Vaterschaft anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen?

  • Also ich weiß ja nicht wie andere Männer darüber denken, aber ich würde eine Vaterschaftsanerkennung nicht unterschreiben, wenn ich mir nicht 100 % sicher sein würde! Wenn die Mutter vernünftig ist, muss so ein Test ja nicht über das Gericht laufen und dadurch würde er auch nicht so teuer werden, oder?


    Nachdem was die KM mit dem „ersten“ angeblichen Vater abgezogen hat, sollte sie den Ball schön flach halten!


    Und auch wenn die KM auf einen Gerichtlichen Vaterschaftstest besteht, würde ich lieber diesen bezahlen, als dass ich mich immer wieder fragen würde, ist es wirklich mein Kind. Und das Gericht hätte bestimmt dafür Verständnis, wenn es erfährt, dass die KM schon mal versucht hat, einem Mann ein Kuckuckskind unterzuschieben!


    Gruß Vater 1971

  • ...ob sich der vermeintliche Vater, der von KM nun angegeben wurde, bereit erklären würde, die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen... Rückwirkend ab 2. LM des Kindes! Ach, die bei Frau Anwältin angeforderten Unterlagen (Geburtsurkunde, Einverständniserklärung) sind noch nicht mal eingetroffen :pfeif

    Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren...
    Wer keine Erwartungen hat, kann nicht enttäuscht werden...
    Und wer sein Leben zu ernst nimmt, kommt auch nicht lebend davon!

  • Ach, die bei Frau Anwältin angeforderten Unterlagen (Geburtsurkunde, Einverständniserklärung) sind noch nicht mal eingetroffen


    Hallo Amilur,


    wozu auch?


    Darauf hat Dein Lebensgefährte keinerlei Anspruch, solange er nicht die Vaterschaft anerkannt hat, bzw. solange er nicht vom Gericht zur via (teurer) Vaterschaftstestung als Vater festgestellt wurde.


    Das Recht auf den Eintrag in die Geburtsurkunde hat er direkt nach der Anerkennung, alles andere (Umgang, evtll GSR irgendwann) muss danach angebahnt werden.


    Das solltest Du eigentlich mittlerweile wissen, gelesen hast Du es oft genug


    meint
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Okay, das ist jetzt grad noch was ganz neues für mich, denn laut Anwältin braucht er für die Anerkennung die GU und das Einverständnis der Mutter, und die Vaterschaftsanerkennung IST dann doch die Eintragung in der GU, oder haben wir das falsch verstanden?


    Und bitte hör endlich auf, darauf herum zu hacken, was mit Sorgerecht, Umgang USW. Zusammen hängt, darum geht es doch noch gar nicht! Ganz im Gegenteil, habe sowas von ein beschissenes WE hinter mir dank KM's, die nur ihre Rache und ihr eigenes Kind im Blick haben, ich könnt gerade nur noch kotzen über soviel Ignoranz und Egoismus von KM, für die ich dank eigenem Einkommen gut genug bin, dass Papa seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, aber ein Recht auf unser eigenes Familien- und Privatleben haben wir in deren Augen nicht, vom Recht meiner Stiefkinder mal ganz abgesehen, die zufällig gern bei uns sind, aber sowas ist scheinbar für die leiblichen Mütter unerträglich!!!

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  • denn laut Anwältin braucht er für die Anerkennung die GU und das Einverständnis der Mutter, und die Vaterschaftsanerkennung IST dann doch die Eintragung in der GU, oder haben wir das falsch verstanden?


    Hallo Amilur,


    da das Jugendamt Deinen Lebensgefährten angeschrieben hat, kann man davon ausgehen, dass er als potenzieller Vater genannt wurde.


    Eigentlich muss er nur zum Jugendamt und unterschreiben.
    Dazu bedarf es nach meinem Kenntnisstand weder Geburtsurkunde noch Einverständnis der Mutter.
    Darum kümmert sich dann schon das Jugendamt.


    Dass Dein Lebensgefährte so viele ehemaligen Lebensgefährtinnen mit schlechtem Charakter hat, tut mir natürlich leid. Und das gerade jetzt, wo nochmals ein Umgangskind mit noch mal einer Mutter die Familie bereichern soll.


