Sorgerecht und ABR meiner Ex Entziehen

  • Kurz zu mir, Bin 22 und habe eine 18 Monate alte Tochter. Das Kind wohnt seit 8 Monaten beim mir und meiner Freundin. Das Kind habe ich aber mit meiner Ex. Wir waren nicht Verheiratet. Nachdem das Kind 10 Monate alt war hatte meine Ex den Entschluss gefast Sie könnte mit Ihren 21 Jahren was verpassen und ist 600 km weit weg gezogen um Partys Feiern zu können. Jetzt habe ich Erfahren, da Sie gerade eine Lehre macht und Ihr das Geld nicht reicht, hat Sie angefangen als Nute zu Arbeiten. Das ist aber nicht das Problem. Mein Problem ist es das meine Ex sich nicht für unsere gemeinsame Tochter interessiert. Sondern nur Partys im Kopf hat.Sie Ruft nicht an und Erkundigt sich wie es der kleinen geht oder so. Lediglich 2 mal im Jahr kommt Sie zu Besuch. Wenn Sie da ist beschäftigt sie sich mehr mit Ihrem Handy als mit Ihrer Tochter. Ich habe auch gemerkt das die kleine nicht richtig zu Ihr will und wenn meine Ex abgereist ist ist die kleine noch tagelang neben der kappe. Im März war meine Ex 1 Woche hier da wurde abgemacht das Sie im August für 2 Wochen kommt. Jetzt hat Sie die Aussage gegenüber einem Bekannten gemacht: Das kotzt mich an das ich im Sommer 2 Wochen zu der kleine muss, würde lieber mit meinen Freundinnen nach Malle fliege und Party machen. Sie habe ja schließlich nur 20 Urlaubstage und die möchte Sie nicht für Ihre Tochter opfern. Sie will auch in ein paar Jahren wenn das Party leben rum ist mir die Tochter wegnehmen. Deshalb möchte ich jetzt schon handeln da ich meine Tochter liebe und Sie auf keinen Fall hergeben möchte. Kann ich das verhindern als Vater das meine Ex nach Jahren einfach kommt und mir das Kind wegnimmt? Wir haben geteiltes Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Gerne würde ich auch den Umgang meiner Ex zu meiner Tochter wegen dem Nutten Job verbieten.
    Welche Möglichkeiten habe ich??

  • Auch wenn ich verstehen kann, daß Dir der neue Beruf Deiner Ex nicht gefällt, und, daß sie sich auch sonst nicht gerade als Traumumgangselternteil erweist,
    wird ihr Beruf alleine kein Umgangsverbot begründen :frag
    Immerhin hat ihr Beruf nichts damit zu tun, daß sie ihrem Kind (objektiv gesehen) schadet- und das wäre der einzig wirklich nachvollziehbare Grund für ein Umgangsverbot-
    und selbst dann müsste man begleiteten Umgang zumindest überlegen-


    Das Risiko besteht wohl eher darin, daß das Kind auf Grund dem selten Umgang zur Mutter die Bindung an diese verliert... hier würde ich eventuell das JA bitten, mit der Mutter in Kontakt zu treten, und im Sinne des Kindes auf möglichst regelmässigen (!) Umgang hinzuweisen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wir haben geteiltes Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Tochter wohnt bei dir ? Was willst du mehr. So einfach wie sich das KM vorstellt in ein paar Jahren dir die tochter wegnehmen zu wollen,
    ist nicht. Sei du ein verantwortungsvoller Vati. Dazu gehört auch das du nicht versuchst die KM hier rauszukicken, sondern alles mögliche
    tust das die zwei UG haben können. Das heisst nicht das du der KM hier hinterher rennen sollst, nur wenn sie UG möchte dich mit ihr
    vernünftig einigen tust.


    Gerne würde ich auch den Umgang meiner Ex zu meiner Tochter wegen dem Nutten Job verbieten.


    Lass so einen Mist sein. du weisst nur von hören und sagen das sie als Nutte arbeitet, selbst wenn, kann sie eine gute Mutter sein.
    Genies die Zeit mit der Kleinen und nimm ihr nicht die Mutter weg, auch wenn es im Moment nicht so mit UG funktioniert.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Welche Möglichkeiten habe ich??


    Wenn Sie das KInd nicht haben möchte, sehe ich keinen Sinn darin das ABR einzuklagen, die Tochter lebt bei dir ihr Aufenthaltsort ist unstrittig, da braucht es kein Gericht. Was in ein Paar Jahren mal ist, wird sich in ein paar Jahren rausstellen, oder eben auch nicht. Die Zeit arbeitet aber für dich, falls es zu einer Auseinandersetzung kommt.


