Vaterschaft anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen?

  • sorry jeder hat seine eigene geschichte und die lässt man beim antworten auch raus. also ich sehe die Freundin des kv nicht als Familienmitglied und schon gar nicht notwendig wenn das kind noch so klein ist. wenn er das kind wirklich kennenlernen will, dann soll er es alleine tun, mit seinen eltern und vll. seinen anderen eigenen kindern. ihr habt da nix verloren. die km will auf Unterhalt verzichten, nur um euch fernzuhalten. also ist eure Methode gut um Unfrieden zu streuen und nicht um die Lösung herbei zu führen, dass der kv sein kind kennenlernt. was wollt ihr? geht es ums kind oder darum trotz der angespannten Situation einen auf heile Familie zu machen? und 100 km kann man auch 2 mal die woche fahren.

  • Und was die Geschwister angeht: bei einem "ehelich" geborenen Kind setzt auch niemand voraus, dass dem tatsächlichen Familienleben erstmal eine "Kennenlernphase" ohne den Rest der Familie voraus geht


    Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber das Kind hat eine Kern Familie Mama+Papa+Kind. Es ist wichtig, dass alle drei eine Beziehung zu einander haben bzw. sich zwecks Kind austauschen können. Da hat eine Next oder Next nichts zu suchen, wenn Kind zu dem anderen ET noch keine Beziehung hat. Die drei müssen erstmal klarkommen.


    Bei uns im Krankenhaus war das so, als Püppi geboren wurde. Da gab es Kennlernphasen, oder ist der "ganze" Clan nach der Geburt sofort auf deine Kinder traf und jeder durfte mal anfassen und gutschi gutschi machen?


    Es ist leider typisch, dass Argumente kommen, wäre es eine "normale" Familie, wären die nicht getrennt etc etc. Sorry, aber das tritt nur wieder eine Grundsatzdiskussion los.

  • Ersatzmama? :hae:
    Geschwister? ( sind es denn Geschwister ? ) :hae:
    Gemeinsames Sorgerecht ? :hae: ( die Eltern sind momentan nicht in der Lage vernünftig zu kommunizieren, es wird mit Ersatzmama argumentiert und Kind kennt Kind anscheint seinen Vater noch gar nicht - wie um alles in der Welt soll da gemeinsames Sorgerecht funktionieren? Die Eltern müssen erstmal an einen Tisch gebracht werden um eine Basis zu finden - eine Ersatzmama hat da garantiert nix verloren ! )
    Umgang ? Klar, aber nach den Bedürfnissen des Kindes und erstmal nur der Papa und nicht gleich sämtliche weitere Menschen, die das Kind gar nicht kennt, es muß doch erstmal ne Beziehung zum Papa aufbauen und wenn das dann klappt, kann man seine Lebensgefährtin ( nicht Ersatzmama !!!!!!!! ) mit einbinden und ihre Kinder.


    Als Mutter würde ich da warscheinlich auch dicht machen und mich von einer Ersatzmama überrollt fühlen. Es ist Elternangelegenheit.

  • Also so weit mir bekannt ist, kann die KM dem KV nicht vorschreiben wie er den Umgang (z.B.: 3h) gestalten soll, oder?


    Als Beispiel: Ein KV hat das ASR und die KM hat 3 Stunden mit dem Kind Umgang. Fändet ihr es Richtig wenn der KV sagt: „In der Umgangszeit möchte ich nicht das dein Freund oder sonst jemand sich in der Nähe meines Kindes aufhält“?


    Gruß Vater 1971

  • Also so weit mir bekannt ist, kann die KM dem KV nicht vorschreiben wie er den Umgang (z.B.: 3h) gestalten soll, oder?


    Als Beispiel: Ein KV hat das ASR und die KM hat 3 Stunden mit dem Kind Umgang. Fändet ihr es Richtig wenn der KV sagt: „In der Umgangszeit möchte ich nicht das dein Freund oder sonst jemand sich in der Nähe meines Kindes aufhält“?



    Die Kleine ist 6Monate alt, findest du es richtig, sie dem KV 3h mitzugeben, der sie nicht kennt und gleich kommt der ganze Clan auf sie zu die selbsternannte Ersatzmama und die lieben Geschwister vielleicht noch die Großeltern von KV und Ersatzmama.