    Aber bitte beachte: Sorgerecht (gemeinsam natürlich) und Umgang (über weite Distanz natürlich und unbegleitet weil Ersatzmutter vorhanden) waren nicht meine Themen, sondern Deine - bzw. hatte ich lediglich darauf reagiert. Ich fühle mich da sehr missverstanden.
    Du hattest hier gefragt nach den Machbarkeiten und Möglichkeiten diesbezüglich und ich hatte geantwortet - wenn auch nicht auf deine persönliche Forums-Nachricht, die ein wenig Einblick in Deine Absichten gegeben hat.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • So groß scheint das Interesse des Vaters am Kind ja nicht zu sein, wenn er die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat, oder zumindest einen Test in die Wege geleitet hat.


    Da ist auch gerne das Jugendamt behilflich beim Vermitteln.


    Die Kindsmutter muß einem außergerichtlichen Test nicht zustimmen, es wäre von daher ratsam, diese Bitte an sie diplomatisch und ohne Vorwürfe zu richten.

  • Da der Wohnort von Kind und Mutter nicht um die Ecke ist, hat die Anwältin "der Form halber" mitgeteilt, dass GU usw. auch versendet werden können, damit die Beurkundung heimatnah erfolgen kann. Dieses Prozedere ist im Übrigen IMMER möglich, die Beurkundung beim JA seiner Wahl durchführen zu lassen! Niemals sind die Eltern gezwungen, einen gemeinsamen Termin wahrzunehmen ergo muss dann die Zustimmung der bisher alleinerziehenden Mutter vorliegen.

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  • Bitte lesen: KM hat einen falschen Vater eintragen lassen, der ist dahinter gekommen, hat es gerichtlich angefochten und nun muss ein anderer Zahlemann her, der aber nach Wunsch der KM bitteschön keine Rechte an seinem Kind wahrnehmen soll!

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  • Dann hätte die Mutter einfach VAter unbekannt angeben müssen und der Drops wäre gelutscht gewesen.


    Was die Mutter will ist auch erstmal völlig egal, es gibt ein Kind und der Vater muß die Geburtsurkunde unterschreiben.


    Sollte der Herr Zweifel an der Vaterschaft haben, dann kann er gerne einen Test machen, wenn die Mutter das nicht will, dann wird das gerichtlich festgelegt.


    Alles Weitere muss dann geklärt werden!


    Umgang kommt erst NACH der Anerkennung der Vaterschaft in Frage.


    Im übrigen finde ich 100km nicht unüberbrückbar, aber wie gesagt, einen Schritt nach dem Anderen...

  • Kein Mensch spricht von unüberbrückbarer Entfernung, niemand zweifelt an der Vaterschaft, KM wünscht ausdrücklich, dass der biologische Vater eingetragen wird (damit sie für 1 Jahr Sozialleistungen beantragen kann, sagt sie) - zu diesem Zweck hat sie Anwalt eingeschaltet, der zwei Möglichkeiten vorschlug, entweder die Vaterschaft beim JA anzuerkennen oder diese gerichtlich feststellen zu lassen. Die gerichtliche Feststellung würde ziemlich teuer werden, selbst wenn KV PKB erhält, muss er die Verfahrenskosten der Mutter/des Kindes tragen, sollte sich die Vaterschaft bestätigen. Die freiwillige Anerkennung kann am Wohnort des KV vorgenommen werden, es sind lediglich GU und Zustimmung der Mutter erforderlich und würde erstmal NUR zur Unterhaltspflicht führen, nicht aber dazu, dass KV evtl. gemeinsames Sorgerecht bekommt, Umgang haben darf etc. Wenn ich das bis hierhin richtig verstanden habe, wäre meine Frage damit beantwortet, danke!

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  • nicht aber dazu, dass KV evtl. gemeinsames Sorgerecht bekommt, Umgang haben darf etc.


