Zugewinausgleich

  • Ich lebe getrennt seit fast zwei Jahren ,habe zwei Kinder die bei mir leben und ich kann nicht scheiden weil wir nicht wegen Zugewinnausgleich einigen können. Habe 2001 geheiratet und leider habe keine mehr Kontoauszug von der Heirat Tag somit kann ich dem Gericht mein Anfangs vermögen nicht beweisen Meine Bank könnte nur eine Kontoauszug von 2003 bereit stellen
    Nun meine Ehefrau und ihre Anwältin wollten nicht so akzeptieren so da mein anfangs vermögen gleich mit 0 Euro gestellt wird. Wer kennt mit solche fälle aus ,wie oben geschrieben meine beide Kinder 10 und 13 Jahre alt leben bei mir und bald ex frau hat noch nie unterhalt gezahlt .Mein ex frau lebt von Sozialamt ,zahlt keine Miete, arbeitet nur zwei stunden abends ,holt die Kinder nie regelmäßig hat P KH bekommen Meine Antrag auf PKH ist abgelehnt gerade weil ich Geld im Konto habe und gerade um diese Geld wir jetzt gestrittet:Bin dankbar für jeder Meinung von Euch oder für irgendwelche Tipp
    :thanks: mfg LAURENT

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  • Man kann den Zugewinn von der Scheidung abkoppeln, so daß Du auch ohne erfolgten Zugewinnausgleich geschieden werden kannst...
    hierzu kannst Du Deinen Anwalt befragen-


    Auf was will denn Deine Ehefrau Dein Anfangsvermögen setzen?
    ins Minus? :hae:

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mein ex frau lebt von Sozialamt


    Meinst du damit wirklich das Sozialamt, oder meinst du sie ist Harz4-Bezieherin, dann wäre das zuständige Amt das Jobcenter. Ist ein gewaltiger Unterschied, nach welchem Gesetz sie Leistungen bezieht.


    Falls es Harz4 ist: Egal, was da nachher für eine Summe bei rumkommt, die du zahlen musst: Bespreche es erst mit dem JC, ob du das Geld an sie auszahlen sollst, da der Titel, den deine Frau damit erhält (der Beschluss des Gerichts ist rechtlich gesehen ein Titel), automatisch auf's Jobcenter übergeht. Und mit denen kann man besser Reden, als mit der Ex.


    Aber um da etwas zu raten: Was fordern sie beim Zugewinnausgleich? Sind da eklatante Summen angewachsen, habt ihr groß was angespart? Eine Immobilie erworben? Größere Versicherungsvertäge? Wertvolle Sachen angeschafft?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Meinst du damit wirklich das Sozialamt, oder meinst du sie ist Harz4-Bezieherin, dann wäre das zuständige Amt das Jobcenter. Ist ein gewaltiger Unterschied, nach welchem Gesetz sie Leistungen bezieht.


    Falls es Harz4 ist: Egal, was da nachher für eine Summe bei rumkommt, die du zahlen musst: Bespreche es erst mit dem JC, ob du das Geld an sie auszahlen sollst, da der Titel, den deine Frau damit erhält (der Beschluss des Gerichts ist rechtlich gesehen ein Titel), automatisch auf's Jobcenter übergeht. Und mit denen kann man besser Reden, als mit der Ex.


    Aber um da etwas zu raten: Was fordern sie beim Zugewinnausgleich? Sind da eklatante Summen angewachsen, habt ihr groß was angespart? Eine Immobilie erworben? Größere Versicherungsvertäge? Wertvolle Sachen angeschafft?


