Scheidung angehen

  • Hallo Ihr Lieben, :winken:


    nun sind auch wir uns einig, daß wir die Scheidung angehen wollen. Im Juni sind wir genau 2 Jahre getrennt.
    Es ist immer noch ein Haus vorhanden indem ich mit den Kindern wohne. Wir sind beide Kreditnehmer und stehen beide im Grundbuch. Hausverkauf wird in Kürze in Angriff genommen.
    Meine Fragen wären jetzt. Macht es einen Unterschied, ob wir das Haus vor der Scheidung oder nach der Scheidung tätigen? Was ist sinnvoller und worin besteht ein eventueller Unterschied?


    Was die Scheidung betrifft sind wir uns auch einig. Wie gehen wir nun am Besten vor, damit es für uns beide am günstigsten und effektivsten geht? Ich habe gehört, einer könnte zum Anwalt gehen und das in die Wege leiten, ohne das der andere sich einen Anwalt nehmen muß. Ist das richtig? Und der Antragssteller könnte somit PKH beantragen??


    Bitte macht mich mal ein bißchen schlauer. Bin dankbar für jede Antwort. :thanks:

  • Hallo Enit,


    bei uns war es so, dass wir das Haus vor der Scheidung auf mich übertragen haben, damit es nicht in die Scheidungsmasse mit hereinfällt und somit die Kosten geringer waren. Aufgrund dessen haben wir vorher beim Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen wo neben dem Haus noch die Dinge wie gegenseitiger Unterhaltsverzicht und Versorgungsausgleich geklärt waren.


    Ebenfalls hat nur der Herr Ex sich einen Anwalt genommen und dieser hat dann die Scheidung eingereicht. Aufgrund der Scheidungsfolgenvereinbarung war das dann eine schnelle unkomplizierte und relativ günstige Geschichte... Die Kosten für den Anwalt haben Herr Ex und ich uns geteilt....


    Zur PKH kann ich Dir leider nicht weiterhelfen..

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Hallo,



    bei uns war es so ähnlich wie bei Lindsay.



    Wir hatten auch ein Haus auf beider Namen. Haben es vor der Scheidung verkauft, somit günstiger bei der Scheidung.


    Scheidungsfolgevereinbarung gemacht und Ex bezahlt seinen Anwalt und die Kosten . Ich habe keinen.


    Alles andere auch geregelt. Nächsten Monat ist Scheidungstermin nach drei Jahren Trennung.



    LG Silvie

  • Du kannst zum Anwalt gehen und die Scheidung in die Wege leiten ohne das dein Mann sich auch noch einen Anwalt nehmen muss.Für den der die Scheidung einreicht besteht Anwaltzwang.Dadurch fallen die Anwaltskosten nur einmal an und ihr könnt sie euch teilen.Wenn Du PKH beantragen möchtest kannst Du das tun da ist es egal wer den Scheidungsantrag stellt.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • Es ist egal, ob ihr das mit dem Haus vor oder nach der Scheidung regelt, solange ihr nicht vor Gericht darum streiten müsst, wer was kriegt oder wer was bezahlen soll. Hier ändert sich durch die Scheidung rechtlich gesehen nichts. Das kann nur problematisch werden, wenn einer von euch alleiniger Eigentümer des Hauses ist.


    Um die Scheidung möglichst günstig über die Bühne zu kriegen geht es (frag mich nicht wie, da müsst ihr euch beim Anwalt drüber beraten lassen), mit einem Anwalt. VKH (Verfahrenskostenhilfe) kann jede Partei beantragen, insofern er/sie entsprechend bedürftig ist. Das ist egal, ob Antragsteller oder Antragsgegner.


    Wichtig ist nur, daß ihr euch über möglichst alle Dinge einig seit.


    Das größte Thema bei der Scheidung ist der Versorgungsausgleich. Den kann man im Einzelfall auch ausschließen, wenn die Anwartschaften in etwa gleich sind. Hier ist die Frage, wer wieviel verdient (wegen ausgleich Rentenversicherung, evtl. Betriebsrenten) und wer welche Altersvorsorgeversicherungen hat.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich danke schon mal für die Antworten. :thanks:


    Da sind ja einige Unterschiede vorhanden. Unser Anliegen wäre jetzt erst mal die Scheidung hinter uns zu bringen.
    Da wir uns wirklich in allem Einig sind, denke ich ist es besser wenn wir uns nochmal zusammen setzen und alles besprechen.


    Was den Versorgungsausgleich betrifft. Ich war bis auf insgesamt 2 Jahre Elternzeit immer arbeiten , von daher glaube ich , dass das nicht soviel ausmacht, oder?


    Es wäre für mich kein Streit Thema und würde auch nicht darauf beharren Rentenpunkte von Ihm zu wollen.




    @Lindsy @ Silvie


    Was das Haus betrifft zahlen wir seit dem Kauf immer zu Gleichen Teilen ab. Seit der Trennung bezahlt jeder die Hälfte des Kredits ( wobei SEIN Anteil wieder am Kindes Unterhalt abgezogen wird --- dafür kann Er mir keinen Wohnvorteil anrechnen). Das wurde beim Anwalt schriftlich fest gesetzt.


    Das heißt bei Verkauf sind wir auch 1/2 tig zu belangen.. Bei einem eventuellen Guthaben oder wenn Restschulden übrig bleiben.


    Zumindest sehen wir das beide so. :Hm:hae:

  • Noch mal kurz zum Versorgungsausgleich: Ihr könnt ja im Vorfeld feststellen, wieviele Rentenpunkte ihr gesammelt habt, indem ihr eure Rentenkonten vorab schon klären lasst. Bedenke, du kriegst pro Kind 3 Rentenpunkte extra.


    So einfach auf die Rentenpunkte kann man nicht, da keiner durch den Verzicht wesentlich benachteiligt werden darf. Da darf der Unterschied nicht sehr groß sein. 1 Rentenpunkt entspricht zur Zeit ca. 28€/Monat an Rente. Bei 2 auszugleichenden Punkten ist das also nicht das Problem. Aber sind es z.B. 4 Punkte, dann ist das auf die Zeit gesehen schon ein erheblicher Betrag. Aber wie gesagt: Laßt die Rentenkonten klären, dann seht ihr selber, wieviele Punkte jeder während der Ehezeit erwirtschaftet hat und könnt dann immer noch entscheiden.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


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