Scheidung ist rechtskräftig - und was nun?

  • Gestern habe ich Nachricht von meinem Anwalt bekommen: Die Scheidung ist nunmehr rechtskräftig. Ein komisches Gefühl zwar, aber letztlich der Weg, den mein Ex und ich genauso gemeinsam gegangen sind wie die Ehe zuvor.


    Nun bin ich also geschieden. Was ändert sich damit für mich? Welche Behörden und Institutionen muss ich darüber informieren? Welche finanziellen Auswirkungen hat dies für mich, gerade auch der Status als AE? ?(


    Fühle mich momentan etwas überfordert mit diesen praktischen Dingen und würde mich über hilfreiche Tipps freuen. :hilfe


    Danke!! :blume

  • Eigentlich ändert sich nicht viel. Das wichtigste ist, daß du ab jetzt nicht mehr über deinen Ex familienversichert bist (Krankenversicherung). Hier musst du dich selber versichern.


    Finanziell ändert sich dadurch nichts, außer daß dir ab sofort kein Trennungsunterhalt mehr zusteht. Ersatzweise käme hier nachehelicher Unterhalt oder Betreuungsunterhalt in Betracht.


    Wenn du ALG2 bekommst, dann musst du das JC darüber informieren.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Steuerklasse ändern, wenn du arbeiten gehst


    Steuerklasse 2, wenn kein anderer Erwachsener in Deinem Haushalt lebt. Das muss aber unter Umständen jährlich neu gemeldet werden, es sei denn, Du machst mit dem Finanzamt aus, dass Du auf Steuerklasse 2 bleibst bis zum Ende des Jahres, in dem Dein ältestes Kind 18. Geburtstag hat. Natürlich müsstest Du dann den evtl. Einzug eines anderen Erwachsenen bei Dir beim Finanzamt melden.

  • Hallo luci69,


    also die Rechtskraft der Scheidung musst du nirgends anmelden oder sonstiges.


    Wichtig für dich ist, dass du den rechtskräftigen Scheidungsbeschluss für Folgendes benötigst:


    • Änderung deines Eheanamens
    • wenn du neu heiraten möchtest und
    • deine Angehörigen benötigen dieses Schriftstück, wenn man selbst verstirbt.


    Deshalb dieses Schreiben sehr gut aufheben.


    Ansonsten ist relevant was dir zum Teil bereits die anderen geraten haben:


    evtl nachehelichen Unterhalt fordern


    steuerklasse 2 hättest du schon im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr beantragen müssen


    Familienversichrung endet mit rechtskraft der Scheidung. Du hast 3 Monate Zeit, gegenüber der alten Krankenversicherung zu erklären, dass du freiwillig dort weiter versichert bleibst oder dir eine neue suchst.