    :hae: ich dachte , dass das in diesem Jahrtausend anders wäre .... :frag

  • Das dachte ich auch, wurde aber in diesem Thraed eines besseren belehrt :dribbel

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  • Kein Mensch spricht von unüberbrückbarer Entfernung, niemand zweifelt an der Vaterschaft


    Gut, dann hab ich das nur so empfunden, wenn die Entfernung nicht das Problem ist, dann ist doch alles ok. Hat der KV sein Kind denn schonmal gesehen?


    KM wünscht ausdrücklich, dass der biologische Vater eingetragen wird (damit sie für 1 Jahr Sozialleistungen beantragen kann, sagt sie)


    Sozialleistungen sind nicht abhängig davon, ob ein Vater in der Urkunde eingetragen ist oder nicht. Das macht für die Mutter finanziell keinen Unterschied ( ich gehe davon aus, daß der KV heir ein Mangelfall ist und auch nie Unterhalt zahlen wird ).
    WARUM die Mutter die Vaterschaft anerkannt haben möchte, sollte allen Beteiligten volkommen egal sein, ich würd meine Energie auf andere Dinge konzentrieren, statt der Mutter irgendwelche Beweggründe zu unterstellen oder diese zu hinterfragen, es spielt schlicht keine Rolle!


    zu diesem Zweck hat sie Anwalt eingeschaltet, der zwei Möglichkeiten vorschlug, entweder die Vaterschaft beim JA anzuerkennen oder diese gerichtlich feststellen zu lassen


    Jup, da hat er recht! Haben hier ja auch schon einige geschrieben. Wenn der KV einen Vaterschaftstest haben möchte, dann kann er entweder die KM nett fragen, diesem zuzustimmen, oder dann im Rahmen der gerichtlichen Vaterschaftsanerkennung darauf bestehen MEIST ( auch nicht immer ) wird dieser dann durchgeführt.
    Ich würde an Stelle des KV überlegen, ob es nicht vielleicht möglich wäre, auf die KM zuzugehen wegen des Tests ( wenn er einen möchte ) um damit mehrere tausend Euro zu sparen.
    Er kann aber weiter gerne auf bockig stellen ( so scheint es mir jedenfalls ).
    DROHEN a la: "Ich erkenne dier Vaterschaft nur an, wenn..." ist so ziemlich das Dümmste, was er machen kann, haben heir einige durch, dann gibts halt nen Prozeß und aus die Maus.
    Kosten trägt dann er!


    Die gerichtliche Feststellung würde ziemlich teuer werden, selbst wenn KV PKB erhält, muss er die Verfahrenskosten der Mutter/des Kindes tragen, sollte sich die Vaterschaft bestätigen


    Wie gesagt, ich fände es schlauer, diesen Prozeß zu verhindern, der KM kann es egal sein, sie bekommt ihre Vaterschaftsanerkennung so oder so...


    es sind lediglich GU und Zustimmung der Mutter erforderlich und würde erstmal NUR zur Unterhaltspflicht führen, nicht aber dazu, dass KV evtl. gemeinsames Sorgerecht bekommt, Umgang haben darf


    Nein, es führt zur Unterhaltspflicht und gleichzeitig zum UmgangsRECHT!


    BEIDES muß dann nur erstmal durchgesetzt werden, also nach der Anerkennung steht da weder jemand, der gleich den Unterhalt abkassiert, noch wird der KV das Baby gleich auf den Arm gedrückt bekommen.


    Was WIR hier versuchen zu vermitteln ist, daß ERSTMAL die Vaterschaft anerkannt werden MUSS.


    Dann kan der Vater seinen Umgang einfordern so wie auch das Jugendamt vermutlich den Unterhalt klären wird.


    Wobei es schon seltsam ist, daß der KV scheinbar weiß, daß er der Vater ist, sich aber bisher nicht wirklich um das Kind Gedanken gemacht hat...ich mein, das is ja nun schon ein halbes Jahr alt...aber gut, vielleicht brauchte er auch erst jemanden, der ihm in den Pöter tritt...

  • Unterhalt zu zahlen... Rückwirkend ab 2. LM des Kindes!


    Rückwirkend würde ich keinen Cent zahlen. Dazu besteht kein Anlass für den mutmaßlichen KV.


