Unterhaltsberechnung - Quirl im Hirn

  • Hallo liebe Foris,


    nun setze ich mich schon seit einiger Zeit mit der Unterhaltsberechnung für eines meiner Kinder auseinander, da ich unter Umständen ab 2015 unterhaltspflichtig werde.


    Soweit dachte ich, ich hätte alles verstanden. Aber jedes Mal, wenn ich die Berechnungsgrundlagen wieder durchlese, um zu sehen, ob ich es wirklich richtig gemacht habe, entsteht gemischter Salat in meinem Kopf. (Ist halt nicht gerade meine Stärke, sowas)


    Unsicher bin ich bei folgenden Punkten:


    1. Wie hoch ist der Selbstbehalt gegenüber meinem Kind?
    2. In welcher Höhe darf ich zusätzliche Aufwendungen für Altersvorsorge ansetzen, wenn ich gesetzlich rentenversichert bin? Gibt es eine Pauschale oder muss ich die tatsächlichen Aufwendungen belegen, oder wie funktioniert das? Ich habe da etwas von 20% und 4% gelesen, weiß aber nicht, was nun zutrifft.


    Ist jemand von Euch im Bilde und kann mir helfen?


    Liebe Grüße
    Lommer

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.

  • Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass dein Kind dann volljährig ist.


    Damit wäre der SB ggü. diesem Kind bei 1200 €, wenn es nicht mehr zu Schule geht oder nicht mehr bei einem Elternteil lebt, 1000 E, wenn es sich noch in der allg. Schulausbildung befindet.


    Zusätzliche Aufwendungen für die Altersvorsorge darfst du, wenn du nicht selbständig bist, bis zu einer Höhe von 4 % ansetzen, aber nur in der tatsächlichen Höhe (wenn du die 4% nicht erreichst). Bei Selbständigen gelten die 20%. Natürlich müssen die Kosten auch nachgewiesen werden.


    Desweiteren kannst du berufsbedingte Aufwendungen abziehen. Je nach zuständigem OLG als Pauschale oder mit genauem Nachweis bis zu einer Höchstgrenze.


    Gruß Tina

  • Erst Mal danke für die Antwort. Da hatte ich einige wichtige Daten wohl verschnarcht, sorry.


    Also: Kind ist dreizehn. Ist der Selbstbehalt dann der Gleiche?


    Bin Freiberuflerin (trotzdem Rentenpflichtversichert) und steuerlich ab 2015 (hoffentlich) im Kleinunternehmerbereich (davor war ich steuerlich schlichtweg nicht vorhanden, wie die Frau beim Finanzamt amüsiert meinte). Was gilt denn da ab 2015 hinsichtlich der Altersvorsorge, 4% oder 20%?

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


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  • Altersvorsorge (egal ob nun 4% oder 20%) kannst du nur geltend machen, wenn du a) den Mindestunterhalt (KU) leisten kannst, also min 100% DDT und b) nur soviel, wie du tatsächlich und nachweislich in eine (anerkannte) Altersvorsorge zahlst bis maximal in genannter Höhe. Ergo, in Goldbarren investieren ist nicht drin.

  • Danke für die Antwort, Summerjam. Goldbarren waren auch eher nicht mein Gedanke. :lach


    Eigentlich geht es mir darum, die Berechnung richtig zu machen. Auf diese Weise wird niemand übervorteilt und ich kann die Dinge am Anfang des kommenden Jahres zeitnah in die Wege leiten. Mir geht es um Fairness, nicht um Goldbarren ;-)


    Wenn also jemand des Rätsels Lösung kennt und sie mir verrät, wäre ich sehr dankbar :anbet

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


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  • Dein SB beträgt dann 1000 €.


    Als Freiberufler bist du ja nicht nichtselbständig tätig. Daher gelten die bis zu 20 % für private Altersvorsorge. Für die Bereinigung des Bruttoeinkommens werden die tatsächlichen Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 20 % abgezogen werden, abernur in der Höhe in der sie nachweisbar sind.


    Solltest du damit allerdingsden Mindestunterhalt nicht aufbringen können, wird weniger anerkannt, damit möglichst der Mindestunterhalt gezahlt werden kann

  • Danke rainbowfish,


    nun bin ich schon mal etwas schlauer. Die 20% gelten also auch dann, wenn ich bereits rentenversichert bin? Versteh' zwar die Logik nicht, aber wenn das so ist, dann mach' ich das so. Hauptsache, es ist nachher richtig.


    Habe gerade mit einer Freundin telefoniert, die mich gefragt hat, warum ich mir überhaupt einen Kopf mache. Ich sei doch ohnehin nicht unterhaltspflichtig, weil mein Ex auch in der neuen Verdienstsituation etwa das Vierfache von mir verdient. Ist das immer noch richtig? Gab es da nicht eine Änderung?

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  • Da irrt deine Freundin. Es ist kein Automatismus, dass ein Elternteil nicht zahlen muss, wenn der andere mehr als das 2-3 fache des Unterhaltspflichtigen verdient. Das kann der Fall sein, wenn dadurch der Unterhaltspflichtige eine unbillige Härte erleben würde. z.B. der Unterhaltpflichtige hätte ein ber. Nettoeinkommen von 1200 € währnd der betreueunde ET ein ber. Netto von 4.000 oder mehr € hätte. Dann kann der Unterhaltspflichtige von der Pflicht entbunden werden.


    Allerdings, wenn ihr euch verständigen könnt, kann der andere ET dich auch von der Unterhaltspflicht freistellen (sofern er dann keine Sozialleistungen benötigt). Wenn man mit einander reden kann, kann man jede beliebige Variante wählen. Z.B:auch, dass du Klassenfahrten ab und an Klamotten, Taschengeld etc. finanzierst und dafür nicht monatlich KU überweist

  • Das Verdienstverhältis kommt bei meinem Ex und mir schon ungefähr hin. Das Miteinander-Reden ist eine schwierige Sache mit jemandem, der seine Meinung und Verhaltensweisen gegenüber der Ex-Partnerin fast so oft ändert, wie er die Unterwäsche wechselt. Trotzdem gebe ich mir Mühe und mit Mediation klappt auch schon mal das Eine oder Andere - allerdings leider nicht, wenn's um's Geld geht.
    Er hat mich sogar auf Unterhalt verklagt, als das Verdienstverhältnis noch 1:11 betrug. Ich möchte nach Möglichkeit jeder gerichtlichen Auseinandersetzung aus dem Wege gehen. Nicht, weil ich mir Sorgen wegen der abschließenden Entscheidung mache, sondern weil so ein Verfahren Energien frisst, die ich lieber in meine Kinder und meine Arbeit investiere.


    Deshalb noch einmal vielen Dank an alle, die mir auf die Sprünge geholfen haben :thanks:

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