    Hallo Hucky ;ja meine Frau ist HARZ 4 Bezieherin
    Die ex frau fordert die hälfte der gespartes geldes :DIESES GELD HABE SCHÖN VON DER EHE GESPART ABER LEIDER ICH KANN ES NICHT BEWEISEN

  • Falls es Harz4 ist: Egal, was da nachher für eine Summe bei rumkommt, die du zahlen musst: Bespreche es erst mit dem JC, ob du das Geld an sie auszahlen sollst, da der Titel, den deine Frau damit erhält (der Beschluss des Gerichts ist rechtlich gesehen ein Titel), automatisch auf's Jobcenter übergeht. Und mit denen kann man besser Reden, als mit der Ex.


    Sehr gutes Stichwort. Laurent hat sicherlich vom JC bereits eine Überleitungsanzeige nach 33 SGB II erhalten. Damit wird ja angezeigt, dass die Forderungen auf das JC übergegangen sind. Wichtiger: es steht auch normalerweise drin, ob er noch mit befreiender Wirkung and die KM zahlen kann, oder nur noch an das JC. Wenn nur noch an das JC, dann ist eine Zahlung des Zugewinns an die KM nichts mehr als ein Geschenk und er zahlt nochmal an das JC. So ist es beim Unterhalt. Ob der Zugewinn als Geldfluss ebenso unter diese Regelung fällt, entzieht sich aber meiner Kenntniss. Als Vermögen wird es aufgrund des Zuflussprinzips evtl gar nicht behandelt, sondern als Einkommen. Neben einem Fachanwalt für FamRecht wäre auch eine professionelle Meinung aus dem Sozialrecht mehr als dienlich.

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  • Aber egal, wie es behandelt wird. Die KM fällt aus dem Bezug und muss vom Geld leben. Dabei darf sie es nicht verprassen, um wieder vom Staat zu leben. Und GEZ wird dann auch fällig.


    Von daher kann man evtl doch besser mit der KM verhandeln. ;)


    Edith sagt: seit meine KM auf ALG II ist, habe ich nie wieder was von ihrem Anwalt gehört. Nie sollte ich meine Verdienstunterlagen rausrücken. Das geht jetzt seit gut 7 Jahren so. :)


    Dass auch das JC nie was von mir wollte ist pures Glück!? Sollte niemand drauf bauen.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Das ist sehr schlecht, daß du den Kontostand nicht beweisen kannst, da du in der Beweispflicht bist. Neutrale Zeugen wirst du dafür auch nicht aufbringen können. Da bleibt nur, in allen Unterlagen zu suchen, ob da noch irgendwo ein Kontoauszug oder ähnliches vorhanden ist, das zumindest einen Teil des Kapitals belegt. Ansonsten wird dein Anfangsvermögen auf 0 gesetzt.


    War eine schlechte Entscheidung, das Geld auf dem Konto zu lassen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Das ist sehr schlecht, daß du den Kontostand nicht beweisen kannst, da du in der Beweispflicht bist. Neutrale Zeugen wirst du dafür auch nicht aufbringen können. Da bleibt nur, in allen Unterlagen zu suchen, ob da noch irgendwo ein Kontoauszug oder ähnliches vorhanden ist, das zumindest einen Teil des Kapitals belegt. Ansonsten wird dein Anfangsvermögen auf 0 gesetzt.


    War eine schlechte Entscheidung, das Geld auf dem Konto zu lassen.





    Habe 2001 gehereitet ,eine Kontostand habe erst ab 2003 beweisen ,damit kann Mann feststellen dass das Geld vor der ehe schön da war ,ich habe eine eidesstattliche Versicherung beim Gericht abgegeben
    Und nun wie soll weiter gehen
    wenn ich im Konto 10 000 Euro in zwei Sparkonto habe soll das heisen dass ex frau automatisch 5000 Euro bekommt?

  • So sieht es momentan aus.


    Mein Rat... Verbuche die 5000 als Lehrgeld und rechne mal aus, was dich ein Rechtsstreit kosten wird. Denn mit 10K auf dem Konto bekommst du wohl ehr keine PKH.


    Mach drei Kreuze, dass es nicht um Aktien, eine Hütte oder eine ganze Firma geht.