    Es soll ja nicht immer so sein, gott bewahre, sondern das Kind und KV sich erstmal in Ruhe kennenlernen ohne sich auf weitere Personen konzentrieren zu müssen. Kind muss doch erst mal wissen, ah das ist Papa" und KV muss doch erst mal ein Gefühl und einen Umgang mit Kind finden. Meine Meinung, aber was soll es 6Monate alte Kinder kann man ja mit KV und "Familie" beim ersten Umgang nicht überfordern *ironie*

  • Das Kind kennt ihn doch noch gar nicht, es muß doch erstmal ne Beziehung aufgebaut werden und da hat Next erstmal nix verloren, nur Vater, Mutter und Kind, später Vater und Kind. Wenn dann die Umgangsanbahnung gut klappt und es zu normalem Umgang kommt spricht ja nix dagegen, dass Next samt ihren Kindern dabei ist.

  • Also bei einer Entfernung von 100 KM und einer Umgangszeit am Anfang von 2 bis 3 Stunden gehe ich davon aus dass es nicht gerade zu einem großen Familientreffen kommen wird! Und zum Thema erstmal Mutter, Vater und Kind, stelle ich mir gerade mal das Bildlich vor! Mutter, Vater und Kind gehen an einem schönen Tag gemeinsam spazieren und der Freund der KM wartet brav Zuhause! Da die KM ja am liebsten möchte, dass der KV gar keinen Umgang mit seinem Kind haben soll, hallte ich Mutter, Vater und Kind eher für unwahrscheinlich.


    Gruß Vater 1971

  • Ich beziehe mich hier drauf:


    Zitat

    Kindlein ist ein halbes Jahr alt, meiner Meinung nach perfektes Alter, um Papa und Rest der Familie kennen zu lernen


    Zitat

    Nur der Vollständigkeit halber: Kind wird Umgang in geordneten Verhältnissen mit Papa, Ersatzmama und Geschwistern haben!


    Das ist völlig realitätsfern. Zu allererst müssen die Eltern versuchen ein Elterngespräch zu führen unter Leitung einer kundigen Person, die darauf geschult ist, beiden Elternteilen ihre Ängste nehmen zu können und versucht zu vermitteln. Ich habe keine Ahnung, was zwischen Vater und Mutter vorgefallen ist, es wird also eine persönliche Geschichte der beiden geben die zu dieser jetzigen Situation geführt hat. Eine Schuldzuweisung werde ich nicht machen, denn niemand von uns hier kennt die beiden und weiß genaues, dementsprechend also ohne Wertung.


    Bei dem Elterngespräch wäre es eben auch wichtig, auf einen Nenner zu kommen was den Umgang betrifft. Gut wäre es, wenn das Kind den Vater ( ohne den Rest ) in häuslicher Umgebung unter Beisein der Mutter kennenlernen könnte und sich darauf eine Beziehung zwischen Vater und Kind aufbaut. Auf Dauer wird Vater dann mit Kind auch was alleine unternehmen. Und wenn das alles gut klappt, dann kann die Restfamilie ins Spiel kommen, am besten nach udn nach und nicht alle auf einmal. Auf diese Weise wird das Kind damit nicht überfordert.

  • Also so weit mir bekannt ist, kann die KM dem KV nicht vorschreiben wie er den Umgang (z.B.: 3h) gestalten soll, oder?


    Als Beispiel: Ein KV hat das ASR und die KM hat 3 Stunden mit dem Kind Umgang. Fändet ihr es Richtig wenn der KV sagt: „In der Umgangszeit möchte ich nicht das dein Freund oder sonst jemand sich in der Nähe meines Kindes aufhält“?


    Gruß Vater 1971

    wenn der kv Respekt erwartet, sollte er auch bereit sein, der Frau, die sein kind 24/7 betreut, diesen zu erweisen. und ja würde ich und ich finde es auch richtig wenn man bei kinder Veranstaltung, den neuen Partner ausladet wenn es den anderen et stört. bei Veranstaltungen, die mich betreffen habe ich auch oft die Freundin meines vaters ausgeladen, wenn meine mutter dabei war. auch wenn er dann geschimpft hat, aber et, die sich kümmern kommen vor neuen Partnern.


    und auch bei meiner Tochter und allen Veranstaltung, die sie betreffen werde ich meine mutter fragen ob es ok ist das die Freundin meines Vaters mitkommt. soviel Respekt muss sein.

  • und auch bei meiner Tochter und allen Veranstaltung, die sie betreffen werde ich meine mutter fragen ob es ok ist das die Freundin meines Vaters mitkommt. soviel Respekt muss sein.


