Hallo an Alle,
vor kurzem hatte ich einen interessanten Bericht im TV gesehen bzgl. Versorgungsausgleich und Rentenanspruch.
Da ja rückwirkend das Unterhaltsrecht bzw. Scheidungsrecht verändert wurde und dabei auch die Rentenansprüche, können diese auf Antrag auch angepaßt warden bei älteren Scheidungsterminen.
Vorher kann man das durchrechnen lassen in einer Rentenberatung. Wenn es kein Kleinbetrag ist, kann man beim Amtsgericht (Scheidungsgericht) den Antrag formlos und anwaltfrei stellen.
Besonders Betriebsrenten wurden früher manchmal stiefmütterlich behandelt und werden nun mehr berücksichtigt.
Ich habe jetzt mal einen Termin gemacht, kann nicht schaden.
Vielleicht ja auch für manche von Euch interessant.
VlG,
scubamaus
:strahlen