    DROHEN a la: "Ich erkenne dier Vaterschaft nur an, wenn..." ist so ziemlich das Dümmste, was er machen kann, haben heir einige durch, dann gibts halt nen Prozeß und aus die Maus.
    Kosten trägt dann er!


    Würde ich so pauschal nicht stehen lassen. Natürlich kann er blind der Kindesunterschieberin glauben und hoffen, dass nicht noch weitere über die Mutter drüber gerutscht sind, und er tatsächlich der Vater ist. Ich persönlich würde so einer kein Wort glauben und würde Gewissheit haben wollen. Ein Freund von mir hat folgendes in gleicher Situation gemacht:


    1. Er hat reagiert und gesagt "Klar erkenne ich die Vaterschaft an - nach einem Test beim JA".
    2. Mutti hatte den Test beim JA letztlich verweigert und es gerichtlich klären wollen (aus Prinzip).
    3. Gerichtlicher Vaterschaftstest wurde angeordnet und durchgeführt
    4. Nach positivem Ergebnis (Vaterschaft festgestellt) musste KV ca. €400 zahlen und die KM über € 2000, da sie sich weigerte, mutwillig unnötige Kosten verursachte und die Anerkennung durch ihre Blockadehaltung unnötig verzögerte.


    Wenn das rum ist, GSR beantragen und Umgang wahrnehmen.

  • Gut, aber die Mutter erpressen mit: Ich unterschreib nur, wenn... ist dennoch eine dämliche Idee!


    Das hat meiner gemeint tun zu müssen, ich unterschreib die Vaterschaft nur, wenn ich GSR bekomme, wenn ich dies und das und überhaupt will ich nen Test, den DU zahlst :radab


    Den von mir erlaubten Test hat ER nicht zustande gebracht, war ihm zu teuer...also isses vor Gericht, ich jedenfalls musste keinen Pfennig zahlen und nicht mal nen Antrag auf PKH stellen...


    Es will mir bis heute nicht in den Kopf warum man so dämlich ist, das Angebot auf eine außergerichtliche Einigung abzulehnen...und wenn ich mich hier im Forum umgucke, ist das ja kein Einzelfall...


    Selbst wenn ich der Meinung bin, die KM habe mit Hunderten geschlafen, wenn sie mich als Vater angibt und ich WEIß, ich hatte mit ihr im fraglichen Zeitraum Verkehr, dann zahl ich doch die 200€ für nen Test, wenn ich Zweifel habe, immerhin existiert da vielleicht ein Kind von mir? Und von den unnötigen Kosten mal ganz abgesehen.


    Warum arbeiten Männer so wie hier imme rwieder mit Verzögerungstaktiken...da hat doch niemand was von, außer den Anwälten...

  • Und bitte hör endlich auf, darauf herum zu hacken, was mit Sorgerecht, Umgang USW. Zusammen hängt, darum geht es doch noch gar nicht! Ganz im Gegenteil, habe sowas von ein beschissenes WE hinter mir dank KM's, die nur ihre Rache und ihr eigenes Kind im Blick haben, ich könnt gerade nur noch kotzen über soviel Ignoranz und Egoismus von KM, für die ich dank eigenem Einkommen gut genug bin, dass Papa seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt, aber ein Recht auf unser eigenes Familien- und Privatleben haben wir in deren Augen nicht, vom Recht meiner Stiefkinder mal ganz abgesehen, die zufällig gern bei uns sind, aber sowas ist scheinbar für die leiblichen Mütter unerträglich!!!


    Ich kann verstehen, dass es einiges gibt, was für dich unverständlich und unlogisch ist und du wütend bist, da es anscheinend massiv eure Beziehung belastet. Dennoch es ist jetzt nicht bös gemeint. Mach den "Kampf" deines Partners nicht zu deinem. Du bist auch noch da und ich habe irgendwie das Gefühl, dass es für dich sehr persönlich ist und du dir mehr Gedanken und Sorgen machst, als dein Partner, der KV der Kinder. Du scheinst sehr engagiert zu sein, was lobenswert ist, aber es sind nicht deine Kinder, sondern seine. Entweder er kümmert sich oder er läßt es, aber ich habe den Eindruck er lädt seine "Probleme" bei dir ab und du versuchst sie zu lösen. Indem du dich gerade zu verbiegst und anbietest alles zu übernehmen, dass wird dich mit der Zeit auffressen und schürt nur noch mehr die Abwehrungen der KM´s der Kinder deines Partners, weil sie vermuten, dass alles von dir und nicht vom KV ausgeht. Du bist nicht dafür da dich mit seinen Exen und Kindern auseinander zu setzen. Das muss er tun. Schließlich hatte er Sex mit ihnen und daraus sind Kinder entstanden.