    Edith sagt: in einem mir bekannten Fall wurde aus einem Realminus von 20k ein Zugewinn von 80K und er musste 40k der Ex auszahlen. Da sind 5k von 10k zahlen noch nen billiger Denkzettel. Nochmal passiert dir das nämlich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • So sieht es momentan aus.


    Mein Rat... Verbuche die 5000 als Lehrgeld und rechne mal aus, was dich ein Rechtsstreit kosten wird. Denn mit 10K auf dem Konto bekommst du wohl ehr keine PKH.


    Mach drei Kreuze, dass es nicht um Aktien, eine Hütte oder eine ganze Firma geht.


    Das Geld ist im zwei Sparkonten mit sehr gute Konditionen und zwar seit fast zwanzig Jahren ,ich will auf keinen fall dass meine frau bekommt weil sie nicht verdient hat
    wir haben zwei Kinder die bei mir leben und sie hat nie unterhalt bezahlt

    Einmal editiert, zuletzt von LAURENT ()

  • Das Geld ist im zwei Sparkonten mit sehr gute Konditionen und zwar seit fast zwanzig Jahren ,ich will auf keinen fall dass meine frau bekommt weil sie nicht verdient hat


    Dann musst du beweisen können, daß das Geld vor 20 Jahren schon drauf war. Kannst du das nicht, hast du das Problem und wirst mutmaßlich in dieser Beziehung den Prozess verlieren und die 5000€ abdrücken dürfen. Dann einige dich lieber und bezahl das Geld, weil wenn das gerichtlich entschieden wird, kommen da nochmal die Gerichts- und Anwaltskosten hinzu. Dann hast du nochmal ca. 2000€ weniger da liegen. Der Streitwert sind ja die 5000€, und nach dem berechnen sich die Gerichts- und Anwaltskosten.


    Aber bevor du das machst überlege noch mal gut uns schaue noch mal nach, ob du nicht irgendwelche Unterlagen hast, aus denen das hervorgehen könnte, z.B. aus den Kontoeröffnungsunterlagen. Wenn du den Auszug von 2003 schon mal hast, und in den ganzen Jahren bis zur Trennung kein neues Geld mehr dort eingegangen ist, ist das zumindest schon mal ein Indiz dafür, daß das Kapital nicht in den 2 Jahren angespart wurde (also von der Hochzeit 2001 bis zum Kontoauszug 2003).

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ob du mit der Einstellung glücklich wirst, wage ich zu bezweifeln. In deiner Situation kann ich die Denke nachvollziehen. Hab es ja selber so erlebt.


    Vielleicht werdet ihr euch irgendwie einig, wenn sie schnallt, dass die 5000 als Einkommen behandelt werden, und sie dann eben kein Hartz IV bekommt?

  • Schau mal in deine steuerunterlagen.... Du müsstest ja zinsabschlagssteuer bezahlt haben

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


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  • Oder einfach mal bei der NSA anklopfen. Du hättest deine Bankunterlagen verloren, ob sie dir mit nem Backup aushelfen können.

  • Banken archivieren Kontoauszüge in der Regel, so ist es bei der sparkasse, wenn die auffordert einen Beleg zu einen Kontostand verschiedener Datums per Post zuzusenden, kostet das keine 10€.

  • Wenn du weißt, dass das schwierig wird und du keinen unterhalt für die kinder bekommst, warum hast du nicht zumindestens einen teil davon in der vergangenheit für die kinder "ausgegeben"?


    Den tip mit den steuerunterlagen finde ich gut. Und wie hucky schrieb wenn da 2003 schon so viel geld drauf war, wird man zumindesten zt davon ausgehen müssen, dass es vorher schon da war. Mach deiner ex klar, dass sie unter dem strich wegen hartz vier nichts davon hätte und du das geld besser für die kinder nutzen kannst.


