Psychologisches Gutachten

  • Hallo liebe Forengemeinde,
    ich bin relativ Ratlos in dieser Angelegenheit, man hört sehr viele Sachen die aber eher verwirren statt zu helfen, deshalb versuche ich es mal auf diesem Weg.


    Zuerst mal einen kurzen Abriss der "Geschichte":
    Zwei Kinder, mittlerweile 9 und 4, nach der Trennung vom Vater der Kinder lief der Umgang erst schleppend aber dann kontinuierlich, erst von Samstag bis Sonntag und Später dann von Samstag bis Montag. Es hat immer parallel dazu Verhandlungen vor Gericht gegeben um diese Sachen zu klären. Der Ex hat immer wieder geklagt und verloren. Es wurde immer im Sinne der Kinder entschieden, im Prinzip lief das immer sehr gut. Das lag sicherlich daran das der Ex sehr "egoistische" und "unlogische" Forderungen hatte.
    Es war aber immer so das die Kinder sehr "verstört" nach dem Umgang waren, sie wurden aber aufgefangen und nach ein paar Tagen war alles wieder gut. Der Große (9)war oft agressiv und verschlossen, die Kleine (4) hat Rückschläge in der Entwicklung gezeigt (einnässen, Babysprache). Wie gesagt das war immer nach ein paar Tagen wieder in Ordnung.
    In den Sommerferien ist es dann aber zu unschönen Dingen gekommen, die Kinder konnten trotz richterliche Anweisung, keinen Kontakt zu mir aufnehmen auch wenn sie gerne angerufen hätten... aber egal. Als sie wieder Zuhause waren, waren die Verhaltensänderungen sehr viel stärker ausgeprägt. Die Kleine hat dann immer vom "bösen Papa" gesprochen, wir haben dies nicht verstanden was sie damit meinte aber sie meinte auf jeden Fall den Kindsvater und nicht meinen neuen LG.
    Erst als sie direkt drauf angesprochen wurde warum den der Vater ein "böser Papa" sei, kam sie mit der Sprache raus und schilderte wie sie mehrfach geschlagen wurde. Erst konnten wir das nicht glauben aber ein Gespräch mit dem Großen hat Alles offenbart.
    Es wurde der Umgang eingestellt, es wurde eine Kinderanwältin als Verfahrenshelferin eingeschlatet, diese hat die Schläge auf dem Po und ins Gesicht bestätigt. Die Kinder wurden befragt ob sie wieder Umgang wollten, die Kleine hat dieses abgelehnt außer der "böse Papa" würde sich entschuldigen, dieses ist jetzt in Arbeit durch BUs.
    Der Große wollte erst den Umgang aber als dieser nicht seinen Bedürfnissen entsprach und er sich anscheinend immer unwohl beim KV fühlt hat er auf eigenen Wunsch diesen nicht mehr machen wollen. Ich habe nie den Umgang vereiteln wollen aber das Wohl der Kinder war und ist gefährdet und deshalb wollte ich eine Klärung.
    Für den Großen kommt jetzt diese Klärung mit Hilfe eines psychologischen Gutachtens.
    In diesem werden der KV und ich auf unsere Erziehungsfähigkeit geprüft, den ersten Termin hatte ich schon.


    Nun meine Frage:
    Hat Jemand damit Erfahrungen, kann Jemand Tips geben?
    Mein Problem ist nämlich das mir zwar bewußt ist das die Elternebene und die Paarebene getrennt werden muss/soll und das mache ich auch aber darf oder sollte ich auch die negativen Seiten des bisherigen Umgangs und des KV ansprechen? Denn im Prinzip will ich das der Umgang erst einmal eingestellt wird.
    - Der KV will den Umgang nicht wegen den Kindern sondern weil er dafür ja auch bezahlt und er ja auch was kriegen muss für sein Geld, das ist keine Vermutung sondern das hat er immer wieder gezeigt.
    - Der KV ist nicht fähig durch normale erzieherische Maßnahmen und Regeln die Kinder in den Griff zu bekommen, er hat sie geschlagen und wird es eventuell wieder tun.
    - Er geht in keinster Weise auf die Bedürfnisse der Kinder ein, er fördert sie nicht sozial und auch in keiner anderen Weise.
    - Er hat keinen emotionalen Bezug zu den Kindern, keine Kontaktaufnahme ohne Gericht/Anwalt, kein Interesse an Geburtstagen/Weihnachten den Kindern "Hallo wie gehts" zu sagen.
    - Die Unterbringung für den Umgang ist in keinster Weise Kindgerecht, es wird nichts mit den Kindern unternommen bzw die Kinder werden nicht umsorgt.


    Wie kann ich das der Psychologin verständlich machen ohne das es heißen wird das ich den Umgang sabortieren möchte, mir liegt nur das Wohl der Kinder am Herzen, ich würde mir wünschen das die Kinder Umgang mit dem KV haben aber nur wenn dieses im Sinne des Kindeswohls ist.
    Ich würde mich freuen wenn ihr euch den zugegeben sehr langen Text mal anschauen könntet und dann ein wenig konstruktives Feedback geben könntet, vielen Dank.