    Er ist sich nicht sicher, ob er der Vater ist, dann soll sein RA ihrer RA schreiben, dass er zu einem außergerichtlichen VST bereit ist. Punkt abgehakt.


    Lass dich von der Situation bitte nicht auffressen und versuch etwas Abstand (emotional) zu gewinnen.

  • Gut, aber die Mutter erpressen mit: Ich unterschreib nur, wenn... ist dennoch eine dämliche Idee!


    Wo siehst du eine Erpressung bei:


    Klar unterschreibe ich, wenn ich der Vater bin, kein Problem. Ob ich der Vater bin, zeigt ein Test.


    Ich sehe da keine Erpressung. Wo siehst du die? Etwa bei der Aussage "Wenn sich rausstellt, dass ich Vater bin, will ich auch Umgang und GSR"? Entschuldigung, das ist keine Erpressung, sondern normale Elternschaft und alles andere als strafbares Verhalten.


    Warum arbeiten Männer so wie hier imme rwieder mit Verzögerungstaktiken...da hat doch niemand was von, außer den Anwälten...


    Wo siehst du hier eine Verzögerungstaktik? Soll Mutti dem Test schnell zustimmen, dann geht es schneller.

  • OT, aber das hier finde ich unmöglich:

    Natürlich kann er blind der Kindesunterschieberin glauben und hoffen, dass nicht noch weitere über die Mutter drüber gerutscht sind, und er tatsächlich der Vater ist. Ich persönlich würde so einer kein Wort glauben und würde Gewissheit haben wollen. Ein Freund von mir hat folgendes in gleicher Situation gemacht:

    Auch, wenn eine Frau mit mehreren GV hat, ist sie immer noch ein Mensch, da muss man nicht so abfällig schreiben und "drüber gerutscht" ist mehr als abfällig. Schießlich gehören zum GV zwei und sie wird die Männer nicht vergewaltigt haben. Außerdem kann auch ein Mann verhüten, wenn er unbedingt ein Kind mit einer Frau verhindern will, über die man so abfällig denkt, aber trotzdem Sex mit ihr haben will.

  • OT, aber das hier finde ich unmöglich:

    Auch, wenn eine Frau mit mehreren GV hat, ist sie immer noch ein Mensch, da muss man nicht so abfällig schreiben und "drüber gerutscht" ist mehr als abfällig. Schießlich gehören zum GV zwei und sie wird die Männer nicht vergewaltigt haben. Außerdem kann auch ein Mann verhüten, wenn er unbedingt ein Kind mit einer Frau verhindern will, über die man so abfällig denkt, aber trotzdem Sex mit ihr haben will.


    Du reagierst über...


    Bitte mache das doch auch, wenn hier mal wieder ein Vater als Erzeuger diffamiert wird. Merci!

  • Wo siehst du eine Erpressung bei:


    Klar unterschreibe ich, wenn ich der Vater bin, kein Problem. Ob ich der Vater bin, zeigt ein Test.


    Ich sehe da keine Erpressung. Wo siehst du die? Etwa bei der Aussage "Wenn sich rausstellt, dass ich Vater bin, will ich auch Umgang und GSR"? Entschuldigung, das ist keine Erpressung, sondern normale Elternschaft und alles andere als strafbares Verhalten.


