Beantragung von Zwangsgeld/Beugehaft ist kontraproduktiv.
Nach meinen Erfahrungen reagieren Richter darauf allergisch.
Also wenn das in dem Gerichtsurteil drinstehen würde, hätte ich keine Skrupel die KM für ihren Umgangsboykot vom Gericht bestrafen zu lassen. Wenn ein Richter eine Ordnungsstrafe wegen Umgangsboykot verhängt, wird ein anderer Richter, mit Sicherheit auf das Urteil eines Kollegen nicht allergisch reagieren!
Du hast kein Sorgerecht und keine Erfahrungen im Alltag mit dem
2-jährigen Kind, dass eine enge Bindung zur Mutter hat.
Natürlich hat das Kind eine engere Bindung zur Mutter, wenn der KV sein Kind nur Stundenweise sehen kann, aber dass ist nun mal so, wenn sich die Eltern trennen. Trotzdem sehe ich keinen Grund, der gegen das GSR spricht! Wenn so etwas Schule macht, wird die Neuregelung zum GSR unterlaufen und die Väter, die nicht mit der KM verheiratet sind, stehen nicht besser da als, vor dem 19.05.2013.
Es wäre kindswohlgefährdend, wenn KM in Haft wäre.
Bevor die KM in Haft kommt, muss sie schon eine ganze Menge Ordnungsgeld bezahlen müssen (kann sie ja gerne in Raten zahlen). Wenn die KM wirklich vom Gericht zu einer Haftstrafe, wegen Umgangsboykot verurteilt wird, ist das Kind vielleicht doch besser beim Vater aufgehoben, aber dass ist natürlich nur meine Meinung!
Mit freundlichen Grüßen
Vater 1971