    Mal angenommen deine Mutter hätte einen Freund, dann nehme ich auch an dass dein Vater auch gefragt wird, ob der Freund deiner Mutter mitkommen darf, oder?


    Gruß Vater 1971

  • wenn der kv Respekt erwartet, sollte er auch bereit sein, der Frau, die sein kind 24/7 betreut, diesen zu erweisen.


    Wenn beiden Elternteilen bewusst wird, dass sie zum Wohle des Kindes handeln müssen, ist dass doch schon mal eine gute Ausgangslage, oder?


    Zum Thema Respekt: Eine Frau die ihrem Freund ein Kuckuckskind unterschieben wollte, hat doch dafür nicht noch Respekt verdient! Zum Glück das die Sache aufgeflogen ist, aber dass siehst du wahrscheinlich anders, oder?


    Gruß Vater 1971

  • dann haetten sie entscheiden muessen. beide alleine oder beide mit begleitung


    Dann scheint ja deine Mutter alles entscheiden zu können und das nennt man dann, Respekt vor dem Vater seines Kindes haben!


    Gruß Vater 1971

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  • Hallo Amilur,


    wenn ich diese Postings zusammenfasse, ergibt sich ein verblüffendes Bild:

    Die KM zeigt leider gar kein Verständnis dafür, dass es hier nicht nur um die reine Vaterschaftsanerkennung geht! Sie behauptet sogar, auf den KU verzichten zu wollen, dabei ist es absolut unwahrscheinlich, dass ihr niemand gesagt hat, dass sie das nicht mal dürfte, wenn sie es denn tatsächlich wollte. Kindlein ist ein halbes Jahr alt, meiner Meinung nach perfektes Alter, um Papa und Rest der Familie kennen zu lernen und von nun an auch regelmäßigen Umgang wahrzunehmen.


    Ich hoffe, ich verstehe das richtig:
    Die derzeitige Lebensgefährtin des Vaters erkundigt sich in einem Forum für Alleinerziehende warum die Kindesmutter kein Verständnis hat, wenn der Vater es schlimm findet, dass die Kindesmutter nicht auf Unterhalt verzichten darf. Sie bestimmt, es sei der perfekte Zeitpunkt für Umgang.
    Die Vaterschaftsanerkennung scheint offenbar nachgeordnet. Sie soll laut Überschrift des Themenstrangs eventuell gerichtlich festgestellt werden - obwohl an der Vaterschaft kein Zweifel besteht.
    Es sollen Bedingungen an diese Anerkennung geknüpft werden?


    Zudem sei der Säugling mit seinen stolzen 6 Monaten im besten Alter gefälligst für Umgänge an den Vater übergeben zu werden, damit er den bislang unbekannten Vater und den Rest der Familie kennenlernen kann.

    Aber ich erwähnte es schon, die räumliche Entfernung ist einfach zu groß, um so oft Umgang wahrzunehmen, wie es auch für das Alter des Kindes angemessen wäre Wirklich keine günstige Konstellation für keinen der Beteiligten!


    Dem Vater könne aufgrund der großen räumlichen Distanz (100 KM) nicht zugemutet werden, die üblichen kurzen Umgänge zum Kennenlernen wahrzunehmen. Weil hier das Wohl des Kindes leiden könnte, stellt sich die Ersatzmutter zur Verfügung. Nun dürfte die Übergabe des Säuglings an den unbekannten Vater in die unbekannte Familie kein Problem mehr darstellen. Offenbar versteht das die Mutter nicht, ihr muss das geltende deutsche Recht vermittelt werden.


    Es geht ja nicht darum, KM ihr Kind streitig zu machen, sondern wie man nach geltendem deutschen Recht die Rechte von Kind und KV durchsetzen kann. KM ist der irrigen Annahme, dass die Vaterschaftsanerkennung reine Formsache wäre, ist es aber nicht, wie ihr hier alle leidlich wisst


    Wie wir alle leidlich wissen sollen, sei die Vaterschaftsanerkennung keine Formsache. Stattdessen solle das der Themeneröffnerin so bekannten geltende deutsche Recht durchgesetzt werden.


    Welche Umstände müssen vorliegen, um das GSR zu beantragen? Dankeschön für schnelle Antworten, Anwältin der KM hat eine relativ kurze Frist gesetzt


    Welche Rechte Vater und Kind hätten, falls er denn die Vaterschaft anerkannt hätte und falls er das Kind kennen würde, wurde nun bereits mehrmals beantwortet.


