Mitarbeit im Förderverein seit beide Kinder in der Schule sind) und Förderzentrum (Sohn hat LRS und ADHS, beides wird fachlich betreut) bescheinigen. Nee, in diesem Fall gibt es da im Alltag vor Ort keinen Hebel.


    Wie gesagt, die Scheidung war vor drei Jahren. Bis zu der Anzeige sah der Vater keinen Grund, sich zu beklagen, im Gegenteil. Umgang lief und läuft. Insofern sehe ich da wirklich keinen Ansatz. Und was die ehemaligen Schwiegereltern so stört, ist ihr ganz privates Ding: Es ist ihr Leben, in dem sie beim (seit zwei Jahren aktuellen) Freund kellnern darf (während die Kinder Umgang beim Vater haben). Und es ist absolut ihre Entscheidung, mit diesem Mann zusammen zu sein, dessen leider beruflich im selben Job erfolgreicher ist, als die Schwiegermutter. Das sie überhaupt einen Freund hat ist ebenfalls ihre Entscheidung. Insofern - damit werden sie scheitern.


    Aber wie gesagt, ich habe nur mein Erstaunen zum Ausdruck gebracht. Irgendwo ist mir klar, aus welcher Ecke diese Reaktion kommt. Absurd ist das trotzdem. :kopf


    Gruß