    Bisher hat der KV sich nichtmal dazu geäußert, OB er einen Test will, nur hat er gesagt, daß er das GSR haben möchte.
    Ich konnte bisher von der TS nich EINEN Satz lesen, aus dem hervorgeht, daß der KV in IRGENDEINER Form die Vaterschaftsanerkennung vorantreibt, es wurde lediglich nach Umgang geschrien. Das der nicht stattfindet, so lange die Vaterschaft nicht anerkannt ist, scheint irgendwie in seiner Welt nicht logisch. In meiner Welt und der der deutschen Rechtssprechung jedoch schon.
    Man kann nicht einerseits die Vaterschaft nicht anerkennen und andererseits Umgang wollen.
    Psychologisch auch ganz schlecht für die Vater Kind Bindung: Hey, ich weiß nicht, ob ich Dein Papa bin, aber ich will Dich trotzdem schonmal sehen, weil ich ja vielleicht für Dich Unterhalt zahlen muß.


    Die KM zeigt leider gar kein Verständnis dafür, dass es hier nicht nur um die reine Vaterschaftsanerkennung geht!


    Es geht zunächst erstmal nur darum, egal wie der KV sich auf den Kopf stellt.


    KM ist der irrigen Annahme, dass die Vaterschaftsanerkennung reine Formsache wäre, ist es aber nicht, wie ihr hier alle leidlich wisst


    Die Vaterschaftsanerkennung IST Formsache..hingehen und unterschreiben.
    Wenn der Vater einen Test möchte, dann KÖNNTE es schwieriger werden, aber auch das ist nur Formsache, nur halt langwieriger und teurer...( wenn man es denn nicht schafft, die KM um einen Test zu bitten :rolleyes2: )


    Ob man ganz unkompliziert das Offensichtliche in Sack und Tüten bringt (ohne nachgewiesene Vaterschaft zum JA gehen und unterschreiben) oder ob man es erstmal drauf ankommen lassen könnte/sollte, sich mit Händen und Füßen dagegen zur Wehr zu setzen, dass man einzig und allein Zahlemann spielen und ansonsten jegliche Rechte abtreten soll... Verstehe nicht, was verkehrt daran sein soll, wenn ein Mann nicht nur A sondern auch B sagen will und dem nichts entgegen steht, außer, dass KM sich das anders vorgestellt hatte


    Ja wassn? Isses nu offensichtlich, daß er der Vater ist, oder nicht???
    Es wäre echt sinnig, das endlich mal zu entscheiden!
    Zur Wehr setzen gegen die Vaterschaftsanerkennung und den Unterhalt wird er nicht können!!!
    Und sicherlich nicht damit erpressen ( das meinte ich mit erpressen, denn genauso liest es sich, Vaterschaftsanerkennung nur gegen Umgang!!!)
    Mit einer Vaterschaftsanerkennung tritt man um Übrigen keine Rechte ab, im Gegenteil, man BEKOMMT dadurch Rechte, nämlich Umgansgrecht!


    ...ob sich der vermeintliche Vater, der von KM nun angegeben wurde, bereit erklären würde, die Vaterschaft anzuerkennen und Unterhalt zu zahlen... Rückwirkend ab 2. LM des Kindes! Ach, die bei Frau Anwältin angeforderten Unterlagen (Geburtsurkunde, Einverständniserklärung) sind noch nicht mal eingetroffen :pfeif


    Wieder einmal werden 2 Dinge miteinander vermischt.
    Der KV braucht nix "anfordern", er geht zum Jugendamt und unterschreibt einen Wisch, fertig!


    KM wünscht ausdrücklich, dass der biologische Vater eingetragen wird


    Gut, also scheint sie ja nicht gegen ihn zu arbeiten, oder?


    Also, WO ist das Problem?


    Er will die Vaterschaft anerkennen, die Mutter möchte das, ich weiß nicht, warum ihr das so kompliziert macht!


    Summerjam: Ich finde nicht, daß Sahummel heir überreagiert, Deine Wortwahl was die KM betrifft war unterirdisch, ich würde den KV hier auch nicht als schwan*gesteuerten rumfic*er bezeichnen.
    Auch wenn man hier den Eindruck bekommt, der würde lustig durch die Gegend vögeln und dann die jeweilige nächste seine Probleme regeln lassen, er scheint ja schon mehreren Kindern Unterhalt zu zahlen, so daß sich die KM einreihen muss...