    Eventuell nicht konform mit den Kenntnissen der Themeneröffnerin, und doch sieht meines Erachtens das "geltende deutsche Recht" diese Reihenfolge vor:
    - der mutmaßliche Vater erkennt die Vaterschaft an
    - Bedingungen haben der Vater und seine Lebensgefährtin nicht an diese Anerkennung zu knüpfen
    - erkennt der Vater die Vaterschaft nicht an, wird diese gerichtlich festgestellt werden, die Frist ist offenbar bekannt, die Kosten hierfür hoffentlich auch
    - es wird eine Umgangsanbahnung stattfinden, die Unterhaltspflichten gegenüber Mutter und Kind werden errechnet werden
    - der Säugling wird selbstverständlich nicht dem unbekannten Vater übergeben, weil dieser eine Ersatzmutter zur Verfügung hat, vermutlich wird die Ersatzmutter bei der Umgangsanbahnung nicht einmal anwesend sein dürfen.
    - der Vater wird das gemeinsame Sorgerecht beantragen können, ob er es erhalten wird, hängt von vielen Faktoren ab.
    Entschieden widersprechen möchte ich der hier getätigten Aussage, er könne es jetzt bereits beantragen und würde es sicher erhalten.
    Diese Aussage gaukelt eine Sicherheit vor, die so zum jetzigen Zeitpunkt sicher nicht vorhanden ist - man betrachte die Überschrift des Themenstrangs.


    Einen Schritt nach dem anderen tun!


    empfiehlt
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Hallo FrauRausteiger,


    deine Einstellung erstaunt mich immer wieder! Hier darf scheinbar nicht eine Frau schreiben die ihren Freund unterstützt und ihn helfen möchte. Du stellst dich auf die Seite einer Frau die einen Mann ein Kuckuckskind unterschieben wollte und redest von Kinderrechten! Hier fällt nur ein Wort „Ersatzmama“ und schon springen hier alle auf den Tisch und schlagen auf die TS ein, warum? Die TS hat es doch klar gestellt und auf mein Beispiel, wenn der KV das ASR hat ist natürlich keiner eingegangen, oder fehlen die Antworten?


    FrauRausteiger, du sagst vielleicht, ich bin doch neutral, aber meiner Meinung bist du es nicht. Ich glaube du stehst in diesen Fall auf der Seite einer Frau, die ihrem Freund ein Kuckuckskind unterschieben wollte!


    Es gibt einen Spruch, FrauRausteiger und der lautet: „Zeige mir deine Freunde und ich sage dir wer du bist“


    Du scheinst hier wieder mal gegen Rechte von Vätern zu kämpfen, aber glaube mir, irgendwann wirst du auch aus deine Fehlern lernen!


    Gruß Vater 1971

  • Hallo Vater 1971,


    ist das dein Rat an die Themeneröffnerin?
    Oder ist es eine private Nachricht, für die Du den Knopf nicht gefunden hast?


    Befremdet
    FrauRausteiger, die nun mal schon wieder keinen Zusammenhang zum Thema finden kann.

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  • sie = beide und mein Gerechtigkeitssinn sagt, der der in einer Beziehung ist, sollte Rücksicht nehmen auf den Single. egal ob vater oder mutter. und vom kukukskind habe ich nix gelesen. klang so als ob in der Schwangerschaft beschlossen wurde, das der andere mann der rechtliche vater sein soll. einem mann zu sagen, dass er der vater ist wenn man nicht sicher ist oder weiss er ist es nicht, ist das schlimmste was eine frau tun kannn. und dieser mann sollte nie wieder mit ihr reden, aber die neue Freundin vom richtigen vater hat keinen grund ihn zu raechen! achtung ist nicht vaters Zitat sondern meines bin zu doof zu ändern

    Zitat

    Dann scheint ja deine Mutter alles entscheiden zu können und das nennt man dann, Respekt vor dem Vater seines Kindes haben!


    Gruß Vater 1971

  • Hallo FrauRausteiger,


    warum sollte ich dir eine PN schicken, wenn ich der Meinung bin, du unterstützt in diesem Fall eine Frau die, ihrem Freund ein Kuckuckskind unterschieben wollte?


    Gruß Vater 1971

  • Hallo anitadr,


    lese bitte diesen Thread von vorne bis hinten und wenn du uns deine Lebensgeschichte oder deine Probleme mitteilen möchtest, eröffne bitte einen eigene Thread! Wir sind alle gespannt !!!


    Gruß Vater 1971