Unterhalt von KV nach Hochzeit?

  • hallo ihr lieben,


    habe da mal die folgende frage:


    wie sieht es mit dem unterhalt für meine dann 15-jährige tochter aus, wenn ich, planmäßig

    :knuddel

    2016 zum 2. mal heirate.


    muss der KV für unsere gemeinsame tochter weiterhin aufkommen oder muss das der neue "papa", der nicht adoptieren wird, übernehmen?


    vertraglich geregelt ist, dass er bis zum 19. LJ den unterhalt übernimmt, aber ist es nach einer hochzeit auch so?




    danke für eure erfahrung :-)


    stephie

  • Hallo
    Na klar muss der Vater weiterhin für eure gemeinsame Tochter auch nach einer erneuten Hochzeit von dir weiterhin Unterhalt zahlen. Er ist ja weiterhin der Papa, es sei den dein neuer Mann würde eure Tochter Adoptieren, ansonsten bleibt alles beim alten.

  • Hallo Stephanie,


    durch die Heirat alleine wird sich am KU nichts ändern. Der KV bleibt weiterhin KV und solange das Kind bei dir lebt und Unterhaltsberechtigt ist, bleibt dieser auch Barunterhaltspflichtig.


    Die vertragliche Regelung, dass der KV diese Unterhaltspflicht bis zum 19 LJ übernimmt, steht allerdings regelmäßig zur Disposition, ganz unabhängig von deinem Familienstand. Denn ab 18 Jahren entscheidet das Kind über seine Rechte und nicht mehr Du als seine Vertreterin.