Selbständigkeit des KV

  • Hi,
    folgendes:
    Unser KV teilte dem Gericht, dem JA und mir mit, dass er ab x.x.x sich Selbständig macht.
    Der UV ist nun ausgelaufen und ich habe für unsere Tochter eine Beistandsschaft einrichten lassen.
    Da kam nun folgendes raus:
    Der KV ist mit Hilfe des Jobcenters im Bau nun selbständig und erhält zum "Einstieg" zur Selbständigkeit vom JC Unterstützung, ist also trotz Selbständigkeit JC-abhängig.
    Die Beistandsschaft teilte mir nun mit, dass aber auf dem Belegen des KV Zahlungen an ihn eingingen, die er als regelmässige Schenkung angibt ohne dafür Nachweise zu erbringen....
    Komisch.
    Aber:
    Wenn er nun Selbständig ist und vom Amt abhängig, was passiert dann, wenn das JC den nicht mehr unterstützt?
    Kennt sich da hier wer aus- ich bin da Wasserstoffplond :cursing:

  • Wenn er nun Selbständig ist und vom Amt abhängig, was passiert dann, wenn das JC den nicht mehr unterstützt?


    Bei meinem Ex war es so, dass es seitdem genau zum Leben, allerdings nicht für Unterhaltszahlungen reicht :brille
    somit hab ich zwar einen Titel- der ist aber nix wert, da bei ihm nix zu holen ist, und ich den Gerichtsvollzieher immer bezahlen muss (bzw. müsste.... nach drei Versuchen hab ich vor XJahren aufgegeben) :frag



    Du kannst eigentlich nur hoffen, dass der Laden so gut läuft, dass er weiterhin KU zahlen kann.... oder Du hast so wenig EK, dass Du die Kosten für eventuell folgende Verfahren nicht übernehmen musst :brille


    Aber, im Moment zahlt er doch, oder?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • der hat noch nie nur einen Pfennig gezahlt und ich hab halt Schiss, wenn das JC den nicht mehr unterstützt, das er dann schnell wieder pleite spielt und dann hier wieder stänkert...................