  • auch, wenn es schwer fällt-
    ich würde überhaupt nicht auf die Beziehung des Vaters zu den Kindern eingehen...
    Konzentrier Dich auf Deine Stärken, und Deine Beziehung zu den Kindern, und die Beziehung der Kinder untereinander :daumen


    Hab Vertrauen (wenn möglich, Du hast sie ja schon kennengelernt) in die Gutachterin- wenn sie ihren Job gut macht (wovon ich grds. erst mal ausgehen würde), dann wird sie die Probleme selber herausfinden- insbesondere, da ja dieses Gutachten auf Grund genau dieser Problematik angefordert wurde...
    niemand mag es gerne leiden, wenn Nichtfachleute einem "in den Job" reinreden wollen :brille - wenn sie gut ist, ist es nicht nötig, und überflüssig... ist sie nicht gut, dann wird sie das ggf. gegen Dich auslegen :tuedelue


    Entscheidend ist, dass es Dir und den Kindern gut geht- miteinander... das ist Dein Part! (der Rest ist ja Auftrag des Gutachtens)-
    Ex wird überzeugen müssen, dass er den Kindern gut tut....


    Beobachtet sie auch den Vater mit den Kindern alleine?


    Bei uns war das so- ein Termin mit mir, einer mit Kind A, einer mit Kind B, einer mit mir und beiden Kindern, einer mit dem Vater, und einer mit dem Vater und beiden Kindern-


    beobachtet per Kamera in einem extra Raum.... da kann man nix schauspielern (zumindest nix in der Beziehung zu den Kindern... weil die die Kamera nicht bemerken)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Für den Großen kommt jetzt diese Klärung mit Hilfe eines psychologischen Gutachtens.


    Ist das Gutachten von Gericht angeortnet worden ?


    In diesem werden der KV und ich auf unsere Erziehungsfähigkeit geprüft, den ersten Termin hatte ich schon.


    Wie lautet denn der Auftrag an den Gutachter/in ?


    - Der KV will den Umgang nicht wegen den Kindern sondern weil er dafür ja auch bezahlt und er ja auch was kriegen muss für sein Geld, das ist keine Vermutung sondern das hat er immer wieder gezeigt.


    Naja, selbst wenn er nicht zahlen würde,steht ihm UG zu. Sagt er das selber oder vermutest du dies ?


    - Er geht in keinster Weise auf die Bedürfnisse der Kinder ein, er fördert sie nicht sozial und auch in keiner anderen Weise.


    Woran machst du das fest ? Bist du beim UG dabei ?? Jeder ET hat seinen eigenen Erziehungsstil.


    - Er hat keinen emotionalen Bezug zu den Kindern, keine Kontaktaufnahme ohne Gericht/Anwalt, kein Interesse an Geburtstagen/Weihnachten den Kindern "Hallo wie gehts" zu sagen.


    Naja, ich kenne viele die so sind bzw. dies schlicht vergessen.


    - Die Unterbringung für den Umgang ist in keinster Weise Kindgerecht, es wird nichts mit den Kindern unternommen bzw die Kinder werden nicht umsorgt.


    Aha, was heisst denn bei dir kindsgrechte Unterbringung ?? Für UG reicht auch eine 1 Raumwohnung und selbst wenn die Kids auf einer
    Matratze schlafen müssten, stellt das absolut kein Problem da.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Schon einmal Danke für die Antworten.
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    Das Gutachten ist vom Gericht angeordnet worden.
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    Auftrag:
    Es soll Beweis über folgende Fragen erhoben werden:
    1. Welche Umgangsregelung entspricht dem Kindeswohl am besten?
    2. Sind die Kindeseltern in der Lage, die gemeinsame elterliche Sorge auszuüben und ein einvernehmliches Konzept im Sinne des Kindeswohls hinsichtlich der zukünftigen Aufteilung der elterlichen Verantwortung zu erarbeiten.
    3 Falls die Sachverständige zu dem Ergebnis kommt, die KE seien zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht in der Lage, soll nach schriftlicher Mitteilung zu folgenden Fragen weiter Stellung genommen werden:
    a Durch welche Regelung zur elterlichen Sorge kann dem Kindeswohl am besten Rechnung getragen werden.
    b Welcher Elternteil ist am ehesten in der Lage, Paar- und Elternebene voneinander zu trennen, sich auf objektive Kinderinteressen einzustellen und die Bindungen des Kindes an beide Elternteile zu tolerieren und aufrechtzuerhalten?


    durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens...
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    Natürlich ist es nicht vom KV ausgesagt worden das er die Kinder nur sehen will weil er das Recht hat... aber es gibt sehr viele Anzeichen und Verhaltensweisen seinerseit die dafür sprechen.


    - Möglichkeiten um Zeit mit den Kindern zu verbringen werden nicht genutzt obwohl er sie seit einen halben bzw seit einem dreiviertel Jahr nicht gesehen hat. Nur angeordnete BUs werden wahrgenommen... weil er muss.
    - Kein Interesse am sozialen LEben der Kinder usw.
    und vieles mehr.
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    Kinder sind sehr wohl in der Lage ihre nicht erfüllten Wünsche zu äußern und die Begebenheiten vor Ort, dieses wurde auch von einer neutralen Verfahrenshelferin festgehalten.


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    Ich verstehe wenn Jemand der liebevoller Vater sein möchte und dafür kämpft eventuell trotz finanzieller Probleme den Kindern in einer Einzimmerwohnung eine schöne Zeit geben kann.
    Aber ich verstehe nicht wie ein möchtegern Vater trotz finanziell unabhängigkeit seine Kinder in ein Loch sperrt und mit den Kindern keine schöne Zeit hat. Dafür gibt es viele festgehaltene Beispiele die
    dem Kindeswohl nicht entsprechen.

  • Hi,
    hast Du denn über die Umgänge ein Umgangstagebuch geführt und Auffälligkeiten festgehalten?
    Aber:
    Jetzt mal egal, ob Tagebuch oder nicht.
    Du solltest einfach Dein Leben und das der Kinder weiter einrichten und entfalten je nach Bedarf.
    Bei uns wurde so ein Gutachten 2011 erstellt und beide ET waren Erziehungsfähig.
    Der KV hat aber in seiner Traumwelt gelebt und daraus fungiert und zwar nicht im Interesse des Kindes (5)
    Er hat sich Stück für Stück selber den Weg verbaut, er hat sich praktisch selbst entsorgt.
    Wir haben jetzt das Jahr 2014, die Kleine ist emotional/sozial gestört und bekommt Förderungen und geht nun zur Kinderpsychologin und der KV hat sich selbständig gemacht und "sein Kind" aufgegeben.


    Kinder haben ein Sprachrohr, man muss sie nur wirklich sprechen lassen.


    Ich rate Dir trotzdem, ein Tagebuch anzufangen und all das aufzuschreiben, was Du Datumsmässig noch im Kopf hast...

  • Danke, das mit dem Tagebuch ist eine sehr gute Idee, werde ich mal versuchen zusammen zu kriegen.


    Das ist doch das eigentliche Problem, es gibt soviele Väter die auf die Barikaden gehen wenn sie hören das da einem Vater der Umgang verwehrt werden soll aber man
    darf doch nicht jede Situation über einen Kamm scheren...
    ich weiß (das ist nicht überheblich) das dieser KV sich auch alles verbauen wird, dafür brauch man kein Psychologe sein, dann wird er die Kinder nicht mehr sehen, aber dafür müssen die
    Kinder erst einmal selbst entscheiden dürfen was für sie gut ist.
    Die Befürchtung habe ich aber auch das bis dahin die Kinder einfach psychisch fertig sind.


    "Wie kann es sein das die Mami mich dazu zwingt (zwingen muss) mich mit diesen Mann zu treffen?"


    Kann man eben zusehen wie man die Kinder auffängt und mit Liebe und Verständnis ihnen Kraft gibt.

  • die Kinder sollten nicht wissen, oder fühlen, dass Du sie "zwingen" musst.... das vergrössert den Konflikt nur noch-


    Bei Punkt 3b ist der echte Knackpunkt in dem Gutachten-
    hier musst Du m.E. nach aufpassen, da Du da im Moment echt angreifbar zu sein scheinst.... :knuddel

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich hab in der Zeit, als das andere ET das Kind entzogen hatte, das Kind am Telefon verzweifelt weinte und am Ende keinen von uns mehr vertraute, fogendes für mich gelernt.
    Ich kann das andere ET nicht ändern.
    Aber ICH kann in meiner Art und Weise in meiner Ausdrucksform und mit meinem Lebensstil diesem verunsicherten Kind authentisch entgegentreten, indem ich das auch bleibe.
    Authentisch.
    Irgendwo in diesem ganzen "Gescheiss" (sorry) muss sich ein Kind hinfühlen können, einen Ort finden, der annähernd dem zutrifft, den es (warum auch immer ) verlassen musste.


    Noch ein Gedanke:
    Kannst Du nicht über Caritas, Diakonie etc.. eine neutrale Person finden, die 1-2 mal wöchentlich beide Kinder bespielt?
    Der Sinn dahinter:
    Eine neutrale Person hört normal zu und kann normal aufnehemen, kann somit Sicherheit geben und als Art Mentor die KInder mit ihren Ängsten und Problemen unterstützen.
    Diese neutrale Person könnte später auch mit Gutachtern Kontakt aufnehmen.
    Denk mal drüber nach............

  • Meine 2 Cents dazu: Sei bei der Gutachterin einfach du und zeige ihr deinen Alltag mit dem Kind. Wenn die Gutachterin fragt, soweit nur sachlich auf die Vergangenheit eingehen. Was den KV angeht, würde ich das soweit wie's geht nicht bewerten, lediglich mitteilen, was du dir für die Kinder wünschst.


    Das Optimum wäre: KV würde sich vernünftig kümmern und ohne Schläge erziehen.


    Dies wird wohl nicht erreichbar sein, da der Vater sich nur selber dahingehend ändern kann. Inwieweit der KV dazu bereit ist, wird er bei der Gutachterin unter Beweis stellen müssen. Wenn er sich nicht ändern möchte, wird er sich selber entsorgen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller