Fragen zum Ehegatten-Unterhalt

  • Hallo zuammen,


    ich habe mal Fragen zum Ehegatten-Unterhalt und hoffe dass mir irgend jemand helfen kann :hilfe ...


    Wie verhält es sich, wenn ein (Ex-) Ehepartner in einer neuen Beziehung lebt, in der neuen Beziehung ein Kind erwartet wird (nicht vom Ehegatten), der neue Lebensgefährte nur wenig verdient und die (Ex-)Ehefrau auf Alg2 angewiesen ist?
    Muss der Noch-Ehemann wirklich Unterhalt an Noch-Ehegatten zahlen (das Jobcenter fordert das!)?
    Die Scheidung ist noch nicht vollzogen, läuft aber. Die Trennung war vor ca. 3 Jahren.


    Es erschließt sich mir nicht, warum der neue LG nicht mit zur finanziellen Verantwortung gezogen wird?! Die leben seit längerem zusammen und erwarten zusammen ein Kind. Was hat der Noch-Ehemann damit zu tun?! :hä


    Kann man da irgendwas dagegen machen?


    Viele Grüße

  • Also, ich fasse das noch mal zusammen, ob ich das richtig verstanden habe:


    Ex hat neue Lebensgefährtin und erwartet mit ihr ein Kind.


    Das verhält sich dann folgendermaßen:


    Im ersten Rang steht dem Kind der Unterhalt zu. Dann im 2. Rang dir (als Trennungsunterhalt).


    Mit dem neuen Lebspartner ist er nicht verheiratet, und das nächste Kind ist noch nicht geboren. Damit steht den beiden noch kein Unterhalt zu.


    Sie leben aber zusammen, damit wird sein Lebensunterhalt billiger und damit wird der Selbstbehalt abgesenkt, wodurch der zu zahlende Unterhalt steigt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • der Ehegatte ist der erste auf der Liste ;)
    immerhin genießt er ja auch die Vorteile (z.B. Ehegattensplitting)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo,


    ich versuche es nochmal verständlicher zu erklären (mich betriffts allerdings nicht).


    Ein guter Freund von mir, lebt getrennt von seiner Nochfrau. Die Scheidung läuft.
    Die Nochfrau erwartet ein Kind vom neuen Lebensgefährten (weitere Kinder gibt´s nicht). Mit dem Lebensgefährten ist sie seit fast 3 Jahren zusammen/ leben auch in gemeinsamer Wohnung.
    Der neue LG und sie sind nun hilfebedürftig und das JC möchte, dass er demnächst Unterhalt an die Nochfrau zahlt.


    Nach einigen Recherchen habe ich im Netz gefunden, dass ein Ehegattenunterhalt zb. dann verwirkt ist, wenn der zu bedienende Teil in einer neuen, gefestigten Beziehung ist (was ja der Fall ist -> inkl. Familienplanung). Ist das so, dass er theoretisch für die Nochfrau nichts mehr zahlen muss?


    VG

  • er muss ja ausreichend EK haben, aus dem er Ehegattenunterhalt zahlen könnte? :hae:
    das widerspricht ein wenig dem, dass Du schreibst, er sei selber hilfsbedürftig :frag


    noch ist das Kind nicht geboren, und von daher völlig unrelevant-


    Vorrangig muss er seiner Ehefrau Ehegattenunterhalt zahlen (so sein EK ausreichend ist) da er ja immerhin noch die Vorteile aus der Ehe (Ehegattensplitting) geniesst- :frag

    alles andere wäre unlogisch-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


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  • Muss der Noch-Ehemann wirklich Unterhalt an Noch-Ehegatten zahlen (das Jobcenter fordert das!)?
    Die Scheidung ist noch nicht vollzogen, läuft aber. Die Trennung war vor ca. 3 Jahren.


    Hallo,
    noch reden wir von Trennungsunterhalt, der ist zu zahlen. Also Scheidung beschleunigen, da sonst auch das Kind Unterhaltsansprüche an den Noch-Mann hat.
    EU sehe ich keinen, da es sich um eine sogenannte gefestigte Beziehung handelt. EU gibt's nach der Scheidung.
    LG
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • er muss ja ausreichend EK haben, aus dem er Ehegattenunterhalt zahlen könnte?
    das widerspricht ein wenig dem, dass Du schreibst, er sei selber hilfsbedürftig


    Er (der gute Freund und Nochehemann) ist nicht hilfebedürftig. Er geht arbeiten und verdient entsprechend sein Gehalt (durchschnittlich).
    Hilfebedürftig sind die Nochehefrau und ihr neuer LG, mit dem sie das Kind erwartet.


    noch reden wir von Trennungsunterhalt, der ist zu zahlen.


    Ok, dann habe ich das mit dem Ehegattenunterhalt und Trennungsunterhalt wohl durcheinander geworfen.
    Also muss er Trennungsunterhalt zahlen, obwohl sie lange eine neue Beziehung hat, mit dem LG zusammen lebt und sie ein Kind bekommen?
    Und Ehegattenunterhalt fiele dann weg, weil eben die neue Beziehung nachweislich vorhanden ist? Habe ich das richtig verstanden?



    VG

  • Hallo


    Trennungsunterhalt wird verwirkt, wenn die Lebensumstände ein Fortführen der Ehe ausschließen. In diesem Fall würde ein Gericht vermutlich den Trennungsunterhalt ausschließen. Zumindest wollte Ex' Anwalt mir mal einen Strick draus drehen, dass ich eine (Fern-)Beziehung hatte. Meine Anwältin meinte, nach sechs Monaten geht man von "gefestigten" Lebensumständen aus und dann wäre Trennungsunterhalt entsprechend schwierig. Mit der Schwangerschaft nun denke ich, stehen die Aussichten gut. Aber das Amt wird'S natürlich erstmal probieren. Da soll halt ein Anwalt ein entsprechendes Schreiben aufsetzen und den Trennungsunterhalt ablehnen. Außerdem müßte die Scheidung jetzt beschleunigt werden, schon, um ein in der Ehe geborenes Kind auszuschließen, für das der Ehemann dann unterhaltspflichtig würde.


    Gruß

  • Es gibt da Gerichtsurteile zu, die sagen, daß die Schwangerschaft den Unterhalt nicht ausschließt. Aber da man sich mit dem JC auseinandersetzen muss, antwortet man denen erstmal und gibt denen Auskunft über die Einkommensverhältnisse. KU ist ja nicht streitig. Im Schreiben antwortet man ans JC, daß sie bitte die Schwangerschaft und die gefestigte Beziehung mit dem NEXT berücksichtigen. Inwieweit die dann konkret was fordern werden, steht nachher auf nem anderen Blatt.


    Da er durch das Scheidungsverfahren eh antwaltlich vertreten wird, kann der Anwalt das machen. Desweiteren müsste überlegt werden, in wie weit man das Scheidungsverfahren versucht zu beschleunigen. Bei mir hat es sich z.B. nicht gelohnt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Und Ehegattenunterhalt fiele dann weg, weil eben die neue Beziehung nachweislich vorhanden ist? Habe ich das richtig verstanden?


    Ehegatten und Kindesunterhalt fallen erst weg wenn die Vaterschaft geklärt ist. Solange er noch nicht geschieden ist gilt das Kind als ehelich und er muss die Vaterschaft anfechten.


    Ob er bis zur Klärung Unterhalt zahlen muss weiß ich nicht, aber es wäre vermutlich schwierig das Geld später zurückzufordern. Deshalb unbedingt Anwalt!!!!!


    Wenn die Vaterschaft geklärt und das Kind geboren ist, muss er meines Wissens keinen Unterhalt an die Ex zahlen, da egal wie gefestigt die Beziehung ist, der neue LG grundsätzlich zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet wäre.


    L.G. Tani

  • Hallo nochmal,


    die Vaterschaft hat der leibliche Vater des Kindes bereits beim Jugendamt anerkannt. Beide waren dort, um entsprechenden Kram zu klären (sowohl neuer LG und Nochehemann). Ich denke da wird es keine weiteren Probleme geben (oder?!?) ...


    Laut weiteren Recherchen, sind Trennungsunterhalt UND Ehegattenunterhalt verwirkt, sofern eine neue gefestigte Beziehung besteht (in dem Fall sogar mit baldigem Kind). Das ist ja nachweislich. Ich frage mich nur, wieso das Jobcenter an das Geld des Nochehemanns will, wenn doch alles so eindeutig ist? ::)


    Nunja, wir hoffen der Anwalt klärt alles weitere.


    Viele Grüße & DANKE für die Antworten :blume ...