    Habt ihr vielleicht noch andere streitigkeiten? Dann komm ihr da , wo es für sie sinn macht, entgegen. Ist die scheidung denn eingereicht worden? Denn ansonsten gilt der zugewinn bis heute( zukunft).

  • Wenn du weißt, dass das schwierig wird und du keinen unterhalt für die kinder bekommst, warum hast du nicht zumindestens einen teil davon in der vergangenheit für die kinder "ausgegeben"?


    Den tip mit den steuerunterlagen finde ich gut. Und wie hucky schrieb wenn da 2003 schon so viel geld drauf war, wird man zumindesten zt davon ausgehen müssen, dass es vorher schon da war. Mach deiner ex klar, dass sie unter dem strich wegen hartz vier nichts davon hätte und du das geld besser für die kinder nutzen kannst.


    Habt ihr vielleicht noch andere streitigkeiten? Dann komm ihr da , wo es für sie sinn macht, entgegen. Ist die scheidung denn eingereicht worden? Denn ansonsten gilt der zugewinn bis heute( zukunft).



    Scheidung ist eingereicht im Jahr 2013,andere Streitigkeiten haben auch gerade mit Kinder Umgangs Regelung, sie kommt und holt die Kinder wann sie Lust und Laune
    Die Sparkonten sind angelegt 1996 da war ex frau die nicht mal in Deutschland ,haben sehr gute Konditionen jedes Jahr mehr und mehr ,deswegen habe für die Kinder nicht ´´ausgegeben´´ .eigentlich habe das Geld für die Kinder geplant dass sie später für Ausbildung oder etwas anderes haben , ich zahle weiterhin je 100 Euro jeden Monat in der beiden Sparkonten und ende des Jahres habe meine gewinn .Anfang der Sparjahren war der zins nicht so hoch das keine Steuer auf Kapitalvermögen zahlen müsste deswegen ist nicht im steuerunterlagen von 2001 und 2002 zu sehen mfg
    Laurent

  • Ich frag nochmal nach, ob ich richtig verstanden habe-


    Du hast zwei Sparkonten 1996 auf Deinen Namen angelegt, und zahlst seitdem jeweils 100 Euro (also damals etwa 200 DM) im Monat auf jedes ein?
    Ist das so richtig?
    Das heisst, bis zur Hochzeit 2001 hast Du round about 12 000 Euro eingezahlt, und seit der Hochzeit etwa 28 800 Euro-
    somt sind auf den Konten weit mehr (Zins, Zinseszins) als 40 000 Euro- ist das so richtig?
    und jetzt geht es Dir darum, dass sie nicht 20 000 Euro erhalten soll, sondern nur 14000 Euro (also Beträge immer zzgl. der Zinsen-)??


    Vielleicht kannst Du ihr das Angebot machen, dass die strittigen 6 000 Euro je auf ein Sparbuch für die Kinder kommen-
    Du sagst eh, die Sparbücher wären für die Kinder- so what? da hättet ihr doch beide eine gute Lösung :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)




  • Ja ich habe zwei Sparkonten ,die erste habe 1996 angelegt zahlte damals 100 DM jetzt zahle noch natürlich im Euro 51.13 monatlich .es gab jedes Jahr Sparprämien und jedes Jahr ist mehr und mehr geworden ,selbst die Bank hat nicht erwartet das so viel Jahre zahlen werde ,die zweite Konto ist nach der Heirat aufgemacht 2003 also nach der heirat zahle jedes Monat am Anfang 100 euro und die summe ist jedes Jahr erhöht zuerst 104 , und dann 110 ,und 130 und jedes Jahr mehr und momentan zahle 140 jedes Monat und ende des Jahres kriege auch eine fette Sparprämie :Ich habe auch eine normale Girokonto wo am Anfang auch etwas Geld war ,gerade bei der Girokonto kann es nicht beweisen wie viel Geld am Anfang war ,und der Rest von Geschichte kennen sie ......