    Das Sorgerecht wird sie wegen ihres Job und der Lebenseinstellung nicht verlieren. Ich denke, mit solchen vergiftest du nur die Atmosphäre und es kostet Geld und Nerven für alle Beteiligten.


    Wenn du nicht möchtest, dass sie im Sommer kommt, und sie das auch nicht möchte, solltet ihr mal drüber sprechen. Eigentlich ist das soch ne Win-Win-Situation :brille , wenn man mal vom Kind absieht.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ich möchte meiner Ex den UG auch nicht verbieten. Sie ist jederzeit willkommen um unsere Tochter zu sehen.
    Das einzigste was sich geändert hat, das Sie die Fahrt und Hotelkosten selbst bezahlen muss.


    Ich weiß ein Kind hat das Recht auf beide Elternteile.


    Aber ich hätte gerne das ABR das meine Ex nicht in ein paar Jahren mir meine Tochter wegnehmen kann und mit Ihr 600 KM weit weg zieht.

  • so einfach läuft das dann auch nicht-
    wenn die akute Situation ansteht, dann kannst Du immer noch im Eilverfahren sofort tätig werden....


    da sie ja vermutlich keinen Pass hat, kann sie sich nicht einfach ihr Kind schnappen, und ab gehts!


    So, oder so wäre es Kindsentführung :frag
    das ABR muss ja nur dann geklärt werden, wenn es strittig ist... das scheint bei Euch (derzeit) ja nicht so zu sein, also wäre eine Entscheidung in diese Richtung derzeit auch nicht nötig-
    (gibt ja nur eine "gefühlte" Sicherheit)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Dein Vorhaben wird dir nichts bringen und nur unnötig Geld verbrennen. Mal angenommen du klagst das jetzt ein (Wobei es ja eigentlich keinen Sinn macht, das was man hat, einzuklagen). Dann hast du ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) oder meinentwegen sogar ASR (Alleiniges Sorgerecht). Das ABR ist übrigens ein Teilbereich des Sorgerechts und damit bei ASR automatisch mit drin.


    Jetzt hat aber das Umgangsrecht nichts mit dem Sorgerecht zu tun,heißt, wenn die Mutter Kontakt haben möchte, dann ist das ein Recht des Kindes (Vertreten durch den Umgangsberechtigten) diesen einzufordern. Dieser ist (bei Elternteilen) nur auszuschließen, wenn das Kindeswohl durch den Umgang gefährdet wäre. Dies ist hier (rechtlich gesehen) nicht erkennbar. Das der unregelmäßige Umgang nicht so toll ist, da stimme ich dir zu, aber ist nicht Kindeswohlgefährdend. Auch der Beruf der Mutter steht dem nicht entgegen (solange sie das Kind nicht mit zur Arbeit nimmt)


    So, jetzt kommt es aber....die Mutter möchte in ein paar Jahren sich wieder voll mit um das Kind kümmern. Selbst wenn du das jetzt gerichtlich geregelt hast, kann sie es in ein paar Jahren wieder beantragen. Das GSR wird dabei nicht unbedingt das Problem sein (damit sie wesentliche Entscheidungen mitentscheiden darf), aber das ABR wird sie so einfach nicht erhalten. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, bzw. es spielen mehrere Faktoren ein Rolle:


    - Kontinuität (wo hat das Kind bisher gewohnt)
    - soziales Umfeld
    - Wille des Kindes
    - Fördermöglichkeiten beim jeweiligen Elternteil
    - Erziehungsfähigkeit


    Um hier den Elternteil zu wechseln, muss eine erhebliche Verbesserung beim anderen Elternteil eintreten.


    Wenn das also bei dir soweit sein sollte, dann muss sie dir nachweisen, daß bei dir erhebliche Mängel in der Erziehung sind, oder es muss der nachvollziehbare Wille des Kindes sein, zu wechseln.


    Also selbst, wenn du jetzt eine gerichtliche Entscheidung herbeiführst, wird diese nicht auf ewig gelten der andere Elternteil kann jederzeit einen neuen Antrag stellen, um die Situation zu ändern.


    Es gibt hier User, wo der UET (Umgangselternteil) fast jährlich einen entsprechenden Antrag ans Gericht stellt die Situation zu ändern...aber dann entscheiden nicht mehr die Eltern, sondern ein Richter, und dies ,wenn es sein muss, einmal pro Jahr.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller