Kindergeld: Antragsflut aus Ost-Europa

  • Ein Urteil der Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2012 sorgt seit diesem Jahr für eine Antragsflut bei den Kindergeldkassen.
    Dieses Urteil besagt, dass jeder EU-Bürger, der in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, für seine Kinder Anspruch auf das deutsche Kindergeld hat, auch wenn die Kinder selbst im Ausland leben und dort für sie auch Kindergeld bezogen wird.
    Diese Regelung gilt auch für Saison- und Leiharbeiter.
    Für 4 Jahre rückwirkend kann dieser Kindergeldanspruch geltend gemacht werden.


    Ende Dezember 2013 stammten 660000 aller Kindergeldberechtigten aus dem EU-Ausland.
    Fast die Hälfte der Anspruchsberechtigten stammen aus Ost-Europa, hauptsächlich Polen, Tschechien und der Slowakei.


    Seit Januar 2014 nahmen die Anträge enorm zu, die Kindergeldkassen sitzen derzeit auf etwa 30.000 unbearbeiteten Anträgen von Bürgen aus den anderen EU-Mitgliedsstaaten.
    Es wird erwartet, dass die Antragseingänge vorerst auf diesen hohen Niveau bleiben werden.
    Da dazu auch die Kindergeldkassen vor kurzem umstrukturiert wurden, gibt es derzeit für alle Antragsteller erhebliche Verzögerungen - bisher gab es 100 Stellen, die die Anträge bearbeiteten, diese wurden jedoch auf 14 im gesamten Bundesgebiet reduziert.



    Das bisherige Antragsverfahren lässt offenbar Möglichkeiten für Missbrauch offen, denn aktuell fordert die CDU /CSU strengere Anforderungen beim Antrag auf Kindergeld von EU-Ausländern.
    Dazu sollen künftig die Steueridentifikationsnummern vom Antragsteller und den Kindern zwingend angegeben werden müssen, nur so kann die Existenz eines jeden Kindes nachgewiesen und verhindert werden, dass doppelt Kindergeld bezahlt wird.

  • Das ist die Folge, Kindergeld als Steuererleichterung zu verkaufen. Ein klassicher Handwerksfehler bei der Ausformulierung des Gesetzes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • war fast logisch, dass das kommt...


    eine ähnliche Regelung gilt seit etlichen Jahren (ich glaub, seit den 70ern? :hae: ) für Kinder von Türken, die in ihrem Heimatland leben, sofern ein ET hier in DE steuerpflichtig ist-
    Es ist ja auch unlogisch, dass ein Gesetz, welche für Türken gilt, andere EU Bürger benachteiligt :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die eigentliche Sache ist ja, dass Kinder steuerlich so etwas wie eine "außergewöhnliche Belastung" sind. Hat man welche, kann man sie steuerlich geltend machen und sie verringern die Steuerschuld. Nur wer nicht genug verdient (haha), bekommt Kindergeld ausgezahlt. Dieses Konstrukt führt natürlich dazu, das jeder, der hier Steuern zahlt, Anspruch auf die Möglichkeit der Steuerminderung hat.


    Es ist also keine Wohltat oder ein Füllhorn, das jetzt Deutschland über die Beantrager ausschütten muss, sondern schlicht etwas im Rahmen der Versteuerung.


    Ob das dem ursprünglichen Grundgedanken des Kindergeldes noch entspricht, ist eine andere Sache. Der war wohl schon dahin, als man entschieden hat, den Besserverdienern mehr Kindergeld zuzuschustern als den Geringverdienern ...

    Liebe Grüße



    Bap



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